Rente beantragt und abgelehnt, kein KG mehr

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Roscoe, 11. Januar 2012.

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  1. Roscoe

    Roscoe Neues Mitglied

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    Hallo zusammen,

    ich habe eine sehr wichtige und für mich eilige Frage an euch.
    Bei mir wurden mehrere Diagnosen vor nun doch schon fast 1 1/2 Jahren gestellt.

    Fibromyalgie, Polyarthrose, massive Hypakusis usw. um nur einige Dinge zu nennen.

    Ich bin momentan noch in einem Angestelltenverhältnis und seit 75 Wochen Krankgeschrieben.
    In der Zeit wurden zwei Anträge auf Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt, und nun geht das Ganze vors Sozialgericht ( hier möchte ich morgen mit der VdK den Einspruch formulieren ).

    Die Krankenkasse wird mich demnächst aussteuern. Bin bei der VdK Mitglied und habe am Dienstag ein Beratungsgespräch gehabt wie es weitergehen wird. Der VdK-Berater meinte zu mir, dass, obwohl ich noch angestellt bin und das Krankengeld ja auslaufen wird, mir von der Agentur für Arbeit nur Harz4 zusteht.

    Auch eine Beraterin der Agentur für Arbeit meinte, in meinem Fall kommt nur Harz4 in Frage.

    Mein Sohn hat mir gesagt, dass lt. SGB 3 §125 die Nahtlosregelung zieht und ich bis das Ganze vor dem Sozialgericht entschieden wurde, Anspruch auf ALG1 habe.

    Da ihr hier hoffentlich Erfahrungen habt, könntet ihr mir sagen ob das stimmt und ob ich wirklich Anspruch auf ALG1 habe, oder ob mir nur Harz4 zusteht?

    Wenn der VdK-Berater mir das falsch sagt, würde ich die Geschäftsstelle wechseln und zu einer anderen Niederlassung gehen.



    Vielen Dank für eure Hilfe.


    Gisela
     
  2. Mutterkutter

    Mutterkutter Neues Mitglied

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    ist schon richtig.Wenn man kein Krankengeld mehr bekommt und weiterhin arbeitsunfähig geschrieben ist,dann gibt es Arbeitslosengeld 2,sprich Hartz4.Arbeitslosengeld 1 hast Du nur Anspruch drauf,wenn Du vermittelbar bist.
    :mad:
    Das ist ja das traurige hier in Deutschland.Wenn Du zu lange krank bist und nicht in Rente gehen kannst,warum auch immer wirst Du Hartzler.
    Trotzdem Du bei Rente abgelehnt wurdest,unbedingt nochmal versuchen Rente zu bekommen.
     
  3. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo giesela18

    anspruch auf §125 SGB III hat, wer länger als 6 monate mit antragstellung
    weiter arbeitsunfähig ist und die Erwerbsminderungsrente (EMR) gestellt hat.
    bedeutet nicht, dass du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen musst.

    die aussage des vdk ist insofern richtig, da zwar weiterhin arbeitsunfähigkit
    besteht, jedoch die drv eine ablehnung der EMR erteilt hat. möglich wäre auch
    ein entscheid auf "halbe" EMR. selbst die wurde nicht erteilt. so zählst du
    im sinne der drv als "arbeitsfähig"und das amt zahlt auch nicht alg2 weil du
    weiter krank bist.

    bei erfolgreichen widerspruch stehen dir die ausstehenden zahlungen zu,
    so dass du dich auf alle fälle beim arbeitsamt melden musst. bitte schon jetzt,
    da du weisst wann dein krankengeld endet.(benötigst ein schreiben deiner
    krankenkassse wo dieser ablauftermin drin steht) und du bist gesetzlich
    verpflichtet dich dort zu melden unabhängig davon ob du alg1, alg2 oder keine
    leistung dann erhälst. im falle eines positiven widerspruchentscheides bekommst
    du alle zahlungen nach.

    link http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/125.html
    "...(1) Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch,
    wer allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil er wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung seiner Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann,
    die auf dem für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist. Die Feststellung, ob verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft der zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. ...."

    (2) Die Agentur für Arbeit hat den Arbeitslosen unverzüglich aufzufordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Stellt der Arbeitslose diesen Antrag fristgemäß, so gilt er im Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld als gestellt. Stellt der Arbeitslose den Antrag nicht, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld vom Tage nach Ablauf der Frist an bis zum Tage, an dem der Arbeitslose einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellt. Kommt der Arbeitslose seinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Träger der medizinischen Rehabilitation oder der Teilhabe am Arbeitsleben nicht nach, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld von dem Tag nach Unterlassen der Mitwirkung bis zu dem Tag, an dem die Mitwirkung nachgeholt wird. Satz 4 gilt entsprechend, wenn der Arbeitslose durch sein Verhalten die Feststellung der Erwerbsminderung verhindert.

    habe noch einen link gefunden zu einer rechtlichen beurteilung, d.h einer vorerst vorsichtigen einschätzung einer anwältin, die die bedingungen so einschätzt und darauf hin geschrieben hat, was für dich zutrifft.

    http://www.frag-einen-anwalt.de/-125-SGB-III-__f55935.html

    solltest du eventuell dir durchlesen. ziemlich weit unten im text
    findest du die aussage warum §125 nicht greift und auch nicht alg2.

    du fällst somit in eine lücke, die sich hier für einige versicherte auftut,
    wo es aber keine möglichkeit gibt, gegen anzukommen.
    richte dich darauf ein, dass du ggf. dich dann selbst versichern musst,
    da die kk nicht mehr für dich zuständig ist, das aa aber auch nicht.

    liebe grüsse vom sauri:):)
     
  4. Roscoe

    Roscoe Neues Mitglied

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    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Hallo zusammen,

    vielen dank für die zahlreichen Antworten. Okay, das hört sich einigermaßen nachvollziehbar an.

    Ich erzähle meine Geschichte mal von vorne.

    Ich bin seit 24.08.2010 krankgeschrieben. Losgegangen ist das Ganze, dass ich u.a. große Gelenkschmerzen hatte und meinen Beruf als Kassiererin nicht mehr ausüben konnte.

    Hausarzt Nr. 1 hat mich damals krankgeschrieben und hat mir die ersten Medikamente verschrieben.
    Dieser "Arzt" hat mich dann in ein örtliches Krankenhaus geschickt, wo ich bei einem Prof. Dr. Dr von und Zu untersucht wurde und mir schlussendlich schriftlich gegeben wurde dass ich nur markiere.

    Daraufhin hat dieser Prof. von mir verlangt, dass ich meine Medikamente absetze, wohl um festzustellen, ob meine Entzündigungswerte erhöhen. Irgendwann ging es vor lauter Schmerzen nicht mehr und mein Sohn hat mich zu seinem Hausarzt mitgenommen. Dieser hat dann gleich bei einer Akutklinik für Rheuma angerufen und in der Woche darauf wurde ich eingewiesen für 2 Wochen. Die Schmerzen wurden in der Klinik leichter & die Akutklinik hat mich dann entlassen.

    Einige Tage später haben sich die Schmerzen aber wieder erhöht, weshalb ich dann in Zusammenarbeit mit der Krankenkasse von der Rentenversicherung in Kur gehen musste. Es war eine von den Deutschen Rentenversicherung betriebene Rheumaklinik. Hier war ich für 3 Wochen. Die Ärzte haben mir dann gesagt, dass ich noch in einer leichteren Tätigkeit aber weiterhin 6 Std. oder mehr arbeiten kann und mich dann befristet arbeitsunfähig entlassen.

    Mein Hausarzt ( der von meinem Sohn ) hat mich dann weiter krankgeschrieben.

    In der Zwischenzeit habe ich dann wegen folgenden Gründen einen Schwerbehindertenausweis in Höhe von 70 % aus folgenden Gründen erhalten:
    -Schwerhörigkeit beidseits, Funktionsbehinderung der Wirbelsäule, Somatoforme Schmerzstörung, depressive Verstimmung und Polyarthrose.

    Wir haben dann bei der Deutschen Rentenversicherung den ersten Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, welcher von der Rentenversicherung abgelehnt wurde.
    Daraufhin haben wir gegen diese Entscheidung Einspruch eingelegt. In Zusammenarbeit mit der VdK haben wir dann mit meinem Hausarzt weitere Schreiben verfasst und den nächsten Versuch unternommen.

    Ich wurde von der DRV zu einer Begutachtung nach München zitiert, wo ich von einer Ärztin untersucht wurde, die mir im Nachhinein ebenfalls diagnostiziert hat, dass ich noch 6 Std. oder mehr arbeiten kann.

    Das Verfahren ist nun so geendet, dass die Rentenversicherung die beantragte Erwerbsminderungsrente abgelehnt hat mit Verweis auf eine leichtere Tätigkeit und nur noch die Möglichkeit gegeben, dass ich vor dem Sozialgericht klagen kann.

    Die VdK wird mir morgen beim Verfassen des Widerspruchs für das Sozialgerichts behilflich sein.


    Wenn ihr mir noch weitere Tips oder gute Ärzte, die mir Gutachten ausstellen können nennen könnt, bitte ich das zu schreiben. Ich komme aus dem Oberbayrischen Raum mit der Postleitzahl 84xxx.



    Vielen Dank dass ich meine Geschichte erzählen durfte und Danke für die eventuelle Hilfe.



    Gruß
     
  5. Ille

    Ille Neues Mitglied

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    Liebe Gisela,

    Nach dem KG bekommst du vom AA 60% vom Krankengeld bis zum Gerichtsbeschluß ! Viel Glück Ille
     
  6. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo ille

    worauf aber werden die 66% begründet, das klingt nach alg1?§125 SGB III

    danke sauri
     
  7. Ille

    Ille Neues Mitglied

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    Hi Gisela,

    sie haben es mir nicht weiter erklärt. Als meine Rente durch war, wurde das Geld dann von der Rentennachzahlung zurückgezahlt.Ich glaube sie nannten es Überbrückungsgeld !

    LG Ille
     
  8. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @Ille,

    das ist §125 SGB III, Übergangsgeld zum Nachteilsausgleich.

    dieser greift aber bei giesela leider nciht.darum geht es ja.

    liebe grüsse sauri
     
  9. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo snoopi

    mit beantragung der EMRente, teilt man das dem krankenversicherungsträger
    und/oder dem arbeitsamt mit.
    nach bewilligung dr EMR durch die DRV, verrechnen die ämter dann das übergangsgeld (alg1)
    oder das krankengeld nur ab tag der antragstellung! es wird nicht das gesamte
    krankengeld für 78 wochen zurückgefordert, das ist so nicht richtig.

    man bekommt meist vom rententräger ein schrieben, dass die nachzahlung vorerst
    nicht ausgezahlt wird, da die ämter dann die unterlagen austauschen und angeben was sie
    gezahlt haben. bei mir war das letztendlich +/- null, weil ich verletztengeld bekam,
    die rente aber niedriger war-aber einen gesetzl.anspruch auf verl.geld hatte.

    von daher habe ich nun ab januar eine regulären anspruch auf die EMR rente.

    gruss sauri:)
     
  10. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Hallo Gisela,

    Mein Mann (kein Rheumatiker) hatte eine Rentenanblehnung vor Antragstellung auf AlG 1. Er ist in Widerspruch gegangen. Damit war das Verfahren nicht abgeschlossen.
    Dem Arbeitsmarkt hat er sich im Rahmen des ärztlichen Gutachtens zur Verfügung gestellt und der Arbeitgeber hat auf sein Direktionsrecht verzichtet. Damit hat AlG nach § 117 bekommen. Er wurde von einem SchwerbehindertenSB betreut und mußte gar nichts tun, außer, alle drei Monate vorstellig werden.

    Wenn Du noch Fragen hast, kannst Du gern eine PM schreiben.
     
  11. josie16

    josie16 PsA

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    Hallo Gisela!
    Genau wie Esuse es schreibt, kenne ich es auch.
     
  12. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Ein wirkliches Problem ist, wenn die Rente bewilligt wurde und wegen der 6-Monatsfrist (Zahlungsbeginn ab 7. Monat nach Leistungsfall) noch nicht gezahlt wird. Dann zahlt die KK nicht mehr, weil man ja erwerbsunfähig ist und die AfA und ARGE aus demselben Grund nicht. Dann ist das Sozialamt zuständig, was auch zuständig ist, wenn die Rente nicht zum Leben reicht. Da werden H4-Maßstäbe angesetzt.
     
  13. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Das steht mir jetzt auch alles bevor.
    Nächste Woche hab ich nen Termin beim AA, ab Anfang Februar fällt mein KG auch weg.
    Aus der Reha bin ich arbeitsunfähig entlassen. Nun wollte ich meinen Rentenantrag stellen, aber die Dame vom SovD will erst den Entlassungsbericht abwarten. Wer weiß, was da nun wieder drin steht.....
    Schwerbeh.ausweis will ich auch noch beantragen, das werde ich dann zusammen mit dem Rentenantrag machen.
    Mich überfordert das total!
    Neulich mussten wir einen Haufen Einkommenssteuer nachzahlen, weil ich ja Krankengeld beziehe. Und weil wir dadurch weniger Geld haben, hat das Finanzamt meinen Mann auch gleich noch höher besteuert :eek:. Wo gibts denn sowas? Da wird man noch dafür bestraft, dass man krank ist :mad:. Aber angeblich ist sowas rechtens. Ich versteh's nicht :confused: :confused: :confused:
    Wer weiß, was da noch alles auf einen zukommt - noch mehr Papierkram, Gutachten....
    Nachdem mir von diversen Ärzten eine Psychotherapie empfohlen wurde werde ich das halt auch noch in Angriff nehmen. Aber sowas dauert ja auch wieder Monate.
    Und wenn dann die Rente nicht bewilligt wird, was dann?
    Ich seh grad nur nen Tunnel am Ende des Lichts.....
     
  14. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Hallo Maggy,
    das mit der Einkommenssteuer liegt daran, daß KG nicht versteuert wird, aber zum zu versteuernden Einkommen zählt.
    Kümmere Dich um den GdB, dann bekommst Du evtl einen Steuerfreibetrag. Der deckt das Ganze zwar keineswegs, hilft aber ein bisschen. Übrigens wird beim Rentenantrag nach dem GdB gefragt, obwohl er, wenigstens offiziell, keine Rolle bei der Entscheidung, ob Du Rente bekommst, spielt.
    Die AfA wird vermutlich verlangen, daß Du Rente beantragst, aber Du hast, wenn Du dort den Antrag stellst, noch keine Ablehnung, insofern ist es von Vorteil zu warten. Andererseits braucht die DRV Zeit zum Bearbeiten, evlt mußt Du noch in Widerspruch gehen, da ist die Anspruchsdauer wohl kaum ausreichend. Es sei denn, im Rehabericht steht, daß Du auf dem allgemeinen Arbeistmarkt nur noch unter 3 Stunden einsetzbar bist, dann wäre aber der Rehaantrag vermutlich umgedeutet worden. Alternativ reicht auch die Zahl unter 6 Stunden für den allgemeinen Arbeitsmarkt, das entspräche einer Teilrente, die evtl mit einer Arbeitsmarktrente gekoppelt wird.
    Gehe es einfach ruhig an, Du kannst es nicht ändern.
     
  15. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Ich hab halt immer das Gefühl, dass mir die Zeit davonläuft...und es macht mich alles ganz wuschig, weil ich mich mit dieser Materie so überhaupt nicht auskenne.
    Wenn ich nicht so unsortiert im Koppe wäre, dann wär ich vielleicht ruhiger, aber klar geradeaus denken ist zur Zeit nicht meine Stärke :rolleyes:...
     
  16. stani

    stani Neues Mitglied

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    Hallo Gisela,

    so wie Esuse es schreibt ist es auch. Du gehst gegen die Rentenablehnung in Widerspruch und meldest dich persönlich auf der Agentur für Arbeit arbeitslos wg. Aussteuerung bei der Krankenkasse. Alles andere erfährst du dann vor Ort im Gespräch mit dem Mitarbeiter. Und so wie es Esuse schrieb, i. d. R. muss man nur regelmäßig beim Rehaberater vorstellig werden ...

    Auch bei mir gilt das Angebot bei Fragen: einfach PM schreiben.
     
  17. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo maggy

    du musst dich sogar beim arbeitsamt melden, dazu bist du verpflichtet, sobald du erfährst wenn diese zahlung endet.
    besonders wichtig:
    achte drauf, dass du ein schreiben deiner kk hast, wo drin steht, wann die kranengeldzahlung endet.
    das kannst du vorab beim jobcenter auch online machen. und gehst dann hin, wenn du das schriftlich von der kk hast.

    auch wenn die dame vom sovd den rehabericht abwarten will, solltest du ggf. rente beantragen.
    damit dir die zeit nicht wegrennt, wenn das krankengeld ausläuft.

    es sei denn, du hast noch anspruch auf alg1, d.h. du warst nicht vor der krankschrift in alg1. daraus hast du anspruch
    für 12-bis max 24.monate. diese alg1 wird dann nach§125 sgb III als -Übergangsgeld"gezahlt, für den v.g. Zeitraum,
    bzw. bis die rente bewilligt ist.

    dabei ist es unerheblich ob letztendlich volle oder halbe Erwerbsminderungsrente (EMR) bewilligt wird.
    günstig ist, dass du den rehabericht dann sowohl bei der drv als auch dem arbeitsamt vorlegst, wenn dort von
    einer empfehlung gesprochen wird: entweder unter 3 stunden, damit nicht mehr arbeitsfähig oder bis 6 std.
    (s.kommentar von esuse) oft ist dem rehabericht eine erweiterte ärztl.begutachtung beigefügt, die dann sowohl vom
    arbeitsamt und der drv anerkannt wird.

    @esuse eine bitte, kannst du das näher erläutern?
    da erschliesst sich für mich nicht wirklich der sinn?wann das eintrifft?

    denn die kk zahlt ggf. die 78.wochen-mehr nicht. dann käme noch anspruch nach alg1
    und dann erst anspruch nach alg2, vorausgesetzt der ehepartner oder lebensgefährte verdient nicht zu viel.

    ich weiss, das ganze ist für den den es betrifft ein absoluter horror, weil man das gefühl hat es stürzt über einen alles zusammen!
    ich kann da sehr nachfühlen, war ich in der gleichen situation, hatte jedoch im vorfeld bereits gute berater beim jobcenter als auch
    bei der drv, so dass ich da einigermassen durchgesehen habe nd wusste was wann zu machen ist.

    saurier
     
  18. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo stani und esuse

    m.e.n. steht giesela dem arbeitsmarkt durch weitere arbeitsunfähigkeit nicht zur verfügung.
    auch wenn sie diesen widerspruch gemacht hat.
    hier hat das arbeitsamt das recht einen leistungsanspruch auszuschliessen.

    leider hat der gesetzgeber eben nicht alles zu gunsten des leistungsempfängers
    bis zum schluss durchdacht. diese lücken treten dann auf und der betroffene
    fällt ggf. in ein tiefes loch und muss sogar seine krankenversicherung ohne geldleistung!
    selber tragen.

    könnte mir auch vorstellen, dass bei diesem wirrwar der anerkennung von bedingungen
    und ausschlussmöglichkeiten für giesela eine anwaltliche begleitung notwendig wäre,
    sofern sie das nicht schon hat?

    sauri
     
  19. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    ich war zeimal zur rentenbegutachtung. ich wurde nicht einmal danach gefragt. habe die rente trotzdem erst befristet und dann unbefristet erhalten.
     
  20. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Nordthüringen
    Im Rentenantrag gibt es ein Frage bzgl des GdB.

    Wenn Gisela sich dem Arbeitsmarkt im Rahmen des Gutachtens, also unter Beachtung der Einschränkungen, zur Verfügung stellt, steht sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, natürlich darf sie dafür keine gelben Scheine zur Afa bringen. Aber die wollen die auch gar nicht, weil sie keine Möglichkeit haben, die abzulegen (wurde uns so gesagt und auch so gehandhabt).
    Das ging bei uns problemlos und ohne Anwalt.
    Laut einer neue Dienstanweisung der AfA soll jeder Antragsteller begutachtet werden, Entscheidungen nach Aktenlage soll es nicht mehr geben.
     
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