Persönliches Budget

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Sille67, 30. März 2012.

  1. Sille67

    Sille67 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    10. November 2011
    Beiträge:
    102
    Ort:
    bad fallingbostel
    Hallo Ihr,

    ich benötige z. B. für die Arbeit, einen anderen Bürostuhl, für zu Hause Hilfsmittel (besser aus der Wanne kommen...)

    Nun habe ich hier einen Antrag liegen für ein persönliches Budget.

    Kann mir einer sagen, wo ich den Antrag abgeben muss? Rentenversicherung??

    Freu mich über Antworten. Sag auch schon mal vorab DANKE.

    Lg Sille
     
  2. Ducky

    Ducky † 3.2.22

    Registriert seit:
    30. April 2011
    Beiträge:
    3.772
    Ort:
    Panama
    hallo,

    hier in hamburg muss er beim grundsicherungs/sozialhilfeträger abgegeben werden

    wobei du bei der drv auch einen stuhl an sich beantragen kannst.
    eine bekannte aus meinen damaligen umschulungskurs hat sogar ein auto bekommen
     
  3. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    @hallo sille

    -persönliches budget- ist inhalt des SGB IX Teilhabe Behinderter

    so müsstest du dich an das landesamt für gesundheit und soziales wenden.
    schau mal hier: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/1.html

    schau mal hier-zum nachlesen-http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/1.html

    wobei: für einen bürodrehstuhl auch ggf. das arbeitsmat (rehaabteilung) für aufkommt!
    dort bitte einen antrag stellen oder bei der drv!
    ggf. kannst du auch beim integrationsfachdienst des landesamtes für gesundheit - und
    soziales deines bundeslandes nachfragen.

    ein mitarbeiter der rehaabteilung schaut sich dann dein arbeitsplatz an und entscheidet.

    habe dadurch sogar einen bürodrehstuhl, einen höhenverstellbaren schreibtisch (elektrisch)
    und eine andere tastatur bekommen.

    für eine pflegehilfsmittel für zu hause ist normalerweise die pflegekasse deiner krankenkasse
    auf antrag zuständig. (ggf. badewannenlifter) als pflegehilfsmittel.

    wobei du eine verordnung deines arztes mit begründung der notwendigkeit benötigst
    (keine angst: belastet nicht sein budget-du zahlst maximal 10 € dazu)

    hier zum nachlesen: http://www.online-wohn-beratung.de/gesetz_krankenkasse_hilfsmittel.0.html

    wenn nicht-wende dich, wie oben genannt an das integrationsamt oder landesamt für
    gesundheit und soziales.(ist das selbe)

    also du hast mehrere möglichkeiten, die du nutzen kannst.

    liebe grüße saurier
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden