jetzt kann ich wirklich nicht mehr....

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Brundhilde, 1. Dezember 2011.

  1. Brundhilde

    Brundhilde Brundhilde

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    Ich bin seit 27.7.2009 au-geschrieben , i,Rahmen eines stat. Aufenthalts über eine Noteinweisung im Oktober 2009 wurde Psoriasisarthropathie festgestellt und die Einstellung auf MTX 25 mg/ Woche + Prednisolon und diverser Schmerzmittel eingeleitet. Soweit, sogut. Hat nur nicht viel gebracht- im Gegenteil. Im Laufe des Jahres 2010 wurde dann MTX in Kombination mit Arava, Enbrel, Humira versucht und ich bekomme jetzt seit 11.11.2010 Remicade- alle 4-6 Wochen 400 mg. Zwischendurch vom 2.-23.12.2010 Reha. Da ich seit 24.1.2011 ausgesteuert bin musste ich per 18.1. EZ-Tente beantragen- ha ich auch gemacht und gleichzeitig Antrag auf ALG 1 nach § 125 gestellt. Das ging auch alles gut, aber dann kamm die Bürokratie in Bewegung.
    Im April bekam ich eine Einkladung zum AA zwecks Besprechung eines amtsärztlichen Gutachtens: keine 3 h einsatzfähig, man schließt sich dem Reha-Empfehlungen an, Bewilligung nach § 125 is zur Rente. Da dachte ich mir noch nix Böses, war ja weiter au und mir ging es eh bescheiden. Im Mai kam die Ablehnung des Rentenantrages. Schuppenflechte mit Gelenkbeteiligung, keine Rente nötig. Ich also in Widerspruch- wird bearbeitet. So und jetzt geht es los: Anuf vom AA, ich solle bitte vorstellig werden zwecks Besprechung eines neuen Gutachtens. Das AA hat ein neues Gutachten fertigen lassen- ohne mich je gesehen zu haen oder irgendwelche aktuellen Befunde abzufordern- 8 Wochen nach dem ersten Gutachten und suf einmal war ich voll und ohne Einschränkungen einsetzbar. Damit kippte der § 125. Alsp zum Anwalt, Akteneinsicht beantragt im August. Gleiches bei der Rentenversicherung. Keine Reaktion außer dass ich für den 4.10. nun zur Begutachtung zur Renenversicherung eingeladen wurde. Ich habe nach Rücksprache mit meinen Ärzten und dem Anwalt weiter die Krankenscheine eingereicht weil ich ja weiter nicht arbeitsfähig bin. Am 15.10.2011 Schreiben vom AA- Leistungen werden zuzm 9.10.11 eingestellt da keine Fortzahlung wegen AZ mehr erfolgt. Einspruch- bisher nicht bearbeitt und der nette Rat des AA ich solle mich doch vom Arzt für gesund erklären lassen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen sonst würden sie nicht zahlen.
    Bisher ist weder über den Widerspruch entschieden noch habe ich Nachricht von der Rentenstelle und stehe jetzt seit 9.10. ohne Geld und Krankenversicherung da. Grundsicherung kommt nicht in Frage da lt. Gesetz sdas AA nach § 125 zahlen muss. Ich weiss jetzt echt nicht mehr weiter- alles zieht sich Monate hin und keiner ist zuständig.
    Bin für jeden Tipp dankbar.
     
  2. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo brunhilde

    oh je lass dich mal lieb drücken.:pftroest:

    wenn ich lese wie du nun kämpfen musst, bekomm ich gleich
    nochmal mehr ein schlechtes gewissen, wenn ich schreibe, dass ich gottlob
    solche probleme nicht hatte-aber , im hinterkopf immer irgendwo mit
    gerechnet habe, dass es bei mir eben nicht so glatt läuft, da so viele negative
    erstbescheide bekamen und kämpfen müssen.

    wenn ich mich recht entsinne, so muss das aa, solange dein antrag auf
    em-rente nicht bewilligt ist, auch im widerspruchsverfahren-nach §125 sgb III
    zahlen. du bist weiter au-stehst somit nicht dem arbeitsamt zur verfügung.
    wieso nun das aa ein neues gutachten veranlasst hat, gibt auch mir rätsel auf.

    die frage steht wielange haben sie dir nach §125 sgb III alg1 bewilligt?
    ist der zeitraum abgelaufen? dann bliebe tatsächlich nur die beantragung des alg2-also harz IV, vorausgesetzt du hast nicht noch ein einkommen durch
    einen ehepartner oder lege.

    ich kann mich dunkel entsinnen, dass auch das em-rentengesetz aussagt,
    dass das aa zahlt solange nicht entschieden ist und dann mit den leistungsträgern
    bei positiven em-rentenbescheid verrechnet wird.

    werde mal hier nochmal forsten, ob ich das so schnell auf anhieb finde.

    vielleicht stellst du mal deine frage im forum: krank ohne rente
    http://www.krank-ohne-rente.de/viewforum.php?f=30

    hier habe ich was interessantes gefunden, ich glaube das ist bei dir ähnlich:
    http://www.123recht.net/Dringend-Hilfe-Ausgesteuert,-EU-Rente-abgelehnt,-weiter-krank-Was-tun-__f104805.html

    ich suche weiter, versprochen!

    sauri, knuddel
     
    #2 1. Dezember 2011
    Zuletzt bearbeitet: 1. Dezember 2011
  3. Brundhilde

    Brundhilde Brundhilde

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    Ja, lt. Gesetz müssen die zahlen- es gibt genut Urteile dazu- aber sie tun es eben nicht. Sinnigerweise weiß angeblich keiner, wer das zweite AA-Gutachten in Auftrag gegeben hat- war in der Akte nicht nachzuvollziehen- es war einfach da. Ich weiss nicht, wen ich in die Pfliocht nehmen könnte- mein LG- abgesehen davon, dass der sich nur alle drei/vier Wochen mal sehen lässt ist nicht verpflichtet mich zu unterhalten. Auf welcher Grundlage denn. Das ist alles so ein Mist. Wie mir die Dame von der Grundsicherung heute sagte ist das derzeit gängige Praxis.....
     
  4. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo brunhilde

    mein tipp: geh zum vdk oder sovk und bitte um hilfe!
    dort sitzen ra'wälte die mit sozialrecht sich gut auskennen und dir
    mit sicherheit besser helfen können.

    du musst dort zwar mitglied wreden, kannst es aber nachzahlen-
    so dass du sofort vertreten werden kannst.

    alleine wird das verdammt schwierig.

    du hattest doch das schrieben des arztes dass du länger als 6 monate
    prognostisch noch krank bist?, dann bliebe die pflicht der leistung des
    aa.

    liebe grüsse sauri
     
  5. josie16

    josie16 PsA

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    Hallo Brunhilde!
    Das Próblem ist, daß sich das AA sich jetzt an die RV anschließt und sagt, wenn die RV der Ansicht ist, die Frau ist voll arbeitsfähig, dann sind wir jetzt auch der Ansicht (das ganze mal überspitzt ausgeführt)

    Leider ist das schon seit längerer Zeit gängige Praxis!

    Das würde ich dir auch raten und das ist auch gängige Praxis, stell dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, es kann evt sein, daß Du Berwerbungen schreiben mußt, aber normalerweise wird das vom AA nicht gefordert, solange der Rentenantrag und der Widerspruch/evt Sozialgericht läuft.
    Das ist der einzige Weg, damit Du schnell ALG1 erhältst und vorallem krankenversichert bist.
    Ich weiß daß das ein Widerspruch in sich ist, aber nur so funktioniert es!

    Das hat auch keinerlei Auswirkung auf das Rentenverfahren, ich habe das ALG 1 komplett ausgeschöpft, während des Rentenverfahrens und es hat nie eine Rolle gespielt.

    Ich drück dir die Daumen, daß das bald klappt.
     
  6. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @frage

    wenn sie sich jetzt gesund schreiben lässt, damit dem aa zur
    verfügung steht, verwirkt sie doch den anspruch auf em-rente???

    den wenn dort steht wieder arbeitsfähig....ist der widerspruch
    zur em rente für die katz.

    nur mal laut gedacht

    sauri
     
  7. josie16

    josie16 PsA

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    Hallo Saurier!
    Genauso habe ich auch gedacht, es ist aber nicht so!
    Sämtliche Foren sind voll davon und es wird überall geraten, daß man sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen muß, damit man das ALG 1 erhält.

    Ich weiß auch nicht, warum der §125 nicht mehr bzw kaum mehr angewandt, er kommen immer mehr Betroffene aus dem AA die sagen, die Sachbearbeiter können damit nichts anfangen.

    Die meisten sagen sich natürlich, kann doch jetzt nicht seit Monaten krankgeschrieben sein und jetzt soll ich plötzlich gesund sein, damit ich ALG 1 erhalte.
    Leider ist es so, wenn Brunhilde ALG 1 erhalten will und versichert sein will, dann muß sie sich dem ARbeitsmarkt zur Verfügung stellen.

    Zu mir damals der Vdk gesagt, daß das mit der Rente garnichts zu tun hat, obwohl jeder weiß, daß es so gehandhabt wird.
    Bei mir ist das ja jetzt schon ein paar Jahre her, aber meine Schwester hat jetzt im Okt.2011 die EMR erhalten und da ist es genauso abgelaufen.
     
  8. jens41

    jens41 Aktives Mitglied

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    Guten Morgen Brunhilde

    also es ist meiner Meinung nach kein Problem, wenn du dich erstmal gesund schreiben lässt. Da die Rentenstelle und das AA ja der Meinung sind (durch Gutachten) das du arbeitsfähig bist, kannst du dich mit ruhigen Gewissen dem AA zu Verfügung stellen. Falls bei deiner Rentenablehnung irgendwelche Einschränkungen mit aufgeführt worden sind, solltest du diese dem AA mitteilen, dazu bist du verplichtet.
    Das zur Verfügung stellen beim AA hat keine Auswirkungen auf die Rente. Es ist ja nicht wirklich deine Meinung, sondern die der Gutchter das du arbeitsfähig bist.

    LG jens
     
  9. dickekatze

    dickekatze Mitglied

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    hallo.also ich kann nur sagen,wies bei mir war.ende2009 bin ich ausgesteuert aufs aa alg1 beantragt laut$125hab alles bekommen bis rente durch war.nun wiederbewilligung abgelehnt.wieder aufs aa hatte auch widerspruch eingereicht.rest von dem arbeitslosengeld erhalten hab mich paar tage zur verfügung gestellt u dann krank weil ich wieder op hatte.und nun kann ich nicht arbeiten humpel rum u die rv meldet sich nicht u alg1 ist ausgelaufen.alg2 brauch ich nicht beantragen leb mit freund zusammen.aber geld krieg ich auch noch keins u was mit krankenversicherung ist weiß ich nicht.lg
     
  10. coalblack

    coalblack Neues Mitglied

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    Hallo Katze,

    du musst dich dringend mit deiner Krankenkasse zusammensetzen! Wenn du im Moment von nirgendwo Geld bekommst, versichere dich auf jeden Fall erst mal freiwillig. Egal, bei welcher KK du dich später anmeldest, die Zeit der Nichtversicherung bekommst du in jedem Fall in Rechnung gestellt, auch wenn du keine Leistungen in Anspruch genommen hast. Ich nehme mal an, dass die 4 Wochen Nachversicherung schon vorbei sind.

    Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.

    LG coalblack
     
  11. dickekatze

    dickekatze Mitglied

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    hallo coalblack,
    danke für deine schnelle antwort.ja pflichtversichern kostet im monat145euro.aber habe nun gute lösung gefunden die hatte mit der schwerbehindertenvertreter meiner firma gemacht.hab ja noch ein ruhendes arbeitsverhältnis.ich nehm erstmal den ganzen urlaub den ich von mitte juli2008 gesammelt hab.so giltet das ja erstmal wie arbeit bin krankenversichert u dann zählt es auch zu den 11monaten rente u ich krieg dann erstmal danach auch ev.halbes jahr arbeitslosengeld.
    ein schönes we
     
  12. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo brunhilde

    sicherlich erstmal eine kleine lösung, wie gut! kann man dir nur die daumen drücken, dass in dieser zeit die ämter "aufwachen".

    trotzdem, solange sich die ämter "zeit"lassen-muss in diesem fall das
    sozialamt für dich aufkommen. beantrage hilfe zum lebensunterhalt,
    sobald alles dort bei dir wieder ausläuft.
    dazu sind sie verpflichtet und dürfen sich nicht damit rausreden,
    dass du auf eine entscheidung der anderen warten musst.

    die hilfe musst du wieder zurückzahlen, da im allgemeinen die em-rente, ab tag der antragstellung gilt, sollte dich nicht abhalten oder aber das alg1 wird weitergezahlt.
    aber-du wärst krankenversichert und die miete würde auch gezahlt werden.

    sicherlich es ist frustrierend solche wege einschlagen zu müssen, solange keine entscheidungen da sind. hier hat das netz der sozialen absicherung ein riesen loch-nur man muss die masche finden, wo man hängen bleibt.

    in der zeit, wo du nun diese kleine lösung hast, trete den verantwortlichen auf die füsse, dass sie zu einer entscheidung kommen.
    noch besser, du hättest anwaltliche hilfe, denn die können hier schneller etwas erreichen, als wenn der einzelne versucht für sein recht zu kämpfen.

    knuddel dich mal dolle, sauri
     
    #12 3. Dezember 2011
    Zuletzt bearbeitet: 3. Dezember 2011
  13. Meerli13

    Meerli13 Meerschweinchen-Guru

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    Hallo!

    Ich war damals auch vom AA-Gutachter nach aktenlage nur begutachtet worden und dann als voll erwerbstätig begutachtet worde, sollte umschulung machen.
    Habe dann bei Arbeitsamt wieder spruch eingelegt: und gesagt: dass der AA-Gutachter mich doch bitte persönlich begutachten soll.
    Danach war ich dann doch auf einmal nicht arbeitsfähig, und es kamen dann nochmal 2 Rentengutachter, seitdem habe ich meine Rente.

    Gruss Meerli
     
  14. Brundhilde

    Brundhilde Brundhilde

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    Ich danke Euch für die netten Worte! Antrag auf Sozialhilfe habe ich gestellt, wird abgelehnt weil AA zahlen muss. Die Dame vom SA war fuchsteufelswild ob der sich ausbreitenden Praxis: ...." die schicken uns laufen die leute, die stürzen hier total ab und dabei sind die zur Zahlung verpflichtet- und das wissen die ganz genau....."
    Ich soll mit dem Ablehnungsbescheid aufs Sozialgericht gehen und einen Eilantrag zur Zuständigkeitsgeststellung machen lassen und dann da aufschlagen- möglichst mit >Zeugen. Anwalt hab ich ja, aber Sozialgerichtsverfahren dauern hier Jahre.....
    ich berichte nächste Woche mal, was ich erreicht habe. Ich wünsche Euch allen einen schönen 2. Advent und schmerzarme Tage
     
  15. Paulus36

    Paulus36 Neues Mitglied

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    ein recht auf versicherung hat man auf jeden fall, die hatten mich nach eintritt ins rentenalter von der kasse abgemeldet, hätte mich freiwillig melden müssen, ob ich weiterhin bei der kasse bleiben wollte, hatte es übersehen und war nach paar monaten( weiss nicht genau, aus der kasse abgemeldet) jetzt ohne versicherung - bekam einen guten tipp, das das sozialamt die pflicht hat einen zu versichern, wenn durch widrige umstände keine versicherung mehr ist !! sozialamt musste mich bei der kasse versichern und später nahm mich die kasse dann wieder auf - kann im einzelnen nicht alles schildern, weil es zu lang ist !! nur soviel, die müssen einen versichern, das sagte mir jemand von der rentenstelle und es hat geklappt !!!
     
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