Netter Anruf KK

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Putzi, 12. Februar 2012.

  1. Putzi

    Putzi Neues Mitglied

    Registriert seit:
    6. September 2009
    Beiträge:
    7
    Netter Anruf der Kk

    Seit Januar 2011 bin ich krankgeschrieben und nach der Reha unter 3 Stunden arbeitsfähig in meinem Beruf. Nun ruft der MD der Kk an und sagt ich soll meion Arbeitsverhältnis auflösen. Und meinen Urlaub von 2011 hätte ich ja auch noch zu nehmen bis März sagt die Dame. Ich bin 61 Jahre und sollte doch die 2 Jahre Arbeitslosengeld mitnehmen.
    Kann die Kk verlandenh das ich mein Arbeitsverhältnis auf deren Wunsch beende??????
    Kann die Kk die Zahlung eher einstellen ?????????

    Vielen Dank für eure Antworten Putzi
     
  2. Kecky

    Kecky Mitglied

    Registriert seit:
    19. Februar 2010
    Beiträge:
    477
    Ort:
    An der Oder
    Hallo Putzi,
    keiner kann dich zwingen dein Arbeitsverhältnis auf zulösen, dann bekommst du vom AA eine Sperre.
    Die KK leistet die Zahlung von KGeld 78 Wochen.

    LG Kecky :rolleyes:
     
    #2 12. Februar 2012
    Zuletzt bearbeitet: 12. Februar 2012
  3. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    @hallo putz,

    dein av aufkündigen-dazu kann dich niemand zwingen.

    häufig kommt es vor, dass die kk versuchen ältere arbeitnehmer auffordern in rente zu gehn. das ist gesetzwiedrig.

    zitat:

    Eine Krankenkasse darf die Bezieher von Krankengeld grds. nicht zur Stellung eines Rentenantrags auffordern.
    Auch darf die Krankenkasse nicht im Namen des Versicherten einen Rentenantrag stellen.
    Sollte wegen der schwere der Erkrankung eine Arbeitsaufnahme nicht mehr möglich sein,
    ist zu überlegen, ob man nicht selbst einen Antrag auf Bezug einer Erwerbsminderungsrente stellt.

    der krankengeldanspruch ist auf einen blockzeitraum von 78.wo festgelegt, soll heissen:
    ein und die selbe erkrankung in3 jahren ergibt eine anspruchsdauer des kr-geldes von max.78 wochen.
    das wäre bei dir m.e.n. bis juni 2011.
    würdest du nun arbeiten gehen, was bei unter 3 stunden, eigentlich arbeitsunfähig bedeutet,
    beginnt der anspruch zeitraum erst neu-nach 12 monaten bei ein und der selben erkrankung.
    oder aber du erkrankst zwichenzeitlich an einer anderen krankheit neu, wirst au. dann beginnt
    der anspurchszeitraum neu-wieder über 78.wochen.
    gehe zum VdK oder einem anderen Sozialverband (SovD), lass dich dort beraten, was für dich
    am besten wäre. auch müsstest du mit deiner fa. sprechen.

    wegen der schwere der erkrankung ist eine arbeitsaufnahme nicht mehr möglich, es ist zu
    überlegen, ob du nicht selbst einen antrag auf bezug einer erwerbsminderungsrente stellst.
    wobei: wenn du jetzt 61 jahre jung bist, ist dein renteneintrittsalter das 63.lebensjahr?

    -dann wäre die frage nach einer Erwerbsminderungsrente (EMR) sicher noch zu stellen,
    wenn davon ausgegangen wird, dass du nicht mehr arbeiten kannst. wobei wenn du EMR stellst,
    kann es sein, dass sie noch vor ablauf der 78.wochen in kraft tritt. dann setzt das krg.aus.
    du brauchst auch nicht kündigen. der arbeitgeber müsste dein arbeitsplatz freihalten,
    bis du widerkommst. würde in dem fall die EMR bis ans normale rentenalter gehn, hast du einen
    nahtlosen übergang. alerdings müsstest du dich beraten lassen über höhe deiner dann folgenden
    rente. da kann ich keine auskunft zu geben. wobei die EMR eben nicht sehr hoch ist.
    aber du würdest noch deinen gesamten urlaubsanspruch ausgezahlt bekommen, den du
    von der krankschreibung an, bis zum eintritt der rente hast. denn diesen könntest du nicht mehr
    nehmen.

    -
    die andere möglichkeit wäre, nach ablauf der 78.woche kr-geldzahlung, beendet dein arbeitgeber dein av
    aus betriebsbedingten gründen. dann könntest du in der tat bis zum renteneintritt alg1 beanspruchen,
    da du 24 monate darauf anspruch hast. du musst auch nicht nachweisen, dies nach §125 sgb3 zu beanspruchen.
    (wenn du dich dazu nicht entscheidest-musst du diesen gesamten urlaub bezahlt bekommen.

    die regelung, dass du nur anspruch auf urlaub hast, wenn du wenigstens 1 tag im jahr gearbeitet hast,
    bzw. alter urlaub verfällt-wenn man ihn nicht bis zum 31.3. des folgejahres genommen hat-ist unwirksam.
    ich würde diesen auch nicht abfeiern!
    das wäre aber nur als lösung wenn dein rentenalter mit 63.beginnt.

    bist du schwerbehindert? dann könntest du auch mit 63 in rente gehn, ohne abzug. falls du als regelaltersgrenze
    eine andere hast.(also über das 63.lebensjahr hinaus)

    hoffe das hilft dir ein bissl.

    lg sauri.:)
     
    #3 12. Februar 2012
    Zuletzt bearbeitet: 12. Februar 2012
  4. Putzi

    Putzi Neues Mitglied

    Registriert seit:
    6. September 2009
    Beiträge:
    7
    Hallo,Saurier

    Die KK wollte mich einschüchtern und ich sollte Restkrankentage aufheben für später.Ich werde mal nicht mehr arbeiten können. EMR beantrage ich vorerst nicht. Es ist auch eine Geldfrage.Schwerbehindert bin ich mit 40% nicht.Habe aber noch viele Baustellen und werde dann Verschlechterungsantrag stellen.Wurde vor der Reha im Okt.abgelehnt. Nun warte ich noch auf Befunde.Mit meinem AG wird es zu einem späteren Zeitpunkt eine Lösung geben.Ich hoffe ich bekomme mal bis zur Rente AL1.


    danke Saurier und lg Gruß Putzi
     
  5. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    @hallo putz

    danke für die info.

    die kk kann dich nicht zwingen hier krankentage aufzuheben! sowas gibt es ja wohl gar nicht.
    dein arzt legt fest ob krank oder nicht. wenn die kk zweifel an deiner krankheit hat, müssen
    sie dich zum MDK schicken, aber nicht anders.

    gehe zum arbeitsamt in die rehaabteilung und beantrage die gleichstellung deiner behinderung
    von 40% auf schwerbehindert mot 50% so bist du besser abgesichert, für den fall der fälle.

    die schwerbehinderung unbedingt erhöhen!also verschlimmerungsantrag stellen.
    aber hol dir´hilfe durch einen verband wie VdK, Sovk oder einer Beratungsstelle .
    was bei dir zu hause finden ist der du eventuell mitglied bist.

    wenn deine firma dir entgegenkommt ist das super, nur für den lückenlosen bezug von alg1
    muss der betrieb dich betriebsbedingt kündigen. bitte nicht in gegenseitigen einvernehmen,
    oder aus eigenen gründen, da du dann eine 13 wöchige sperre vom arbeitsamt bekommst
    und ohne geld dastehst! auch hier die info-vorsorglich.

    ich drück dir die daumen, dass du ein gute lösung findest. melde dich wenn du was weisst.

    grüsse vom sauri:)
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden