Rente beantragt und abgelehnt, kein KG mehr

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Roscoe, 11. Januar 2012.

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  1. Waldmensch

    Waldmensch Sozialkämpfer

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    Nachdem ich das Ganze hier mitgelesen habe, zeigt es sich doch wieder, dass derjenige der sich müht und trotz Beschwerden arbeiten geht der Dumme ist. Und der Rentenversicherung gefälllt das Alles auch, denn sie vertritt den Standpunkt wer bis hierher in einem Arbeitsverhältnis stand, dem geht es doch noch nicht schlecht genug. Und dann versucht sie auf Zeit zu spielen. So als Beispiel Reha-Antrag 01/10, dann Widerspruch, dann Klage momentan ist erneute Aktenvorlage beim Sozialgericht. 2 Jahre die vergangen sind und die Beschwerden erst noch richtig chronifiziert haben. Die Angst vor dem sozialen Abstieg ist die Masche der DRV.

    Aber um nochmal auf das ursprüngliche zu kommen, leider ist es so wie saurier es schrieb, §125 greift nicht, da im Vorfeld bereits 2 Ablehnungen der Rente erfolgten.
    Das mit dem Widerspruch(wenn die zeit dafür noch genügt) wäre denkbar. Aus meiner Sicht wäre es angebracht diesen über dem VdK der Rente zuzustellen.
    Ich kämpfe momentan auch gerade wegen Eu-Rente. Vor wenigen Tagen habe ich meine Ablehnung erhalten. Es stand auch nichts in diesem bescheid wegen meiner Reha, die ich vor 2 Jahren beantragt habe(s.o.). Erst nach telefonischer Nachfrage habe ich eine Antwort darauf erhalten. Meine Reha wird genehmigt, liegt aber derzeit noch bei der Rechtsabteilung zur Unterschrift. Denn Reha gehe vor Rente. Also warte ich ab bis der neue Bescheid vorliegt. Da die Ablehnung dadurch noch nicht rechtskräftig ist weil ich Widerspruch einlege, bleibt mir §125 erhalten. Da die Arbeitsagenturen leider oftmals planlos in ihrem Microkosmos leben, hat mir mein Anwalt gleich per Mail ein Schreiben für alle Fälle geschickt. Hätte ich damals nach der Aussteuerung auf die Agentur gehört, hätte ich H4 beantragen müssen.
    Dies ist völlig falsch! Richtig wäre es gewesen zu sagen, dass ich zur Untersuchung zum amtsärztlichen Dienst der Arbeitsagentur müsse und auf deren Entscheidung die Agentur über Leistungen entscheiden können. Also habe ich deren obersten Dienstherren in Nürnberg kontaktiert und der war gleich im Bilde, weil dies sehr oft und immer in denselben Agenturen passieren würde. Also hat der Herr dort telefonisch Klärung geschaffen und alles ging so wie es sein musste. Da ich im Landtag einen guten Bekannten habe, der dort für die Behinderten und Kranken die Rechte einfordert, habe ich mich auch bei ihm gemeldet. Der hat dann gleich weitere Kollegen aktiviert und jeder hat der Agentur eine Mail geschickt mit der Bitte zur Klärung und Antwort. Es dauerte nicht lange, da hat sich das Amt gemeldet und mich gebten ich solle alle sagen, dass sich die Angelegenheit geklärt hätte. Die Flut an Mails die auch beantwortet werden müssen nimmt überhand. So leicht lässt sich ein Amt aus der gemütlichen Ruhe bringen. nach einigen Wochen(!) kam dann noch ein kleines Entschuldigungsschreiben von der Landesagentur. Es hat mir gezeigt, dass man genau aufpassen muss und nicht alles glauben darf was die einen sagen. Ganz wichtig und wertvoll war der Anwalt, der mich auch heute noch bei Sozialfragen vertritt und mir beisteht. Er nimmt mir die Angst vor einem Dilemma.

    Ich wünsche allen die kämpfen müssen, viel Kraft und den Mut zur Ausdauer.
    LG
    Waldi
     
  2. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    sorry, dann habe ich dich missverstanden. was ich im antrag geschrieben habe, weiß ich nicht mehr.
    dachte du meinst, dass direkt i den begutachtungen gefragt wird und das war..daran kann ich mich erinnern, nicht der fall :)
     
  3. Rosenfreak

    Rosenfreak Neues Mitglied

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    Was ich immer noch nicht verstehe. Warum wurde noch keine Schwerbehinderung bescheinigt? Damit ging mein Rentenantrag ruck zuck durch.
    Das würde ich jetzt ganz schnell bentragen.
     
  4. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo rosenfreack

    nicht alle erkrankungen und einschrenlungen müssen zwangsläufig zu einer schwerbehinderung
    führen. ausserdem wird das zwar beim rentenantrg abgefragt, ist aber für die entscheidung
    einer befristeten und /oder dauerhaften EMR oder teilweisen EMR nicht aussschliesslich massgeblich.
    sicherlich ein kriterium von vielen. da es gut möglich ist, dass du mit einer behinderung
    noch arbeitsfähig bist.

    saurier
     
  5. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Vielleicht bin ich einfach nur zu döspaddelich, aber ich finde das alles unglaublich kompliziert und umständlich. Ob da wohl indirekt darauf spekuliert wird, dass man deswegen auf die Antragstellung verzichtet? Manchmal hab ich den Gedanken.....

    Ich bin nur froh, dass es solche Institutionen wie den SovD gibt. Alleine würde man da sicherlich nicht weit kommen. Ich bin ja selbst Verwaltungstante, aber trotzdem sitze ich manchmal wie doof vor Anträgen und verstehe gar nicht, was gemeint ist...
     
  6. stani

    stani Neues Mitglied

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    Der Gedanke ist schon richtig. Leider ist es so!
     
  7. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Ort:
    an einem fluss
    @hallo,

    eher ist es so, dass egal wo in deutschland alle antragsverfahren ein hohesmass an
    durchhaltevermögen benötigen.

    noch dazu sollte man wissenschaftler sein:rolleyes: und das fach am besten studiern!

    nein scherzu beiseite: leider sind antragstellungen kompliziert, noch dazu für
    dem, der damit auf dem kriegsfuß steht.
    trotzdem ist es auf alle fälle wichtig alle fristen einzuhalten um keine versäumnisse
    einzugehen, die letztendlich eine entscheidung dann verwirken.

    das kann man mit antragstellung immer nachlesen und sollte man auch.

    alles andere ist dann oft sache von verbänden, vereinen oder anwälten
    die hier gekommt helfen können, je nach sachlage.
    wenn man da alleine durch will-muss man schon ein hohes maß an
    selbstdisziplin aufbringen und verdammt viel nachlesen etc.

    sauri:)
     
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