Rechtsfrage zur Erwerbsminderung

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Rückenweh, 18. Dezember 2011.

  1. Rückenweh

    Rückenweh Mitglied

    Registriert seit:
    27. Oktober 2010
    Beiträge:
    280
    Hallo Allerseits,

    ich habe da mal eine kleine Rechtsfrage zur Erwerbsminderung:
    In den entsprechenden Szenarien wird immer auf die tägliche Stundenzahl, die man noch arbeiten kann, abgehoben - mit mehr als 6 Stunden, bis zu 3 Stunden, usw.
    Völlig unklar ist mir, auf welcher Basis diese Aussagen stehen. Konkret, ich arbeite vertraglich 6-Tage-Woche, eine Feststellung von einer lediglich 6stündigen Arbeitsfähigkeit brächte mir lediglich eine "Arbeitsentlastung" von 10%, jemandem der 5-Tage-Woche hat, jedoch 25% (wobei ich die Belastung durch eine 6-Tage-Woche allgemein höher ansetzen würde):confused:
    Rein perspektivisch: Hat jemand da Erfahrungen, Ideen oder Wissen, wie man dies bewertet?

    Alles Gute
    Rückenweh
     
  2. schlumpfine65

    schlumpfine65 Mitglied

    Registriert seit:
    12. Dezember 2011
    Beiträge:
    164
    Hallo, also erwerbsgemindert bist Du nur, wenn Du 3- bis unter 6 Stunden am Tag arbeiten kannst(Teil- erwerbsgemindert)
    und
    bis unter 3 Stunden täglich (voll-erwerbsgemindert)

    bei sechs Stunden und mehr bist du arbeitsfähig in vollem Umfang.

    so hab einen Gesetzestext gefunden:
    [h=4]1.3 Allgemeine Voraussetzungen[/h]Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind gemäß § 34 SGB VI:
    • Erfüllung der jeweiligen Wartezeit
    • Erfüllung der persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Rente
    • Nichtüberschreitung der jeweiligen Hinzuverdienstgrenze
    [h=4]2. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung[/h]Voraussetzungen der Leistungsgewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sind gemäß § 43 Abs. 1 SGB VI:
    • Der Antragsteller ist teilweise erwerbsgemindert.
    • Er hat die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt.
    • In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung wurden drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung/Tätigkeit gezahlt.
    Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, zu den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
    Versicherte mit Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die aufgrund von Arbeitslosigkeit ihre restliche Arbeitsfähigkeit nicht nutzen können, haben einen Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung.
    [h=4]3. Renten wegen voller Erwerbsminderung[/h]Voraussetzungen der Leistungsgewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung sind gemäß § 43 Abs. 2 SGB VI:
    • Der Antragsteller ist voll erwerbsgemindert.
    • Er hat die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt.
    • In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung wurden drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung/Tätigkeit gezahlt.
    Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, zu den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
    Auch Selbstständige sowie Arbeitnehmerähnliche Selbstständige haben bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Voll erwerbsgemindert sind gemäß § 43 Abs. 2 S. 2 SGB VI auch schwerbehinderte Arbeitnehmer, die wegen der Art und Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können sowie Versicherte, die bereits vor der Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren für die Zeit der Arbeitssuche.

    Wegen 5 oder 6 Tage Woche ist eine Arbeitsrechtliche Sache. Es sind oder besser sollten ja bei einer 6 Tage Woche nicht mehr Stunden rauskommen als bei einer 5 Tage Woche bei Vollzeit.Auch ist dem Arbeitgeber die Verteilung überlassen.
    Was allerdings beachtet wird bei der Begutachtung sind doch gerade diese" mehr Belastung "durch Wochenendarbeit, Arbeitswege, Schichtarbeit usw.

    Lieben Gruß
     
  3. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    @hallo rückenweh,

    die frage der arbeitszeit-richtet sich nach deinen arbeitsvertrag.

    wobei bis zu 6 stunden bei halber erwerbsminderung bedeutet

    :::>max 6 std. pro tag-nicht mehr als 30 pro woche. (!)
    damit bei einer 6 tage woche die stundenzahl auf 5 pro tag reduziert würde.

    bei voller erwerbsminderung

    :::> bis zu 3 stunden täglich, nicht mehr als 15 std. pro wochew (!)

    also könnte der arbeitgeber, in diesem fall die 15 stunden auch auf 6 tage aufteilen. was menschlich gesehen, absoluter unfug wäre-aber denkbar. für 2 stunden pro tag lohnt kein anfahrtweg. das würde dann an 1-3 tagen ja der fall sein. (3 Tage a 3 Std. und 3 Tage a 2 Std.:confused:)

    hilft nur eins: wenn es so wäre-rücksprache mit dem arbeitgeber und br/oder personalrat und schwerbehindertenvertreter, wegen veränderung der arbeitstage.
    das SGB IX als auch das das BVG geben hier keine eindeutige regelung, nur die insofern bezogen auf deine arbeitswoche-die 6 arbeitstage hat (durchaus üblich)

    sauri
     
  4. kukana

    kukana in memoriam †

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    13.139
    Ort:
    Köln
    Moin,
    Guckt ihr bitte auch mal in euren Arbeitsvertrag, es könnte darin stehen, dass du bei einer unbefristeten vollen Erwerbminderungsrente aus dem Job ausscheidest. Somit hast du finanziell nur die Rente und musst dazu noch einen neuen Job suchen, es sei denn man geht auf eine 3/4 oder 1/2 volle Rente. Dann gibt es Dazuverdienstgrenzen.
    Bei mir kämen bei einer halben Rente z.B. nur noch 4 Std. am Tag = 20 die Woche, zum Tragen aufgrund meines bisherigen Gehaltes und der Grenze. Bei einer vollen Erw.Rente sind eh nur 400EUR erlaubt.

    Gruß Kuki
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden