job??? @tina 1966 ich antworte fit gern: in der ausführungsverordnung zum SGB IX teilhabe behinderter steht genau drin, welche bedingungen zum merkzeichen "G" und "aG" führt. ich kann dir jetzt schon sagen, dass du erheblich gehbehindert mit diversen einschrenkeungen sein musst, um überhaupt darüber einen antrag stellen zu können. das landesamt für gesundheit und soziales oder integrationsamtlegt die messlatte zum erwerb ziemlich hoch an. auszug sinngemäss merkzeichen "G" ": "einseitig unterschenkelamputuiert und einem gehvermögen von unter 2000m ohne fremde hilfe oder länger als 30 min für diese strecke benötigt. " für "aG" wirst du einem beidseitg unterschenkelamputierten gleichgestellt..... wobe unerheblich ist ob du im rollstuhl sitzt oder nicht" du kannst dich an den integrationsfachdienst wenden um hilfe und unterstützung am arbeitsplatz zu bekommen, oder aber auch an das arbeitsamt. die für schwerbehinderte eine extra abteilung haben und s.g. rehaberate, um ggf. eine erneute umschulung für eine andere tätigkeit zu bekommen. ausserdem in deiner firma eventuell an den schwerbehindertenbeauftragten und gemeinsam mit der leitung beraten was verändert werden könnte. lg sauri
danke, werde mich mal an einen Rehaberater wenden. Als ich arbeitslos war habe ich zwar eine andere Beraterin bekommen, aber die hatte von Schwerbehinderung leider keine Ahnung.