Erhöhung und wann gibt es Merkzeichen G?

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Monalie, 27. Februar 2012.

  1. Monalie

    Monalie Mitglied

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    Hallo zusammen,

    ich glaube das ich seit Jahren zu niedrig eingestuft bin, kann das aber nur schlecht beurteilen.
    Ich habe den Antrag auf Schwerbehinderung damals, ich glaube es war 2009, beim VDK gemacht und 40% bekommen. Ich fragte den Herrn vom VDK ob es nicht sinnvoll wäre meine Einschränkungen anzugeben und er meinte nur, "das liest sowieso keiner", er hätte selber mal beim Versorgungsamt gearbeitet.

    Nun ja, es geht mir inzwischen sehr viel schlechter, die Diagnosen und Befunde sind aber noch fast die selben wie 2010 bei der letzten Überprüfung, obwohl ich da gerade aus der Reha und der Klinik Bad Bramstedt kam. Da wurde mir neben dem komplizierten Hirnaneurysma endlich auch mal die Muskelschwäche bescheinigt.
    In dem Schreiben das ich nach der Überprüfung bekam stand dann aber: Keine Verschlechterungen bzw. Veränderungen, weiterhin 40%.
    Die Beeinträchtigungen wurden wie folgt angegeben:
    1. Schmerzstörung, Bewegungseinschränkungen bei Bindegewebserkrankungen
    2. Bandscheibenleiden
    3. Entzündung des Magens und der Speiseröhre
    Wen es interessiert, alle meine Befunde und bisherigen Diagnosen unter dem Link "Vita" in meiner Signatur am Ende dieses Beitrages.

    Und wie ist das mit Merkzeichen G? Ich habe zwar keine Gelenkbeschwerden aber ich kann definitiv keine längeren Strecken mehr laufen. Zum einen ist da die starke Muskelschwäche, dann eine Fußheberschwäche, eine Beinlängendifferenz und die ständige gravierende allgemeine Schwäche, zum einen durch die Kollagenose, zum anderen auch durch Schmerzmedikamente ( Morphium ) und Betablocker und nicht zu vergessen, meine Atemnot durch das mittelschwere Lungenemphysem.

    Morgen habe ich wieder einen Termin beim VDK, es ist der selbe Herr der damals den ersten Antrag mit mir gemacht hat. Ich frage mich definitiv ob es überhaupt einen Sinn macht einen Verschlechterungsantrag zu stellen und vor allem, Merkzeichen G zu beantragen. Dabei bräuchte ich es sooooo dringend!
    Wer kann mir dazu etwas sagen, bzw. hat Erfahrung mit Verschlechterungsanträgen, besonders wenn z.B. noch keine festen Diagnosen wie z.B. für mein Muskelproblem ( übrigens nicht nur Schwäche sondern auch Atrophien ), vorhanden sind.
    Würde mich sehr über Antworten freuen.
    Liebe Grüße und einen guten Start in die Woche,
    Monalie
     
    #1 27. Februar 2012
    Zuletzt bearbeitet: 27. Februar 2012
  2. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Hallo Monalie,

    Die Meinung dieses VDK Mitarbeiters teile ich nicht, ich finde es sehr wohk wichtig die Einschränkungen mit anzugeben, auf ein gesondertes Blatt dem Antrag beigefügt. Denn der GdB richtet sich doch unter anderem eben auch nach den Einschränkungen im täglichen Leben.

    Klar einen Roman lesen die beim Amt wahrscheinlich eher nicht durch, aber stichpungtartig, geordnet und übersichtlich aufgeführt schon und so können die sich auch eher ein Bild über die Gesamtverfassung machen, wenn nur die Diagnosen dortstehen, so sagt das noch nichts über die Einschränkungen des jeweiligen Antragsstellers aus. Wenn ich schreibe, Mischkollagenose, dann gibt es Leute mit Kollagenose die wenig Beschwerden und Symptome/Einschränkungen haben und andere wieder viel mehr, jetzt mal als Beispiel.

    Wegen dem G, da gibt es Richtlinien, man kann es auch zB. wegen innere Schwäche bekommen, also meinetwegen einer hat Lungenbeteiligung oder Asthma etc.und kann deshalb nicht weit laufen oder so ähnlich, die genaue Wegstrecke weiss ich jetzt nicht auswendig. Versuchen kannst du den Verschlechterungsantrag und die Beantragung des G auf jeden Fall, Ich würde dann auch noch zusätzlich zu meinen Angaben mir von meinem Arzt was schreiben lassen und das beilegen.
     
  3. Ziska

    Ziska Neues Mitglied

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    merkzeichen G

    Hallo Monalie

    Welchen Vorteil hat man mit dem Merkzeichen G.

    Bei einem aG ok, Parkschein.

    Liebe Grüße Ziska
     
  4. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Merkzeichen G:

    http://www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_G.htm

    Vorteil nennt sich das nicht, man hat da keine Vorteile, es sind Nachteilausgleiche gemeint.
    Mit dem G gibt es zB. Vergünstigung für die KFZ Steuer oder Vergünstigung im öffentlichen Verkehr, wie Bahn, Bus etc., denn wer nicht mehr weit gehen kann ist da ja häufiger darauf angewiesen, deshalb soll der Nachteil ausgeglichen werden-Nachteilausgleich.
     
  5. Monalie

    Monalie Mitglied

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    Düsseldorf
    @Lagune:
    Also, ich denke ich werde dann doch mal ein kleines Beiblatt mit meinen Einschränkungen mitnehmen, mal sehen ob er es annimmt. Vielleicht geht er ja auch bei einem Verschlechterungsantrag ganz anders vor?
    Schaden kann es ja nichts, so nach dem Motto, "Ich habe da schon mal was vorbereitet" :).
    Muss man bei den Angaben eigentlich auf die Arztberichte verweisen? Zum Beispiel "wegen der Muskelschwäche ( nachzulesen in Arztbericht xy )....." ????


    @Ziska:
    Ich würde z.B. eine vergünstigte Fahrkarte bekommen, unglaublich wichtig für mich als Grundsicherungsempfängerin mit chronischem Geldmangel. Nicht zu vergessen den Zuschlag den ich zur Grundsicherung bekommen würde. Ebenfalls unglaublich wichtig weil ich massive Mehrausgaben durch meine Erkrankung habe.

    Grüßli,
    Monalie
     
  6. Ziska

    Ziska Neues Mitglied

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    Merkzeichen G

    Hallo Molanie,hallo Lagune

    Danke schön für eure Antwort,ich habe seit einigen Jahren ein G im Ausweis und werde
    mich mal darum kümmern.
    Gute Nacht
    LG Ziska
     
  7. took1211

    took1211 Guest

    Hallo Monalie,soviel ich weiß kannst du alle 2 Jahre eine Überprüfung deines GdB beantragen.Ich würde dir empfehlen:1.Lasse dir vom Landesamt für Soziales und Versorgung einen Antrag auf Neufeststellung des GdB zusenden.2.Fülle diesen Antrag aus.Brauchst du Hilfe,so rufe den angegebenen Bearbeiter an oder wende dich an deinen HA.Du entbindest mit deiner Unterschrift alle Ärzte,die deine Leiden behandeln,von der Schweigepflicht.Hast du selbst alle Befunde und Gutachten,so füge sie dem Antrag in Kopie bei.Den Buchstaben "aG"erhälst du nur,wenn...."wer sich wegen der Schwere seines Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb seines Fahrzeuges bewegen kann.Hierzu zählen z.B.Querschnittsgelähmte,Doppeloberschenkelamputierte,schwerbehinderte Menschen mit einer Einschränkung der Herzleistung oder Lungenfunktion schweren Grades,für die allein ein GdB von 80festgestellt ist."Ich habe seit Mai 2011 den GdB von 100% und Buchstaben G.Ich bekomme trotz meiner massiven Einschränkungen im Bewegungsapparat keine Parkgenehmigung für den Behindertenparkplatz,sonder nur die aG haben.lgtook
     
  8. xxxcopxxx

    xxxcopxxx Neues Mitglied

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    Hallo lgtook,
    eine Parkgenehmigung für den Behindertenparkplatz bekommst du zwar nicht aber eine Parkerleichterung unter Umständen schon.
    Lese mal hier: http://www.schleswig-holstein.de/LASD/DE/Download/ParkerleichterungInfo__blob=publicationFile.pdf

    Lg Conny
     
  9. Monalie

    Monalie Mitglied

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    Hallo zusammen,

    sehr späte Rückmeldung aber besser spät als nie ;).
    Ich habe seit letztem Monat einen Schwerbehindertenausweis mit 50 und Merkzeichen G, unbefristet! :):top:
    Meine Einschränkungen wollte der Herr vom VDK nicht, ich dachte schon es geht schief. Aber diesmal habe ich meinen Schmerztherapeuten angegeben und ich denke, seine Aussagen gaben den Ausschlag!
    Ende gut, alles gut! Danke für eure seelische Unterstützung!
    Liebe Grüße,
    Monalie
     
  10. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Erhöhung und wann gibt es Merkzeichen G?

    @hallo monalie,

    eine verschlimmerung kannst du zu jeder zeit einreichen, da reicht ein formloser antrag.

    die frage ist nur, ob das sinn macht. beantragung der verschlechterung, bedeutet,
    zu bennen, was sich "seit der letzten feststellung" verschlimmert hat und dich "
    noch mehr behindert oder beieinträchtigt"

    das ist nicht einfach und bedingt auch, dass ärztlicherseits auf anfrage des LaGeSoz, das
    bestätigt werden muss, u.a. mit hilfe von behandlungsverläufen, rö,-mrt- labor oder
    anderen nachweisen oder genauen erklärungen. (diese musst du nicht erbringen)

    zu schnell eine "verschlimmerung" zu beantragen, kann auch nach "hinten" los-
    gehen. ggf. auf eine genaue prüfung oder auch vorstellung bei einem gutachter.
    das kann u.u auch soweit zur bewertung bestehender prozente führen, wenn der doc der
    überzeugung ist, dass sich der zustand verbessert hat, dass er eine andere (niedrigere)
    einstufung empfiehlt.

    prinzipiell kannst du schreiben, dass du beim doc in behandlung bist.
    was du beim arzt machen kannst, ist ihm eine begründung der verschlechterung
    zu übergeben, damit er im falle einer anfrage weiss, was du geschrieben hast.

    nicht immer führt eine verschlechterung zur erhöhung, wenn es sich um
    den fakt handelt der bereits bewertet wurde und sich keine wesentliche
    beeinträchtigung feststellen lässt.

    auf medikamenteneinnahme bekommt man in der regel keine %!

    auch werden keine % aufaddiert, sondern das gesamtbild ist entscheidend.
    (gab eine novelierung der behinderungen und ihrer begutachtungmit bewertung v
    or einigen jahren)

    dieses aG ist ziemlich festgeschrieben und leider kann bei weitem nicht jeder
    dies beantragen, geschweige denn, man bekommt dies zugestanden!

    in einigen bundesländern gibt es s.g. erleichterungen, wonach man eine
    "ligth version" der parkgenehmigung ohn aG bekommen kann, die aber bei
    weitem nicht dem entspricht, was beim "aG" genutzt werden kann.
    (bitte googeln!)

    ich hoffe das hilft ein wenig. ansonsten bitte bei weiteren fragen per pn.

    lg saurier
     
  11. Sprodde

    Sprodde Mitglied

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    stimmt nach meinen Infos nicht ganz: eine länger andauernde (mehr als 6 Mon.) gleichzeitige Medikamenteneinnahme von Cortison UND MTX wird als aggressive Therapie bezeichnet und sollte mit einem GdB nicht unter 50 bewertet werden...

    bezügl. des Merkzeichens G kopiere ich mal:
    >>In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Bei der Prüfung der Frage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kommt es nicht auf die konkreten örtlichen Verhältnisse des Einzelfalles an, sondern darauf, welche Wegstrecken allgemein - d. h. altersunabhängig von nicht behinderten Menschen - noch zu Fuß zurückgelegt werden. Als ortsübliche Wegstrecke in diesem Sinne gilt eine Strecke von etwa zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt wird.<<
     
  12. Tini 5

    Tini 5 Mitglied

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    @ Sprotte

    Das steht da, ja.
    Aber das scheint dort Niemanden zu interessieren.
    Ich habe das Ganze grad durch.
    Habe grad mal 20 bekommen obwohl ich nur unter Schmerzen laufen kann und über zwei Jahre die Medis nehme.
    Nach Wiederspruch waren sie dann so gnädig und haben nochmal 10 wegen der Psyche
    draufgelegt. Rheuma blieb bei 20, geschweigedenn G.

    Reicht gerade mal für eine Gleichstellung.

    Sprodde...sorry wegen der t's.... :vb_redface:
     
  13. Sprodde

    Sprodde Mitglied

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    Am Meer
    tut mir leid für dich Tini,

    ich kann so manche GdB Bewertungen nicht nachvollziehen... ich habe 70 + G bis 2025 (ohne Gutachter)...
    offenbar einen verständnisvollen Sachbearbeiter beim Versorgungsamt und eine sehr gute Ärztin, die sicher auch einen großen Anteil daran hat und der ich viel verdanke...
     
  14. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Erhöhung und wann gibt es Merkzeichen G

    @Sprodde

    das dumme: rheuma ist nicht gleich rheuma und jeder hat noch so seine probleme nebenbei.
    von daher wird es immer ungleich sein in der bewertung.

    zu der bemerkung mit dem medikamenten: das kann man sowwohl als auch sehen-je nach dem
    wie der gutachter damit umgeht-trotzdem bekommt man nicht deshalb 50% fürs rheuma + 50%
    fürs MTX + corti-das ist der trugschluß.

    (bei rheuma-geht man in der beurteilung u.a. davon aus, dass man medikamente nimmt...)

    hier muss man also vorsichtig sein-vergleichen geht in der tat nicht.

    ich habe auch 60%+"G"-habe die verschlimmerung beantragt, bereits letztes jahr aus der reha
    (juni 2011) nochmal mit hilfe des vdk im januar 2012-bisher keine reaktion!

    ich vermute die sind sichtlich überfordert!

    wie kann man mit 51 kaum 20 m laufen-nur mit hilfe von gehstützen und weil beide schultern kaputt sind,
    kann ich nix tragen was schwer als ein kleiner rucksack mit börse und kalender ist. die handgelenke sind
    vom rheuma oft so schmerzhaft-abstützen mit den stützen-ein alptraum!

    na sowas-was stell ich für ansprüche ??? alleine einkaufen gehn und noch dazu das selber tragen?
    und dass ich zu fuß irgendwie in die stadtkomme, bei x-mal umsteigen-mit den öff. verkehrsmitteln
    -was will ich da?-na könnt ja mal sein ich möchte am leben teilhaben :eek: mal ins konzert ins kino???

    wenn ich das aG bekommen würde-bekomme ich das auto von meiner mama-vorher macht das null sinn,
    weil ich nirgendwo so parken kann, dass ich eben nur ein kleines stück gehen muss. :mad: also bleib ich zu haus.

    außerdem müsste ich mir ja beide unterschenkel erst amputieren lassen-...aber ob ich da das auto noch brauche?
    göga hat keine fahrerlaubnis...

    pfui ich schäme mich, solch ansprüche zu stellen! :( saurier
     
  15. Sprodde

    Sprodde Mitglied

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    @ saurier

    ist schon klar, dass man ungleiche Krankheiten nicht gleich bewerten kann, aber es gibt vorgegebene Anhaltspunkte, da kann doch nicht jeder Gutachter nach Lust und Laune vorgehen... wenn es mir auch manchmal so vorkommt...
    z.B. dass eine rheumatische Erkrankung, die mit Corti + MTX über längere Zeit behandelt wird, mit einem GdB 50 zu bewerten ist, ist doch eine klare Ansage... okay, bei den Merkzeichen ist es nicht so einfach zu beurteilen, aber diese großen Unterschiede, die ich hier manchmal lese, kann ich nicht nachvollziehen... da hilft dann nur: schlaumachen, widersprechen, durchhalten...

    wünsche dir, dass dein Verschlimmerungsantrag bald durchgeht...:top: :top: :top:
     
  16. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Nordthüringen
    Merkzeichen gibt es eh erst, ab einem GdB von 50.
     
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