job ? ? ?

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Thor, 23. Februar 2012.

  1. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    job???

    @tina 1966

    ich antworte fit gern:
    in der ausführungsverordnung zum SGB IX teilhabe behinderter steht genau drin, welche
    bedingungen zum merkzeichen "G" und "aG" führt.

    ich kann dir jetzt schon sagen, dass du

    erheblich gehbehindert mit diversen einschrenkeungen
    sein musst, um überhaupt darüber einen antrag stellen zu können. das landesamt für
    gesundheit und soziales oder integrationsamtlegt die messlatte zum erwerb ziemlich hoch an.

    auszug sinngemäss merkzeichen "G" ": "einseitig unterschenkelamputuiert und einem
    gehvermögen von unter 2000m ohne fremde hilfe oder länger als 30 min für diese
    strecke benötigt. "

    für "aG" wirst du einem beidseitg unterschenkelamputierten gleichgestellt.....
    wobe unerheblich ist ob du im rollstuhl sitzt oder nicht"

    du kannst dich an den integrationsfachdienst wenden um hilfe und unterstützung
    am arbeitsplatz zu bekommen, oder aber auch an das arbeitsamt. die für
    schwerbehinderte eine extra abteilung haben und s.g. rehaberate, um ggf.
    eine erneute umschulung für eine andere tätigkeit zu bekommen.

    ausserdem in deiner firma eventuell an den schwerbehindertenbeauftragten
    und gemeinsam mit der leitung beraten was verändert werden könnte.

    lg sauri
     
  2. tina1966

    tina1966 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    9. Februar 2012
    Beiträge:
    2
    danke, werde mich mal an einen Rehaberater wenden. Als ich arbeitslos war habe ich zwar eine andere Beraterin bekommen, aber die hatte von Schwerbehinderung leider keine Ahnung.
     
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