Hallo ihr Lieben Ich habe 2 Jahre meine Ausbildung zur Staatlich-anerkannten Kinderpflegerin gemacht. In der Zeit allerdings kein Geld verdient. Weil die Ausbildung zum größten Teil Schulisch war. Jetzt Arbeite ich seit 13 Monaten in einer Kinderkippe. Es sieht jetzt allerdings durch meine Krankheit & Fehlzeiten gerade sehr nach einer Kündigung oder zuminderst nach nicht Verlängerung meines Arbeitsvertrges aus. Zur Zeit geht es mir Gesundheitlich auch recht schlecht. Und ich bin Krankgeschr. Jetzt wollte ich mal Fragen ob jemand weiß wie viel Arbeitslosengeld oder ob mir dann überhaupt Arbeitslosengeld zu stehn würde? (Falls mir Gekündigt wird) Da ich ja eigtl. nur 1 Jahr Vollzeit gearbeitet habe. Und wie lange dann? Vielleicht kennt sich ja jemand aus Lg
Hallo CaRo, eventuell kannst du für 6 Monate ALG I bekommen. Soweit ich weiß, muss man innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren mindestens 1 Jahr versicherungspflichtig gearbeitet haben, um für 6 Monate ALG I zu beziehen. Aber auf jeden Fall musst du dich sofort bei der Arbeitsagentur melden, sobald du weißt, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Dann wird geprüft, ob du Anspruch hast, wenn nicht, musst du dich beim Jobcenter melden. Wenn die Krankschreibung länger als 6 Wochen dauert, ist die KK für dich zuständig. LG coalblack
Das kannst du natürlich machen. Dann würde ich versuchen, einen Termin bei einem Sachbearbeiter/Vermittler zu bekommen, denn die Leute am Empfang haben meist nicht die Kompetenz, um einen umfassend zu informieren. LG coalblack
hallo caro, bin auch grade mit dem thema beschäftigt, nur habe ich meine kündigung schon...:o gugg mal hier http://xxx.arbeitsagentur.de/nn_25638/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Dauer-Anspruch/Dauer-Nav.html (xxx durch www ersetzen) nach 13 monaten hast du anspruch auf 6 monate algI, nach 16 monaten sinds dann 8 monate... du siehst, jeder monat zählt... da auf der seite findest du noch mehr infos, lies dich einfach mal durch... ansonsten hoffe ich mit dir, das deine ahnung (kündigung) nicht eintrifft..... ansonsten, bitte versuch noch schnell einen gdb von mindestens 30 und damit die gleichstellung zu bekommen, das gibts nur mit arbeitgeber. bei arbeitslosigkeit bekommst du die gleichstellung nicht mehr, oder nur, wenn du einen ag findest, der dich mit gleichstellung einstellen will. ist aber ungleich schwerer. wenn du nach kündigung weiter krankgeschrieben bist gibts geld von der kk, der anspruch an arbeitslosengeld schliesst sich dann bei gesundmeldung an, so könnte man den leistungsbezug vor algII ein wenig verlängern... wenn ich dir das näher erläutern soll, dann schick mir ne pn...