Ihr Lieben, ... und wieder einige Frage: Ich habe heute meinen Feststellungsbescheid von Versorgungsamt erhalten, man hat mich ab 2011 bis unbefristet mit 30 % GdB eingestuft. Nun möchte ich dagegen in Widerspruch gehen, da nur die Einschränkungen der RA berücksichtigt wurden und die Einschränkungen wg. Bluthochdruck, Adipositas und Migräne keine Beachtung fanden. Seit ich das MTX nehme sind die Beschwerden noch nicht besser geworden, im Gegenteil, ich kämpfe mit den Nebenwirkungen ... Wie gehe ich den Widerspruch an und kann mir jemand begründende Hilfen geben? Gibt es in jedem Fall eine Begutachtung bei Widerspruch? Über diesen Satz bin ich gestolpert: Die Vorraussetzung für die Ausstellung einer Steuerbescheinigung liegen vor. Muss ich diese selbst beim Finanzamt beantragen? Mach ich das sofort oder warte ich bis zum Bescheid des Widerspruchs? Wie sieht es aus mit der Gleichstellung, kann ich die parallel zum Widerspruch beantragen oder abwarten bis der Bescheid vom Widerspruch da ist? Kann ich die Gleichstellung auf für einen befristeten Arbeitsplatz stellen (allein schon wg. Arbeitsplatzhilfen)? Über viele hilfreiche Tipps freue ich mich.
Hallo Stani, ich habe bei cP, Morbus Crohn, Raynaud-Syndrom, Depression und Unterschenkelthrombose nach Widerspruch einen GdB von 70% und Merkzeichen "G" zuerkannt bekommen. Zusätzlich anerkannt wurden PCO-Syndrom, OP nach Gebärmutterhalskrebs. Für den Widerspruch habe ich die Hilfe des Sozial-Psychiatrischen Dienstes des Kreises in dem ich lebe um Hilfe gebeten. Ein Sozialarbeiter kam zu mir raus, ging die Widerspruchsbegründung mit mir durch und ich unterschrieb eine Schweigepflichtentbindung damit sie die Berichte meines Arztes anfordern konnten. Ob eine Begutachtung stattfindet, entscheidet der Amtsarzt im Einzelfall, bei mir wird sie in zwei Jahren stattfinden um zu prüfen ob die Vorraussetzungen für das "G" noch vorliegen. Hoffe ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen. Herzliche Grüße Hexchen
Hallo Stani, die Bescheinigung für die Steuer schickt dir das Versorgungsamt auf Antrag zu. Dazu müsstest du mit dem Bescheid einen Vordruck bekommen haben. Den schickst du zurück, nachdem du ihn ausgefüllt hast, und die schicken dir dann die Steuerbescheinigung. Das kannst du sofort machen, unabhängig von einem Widerspruch. Widerspruch kannst du z.B. über den VdK laufen lassen. Dazu musst du dort Mitglied werden, und dann machen die das für dich. Eine Gleichstellung kannst du parallel über die Agentur für Arbeit beantragen,da dir die 30% ja bereits zugesprochen wurden. Das ist unabhängig davon, ob du Teilzeit, Vollzeit , Zeitarbeit oder sonst wie arbeitest. Allerdings bringt dir die Gleichstellung nur einen Kündigungsschutz - aber keine weiteren Vorteile. Wie das bei einem befristeten Arbeitsvertrag mit dem Kündigungsschutz läuft kann dir sicherlich der VdK sagen. Aber ich glaube, dass das dann nicht greift.
Jetzt habe ich mich ebend nochmal belesen. Ich mache doch keinen Fehler wenn ich folgendes Schreiben an das Versorgungsamt sende (?): Gegen den Bescheid vom ... - GZ: ... erhebe ich hiermit Widerspruch. Die schriftliche Begründung folgt. Ich beantrage, mir alle ärztlichen Zeugnisse und Gutachten (einschl. der abschließenden Stellungnahme des versorgungsärztlichen Dienstes) in Kopie zuzusenden, die den Bescheid begründet haben. Liegen mir dann die Kopien vor, wird es mir sicherlich leichter fallen, die schriftliche Begründung zu formulieren. Und dennoch ist dann der Widerspruch im erforderlichem Zeitrahmen eingegangen. Ob der VdK vor Ort so hilfreich ist bezweifel ich, bei meiner letzten Vorsprache war die Mitarbeiterin selbst nicht so gut informiert.
Im Normalfalle beurteilen die Ämter die schwerste anerkannte Erkrankung. Und nicht immer bringt der Widerspruch etwas, da die Ämter dann meistens nur die Akten wieder öffnen, aber nicht unbedingt neuerlich prüfen. Ich stelle deshalb dann so freundlich alle 6 Monate einen Verschlechterungsantrag (weil sie dann wieder neu bearbeiten müssen und somit auch wieder alle Ärzte anschreiben müssen, außerdem ist man dazu auch verpflichtet, wenn es schlechter wird) und bin so schonmal auf die 30 Grad gekommen. Bei Widerspruch entscheidet u.U. die Behörde selber, und wenn die wieder zum Gleichen Ergebnis kommt (weil der Sachbearbeiter eventuell keine Ahnung hat), dann könntest du nur noch klagen. LG Wolli
Hallo, der VdK bietet auch Rechtsbeistand an, als ich meinen Widerspruch formulieren habe lassen, habe ich vorher auch ein Gespräch mit einem Sozialrechtsanwalt geführt. Als VdK Mitglied ist diese Beratung kostenfrei erst wenn es tatsächlich vor Gericht ginge, wird eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die ist aber bei weitem geringer als wenn man sich einen frei schaffenden Anwalt nimmt. Der Jahresbeitrag beim VdK liegt bei knapp 70 Euro plus die Bearbeitungsgebühr von knappen 50Euro falls ein Verfahren vor Gericht landet. Sind dann einmalig 120 Euro, wofür man dann aber das gesamte Verfahren lang von einem erfahrenen Sozialrechtsanwalt begleitet wird. So genug Werbung für den VdK... Ich kann Dir nur raten, Dir beim Formulieren des Widerspruches helfen zu lassen. Um die Frist zu wahren, ist Dein Ansatz so ok. Aber dann solltest Du mit diesen Unterlagen zu einem Sozialrechtsanwalt gehen oder zumindest zu einem Sozialarbeiter mit Erfahrung in der Antragstellung. Solche Sozialarbeiter findet man meist in den Krankenhäusern, sie helfen z.B. dabei Reha-Anträge zu stellen. Meist bieten sie auch eine freie Sprechstunde an, erkundige Dich da einfach mal. Herzliche Grüße Hexchen
Hallo alle miteinander, mir wurde vor gut 3 Jahren GdB 20 anerkannt. Da ich mich nicht damit zufriedengab, legte ich Widerspruch ein. Der wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass ich "seronegativ" sei, und da gäbe es nicht mehr als GdB 10. Die restlichen 10 wurden mir durch andere Dinge anerkannt. Ich erkannte, dass der Widersprich von einer höheren Instanz bearbeitet wird, die das Ganze noch strenger handhaben. Mein Hausarzt riet mir, nach dem abgelehnten Widerspruch nichts weiter zu unternehmen, sondern einfach nach 1/2 Jahr oder 1 Jahr einen Antrag auf Verschlechterung zu stellen. Das hätte ich auch tun können, aber da ich immer noch keine Rheumafaktoren im Blut habe (wahrscheinlich weil die Medikamente so gut wirken), hätte es wenig Sinn gehabt. @ stani: Warum willst du die Unterlagen vom Versorgungsamt beantragen? Die brauchen doch immer monatelang für eine Bearbeitung, wer weiß, ob du dann nicht auch so lange auf deine Unterlagen warten musst. Ich würde mich da selber um die Unterlagen kümmern. Du musstest ja die Ärzte angeben, von denen sie Unterlagen einfordern konnten, und zu diesen Ärzten kannst du hingehen oder sie anrufen und um Kopien dieser Unterlagen bitten. So würde ich das jedenfalls machen. Im Übrigen habe ich alle nötigen Kopien immer zu Hause, ich lasse mir von allen wichtigen Befunden Kopien machen, dann hab ich die Sachen selber in der Hand. Mit dem VdK scheint man allgemein recht gute Erfahrungen zu machen, wie ich das immer höre. Wenn bei dir die eine Mitarbeiterin nicht so viel wusste, dann bitte doch einen anderen Mitarbeiter des VdK, dich zu beraten. Viel Erfolg!
Der GdB richtet sich hauptsächlich nach den Einschränkungen die man im täglichen Leben hat, ob seronegativ oder positiv spielt da keine große Rolle. Widerspruch ist auf jeden Fall einen Versuch wert.
@ Lagune und Esuse: Na, das ist ja der Hammer! Ich hatte mich damals vorher im Internet kundig gemacht über die Kriterien des GdB, da stand nichts von seronegativ oder seropositiv, deshalb hab ich ja auch auf GdB 40 gehofft. Sie haben das aber damit begründet bei der Ablehnung des Widerspruchs. Wenn das so ist, dann kann ich es ja wirklich nochmal versuchen und einen Verschlechterungsantrag stellen, denn schlechter geworden ist ja allemal. Vielen Dank euch beiden für die Information!
Im Schreiben vom Versorungungsamt steht: Die von Ihnen geltend gemachten Gesundheitsstörungen 1) Migräne 2) Bluthochdruck 3) Adipositas stellen keine Funktionsbeeinträchtigung dar, die eine Auswirkung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft haben, weil der gesetztliche Mindestgrad von 10 nicht erreicht wurde oder kein Nachweis in den beigezogenen medizinischen Unterlagen vorliegt. Ich hatte zwischendurch einen Arztwechsel und der eine Arzt hat die Unterlagen dem anderen Arzt "überlassen" - jedoch weiß ich nicht wie weit zurückliegend und wer was nun beurteilt hat. Deshalb möchte ich das über die Kopien herausfinden. Da es sich um Befunde handelt die nichts mit dem Rheuma zu tun haben, habe ich darüber auch keine Kopien von Befunden o.ä. ... es gab einen Zeitpunkt wo das für mich nicht wichtig war, mittlerweile lerne ich ja dazu .
Am besten auf ein gesondertes Blatt die Einschränkungen aufschreiben, möglichst stichpunktartig und übersichtlich und dem Antrag oder Widerspruch beilegen.
hallo stani Ich habe meinen Wiederspruch genauso abgeschickt wie du oben geschrieben hast. Innerhalb einer Woche waren die Kopien da. Siehe da, meine Rheumaärztin hatte geschrieben beschwerdefrei. Deshalb bekam ich nur 20. Warum, wußte sie auch nicht, muß ein Versehen gewesen sein. Ich konnte ja gar nicht mehr laufen oder stehen. Das Versorgungsamt sollte dann nochmal eine Anfrage an sie senden. Hätte ich mir die Sachen nicht schicken lassen, wo hätte ich ansetzen sollen? LG Tini
Liebe Tini, ja ebend, ich denke auch so finde ich den Ansatzpunkt für den Widerspruch, schön das du mich in meinem Vorhaben mit deiner Schilderung bestärkst.
Liebe Lagune, das hab ich ja so gemacht. Ich denke der Knackpunkt liegt aber daran, das entweder der frühere Arzt keine Auskunft gegeben hat oder nur sehr unzureichend (verknatzt) und der neue Arzt entweder keine Unterlagen (weil vielleicht schon gewisse Dinge beim alten Arzt archiviert sind) darüber hat oder ebend auch nur unzureichend seine Beurteilung abgegeben hat (... so überarbeitet wie sie ist). Ich muss mir echt die Kopien vom Versorungsamt ansehen.
Ja, ich habe mir auch Kopien von meinen Ärzten geholt und selber beigelegt und die Einschränkungen noch extra.dazu.
@hallo stani noch einmal zu deinem bescheid: es ist richtig, dass das amt auch mitteilt, wann eine erkrankung für die einschätzung zur beurteilung nicht herangezogen wird. nicht alle erkrankungen die man hat-führen unweigerlich zu einer solchen beeinträchtigung, das man nicht mehr oder kaum am täglichen leben teilhaben kann. hast du nur eine geringe beeinträchtigung-kann es dazu führen, nicht mit %'ten bewertet zu werden die einstufung wurde vor einigen jahren geändert. davor wurden die erreichten % je krankheit zumindest-einzeln bewertet. heute sieht man alles im zusammenhang und trifft eine allgemeine einschätzung, in wieweit du beeinträchtigt bist. was bei dir eventuell nicht berücksichtigt wird, kann beim anderen ganz anders sein. es geht wirklich um die beeinflussung auf das tägliche leben: also nicht mehr laufen können-keine teilnahme an öff.veranstaltung.(als beispiel) nierendialyse-3x die woche-dadurch völlig gebunden an wohnort und zeit du musst ggf. darstellen, welche erkankung führt dazu, dass du nicht mehr laufen kannst (gar nicht mehr laufen? oder vielleicht nur schlecht laufen? oder laufen mit pausen möglich) dafür gibt es entsprechende bewertungsstufen. usw. hier könnte das versorgungsmt wie folgt entscheiden beispiel-bitte nicht für dich bindend der bluthochdruck ist mit änderung der lebensumstände und medikamente gut einstellbar, behindert also nicht. die migräne durch änderung des lebensstil, medikamente und therapien gut beeinflußbar.(hier müsste ein neurologische stellungnahme deutlich machen, wie oft die migräne auftritt , was dann alles nicht geht-mehrmals im monat au usw.) adipositas-beeinflussung, in dem du selber etwas zu änderstn-also ernährung, sport, bewegung etc. also auch keine erkrankung - die dich so behindert, nichts mehr zu können. (das mag im moment hart klingen, wird aber ggf. als solches bewertet) wichtig, wenn widerspruch-dann den für den widerspruch massgeblichen ärztlichen befund vom amt abfordern. wenn ihr ein widerspruch einleitet: es macht keinen sinn noch einmal alles aufzuzählen was man an erkrankungen hat. auch ist es unwichtig welche op war. wichtig ist nur: das zu benennen was sich seit der antragstellung verschlechtert hat. alles andere wird nicht noch einmal bewertet. wenn ihr eine op habt oder hattet-wartet das amt prinzipiell 6 monate um festzustellen, wie hat sich die erkrankung nach der op verändert. gab es eine verbesserung oder sogar verschlechterung. liebe grüsse sauri
Hallo,ich stimme sauriers Ausführungen zu.Die meisten % erhält man z.B. auf erhebliche Funktionsstörungen des Stütz-und Bewegungsapparates,so wie auf Einschränkungen der Herzleistungoder Lungenfunktion schweren Grades.Habe 3x einen Feststellungs-bzw.Neufeststellungsantrag beim Landesamt für Soziales und Versorgung gestellt.Seit Mai 2011 erhielt ich 100% mit Buchstaben G unbegrenzt.lgtook
Nachtigall: ich bin ebenfalls seronegativ,und sogar CCP-AK negativ. Habe aber auf das Rheuma allein einen GdB von 50 zuerkannt bekommen aufgrund meiner massiven Einschränkungen. Gehe dauerhaft an Krücken, kann mich aber auch mit Krücken max 200m weit fortbewegen ohne Pause da meine Handgelenke ebenfalls betroffen sind und somit ein kontinuierliches Abstützen ein Ding der unmöglichkeit ist. Für weitere Erkrankungen (siehe oben) habe ich nochmal 20% bekommen. Außerdem wurde mir ein Merkzeichen "G" zuerkannt. Diese Begründung die man Dir gegeben hat, zeugt von absolut keine Ahnung von nix bezüglich Rheuma!!! Verschlimmerungsantrag stellen und ggf dabei anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. 6 Monate nach Erlass des Bescheides kannst Du rechtmäßig eine Verschlimmerung beantragen.