Demnächst keine günstigen Medikamente aus Versandapotheken mehr?

Dieses Thema im Forum "Sonstige Medikamente und Schmerztherapie" wurde erstellt von Rheumanator, 4. April 2012.

  1. Rheumanator

    Rheumanator Neues Mitglied

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    Hallo,

    ich habe die Tage von einer Entscheidung des Bundesrats gelesen, die ein Verbot gegen die Rabattboni bei Medikamenten von Versandapotheken beschlossen haben. Das soll nun gesetzlich durchgesetzt werden.

    Nach einer kurzen Recherche, bin ich auf eine Initiative gegen dieses Verbot gestoßen, die sich ProBonus nennt, damit chronisch Kranke Menschen, die wenig Geld haben, weiterhin günstiger ihre Medikamente beziehen können.

    Wie steht ihr zu dieser Thematik? Sollte es nicht für chronisch Erkrankte weiterhin die Möglichkeit geben, günstiger an ihre Medikamente zu kommen?

    Oder sollte es nicht zumindest generell eine einheitliche Regelung geben, die es auch den Apotheken vor Ort erlauben, Rabattboni anzubieten oder will uns der Staat einfach dazu zwingen, die überteuerten Preise zu zahlen?

    Ich bin auf eure Meinungen gespannt!
     
    #1 4. April 2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 4. April 2012
  2. bise

    bise Neues Mitglied

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    hier besteht erläuterungsbedarf:

    1. welche partei soll dahinterstehen,welcher politiker?

    2. was meinst du mit "boni" überhaupt?

    chroniker bekommen keine boni auf ihre medis. sie sind von der zahlung der rezeptgebühr befreit, sobald sie eine bestimmte belastungsgrenze, die sich nach ihren einkünften/einkommen richtet, erreicht haben.

    - oder meinst du, dass es it apotheken gibt, die nicht rezeptpflichtige medis günstiger anbieten als der EMPFOHLENE ladenverkaufspreis des herstellers?
    - die apotheker sind wie alle anderen verkäufer ausserhalb der verschreibungspflichtigen medis frei in ihrer preiskalkulation.
    - günstigere bezugsquellen nutzen im übrigen nicht nur chroniker sondern auch zahlreiche gesunde patienten.
    - dass mit medis hohe gewinnspannen zu erzielen sind, ist allgemein bekannt. wer soll diese zukünftig einstecken dürfen/können?

    gruss
     
  3. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    bise,

    nicht jeder chroniker ist befreit. und zum beispiel doc morris, erlässt einen teil der rezeptgebühr und wenn du befreit bist bekommst du eben 2,50 pro medikament gut geschrieben.so, dass du da sogar noch "verdienst"..sowas wäre für mich ein bonus.
     
  4. bise

    bise Neues Mitglied

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    nur falls die belastungsgrenze erreicht wird, wird man befreit.
    doch was hat das mit bonus/boni zu tun?

    was sind in diesem zusammenhang bonus/boni?

    doc morris hat den sitz in holland, die firma kann sich so verhalten.

    etwas mehr an info, wäre hier durchaus angebracht, um missverständnisse zu vermeiden oder unklarheiten zu beseitigen.

    wer kennt die eingebrachte vorlage?

    gruss
     
  5. bise

    bise Neues Mitglied

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    okay jetzt weiss ich bescheid. dank mutter google.

    mit boni ist gemeint:

    es gibt (versand)apotheken, die bei einreichung eines rezeptes von verschreibungspflichtigen medis (doch nicht nur dann), taler, gutscheine udgl. herausgeben. das soll unterbunden werden. diese entscheidungen sind schon älter. entscheidend ist die höhe bzw. der geldwert der aufmerksamkeiten, die von den apotheken verteilt werden. selbstverständlich wird gegen ein tütchen mit 4 gummibärchen, ein kosmetiksachet oder -tübchen von 4 ml, etc nicht gemeutert. doch bei gutscheinen über 1 € hört das verständnis bereits auf.
    ausserdem soll natürlich nicht der zuzahlungs betrag - gemeint die rezeptgebühr - erlassen werden, geschweige denn den von der zuzahlung befreiten versicherten die hälfte der üblich fälligen zuzahlung zum medi beigelegt werden.

    im pharmaboard kann das alles nachgelesen werden.

    es dreht sich nur um verschreibungspflichtige medis und nicht um medikamente, die über versandapotheken preisgünstiger erworben werden können.

    last not least, der wettbewerb um kunden: hier rezepte - wird nicht nur von versandapotheken geführt sonder auch von den standortapotheken. ich glaube, dass es gut ist, dass mittlerweile die auswüchse unterbunden worden sind.

    gruss
     
  6. took1211

    took1211 Guest

    Ich bin der Meinung,dass man mit solchen Schlagzeilen vorsichtig sein
    sollte.Dadurch werden viele verwirrt.
    Ich stimme bises Aussagen erst einmal zu.Dann muss man unter dem Link
    "Verbot" genau lesen,wie die Europa Apotheke auf das Verbot des Rezeptbonis
    reagiert und zukünftig reagieren wird.
    Soviel ich weiß,muss man beim Erreichen der Belastungsgrenze keine Zuzahlungen
    leisten und kann sich einen Ausweis auf Befreiung von der Zuzahlung von der KK ausstellen lassen(in Deutschland).Trifft das auch auf Versandapotheken im
    Ausland zu ?
    Zum Anderen erhalte ich oft beim Einlösen eines Rezeptes nicht nur einen Barni,
    sondern entweder ein paar Lutschtabletten oder ein Tütchen Gesichts-oder Fußcreme.
    Unter einem "Barni" versteht man einen Taler,den man sammelt.Du kannst die Barnis
    in Apotheken,Restaurants und Geschäften gegen Leistungen eintauschen,so z.B
    120Barnis für Kaffee,Kuchen und Eisbecher für zwei Personen.
    lgtook
     
  7. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @hallo,

    m.e.n. soll dort kaufen wer möchte. der der eben sparen will und muss, wird sich eher
    für die internet-versandtapotheken entscheiden.

    hier fehlt leider der aspekt der beratung mit wirkung und nebenwirkung-auf die andere nicht
    verzichten möchten. wobei dies gerade bei rezeptpflichtigen medikamenten unbedingt
    notwendig wäre.

    für die preiskallkulationen kann jeder apotheker wählen, meist wird dieser sich wohl
    an das marktübliche halten-logo. wenn in einer straße 7 apotheken sind, macht das
    pokern um ein hohen preis keinen sinn.

    außerdem ist die frage des preises bei rezeptpflicht durch die verträge der kk mit versch.
    arznemittelfirmen-s.g.rabattverträge gesteuert und wer befreit ist, für den ist es eh
    egal so oder so. die rabattverträge behindern die apotheker ohnehin in ihren peisentscheidungen.

    boni
    hier entscheidet jede apotheke selbst was sie bereit ist ihren (langjährigen) kunden
    einzuräumen. angefangen von kleinen präsenten, über cremeproben, bonbon etc..alles ist
    möglich.

    aber auch "preisnachlass" bei nicht rezeptpflichtigen medikamenten sowie nicht apothekenpflichtigen
    pflegemitteln und pillen, etc.-kann ganz erheblich sein.

    der kleine apotheker gewährt eben 11% auf alles- doc morris 30% auf bestimmte wechselnde
    preisnachlässe. insgesamt müssen sie aber alle auch sehen wo sie bleiben. häängt mit davon ab,
    wie sie einkaufen können, beim großhandel oder direkt ab werk.

    bonus bedeutet auch, ich rufe in der apotheke an und habe 3 stunden später mein medikament
    zu hause, wenn ich nicht selber in die apotheke komme-ohne versandkosten-oder zustellgebühr!

    oder auch der bonus beim rezept von 2,50€-warum nicht.

    saurier
     
  8. bise

    bise Neues Mitglied

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    es handelt sich hier nur um verschreibungspflichtige medis auf gkv-rezept.
    wer zuzahlungsbefreit ist, zahlt nun mal keine zuzahlung mehr. soll er dann zum medi noch einen gutschein bzw. die hälfte der zuzahlung draufgelegt erhalten, die ein gkv versicherter, der nicht zuzahlungsbefreit ist, bei erhalt des medis zu leisten hat?

    oder anderes beispiel:
    bis vor einem jahr war enbrel nicht von der rezeptgebühr befreit. die packungsgrössen waren/sind 4, 8, 24 stück. enbrel gehört in den kühlschrank. die N 3 packung verbraucht dort eine menge an platz. der von der zuzahlung befreite konnte daher im sommer die 4er packung wählen, plus als boni 5 € dazu. der zuzahlungspflichtige versicherte liess sich aus kostengründen
    die 24 er packung aufschreiben (dann bezahlte er nur 1 x die 10 €. ) ehrlich gesagt, ich fand das damals nicht fair.
    unterschied 50 € (mehrausgabe) bzw. 25 €. (boni).

    gruss
     
  9. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    auch die versandapotheke, zumindest meine, macht ein wechselwirkunsgprofil und gibt den unterlagen ein schreiben mit, welches an den doc weitergegeben werden sollte. bei fragen kann man dort jederzeit anrufen..allerdings kostenpflichtig, aber bin bisher imer zurückgerufen worden

    meine stammapotheke vor ort hat sowas noch nie gemacht

    bei beiden muss ich jedesmal die allergien angeben, die versandapo hat es im pc vermerkt, aber bekommt es trotzdem nicht immer auf die reihe, haben da jetzt eine einigung gefunden

    die stammapo, hat nix im pc stehen, obwohl ich da seit 10 jahren kunde bin
     
  10. luiselotte

    luiselotte Registrierte Benutzerin

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    Hallo Ihr,

    1. Apotheker dürfen keine Boni gewähren, bei Versandapotheken wird das geduldet. Nur sogenannte Give-aways (Proben ohne großen Wert) sind gestattet.

    2. Wenn jemand Zuzahlungen leisten muß, sie werden aber von der Apotheke nicht in Rechnung gestellt, ist das in Deutschland nicht gestattet.

    3. In Deutschland niedergelassene Apotheker können aber Aktionen wie kostenlosen Botenservice anbieten.

    4. Wer möchte, daß die Apotheke die Medikamente speichert, die er bekommt, um Wechselwirkungen dokumentieren zu können, muß wg. Datenschutz eine Einwilligungserklärung unterschreiben; die meisten Apotheken sind mittlerweile im Besitz der dafür geeigneten Software. Ohne die Einwilligungserklärung darf keine Apotheke die Medikation speichern.

    5. Die Preise der rezeptpflichtigen Medikamente sind für alle Apotheken gleichermaßen vorgeschrieben, die anderen Preise können frei kalkuliert werden, wobei natürlich große Apotheken bzw. Filialapotheken, die gemeinsam einkaufen, bessere Einkaufskonditionen erhalten, die sie dann auch weitergeben können.

    6.
    Daß das nicht stimmt, sieht man schon daran, daß es Doc Morris alles andere als gut geht und immer mehr Apotheken schließen. Diese Ansicht hält sich hartnäckig, ist aber seit vielen Jahren überholt. Apotheker verdienen in der Industrie wesentlich mehr als in der Apotheke.
     
  11. bise

    bise Neues Mitglied

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    das eine schliesst das andere nicht aus. natürlich können die apotheker teilweise in der pharmabranche noch mehr verdienen als als apotheker in einer apotheke.

    natürlich können bei den frei verkäuflichen medis, medizinprodukten, gleich ob apothekenpflichtig oder apothekenexclusiv, grosse gewinnmargen erzielt werden. wie hoch die sein können wird jedem bei der suchmaschine medizinfuchs ersichtlich. es gibt apotheken, die manche medis über 50 % preiswerter als zum empfohlenen ladenverkaufspreis des herstellers anbieten können. dabei können sie bei entspr. nachfrage des bestellers noch versandkostenfrei liefern. ich hoffe nun doch, dass kein user jetzt annimmt, sie würden sich dabei finanz. ruinieren. daraus lässt sich doch leicht erkennen welche gewinnmargen bei den frei verkäuflichen medis zu erzielen sind.
    bitte nicht verwechseln mit den verschreibungspflichtigen medis. nur auf diesem sektor können die kassen die rabatte aushandeln.
    ich weiss nicht, ob es tatsächl. doc morris "schlecht" geht. sollte dies der fall sein, warum stellt er dann nicht als erstes mal die boni zahlungen bei den von zuzahlung befreiten versicherten ein? diese auszahlungen, geschenkleistungen, kann er sich grosszügig leisten, also dürfte es ihm m.e. nicht schlecht gehen.

    der service der von apotheken angeboten und geleistet wird (wie beratung, bringen der medis:::); gilt nicht als bonus zahlung. unter letzterem sind nur geld oder geldwerte geschenke zu verstehen.

    gruss
     
  12. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Sauri, ich beziehe meine Medis schon seit Jahren von einer Versandapotheke. Und ich bekomme jedesmal den Hinweis auf Neben- und Wechselwirkungen mit. In der Apotheke vor Ort hat noch nie jemand danach gefragt (zu Zeiten, als ich die noch regelmäßig genutzt habe). In der letzten Zeit haben bei mir die Medis einige Male gewechselt und so wurde ich gebeten, mitzuteilen, was ich denn aktuell nehme, damit man die Neben- und Wechselwirkungen abgleichen kann.
    Und, der Bonus hat schon Einiges ausgemacht, je nach Preis des Medikaments. Aber die Entscheidung, woher man seine Medis bezieht, muß jeder selbst treffen.
     
  13. bise

    bise Neues Mitglied

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  14. Yozoki

    Yozoki Neues Mitglied

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    kann ich nur zustimmen, ich bekomme auch jedesmal nach bestellung einen hinweis. Aber mal kurz was anderes - es gibt ja immer so gutscheine wie zb sowas hier rheumasymptom.de/shop-apotheke-com-gutschein ich kann jedoch keine für docmorris finden - kann mir da jemand weiterhelfen?
     
    #14 28. April 2012
    Zuletzt bearbeitet: 10. Mai 2012
  15. Frau Meier

    Frau Meier Guest

    Ich schließe mich dieser Ansicht von saurier an; ich finde, dass es ein großer Unterschied ist, ob ich eine Liste von möglichen Wirkungen und Nebenwirkungen erhalte (die kann ich auch woanders nachlesen...) oder eine persönliche, ja gar individuelle Beratung vor Ort, bei dem im Dialog auch Details geklärt werden können.

    Die Qualität dieser Beratung ist allerdings im Einzelfall aus anderen Gründen fragwürdig :rolleyes:
    Mehr gerne auf Nachfrage.

    Gruß, Frau Meier
     
  16. Juliane

    Juliane Neues Mitglied

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    2.519
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    Weserbergland
    Nur mal so als Erinnerung:
    Rheumanator hat seitdem nie wieder einen Beitrag verfasst.

    LG von Juliane.
     
  17. Waldmensch

    Waldmensch Sozialkämpfer

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    13. Juni 2007
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    649
    Ort:
    Sachsen
    Nur 1(!) Beitrag und auch keine weitere Aussage zu diesem Thema. Die Möglichkeit eines Trolls, der für eine Sache werben möchte besteht schon. Auch kann es sein, dass so mancher Diplomant einfach ein paar Aussagen zu einem Thema sucht um seine Diplomarbeit fertig stellen zu können. Das weitere Interesse von @Rheumanator hält sich ziemlich in Grenzen ...

    LG und eine schöne schmerzarme Woche!
    Waldi
     
  18. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    3.772
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    Panama
    hm, kann man nciht trotzdem weiterdiskutieren..grübel.

    interessiert ja offenbar nicht nur den threadersteller ;)
     
  19. guru1304

    guru1304 Neues Mitglied

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    9. Juli 2012
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    1
    Ich weiß ja nicht genau. Also ich persönlich habe noch nciht die Erfahrung gemacht, dass iwelche Gutscheine/Angebote von Online-Apotheken abgeschafft wurden. Als Beispiel kann ich dir ein paar docmorris gutscheine nennen. Dort erhält auch jetzt noch weitere Gutscheine. Oder hat sich generell schon wieder etwas an diese Gesetzesentwurf geändert?

    VG,
    guru

    Direktlink entfernt/ Moderator
     
    #19 9. Juli 2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10. Juli 2012
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