20% Schwerbehinderung..und nun ?

Dieses Thema im Forum "Nichtentzündliche rheumatische Erkrankungen" wurde erstellt von Elvira182, 2. Januar 2012.

  1. Elvira182

    Elvira182 Neues Mitglied

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    3. August 2011
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    74
    Hallo ihr Lieben

    Erst mal ein frohes neues Jahr! :cool:

    Hab grad eben den Brief aufgemacht.
    Hab 20% bekommen auf Wirbelsäulenleiden(Hypermobil, Skoliose, Spondylose), Fibromyalgie, Knie (fehlen 2 Bänder) und Schulter (Chronische Bursitis).

    Nun noch ein paar Fragen:

    Ist das ok? oder meint Ihr, ich solle da nochmal Widerspruch einlegen ?
    Muss ich das dem Arbeitgeber mitteilen?


    Danke schon mal ;)

    LG
    Melli
     
  2. fuechslein99

    fuechslein99 Neues Mitglied

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    Göttingen
    hallo melli,

    ich habe auch 20%...nach einspruch blieb es bei 20%.
    mit der begründung: ich bin zu selten krankgeschrieben. :vb_confused:

    aussage der dame vom versorgungsamt:
    "wer so wenig krankgeschrieben ist und so regelmäßig zur arbeit geht wie sie, ist auch nicht schwerbehindert. sie müssen sich viel öfter und länger krankschreiben lassen - sonst wird das nix".


    ich dachte, ich höre nicht richtig. :eek:

    ich arbeite seit 31 jahren volle stunden als krankenschwester und habe morbus bechterew (hla b-27 positiv), chronische borelliose durch zeckenbiss und rheumatoide arthritis in mind. 8 gelenken.

    lg
     
  3. Elvira182

    Elvira182 Neues Mitglied

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    uff sind die doof?

    Ich mein das ist bei dir ja noch nen guten Zacken heftiger :eek:
    Das war nun mein erster Antrag überhaubt. :confused:
    Krank geschrieben..hm..geht...in den letzten 2 Jahren eigendlich recht oft aber nicht wegen Fibro, sondern eher wegen der Schulter und dem Knie und Grippe und son Quatsch..hmm..
     
  4. roco

    roco Guest

    hab auch nach widerspruch nur 20%... und mir hat man gesagt, das die arbeit an sich da überhaupt nicht mit reinfliesst. es werden allgemeine sachen beurteilt, die man nicht mehr kann. zb. das man nicht mehr selber zur arbeit (auto) fahren kann, aber ob, und wie man da hinkommt oder seine arbeit schafft oder nicht, intressiert auch nicht. hat man mit jedenfalls so gesagt. auch krankschreibungen oder nicht sind völlig egal...

    die 20% brauchst du übrigens dem ag nicht mitteilen... ab 30% kannst du dich gleichstellen lassen, das musst du dann aber dem ag mitteilen (die gleichstellung, nicht die 30%)

    den arbeitgeber muss man erst ab 50% unterrichten...
     
  5. Elvira182

    Elvira182 Neues Mitglied

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    Sprich, ich muss meinem Arbeitgeber jetzt nichts mitteilen ?

    Und ohne weitere 10% bekomme ich nicht mehr Urlaub und keine weiteren Vorteile wie Kündigungsschutz ?
    Meine Mutter meinte lediglich bei der Lohnsteuer bekäme man noch eine Pauschale.
     
  6. roco

    roco Guest

    mit 20% haste nix, auch nix bei der lohnsteuer...

    mit 30% und gleichstellung haste was mit kündigungsschutz und nen freibetrag bei der steuer...

    mehr urlaub gibts nur ab 50%...
     
  7. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    20% schwerbehinderung

    @elvira 182

    unter 50% bist du "behindert" nicht schwerbehindert und unterliegst demnach nach dem SGB IX auch nicht dem erweiterten Kündigungsschutz.

    lediglich bei der der Steuer erhälst du ein freibetrag. suche bitte hier im forum unter beiträge von "saurier" da habe ich einige links eingestellt zur schwerbehinderung. ist noch nicht lange her.
    da findest du das, da wir darüber schon oft hier gesprochen haben.

    ab 30% kannst du nur die gleichstellung beantragen(beim arbeitsamt) wenn du von unmittelbarer kündigung bedroht bist und dir gleichgestellte personen, also die eine gleiche tätigkeit wie deine machen, nicht gekündigt werden würde. du musst das beim arbeitsamt beantragen.dann bekommt der arbeitgeber dies als anfrage vom arbeitsamt gestellt.

    das landesamt, kann diesem begehren zustimmen, muss aber nicht. dann hast du zwar die "Gleichstellung" aber keine weiteren vergünstigungen wie bei 50%. auch nicht für die steuer! sonder nur in höhe deines anerkannten behinderungsgrades.

    ab 50% unterliegst du dem erweiterten kündigungsschutz und hast 5 tage mehr urlaub, sowie ggf. vergünstigungen bei eintritt etc., wird aber ganz unterschiedlich gehandhabt. beim adac kann man das auch einreichen. bitte frage dort an ab wieviel %, steht auch in meinem link.

    liebe grüsse vom sauri:)
     
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