Fibro??...das glaube ich jetzt nicht...

Dieses Thema im Forum "Nichtentzündliche rheumatische Erkrankungen" wurde erstellt von merre, 18. Dezember 2011.

  1. merre

    merre Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    4.192
    Ort:
    Berlin
    ...Ich habe mich jetzt in mehrere Beiträge und Antworten zum Thema Fibro reingelesen.
    Leider im Moment bei uns sehr stark frequentiert...
    Erinnert habe ich mich an Einige von mir geschriebene Beiträge zum Thema Fibro.

    Einer ist vom 31.07.2003 !!!

    "alles Simulanten diese Fibros??"

    Ja was hab ich hier...also von der deutschen Rheumaliga, Fibromyalgie (GTM) - das andere Rheuma. Ein Leitfaden für Patienten mit Weichteilrheuma. Und gefördert von der BfA, na und die fördern doch nichts Simulantisches??oder??
    Übrigens ruhig bleiben, man schätzt die Zahl der Fibro-Erkrankten auf über 1 Million.

    Und da möcht ich mal was zitieren:
    "Trotz der großen Zahl der Betroffenen ist dieses Krankheitsbild noch nicht allzu bekannt. Die Folgen für die Betroffenen sind schlimm: Oft quälen sie sich über viele Jahre mit schlimmen Schmerzen, laufen von Arzt zu Arzt, werden mit Ihrer Erkrankung nicht ernst genommen, als psychisch krank abgestempelt oder noch schlimmer als Simulant oder Drückeberger.
    Aufklärung bei Ärzten und allen Helfern tut daher Not." Zitat erstmal Ende.
    Also man sieht, oder besser es wird immer wieder in der Richtigkeit auf eigentllich traurige Art bewiesen.
    Der Herr Doktor kann so ein Exemplar bei der Rheumaliga anfordern!!!
    Gottseidank gibt es auch andere Ärzte und sogar Kurkliniken die Fibro-Wochen anbieten.
    Also den Arzt wechseln, und nicht zu sehr zu Herzen nehmen bitte.

    "merre" wünscht gute Besserung


    und heute ist der 18.12.2011, ja 2011...was ist denn da in den letzten 8 Jahren passiert bei der Diagnostik und Behandlung dieser Erkrankung??
    Ich lass die Frage mal offen werde recherchieren und dann mal einen Beitrag verfassen...eigentlich macht es wütend, geändert hat sich wohl nicht allzuviel - oder sind alles bedauerliche Einzelfälle??

    naja bis denne "merre"
     
  2. roco

    roco Guest

    nein merre, es hat sich nicht allzu viel geändert... wenn, dann nur in einigen regionen deutschlands...

    erinnerst du dich an mich? an deine einladung im jahr 2004? du hast mir damals erzählt, wie enttäuscht eine dame war, die du begleitet hast ins benjamin franclin... sie hatte "nur fibro"... dann waren wir auf dem selben weg und ich glaubte, ich wäre schon froh, wenn ich diese diagnose bekäme... endlich den grund für meine befindlichkeiten...

    meine entäuschung dann, als hochgradiger verdacht auf fibro "herrauskam" haben weder ich noch du verstanden... aber es war wohl die ahnung, was damit auf mich zukommen würde...

    die auswirkungen waren damals schlimm, aber nichts im vergleich zu dem, was ich heute erlebe. noch waren die guten zeiten mehr da. ich störte mich nicht weiter daran, das keine behandlung erfolgte.

    heute sieht die sache ganz anders aus. ich bin ausgelaugt, fertig, kraftlos, depressiv und einfach nur ein häufchen elend. dieses jahr war die pest, wenn ich die hälfte gearbeitet hab, dann wäre das viel. mein job ist wohl bald nicht mehr der meine, zuviele au´s, aber nicht wegen der fibro;)

    depressionen und chron. schmerzsyndrom, fibro gibt es nicht. antidepressiva, ibu und novalmin... keine schmerztherapie, gdb bei 20 und fibro-reha in bad säckingen abgelehnt (trotz fibro-diagnose durch den arzt auf dem rehaantrag. psychotherapie und entspannungsübungen wären vor ort durchführbar, die reha brächte nicht die gewünschten erfolge... aha...

    völlig am boden ist nun auch eine sofortige (über die feiertage) stationäre psychotherapie nicht möglich, ich bin allein (auch ehepartner sind irgendwann überfordert)...

    so sieht die welt der chronisch kranken im jahr 2011 aus, von den fibro´s ganz zu schweigen...

    du wirst es leider glauben müssen...

    ich drück dich...;)
     
  3. schlumpfine65

    schlumpfine65 Mitglied

    Registriert seit:
    12. Dezember 2011
    Beiträge:
    164
    Hallo Merre, hallo Rocco,
    ich pflichte Euch bei. Auch ich habe Fibro. Allerdings habe ich die Diagnose noch nicht so lange wie Ihr . Aber die Symptome dazu schon eine Ewigkeit. Ist halt nie entdeckt worden. Hierzu kann ich nr noch erzählen, dass sogar meine Psychotherapeutin(hab noch Traumabewältigung) es ablehnt mit mir über meine Schmerzen zu reden, obwohl sie mir doch meinen Alltag gestalten. Ihre Worte: Das ist nicht anerkannt, also gibt es das auch nicht! Ich will da nun nicht mehr hin. Was macht das für einen Sinn? Und das ist jetzt erst gewesen.
    Dazu fand ich diesen Chatbeitrag:

    Da ich diese Diagnose neben anderen Umwelterkrankungen erhalten habe, durfte ich ebenfalls die menschenverachtende Ignoranz unserer entscheidenden Regularien erleben.
    Die Rententräger nehmen sich (mit welchem Recht?) heraus, die sehr wohl als körperlich definierten Erkrankungen wie FMS, CFS oder MCS als "Somatoforme Störung" abzutun, um damit ihre Leistungspflicht zu umgehen. Da sind die Versorgungsämter um nichts besser.
    FMS ist "dem Recht nach" eine Autoimmunerkrankung, aber die meisten Ärzte sind überhaupt nicht darüber aufgeklärt und scheinen auch kein Interesse an weiterführenden Informationen zu haben!
    Die einzige Chance, die du hast, ist ein Widerspruchs- bzw. Klageverfahren vor dem Sozialgericht mit einem guten Anwalt und vor allem - einem langen Atem. Zusätzlich musst du noch Glück haben, dass der dazugehörige Richter nicht zu den "ewig Gestrigen" gehört.
    Tja, als Umwelterkrankte bist du nicht nur in Deutschland fett angeschmiert - und ich kann dir nur wünschen, dass du in irgendeiner Weise gut abgesichert bist, damit du nicht dem allgemeinen Hartz IV-Elend anheim fällst wie so unendlich viele in deiner Situation!
    Es wäre sicherlich auch gut, wenn du einen gescheiten Arzt (Schmerztherapeuten) an der Seite hättest, der dich nicht psychiatrisiert und für einen eventuellen Zug vor das Sozialgericht einen guten Gutachter benennen könnte!


    Ich denke, der Schreiber spricht uns aus der Seele!!!!

    Also schöne Feiertage
     
  4. schlumpfine65

    schlumpfine65 Mitglied

    Registriert seit:
    12. Dezember 2011
    Beiträge:
    164
    [h=1]Noch Tipps eines Rechtsanwaltes für Erstellung von Anträgen!



    Fibromyalgie – ein schwaches Argument im Sozialrecht?[/h]
    Rechtsgebiete: Sozialrecht, Rentenversicherungsrecht, Schwerbehindertenrecht
    Rechtstipp vom 24.07.2009

    In den letzten Jahren hat eine Reihe von neuen Krankheitsbildern Eingang in die Medizin und gleichzeitig enorme Aufmerksamkeit in den Medien gefunden. Patienten, Selbsthilfegruppen und einige Ärzte haben die neuen Krankheitsbezeichnungen rasch publik werden lassen. Zu diesen „modernen Leiden", die immer häufiger diagnostiziert werden, gehört auch die Fibromyalgie. Modern ist vor allem der Begriff unter dem die Diagnose nunmehr firmiert. Erst im Jahre 2003 wurde der Begriff der Fibromyalgie von Frederick Wolfe geprägt.
    Gleichwohl sind die zugrunde liegenden Befindlichkeitsstörungen schon vor Jahrzehnten beschrieben worden. Frühere Bezeichnungen wie Fibrositis, generalisierte Tendomypathie, multiple Enthesiopathie und vor allem Weichteilrheuma wurden durch den Begriff der Fibromyalgie abgelöst, der besonders häufig von Orthopäden und Rheumatologen verwandt wird und zwar immer dann, wenn kein adäquates organisches Korrelat die beklagten Beschwerden erklärt. Allgemein anerkannt ist die Definition des American College of Rheumatology. Danach liegt eine Fibromyalgie vor, wenn der Betroffene mehr als drei Monate anhaltende, ausgebreitet persistierende Schmerzen in einer ganzen rechten oder linken bzw. oberen oder unteren Körperhälfte, zusätzliche Wirbelsäulenschmerzen, sowie Schmerzen an wenigstens 11 von 18 definierten sogenannten „tender points" hat. Dabei gibt es bei der Fibromyalgie keine nachprüfbaren klinischen, radiologischen, laborchemischen oder neurophysiologischen Normabweichungen. Die Diagnose beruht ausschließlich auf den subjektiven Angaben des oder der Betroffenen über einen Ganzkörperschmerz und einen Druckschmerz an den erwähnten Punkten.
    Vor diesem Hintergrund wird die Fibromyalgie von einer zunehmenden Zahl Betroffener als Anspruchsgrundlage für Leistungen aus dem Schwerbehinderten- und Rentenrecht herangezogen. Über die Berechtigung, dass das Leiden Fibromyalgie eine ausreichende Anspruchsgrundlage ist, bestehen seitens der Betroffenen in aller Regel keine Zweifel. Wurde sie doch bisher in den Anhaltspunkten (AHP- 26.18) ausdrücklich benannt und ist sie auch weiterhin in der seit 2009 geltenden Versorgungsmedizin-Verordnung unter Pkt. 18.4 aufgeführt. Schließlich wird sie auch in den international anerkannten und geltenden Diagnoseschlüsseln unter ICD-10- M. 79.70 ausdrücklich erwähnt.
    Umso größer ist das Erstaunen, wenn Betroffene merken, dass im Rahmen der medizinischen Begutachtung für eine Erwerbsminderungsrente oder den Grad der Behinderung (GdB) die Diagnose Fibromyalgie praktisch keine Anerkennung findet. Hier muss dann in der anwaltlichen Beratung versucht werden, dem Mandanten zu erklären, was manche Ärzte offensichtlich versäumt haben ihren Patienten zu erklären. Manchmal hat man den Eindruck, dass der Begriff Fibromyalgie ein Zauberwort dafür darstellt, dass der Arzt es sich erspart, seinem Patienten die möglichen somatischen oder psychosomatischen Gründe für die subjektiv vorhandenen Leiden zu erklären. Dies ist insbesondere dann verständlich, wenn man sich verdeutlicht, dass man bei der Fibromyalgie dann nicht von einer Krankheit, sondern nur von einer Befindlichkeitsstörung sprechen kann, wenn man unter einer Krankheit klar umrissene, definierte und naturwissenschaftlich nachweisbare Krankheitsentitäten versteht.
    Dementsprechend reicht es für die Begründung eines sozialrechtlichen Leistungsanspruchs auf Erwerbsminderungsrente oder aber auch auf einen festzustellenden Grad der Behinderung nicht aus, sich allein auf die Diagnose Fibromyalgie zu berufen. Sie ist kein „Sesam öffne dich" für sozialrechtliche Ansprüche. Entscheidend ist vielmehr alleine der Grad der Einschränkung der Leistungsfähigkeit die durch die Fibromyalgie verursacht wird.
    In einer sowohl bemerkenswert klaren als auch lesenswerten und ausführlichen Entscheidung aus dem Jahre 2005 hat das Bayerische Landessozialgericht (Aktenzeichen: L 14 R 4241/02, vom 4. 8. 2005) zu der gesamten Problematik der Einordnung der Fibromyalgie ganz grundsätzlich Stellung genommen. Für denjenigen der seinen Anspruch auf Rente oder die Anerkennung als Schwerbehinderter auf diese Diagnose stützen will, macht es Sinn, sich mit der Argumentation des Gerichts auseinander zu setzen.
    Für das Gericht, und dies begegnet einem in der anwaltlichen Praxis solcher Verfahren immer wieder, kommt es nicht entscheidend auf die Diagnose an. Für das LSG Bayern ist es nicht von Bedeutung, ob die Diagnose „Somatisierungsstörung", bzw. „somatoforme Schmerzstörung" oder „Fibromyalgie" heißt. Für das Gericht handelt es sich dabei um die Zuordnung der Krankheitssymptome entweder zu einem traditionellen Krankheitsbegriff oder zu einem mehr oder minder künstlich geschaffenen neuen Begriff. Entscheidend für das Gericht ist, wenn die Krankheit anhaltend und nicht mehr in absehbarer Zeit behebbar ist, alleine die Art und Schwere der Symptome. Danach ist es z.B. unerheblich, ob vegetative Zeichen und häufige psychische Auffälligkeiten (u.a. Depression) Ausdruck einer primär seelischen Erkrankung sind oder vielmehr die Folge eines chronischen Schmerzes.
    Der Patient und Antragsteller für soziale Leistungen sollte deshalb nicht erstaunt sein, wenn die von ihm zur Begründung von Ansprüchen benannte Diagnose Fibromyalgie weder bei den Leistungsträgern noch bei den Gerichten besonderen Eindruck erzeugt. Wichtig ist das Beschwerdebild und die daraus folgenden, anhaltenden Leistungseinschränkungen heraus zu arbeiten und in dem Leistungsantrag klar erkennbar und nachvollziehbar zu machen. Geschieht dies nicht, so sind falsche Erwartungshaltungen und damit auch Enttäuschungen vorprogrammiert. Gerade bei der so schwierig zu fassenden Diagnose Fibromyalgie, kann man dies vermeiden, wenn entsprechende Leistungsanträge sorgfältig vorbereitet werden.


    Schöne Festtage
    :wbaum3:



     
  5. Colana

    Colana Musikus

    Registriert seit:
    18. Januar 2004
    Beiträge:
    6.349
    Ort:
    Schleswig-Holstein
    Hallo zusammen,

    das ist im Januar 2011 an uns allen ganz leise vorbei gezogen:

    Quelle

    DAS war auch dringend notwendig. Nun können endlich auch Anträge auf einen Schwerbehinderten - Ausweis gestellt werden

    und dürfen von Ärzten nicht mehr auf die Psycho-Schiene geschoben werden.
     
  6. roco

    roco Guest

    na dann mal viel glück dabei... :top:

    meine fibro wurde beim gdb nicht bewertet, da ja schon chron. schmerzsyndrom mit 10...

    aber vielleicht ist das bei mcs ja anders...
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden