Verordnung Rehasport

Dieses Thema im Forum "Physiotherapie, Ergotherapie, Sport usw." wurde erstellt von Dorolein85, 5. Januar 2012.

  1. Dorolein85

    Dorolein85 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    22. Juli 2010
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    Hallo Zusammen,

    ich habe eine schnelle Frage. Ich habe im November letzten Jahres eine Verordnung zum Rehasport über 24 Monate vom Arzt bekommen (Formular 56 glaube ich). Durch Klinikaufenthalt und Krankheit habe ich es bislang noch nicht geschafft, diese in einer Einrichtung abzugeben und wollte mich jetzt drum kümmern. Weiß einer von euch, wie lange diese Verordnungen gültig sind?

    LG
    Doro
     
  2. Pezzi

    Pezzi Mitglied

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    München
    Hallo Doro,
    so weit ich weiß, gelten sie nur für den festgelegten Zeitraum, unabhängig davon, wie oft du am Rehasport teilgenommen hast. Also, jetzt einsteigen und nach Ablauf des Rezeptes beim Arzt ein neues beantragen.

    LG
    Pezzi
     
  3. Dorolein85

    Dorolein85 Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    hallo pezzi,

    du meinst also wenn der arzt 24 monate verordnet hat, dann hab ich die zeit um mich "anzumelden"? irgendwie finde ich nichts brauchbares im internet. meine befürchtung ist dass ich in die trainingseinrichtung gehe und die mir dann sagen es sei nicht mehr gültig und ich brauch ein neues. Momentan bin ich beruflich so eingespannt, das ich kaum zeit finde :( vielleicht hat da jemand erfahrungswerte, dann kann ich mir einen weg sparen :)
     
  4. took1211

    took1211 Guest

    Hallo Doro,vielleicht solltest du deine KK anrufen.Die weiß am besten Bescheid.Ich hatte eine Verordnung für 50x Trockengymnastik innerhalb von 24 Monaten.Da mir das mächtig auf meine Knochen ging,wandelte meine KK ,auf Antrag der HÄ,die Anwendungen in Aquagymnastik um.Innerhalb des Zeitraumes wurde ich 3x operiert ,meine KK verlängerte um 1 Jahr.lgtook
     
  5. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    hallo doro,

    es gibt keine befristung zum antritt für diese verordnung, insofern zählt der zeitraum ab genehmigung durch die kk .
    je nach dem was bei dir "angekreuzt" ist 12, 18 oder 24 monate.

    http://www.vdek.com/vertragspartner/vorsorge-rehabilitation/Reha-Sport/muster_56_verbindliches_muster_20110415.pdf

    auch wenn du das in 18 oder 24 monaten nicht schaffen solltest(krankheit, klinik, ahb...etc.) sind dir die verordnungen
    darüber hinaus zu gewähren, da es isch bei diesen zeiten um allgemeine richwerte handelt.

    liebe grüsse sauri
     
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