Hallo Leute, ich habe eben Post vom Versorgungsamt bekommen. Ich hatte ja Widerspruch eingelegt weil ich nur 40 GdB bekommen habe. Jetzt wurde mein Widerspruch abgelehnt. Nun könnte ich wohl nur noch Klage einreichen? Wer hat ähnliches hinter sich? Schaffe ich den Kampf nur mit Hilfe vom z. B. Sozialverband? Freue mich über viele nützliches Infos. Gruß Sille
ich habe damals widerspruch gegen einen bescheid der pflegekasse mithilfe des VDK eingelegt. das hat mir überhaupt nichts geholfen... ich würde bei nächster gelegenheit selber klagen. muß mich aber da auch selber noch nach möglichkeiten und kosten erkundigen. mir hat mal einer gesagt, das die krankenkassen zumindest schon immer murrig sind, wenn die VDK oder SovD lesen. da haben die gleich schon von vornherein schlechte laune. wurde mir gesagt. aber die meinungen und erfahrungen sind da wahrscheinlich verschieden.
hallo ille, bei mir wurde zunächst 30 GdB und nach widerspruch 40 GdB bewilligt. da ich mit dieser entscheidung nicht einverstanden war, habe ich vor dem sozialgericht geklagt und nach ca. 6 monaten 70 GdB bekommen. die klage habe ich alleine eingereicht. kosten sind mir nicht entstanden. eine verhandlung kam erst garnicht zustande. laut aussage einer mitarbeiterin des sozialgerichts, ist das leider oft die vorgehensweise der versorgungsämter. erst mal wenig bewilligen und während der klage einen höheren GdB hochstufen. mittlerweile weiß ich, dass die angst vor diesem schritt unbegründet ist. nur mut! einen versuch ist es wert. lieben gruss hope
Hallo Sille67, Gib nicht auf!! In Bad Fallingbostel gibt es ja den SoVD. Ich hab nur gute Erfahrungen mit denen gemacht. Lass Dich da beraten... Ich hab durch den Widerspruch des SoVD meinen GDB 50 unbefristet durchgeboxt bekommen. Ok der Rheumatologe hat noch ein Attest obendrauf gelegt aber dann ging es sehr schnell. Drücke Dir die Daumen!! Liebe Grüsse Louise
. Ich würde ja am liebsten klagen, aber das kostet doch bestimmt ne Menge Geld oder? Ansonsten hab ich mir überlegt, ich muß im April wieder zum Rheumatologen und zu Neurologen. Wenn ich dann einen Verschlechterungsantrag stelle?? Gruß Sille
Tortola an Sille 67 Hallo! Ich würde auf jeden Fall einen Sozialverband aufsuchen. Die Kosten sind gering. Meinem Mann und mir hat der SoVD (früher Reichsbund) zur Rente verholfen. Bis zur richterlichen Entscheidung hatten wir Rechtsanwälte zur Seite. Allein hätten wir das niemals geschafft! Viele Grüße von Tortola
. Dann werd ich mir mal ein Date machen. Alle Unterlagen mitnehmen und sehn was die so sagen. Danke für die Tips
GdB ...ich hätt da ne Übersicht was an Beschwerden wieviel % bedingt. Könntest mal per PN sagen, wie die das begründet haben, schau ich mal. Ansonsten kommt es auf die Bearbeitungszeit an, ist das länger her würde ich einen Verschlimmerungsantrag stellen. Wenn das Versorgungsamt nachgeben muß, könnten die nämlich nach gegebener Zeit selber nachprüfen, ob der GdB noch %-tual stimmt. Also ev. mit dem Arzt reden, ob sich in der nächsten Zeit neue Befunde ergeben. Da Rheuma eine chronische Erkrankung ist sind neue Befunde "normal". Gruß "merre"
Lass Dich von einem Sozialverband beraten und vertreten. Widerspruch wurde ja schon abgelehnt. Klage bis zum möglichen Erfolg dauert zu lange. Lieber in drei Monaten mit fachlicher Beratung einen neuen Änderungsantrag stellen. Nachträglich den ganzen Schriftverkehr vom Versorgungsamt erbitten, da kannst Du sehen, was Deine Ärzte als Gesundheitsbeeinträchtigungen angegeben haben. Oft kreuzen die nur irgendwas an, oder schreiben die Diagnose ohne Erläuterungen, z.B. Diabetes, Rheumadingens, etc. Die Ärzte vorher mit ins Boot nehmen und um ausführliche Stellungnahmen bitten, gerne auch mal einen zwanni dafür bezahlen, wenn es sein muss. Beispiel: - Frau Mustermann braucht eine ständige Begleitung - kann nur wenige Meter gehen, - ist gegenüber einer gleichaltrigen Vergleichsperson zu 100 % benachteiligt. - usw. Ein bisschen Vorarbeit ist wichtig.
Hallo Sille, erstmal: eine Klage vorm Sozialgericht ist kostenlos..... Ziehe es durch..... Ich habe auch erst durch die Klageeinreichung beim SG meine 50% bekommen. Hat zwar über 2 Jahre gedauert und ich musste zum Gutachter- aber ich habe 50%... Man darf nicht aufgeben. Ich bekam zuerst auch nur 30%-> dann Widerspruch- darauf 40%- >Klage. LG