Befreiung Zuzahlung und Heirat?? Hilfe!

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Sooonnenschein, 28. November 2011.

  1. Sooonnenschein

    Sooonnenschein Neues Mitglied

    Registriert seit:
    5. Mai 2003
    Beiträge:
    247
    Ort:
    Niederbayern
    Hallo zusammen,

    war heute bei meiner Krankenkasse wegen der Befreiung von den Zuzahlungen (und bin ehrlich gesagt stinksauer):eek:. Muss jetzt ein bisschen ausholen um alles zu erklären:

    Ich habe bereits Ende 2010 mein 1% der Zuzahlungen im Vorhinein für 2011 bezahlt und somit meinen Befreiungsausweis erhalten.

    Im August haben wir geheiratet. Daraufhin war ich kurz danach in der KK und habe denen Bescheid gegeben. Lt. Aussage damals, sollte ich den Ausweis solange behalten, bis ich was von Ihnen höre, da sie nicht genau wusste, wie das zu regeln wäre (da ich ja schon im Vorhinein bezahlt habe).

    Zwei Monate später reichte ich Fahrtkosten zur Bezahlung ein. Da kamen sie (oh Wunder) drauf, dass ich ja eigentlich den Ausweis nicht mehr haben dürfte. Der Sachbearbeiter hat mir am Telefon gesagt,d ass ich ab Mitte August (nach Heirat) nicht mehr befreit sei und den Ausweis zurückbringen müsse.

    War jetzt fünf Wochen im Krankenhaus wegen einer OP. Da gings dann auch gleich um das Thema Krankenhaustagegeld. Da ich nicht wusste, wieviel ich nun zu bezahlen habe (da ich ja im Februar schon stationär dort war- da war ich aber noch befreit) wollte ich das gleich selbst bei der KK regeln.

    Da war ich heute: (nun kommts)

    Lt. dem Chef der Krankenkasse werde ich nun nachträglich für das komplette Jahr nicht mehr befreit, und das Gehalt meines Mannes wird mit angerechnet. ????

    Was stimmt nun??

    Ich muss einen neuen Antrag ausfüllen mit Gehalt, Zinsen, Rente.... Da wird dann genau berechnet wieviel ich noch zu bezahlen habe, und evtl. rückerstattet bekomme. (wobei da sicher eher noch was nachzubezahlen ist, wenn das Gehalt meines Mannes angerechnet wird).

    Die ganzen Rezepte usw. sind doch bereits abgerechnet, bei denen ich aber nichts dazu bezahlt habe, ebenso KG-Rezepte usw.

    Ist es richtig, dass ich nun komplett fürs ganze Jahr 2011 nicht mehr befreit werden darf? Oder erst ab dem Monat der Heirat???
    Habt Ihr sowas schon mal gehabt??

    Übrigens habe ich morgen nochmal einen Termin beim Vdk. Wobei ich eher denke, dass die mir in der ganzen Angelegenheit nicht helfen können, da die normal nur für Rentenangelegenheiten, Schwerbehinderung usw. zuständig sind?!

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen..

    LG
    Andrea
     
  2. josie16

    josie16 PsA

    Registriert seit:
    16. Mai 2010
    Beiträge:
    2.356
    Hallo Andrea!
    Rein von meinem Rechtsempfinden her, würde ich sagen, ab dem Tag der Heirat, außerdem hat deine KK das doch verschlampt, Du hast sie ja benachrichtigt.
    Wenn es umgekehrt wäre, dann würden sie sich auch nicht melden und sagen, ihnen steht jetzt die Befreiung zu!.

    Auf alle Fälle ist es gut, daß Du diesen Termin beim Vdk hast.

    Ich bin übrigens auch nicht von der Zuzahlung befreit, weil das Gehalt meines Mannes mit angerechnet wird.
     
  3. Juliane

    Juliane Neues Mitglied

    Registriert seit:
    31. August 2004
    Beiträge:
    2.519
    Ort:
    Weserbergland
    Hallo,
    zumindest das mit dem Krankenhaustagegeld kann ich nicht nachvollziehen:
    das ist Personenbezogen und nicht auf Familie!

    Am Besten Du gehst, bevor Du alles abgegeben hast,
    zum SoVD oder VdK oder Gewerkschaft (falls Du eine hast)
    und legst denen das mal vor.
    Soo einfach würde ich mich "überzeugen" lassen.

    Da muss es einsehbare Regelungen geben,
    Du bist schließlich nicht die einzige Befreite, die heiratet.

    LG von Juliane
    und ich drück die Daumen.

    PS: wer lesen kann, ....
    Hab grade mitbekommen, das Du schon nen Termin hast.
     
  4. Sooonnenschein

    Sooonnenschein Neues Mitglied

    Registriert seit:
    5. Mai 2003
    Beiträge:
    247
    Ort:
    Niederbayern
    Hallo Josie und Juliane,

    danke für Eure Antworten. Rein vom logischen Denken wäre es für mich auch klar, dass ich erst ab dem Tag der Heirat nicht mehr befreit wäre. Das würde ich ja noch verstehen.

    Bin schon auf den Vdk-Termin gespannt, ob die mir weiterhelfen können und wenn ja wie.

    Dieses Jahr ist es die KK und nächstes Jahr kommt dann die Steuererklärung. Das wird dann auch noch einiges zum Nachzahlen sein (bezieh ja EU-Rente)...

    LG
    Andrea
     
  5. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    Befreiung Zuzahlung

    @hallo sonnenschein

    die befreiungsregelung gilt solange, sich dein einkommen
    (hier familieneinkommen) nicht ändert. dann hast du für alles
    (was du bislang in anspruch genommen hast) keine zuzahlungen
    mehr zu leisten (1%-chronikerregelung)

    damit wäre auch die frage der zuzahlung im krh zu klären:
    -längstens 28 tage im jahr pro tag 10.00 €-da du befreit warst-
    musstest du nichts zahlen.

    fällt das krh in die zeit nach der hochzeit muss leider neu berechnet werden.

    das bedeutet m.e.nach erst ab tag der eheschließung,
    denn vorher hattest du ja das verminderte einkommen.

    mein tipp:
    wende dich an den verband der kk und bitte um darstellung der regelung in diesem fall. schildere den fall- dass es eventuell sein kann, dass dein kk jetzt alles neu berechnen will (auch rückwirkend)

    damit gehst du diskussionen mit deiner kk aus dem weg und hast etwas in der hand. denke mal, da dieses berechnung von der leistungsabteilung vorgenommen wird. könnte der einzelne sachbearbeiter vill. doch nicht so genau alle facetten einer
    solchen(ungewöhnlichen) berechnung kennen.

    schlichtweg falsch hat man dich beraten, mit der mitteilung du sollst den ausweis behalten. denn hier ist automatisch ein andere leistungsfall eingetreten.

    es steht auch im anschreiben der kk drin, dass du bei veränderungen die kasse informieren musst. (du hast es versucht, bist aber leider nun auf eine falsche mitteilung hereingefallen)

    hoffe das hilft dir ein wenig weiter.

    liebe grüsse sauri:)
     
    #5 28. November 2011
    Zuletzt bearbeitet: 2. Dezember 2011
  6. Sooonnenschein

    Sooonnenschein Neues Mitglied

    Registriert seit:
    5. Mai 2003
    Beiträge:
    247
    Ort:
    Niederbayern
    Hallo Saurier,

    danke für Deinen hilfreichen Tipp.

    Ich war vorgestern beim Vdk. Die wussten auch nicht gleich weiter. Aber der Rechtsanwalt schaut jetzt im Gesetzbuch nach. Denn so direkt beschrieben steht nicht, was da in meinem Fall zu tun ist.

    Na die Krankenkasse hat sich nun selbst fast vier Monate zeitgelassen. Jetzt mach ich es auch *G*

    Halte Euch auf dem Laufenden, sobald ich was höre.

    Schönen Tag noch.
    LG
    Andrea
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden