eure Erfahrung: GdB bei entzündlich rheumatischen Krankheiten

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Dorolein85, 22. November 2011.

  1. Dorolein85

    Dorolein85 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    22. Juli 2010
    Beiträge:
    29
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    [TD="width: 85%"]Hallo Zusammen,

    jetzt interessiert es mich doch. Ich bin im moment dabei meinen erstantrag auszufüllen.

    nach meinem aufenthalt in der rheuma-klinik kann ich nun folgende "Diagnosen benennen":

    HLAB 27 positiv Spondylarthropathie (offiziell noch kein MB da noch keine Versteifung eingetreten ist)
    Sakroiliitis beidseitig bereits °3
    irreversible Gelenkserosionen und Knochenschäden
    Entzündung des Brustbeins als Folge der SA

    Auf Grund der weit fortgeschrittenen Entzündung hat der Arzt mir bereits die Versteifung garantiert. Und "man könnte ja nicht mehr viel machen", ich sei mehr oder weniger austherapiert. Als "letzte" Möglichkeit wurde mir nur noch die Therapie mit Biologika aufgeführt, worüber (ich) noch nicht entschieden habe. Nun frage ich mich, ob ich so wohl die 50% erhalten würde. Ich kann zwar außerhalb meiner Schübe noch alles alleine machen, bin aber dennoch (außerhalb der Schübe!!) mittelmäßig eingeschränkt (sowohl in der Bewegung als auch beim Atmen durch die starken Schmerzen im Brustbein). In den Schüben kann ich allein jedoch kaum einen Schritt tun. Schmerzfrei bin ich seit 2009 gar nicht mehr.

    Ich habe im Netz eine Tabelle gefunden, wo ich mich durchaus bei "mit mittelgradigen Auswirkungen" einschätzen würde. Denn geringe Auswirkungen sind das nicht mehr. Vorallem nachts habe ich seit über 6 Monaten so extreme Schmerzen, dass ich selbst unter Schmerzmitteln keine Nacht durchschlafe. Nach 4 Stunden kann ich vor Schmerzen einfach nicht mehr liegen. Die Schmerzen sind so stark, dass mir die Luft wegbleibt. Wie sind denn eure Erfahrungen mit ähnlichem Krankheitsbild?

    Die Tabelle habe ich hier gefunden:

    http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm

    LG
    Doro


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    #1 22. November 2011
    Zuletzt bearbeitet: 22. November 2011
  2. Ulli70

    Ulli70 Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    79
    Ort:
    Region Hannover
    Hallo Doro,

    ich habe dir eine PN geschickt.
     
  3. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    669
    Ort:
    Rheinbach
    Hi Doro,

    letztlich bekommt man einen GdB wegen der Einschränkungen im Alltag und nicht wegen der Diagnosen. Die Einschränkungen müssen mindestens seit 6 monaten bestehen. Du solltest darstellen, welche Einschränkungen sich beispielsweise aus reduziertem, nicht erholsamen Schlaf ergeben (Unkonzentriertheit, verminderte Leistungsfähigkeit,...). Chronische Schmerzen sollten bei der Bildung des GdB berücksichtigt werden. Das Problem ist, dass es keine rechtliche Grundlage gibt. Die Gutachter SOLLTEN sich an die Tabelle halten- meiner Erfahrung nach machen sie es nicht-ich habe damals geklagt und wurde dann zu einem wirklich unabhängigen Gutachter geschickt...

    Wünsche Dir viel Glück
    Jürgen
     
  4. Louise1203

    Gesperrter Benutzer

    Registriert seit:
    27. April 2009
    Beiträge:
    1.888
    Hallo Doro,

    ich gebe Jürgen da recht. Aber es geht auch ohne Klagen so wie bei mir.

    Da ich nun mal auf Grund von mehrfachen Sehnenscheidenentzündungen durch die PSA als Schmerzpatientin gelte, wurde bei mir relativ schnell einen GDB von 50 unbefristet ausgestellt. Gut, es waren auch noch ein paar andere Sachen auf dem Zettel die meinen Alltag sehr belasten. Ausschlaggebend war dann ein Attest von meinem Rheumatologen.

    Schnell war dann in meinem Fall ca 1,5 Jahren. Man muss schon hartneckig sein.

    Ich wünsche Dir viel Erfolg!!

    Liebe Grüsse

    Louise
     
  5. Tinchen1991

    Tinchen1991 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    10. November 2010
    Beiträge:
    6
    Ort:
    Bad Wünnenberg
    Hallo,

    ich habe seit meinem ersten Lebensjahr Rheuma, genauer gesagt juvenile idopatische Atrithis. Ich bin nun 21 Jahre alt.

    Vor genau zwei Jahren habe ich einen Erstantrag gestellt. Da ich Gdb 20 bekommen.

    In diesem Jahr habe ich einen Veschlimmerungsantrag gestellt und habe nun 30 GdB. Was soll ich tun?

    Ich habe noch eine knapp 15 Monate alte Tochter. Ich habe Einschränkungen in den Kniegelenken und in den Fingergelenken.

    Was soll ich nun tun?
     
  6. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    @hallo lara

    ich greife noch mal auf jürgens aussage zurück
    das selbe würde ich dir auch schreiben. die frage zur beurteilung deiner behinderung
    liegt in der auswirkung nicht in der krankheit selbst! diese auswirkungen sind bei jeden
    anders und können nicht verglichen werden.

    der grösste fehler ist, verschlimmerungsanträge schnell hintereinander zu stellen.

    überlege bitte folgendes:
    wie sind deine einschrenkungen seit der letzten begutachtung?
    sind diese "wesentlich" verschlimmert?
    oder sind neue andere hinzugekommen?

    die gutachter schätzen deine behinderung nach den
    "gutachterlichen grundsätzen von 2008, mit letzter änderung 2012" ein.
    http://www.h-baer.de/anhalt-rheuma.htm
    dort kannst du nachlesen wie "gutachter einschrenkungen bewerten".

    von daher musst du genau schreiben, was sich verändert hat.
    allerdings nur was sich seit der letzten verschlimmerung verändert hat.
    bitte nicht was seit jeher (von der ersten begutachtung an steht)

    sauri
     
    #6 10. Oktober 2012
    Zuletzt bearbeitet: 9. Dezember 2012
  7. gissmo

    gissmo Neues Mitglied

    Registriert seit:
    27. Mai 2012
    Beiträge:
    64
    Ort:
    Niederbayern
    Schwerbehindertenausweis..

    hallo miteinander,

    ich habe heute auch meinen Bescheid bekommen, GdB 60 unbefristet. Ich habe bisher die Diagnose cP und Osteoporose in der LWS, im Bescheid steht aber noch Polyarthrose, fibromyalgisches Schmerzsyndrom, chronisches Schmerzsyndrom und sonatoforme Schmerzstörung.
    ich muss ehrlich sagen, ich war ziehmlich überrascht.

    Diese Diagnosen kannte ich noch nicht, was meint Ihr?? Vieleicht weiss ja jemand eine Antwort. Danke im Voraus.

    gissmo
     
  8. took1211

    took1211 Guest

    Hallo gissmo,
    ich verstehe dich,dass du über die,für dich bisher zusätzlich unbekannten,Diagnosen,überrascht warst.Die Gutachter haben sich diese Diagnosen nicht aus den Fingern gesogen.Deine behandelnden Ärzte müssen ihre Einschätzungen über deinen Gesundheitszustand und deine körperlichen Einschränkungen mitgeteilt haben.Für mich ist es sehr verwunderlich,dass du darüber nicht in Kenntnis gesetzt worden bist.
    Ich würde mich an das Amt wenden und um nähere Auskunft bitten.Du wirst sicherlich erfahren,wie das Alles zusammenhängt.Vielleicht erhälst du auch den Hinweis,dich an den betreffenden Arzt zu wenden.
    lg took
     
  9. pandea

    pandea Neues Mitglied

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    Düsseldorf
    ich habe RA seit Kindheit an und ich würde mal sagen mit relativ überschaubaren einschränkungen im alltag.
    ich habe erst einen antrag im erwachsenenalter gestellt und hatte zu dem zeitpunkt enbrel- schwupps war ich bei 50%. der gtuachter mente auch, dass die medikation auch ein erheblicher grund bei der beurteilung war.
    dazu muss ich auch sagen, dass der antrag von den sozialhelfern in der rheumaklinik in sendenhorst gestellt wurde. ich hatte wirklich wenig stress mit dem antrag und er ist auch zufriedenstellens ausgefallen.
    nach meiner hüft-tep habe ich sogar 60% mit merkzeichen g und unbefristet bekommen. wiederum über die klinik beantragt.

    ich glaube es hilft, mit seinem rheumatologen zu reden und ggf. falls möglich den antrag gemeinsam zu stellen. dann kann es sein, dass unbekannte diagnosen zusätzllich auftauchen, letztendlich sind das auch begleiterscheinngen des rheumas und wenn sie für einen positiven bescheid hilfreich sind....
     
  10. wessi

    Gesperrter Benutzer

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    2. März 2010
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    In Mittelfranken (Bayern)
    Hallo Lara,

    ich begrüße dich hier im Forum, und einen guten Austausch mit uns.


    Du hast 2 Möglichkeiten:

    Punkt 1.) So lassen wie es ist.

    Oder.

    Punkt 2.) Wieder einen Widerspruch zuschreiben, mit Begründungen.

    MLG wessi
     
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