Bescheid vom Versorgungsamt

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von stani, 3. März 2012.

  1. Hexchen76

    Hexchen76 Neues Mitglied

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    Was die Einstufung angeht, so ist es wie Dino schon sagte wichtig ganz detailliert ärztlich belegen zu lassen welche Erkrankung in wie weit zu Beeinträchtigungen im alltäglichen Leben führt. In meinem Erstbescheid bekam ich auch lediglich 40% ohne Merkzeichen, da ich ja eine junge Rheumapatientin sei und meine Einschränkungen aufgrund der Kürze der Erkrankungsdauer so massiv noch nicht sein könnten. Es wird also immer verallgemeinert! Willst Du diese Verallgemeinerung verhindern, so ist es zwingend erforderlich jede Erkrankung die tatsächlich zu Einschränkungen führt die Deinen Alltag maßgeblich beeinflussen ausführlich zu beschreiben. Dabei aber immer sachlich bleiben, am besten in Stichpunkten. Alles vom Arzt belegen lassen.
    Eine Adipositas wird erst als Behinderung anerkannt wenn nachgewiesenermaßen eine Ernährungsumstellung und andere konservative Maßnahmen zur Reduktion einschließlich medikamentöser Therapie erfolglos waren. Des weiteren muss die Diagnose Adipositas per magna lauten, also ein BMI jenseits 40. Operationen werden dann berücksichtigt, wenn zu erwarten ist, das z.B durch Narbengewebe weitere Funktionseinschränkungen auftreten werden. Diese müssen ebenfalls durch den behandelnden Arzt bescheinigt werden. Auch eine Stellungnahme durch den Physiotherapeuten kann hilfreich sein. Ebenfalls solltest Du verdeutlichen, das Schmerz nicht messbar ist, und Deine chronische Schmerzerkrankung (Migräne) zu massiven Einbußen der Lebensqualität führt. Ggf ist es sinnvoll auch hier ein psychologisches Gutachten beizubringen welches aussagt, das die ständig wiederkehrenden Schmerzattacken Dich psychisch stark behindern.

    So, nun hast du etliche Tips von vielen hier bekommen und ich hoffe das wir dich nicht allzusehr verwirren damit.

    Liebe Grüße
    Hexchen
     
  2. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hexchen76

    dem muss ich etwas widersprechen, denn:
    verschlimmerung kann man beantragen, aber dann nicht mehr auf die bereits festgestellten erkrankungen!
    das wissen leider viele nicht. hatte gerade vor ca 1 woche die möglichkeit von einer juristin des VdK einen interessanten
    vortrag dazu zu hören.

    hier wäre es besser, derjenige beantragt wirklich widerspruch auf die einschrenkungen durch das seronegativen rheuma.
    sofern er noch zeit dazu hat. ist die widerspruchsfrist abgelaufen, gilt das als festgestellter bescheid. dann hilft nur noch
    klage auf diesen bescheid. ein widerspruch ist dann nicht mehr möglich, weil der bescheid in kraft getreten ist.

    die juristischen feinheiten sind oft nicht einfach zu verstehn.

    ich kann nur jedem raten, holt euch zu solchen zwecken immer die hilfe eines anwaltes!
    alleine kann man da über böse fallstricke stolpern und hinterher, wenn das kind in den brunnen gefallen ist,
    wills keiner gewesen sein.! oft übersieht man das kleingedruckte.

    anwaltliche hilfe kann sein:
    -durch ein verband (ra'wälte vertreten hier prinzipiell zu all diesen fragen!) also VdK, Sovk, etc...
    -beim sozialgericht(kostenlos!) aber eventuell nicht so tief in der problematik involviert
    -jeder andere anwalt , der aam besten auf diese problematik spezialisiert ist (kostenfrage?)
    -teleonische beratung durch hotline (bitte aufpassen, dass man nicht im call-center landet)

    liebe grüsse vom sauri
     
  3. Hexchen76

    Hexchen76 Neues Mitglied

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    Hallo Dino,auch das stimmt nur bedingt. Natürlich kann man eine Verschlimmerung auf eine bereits festgestellte Erkrankung beantragen. Dafür müssen allerdings nachweislich deutlich vermehrte Einschränkungen zum vorher ergangenen Bescheid vorliegen. Dies ist dann ggf durch eine Begutachtung festzustellen... Eine Verschlimmerung ist ja laut Wortdefinition eine Veränderung eines vorhandenen Zustands zum schlechteren! Dies kann alle 6 Monate geprüft werden auf Antrag. Dabei muß der Arzt dann bescheinigen welche Einschränkungen aufgrund der bekannten Erkrankung in Bezug auf den früheren Feststellungsbescheid hinzugetreten sind. So kann beispielsweise eine cP zum Feststellungszeitpunkt ohne schwerwiegende Auswirkungen auf die Greiffähigkeit der Hände vorliegen. Nach 6 Monaten ist es aber zu deutlich degenerativen Veränderungen an den Fingergrundgelenken gekommen die die Greiffähigkeit deutlich beeinträchtigen weil es z.B. zu einer Achsenabweichung der Finger gekommen ist. Das wäre ein Grund für einen Verschlimmerungsantrag der berücksichtigt werden muß!
    Natürlich kann ich nicht einfach einen Verschlimmerungsantrag stellen weil ich mehr Prozente haben will, ohne das es tatsächlich zu einer Zustandsverschlechterung gekommen ist.

    Herzliche Grüße
    Hexchen

    P.S. Auch ich befinde mich im Dialog mit einem Sozialarbeiter der Stadt sowie einem Sozialrechtsanwalt des VdK ;) diese gaben mir die oben stehenden Informationen. Ich weis natürlich nicht, ob das evtl regional unterschiedlich gehandhabt wird... Wäre mal ne interessante Frage an den Anwalt.
     
  4. nomen.nominandum

    nomen.nominandum Neues Mitglied

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    21. Juli 2010
    Beiträge:
    134
    Hallo,

    jetzt muss ich auch mal was dazuschreiben.
    Ich stecke gerade mitten in einer Klage gegen meinen GdB.
    Auch ich hatte mir vor meinem Widerspruch zuerst die gesamten Unterlagen vom Versorgungsamt kommen lassen. Das hat keine Woche gedauert.
    Sehr interessant war die ärztl. Stellungnahme des medizinischen Dienstes. Da schrieb der Arzt doch tatsächlich keine Verschlechterung seit 10 Jahren! Und auf genau das habe ich sie dann festgenagelt in meinem Widerspruch, zusätzlich hat mir mein Rheuma-Doc noch eine Bescheinigung geschrieben.
    Daraufhin habe ich dann 60% + G bekommen (davor hatte ich 50% +G). Jedoch mit der Begründung, dass sich weiterhin nichts verschlechtert habe, jedoch die starken Medis berücksichtigt worden seinen...
    Das habe ich meinem Doc erzählt, er meinte das sei eine Unverschämtheit und ich solle Klagen. Wenn ich das jetzt nicht machen würde, wäre der Zug abgefahren...
    Ich habe dann bei meiner Rechtsschutzversicherung angefragt, ob sie die Kosten für ein Klageverfahren tragen. Ich habe noch am Telefon eine Zusage bekommen! ein paar Minuten später war die Deckungszusage via email da.
    Nun habe ich mir einen Anwalt für Sozialrecht genommen und wir haben geklagt. Das dauert aber anscheinend bis zu 1,5 Jahren.
    Bisher musste ich nur meine beh. Ärzte angeben und der Anwältin nocheinmal alle Einschränkungen darlegen....

    Hilfreich sind vielleicht auch die versorgungsmedizinschen Grundsätze an die sich die Versorgungsämter halten müssen.

    schaut mal auf S.101 (96 von 144) von den Versorgungsmedizinische Grundsätzen (Broschüre des BMAS)
    http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/k710-versorgundsmed-verordnung.pdf?__blob=publicationFile

    LG NN
     
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