Teilhabe am Arbeitslebne Erwerbsermiterten Rente

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von alice c., 11. November 2011.

  1. alice c.

    alice c. Neues Mitglied

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    Baden-Würthenberg
    Hallo Leute

    Ich habe leider ein Paarfragen und hoffe Ihr könnt mir Helfen es kann auch durch aus sein das manche diese schon gestellt haben doch ich habe gerade leider nicht die Kraft das alle Beiträge durch zusuchen.

    Ich bin jetzt seit bald einem Jahr durch gehen Krankgeschrieben habe 6 Endoxan Infusionen 2 Retuximap Infusionen hindere mir und noch mal 2 Retuximap gerade Beendet . In Reha war ich auch und bin dort auch gleich mal 10 Tage ins Krankenhaus gekommen. Die haben mir damals gesagt ich soll eine Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen habe ich auch gemacht. Ich bin mit der Entfelung entlassen wurden meine Tätigkeit unter 3 Stunden Leistungsfähig zu sein und Leichte Tätigkeit über 6 Stunden. Habe jetzt die Möglichkeit mir eine Arbeit zusuchen oder Umschulung. Doch ich glaube leider nicht so recht daran das ich das Schafe jetzt hat mir die AOK geraden einen Antrag auf Erwerbserminterungs Rente zustellen und so wie ich mich gerade fühle würde ich das auch gerne machen. Mein Ärzte sind mit meinem Zustand zufrieden und einer wollt mich auch während den Endoxan Infusionen Arbeiten schicken habe ich auch gemacht bin zusammen geklappt . Hoffe war hilf reich jetzt meine Fragen.

    1 was passiert genau wenn mein Krankengeld aus Läuft und wer ist dann zu Ständig? Abreitsamt oder Rente?

    2 Wenn ich jetzt wirklich eine Umschulung auf voll zeit antreten würde und dieses nicht Schafen sollt wie geht es dann weiter?

    3 Der von der AOK hat was erzählt von Testen lassen was für eine Arbeit noch in Frage kämme, habe davon schon gehört doch bei mir hat das noch keiner vorgeschlagen. Soll ich da auch wieder Anträge stellen. Oder müsse ich mit meinem Reha-Berater Reden.

    4 Wenn ich die Erwerbserminderten Rente Antrag stelle habe ich dann wirklich zeit wieder fit zu werden nach meinem Ausbruch war ich in Eltern zeit und die 2-3 Jahre zum erholen habe ich gebraucht, und mich für eine Vollzeit stelle nicht fit Genug gefühlt und des halb Teilzeit gearbeitet. Das ging recht gut bis ich einen Rückfall der Erkrankung Morbus Wegener hatte. Teil weise Arbeit Leistung fähig zu hause viel geschlafen.

    5 Ich würde sehr gerne wieder Arbeiten bin erst 31 Jahre doch wie das alles möglich seine soll gerade habe ich keinen Ahnung und bei einem 400 Euro job bin ich ja nicht wirklich versichert. Da müsste ich dann in die Versicherung Meinens Mannes ein Tretten oder? Und wenn ja nehmen die einen mit so einer Erkrankung einfach an. Und ich müsst auch freiwelig Geld in die Rente einzahlen oder das Währe sinnvoll? ( merke gerade auch ganz oft im Haushalt wo meine Krenzen sind)

     
    Hoffe ich habe mich verständlich Ausgedrückt. Das ist auch noch so ein Problem in eine Büro Tätigkeit Umschulen wenn man eine so Stark aus Geprägte Rechtschreiben Legasteni hat wie ich.

    Liebe Grüsse Alice ich hoffe ihr könnt etwas Licht ins Dunkle Bringen
     
  2. josie16

    josie16 PsA

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    Hallo Alice!
    Ich will mal versuchen, ein bißchen Licht ins Dunkel zu bringen
    Dann würdest Du ALG1 bekommen, bist weiter kranken-und rentenversichert. Du mußt dich allerdings dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, d.h. Du darfst nicht sagen, daß Du zu krank zum Arbeiten bist, es kann sein, daß Du dich auch bewerben mußt, daß Du in deinem Gesundheitszustand eine Stelle bekommen würdest ist mehr als unwahrscheinlich.

    Ein kleiner Tip noch zwischendurch: Hast Du beim Versorgungsamt schon eine Schwerbehinderung (GdB) beantragt?
    Wenn Du 50% GdB bekommen hast, sind beim AA Sachbearbeiter für Schwerbehinderte da, die sich dann in dieser Materie besonders gut auskennen.
    Falls Du noch keine Schwerbehinderung beantragt hast, solltest Du das als allererstes machen.

    Die Umschulung würde ja über die Rentenversicherung laufen und wenn Du das nicht schaffst bzw zu oft krank bist, dann wirst Du vermutlich einem Gutachter vorgestellt, bei diesem Punkt bin ich mir allerdings nicht sicher.

    Dazu kann ich nicht viel sagen, darüber solltest Du mit dem Arbeitsamt sprechen, wenn Du das ALG1 beantragst.

    Du solltest dich darauf einstellen, daß dein Antrag auf EMR erstmal angelehnt wird, Du brauchst auf alle Fälle jemanden der dich berät, z.B. einen Rechtsanwalt für Sozialrecht oder Du wendest dich an einen Sozialverband wie den VdK. Dort mußt Du allerdings Mitglied werden, der monatl. Beitrag ist aber gering.
    Hast Du eine Rechtsschutzversicherung, das wäre auf alle Fälle sinnvoll, bevor man sich auf den Kampf mit der Rentenversicherung einläßt.

    Das Hauptproblem wird sein, daß deine Rente mit 31 J auch nicht sehr hoch ausfallen wird, aber besser wie nichts.
    Ein 400€ Job würde ich dir nicht empfehlen, dort hast Du keine Lohnfortzahlung wenn Du krank bist und es werden keine Sozialversicherungen wie z.B. Rentenversicherung etc bezahlt.
    Du kannst dich allerdings jederzeit bei deinem Mann wieder mitversichern lassen, wenn Du nicht arbeitest und sie müßen dich auch nehmen.
    Allerdings wäre das vorerst nich nötig, wenn Du ALG1 bekommst. Auch die Rentenversicherung wird weitergezahlt und wenn es dir momentan so schlecht geht, dann solltest Du die EMR jetzt einreichen, das kann bis zu einigen Jahren dauern, bis sie durch ist, also nicht mehr warten.
    Du brauchst allerdings behandelnde Ärzte, die dich bei dem Antrag unterstützen, d. h. sie müßen in ihren Berichten schreiben, daß dein Gesundheitszustand so schlecht ist, daß Du vorerst nicht arbeiten kannst.
     
  3. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Teilhabe am Arbeitslebne Erwerbsminderungs Rente

    @hallo alice,

    ich werde dir dazu auch einiges schreiben.
    bekomme kein schreck, es ist relativ ausführlich.
    denke aber mal, es wird dir und vill. auch anderen helfen.

    1. weiterhin krank und die 78 wochen sind voll ausgeschöpft
    hier muss man auf alle fälle zum arbeitsamt, das alg 1 beantragen. möglichst vor ablauf der 78 wochen (ca 1-2 monate vorher).
    so steht man nicht ohne geld da. dazu ist man im verpflichtet, ab tag der kenntnisnahme des auslaufens des krankengeldes, sich zu melden. sonst muss man einbussen am alg1 hinnehmen.
    s.g. mitwirkungspflicht, auch wenn man krank ist.
    dazu muss dir deine kk einen bescheid erstellen, dass das krankengeld dann ausläuft. Achtung: brauchst du unbedingt!

    vorab kannst du das arbeitsamt anschreiben (auch per mail), um zu erfahren wer dein ansprechpartner ist und wo du hin musst.
    beachte aber dabei, ob du schwerbehindert bist, weil dann ist die rehaabteilung des arbeitsamtes für dich zuständig.

    2.zur enlassung aus der reha und leistungsfähigkeit
    du schreibst, du warst zur reha,
    da passen die schuhe nicht zueinander, denn es geht nicht. entweder bist du arbeitsfähig, wenn auch nur bedingt oder nicht.

    -unter 3 stunden leistungsfähigkeit
    bedeutet du müsstest erwerbsminderungsrente beantragen, da du nicht mehr arbeiten kannst. somit dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst. dann bekommst du nach ablauf der 78 wochen krankengeld, alg1.(s.oben)wenn du es rechtzeitig beantragst.

    das arbeitsamt lässt durch den medizinischen dienst prüfen, ob du nach §125 SGB III anspruch auf -übergangsgeld- hast. das wird auf dein arbeitseinkommen berechnet. du bekommst einen bescheid, wie lange. (unter 55. normalerweise 12 monate)

    in der zeit solltest du em-rente beantragen.
    so wie josie schreibt, ist es u.u. ein steiniger weg. erfahrungsgemäß dauert es einige monate bis zum entscheid. dann erfolgt eine umwandlung von alg auf volle oder halbe em-rente.

    -über 3 bis 6 stunden leistungsfähigkeit mit leichter tätigkeit
    bedeutet du wärst arbeitsfähig, stehst dem arb.amt aber nicht zur verfügung wegen der weiteren krankschrift. dann würde es wie bei 1. weitergehen (beantragung em rente...)

    oder aber dein rehaträger-/oder dein versicherungsträger entscheidet mit dir zusammen, ob du teilhabe am arbeitsleben machen kannst, wenn du bis 6 stunden arbeiten könntest.

    jetzt käme das, worauf die wenigsten eine antwort wissen:

    -dein reha/vers-träger beantragt eine überprüfung deines leistungszustandes.
    das nennt sich: medizinische arbeitsplatzerprobung
    erfolgt sowohl ambulant als auch stationär, je nach entscheidung des trägers. hier wird genau geschaut, wozu du noch in der lage bist, was du machen kannst.sie orientieren sich hierbei an dein jetziges leistungsvermögen und was du vorher beruflich gemacht hast.verschiedene ärzte und therapeuten werden dich in dieser zeit begleiten.
    arbeitsmediziner, psychologe, neurologe, arbeitstherapeut, sozialpädagoge, physiotherapeuten, ergotherapeuten sowie der behandelnde arzt für diese reha.

    stationär wirst du in einem Rehacenter getestet, dass entsprechende arbeitsplätze vorhält. (bsp: kassierer, büro, verkäufer, pflege, reinigung, etc.) der zeitrahmen zur prüfung kann einige tage bis mehrere wochen liegen.
    am ende gibt es eine einschätzung (rehabericht), was du noch kannst oder auch nicht.

    daraus leitet sich dann verschiedenes ab:
    - weiter au, mit der empfehlung em-rente zu stellen
    - arbeitsfähig, 3-6 stunden mit leichter tätigkeit
    - arbeitsfähig, bis 8 stunden, mit und ohne einschrenkungen

    wenn du das gehört hast, dass das bei dir auch greifen soll, spreche mit deinem versicherungsträger. eine stationäre überprüfung macht wesentlich mehr sinn, da du hier sehr gründlich beobachtet und genau eingeschätzt wirst und es strengt an.

    zu dieser "medizinischen arbeitsplatzerprobung" gibt es ein s.g."grosses gutachten" was viele dinge enthält, die bei bestimmten aussagen sehr wichtig sind.(ambulant oder stationär spielt dabei keine rolle)
    der vers. träger kann dann auch entscheiden teilhabe am arbeitsleben durchführen zu wollen. das geht aber nur, wenn festgestellt wird, das du über drei stunden arbeitsfähig bist und in deinem beruf nicht mehr voll arbeiten kannst.

    teilhabe am arbeitsleben
    leistungen zur teilhabe am arbeitsleben werden versicherten gewährt, die aus gesundheitlichen gründen ihren beruf nicht mehr ausüben können. auf diesem wege soll die eingliederung ins berufsleben erhalten oder wieder erreicht werden.

    da gibt es mehrere möglichkeiten:
    von arbeitsplatzumgestaltung, umsetzung, umschulung etc..
    das SGB (Sozialgesetzbuch) IX (9) regelt das eindeutig, was darunter zu verstehen ist.
    link: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/1.html

    erwerbsminderungsrente
    beantragt man, wenn das leistungsvermögen unter 6 stunden liegt und der eigentliche beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
    allerdings muss man auch bestimmte versicherungszeiten nachweisen können.(kann der rv-träger schnell ermitteln)

    dann prüft der rv träger sehr genau, deinen gesundheitszustand und die möglichkeit auf dem arbeitsmarkt noch eingesetzt werden zu können.
    das dilemma dabei ist, es interessiert nicht, ob es arbeitsplätze gibt, sondern nur, ob du arbeiten kannst.

    oft wird dann diese em-rente nur befristet genehmigt, da sich der zustand bessern kann. nach 2 oder 3 jahren, kann eine erneute prüfung ergeben, dass du "gesünder" geworden bist und ggf.sogar wieder voll arbeiten kannst. achte auf diesen ablauf termin.
    oder aber die em rente wird weiter (befristet)bewilligt. viele von uns haben das 2-3 mal schon durch, bis eventuell eine dauerhafte em rente bewillgt wird.

    die teilweise em-rente, bei arbeitsfähigkeit zwischen 3-6 stunden, kann in eine volle em-rente gewandelt werden, wenn der "arbeitsmarkt für den betroffenen verschlossen ist".
    der s.g. nachhaltigkeitsausgleich.

    dass heisst für die keine arbeit mehr vorhanden ist und nicht mehr vermittelbar sind.
    link http://www.sfb580.uni-jena.de/typo3/uploads/tx_publicationlist/Schubert_et_al_EMR_Verschlossener_Arbeitsmarkt_2007.pdf

    die em-rente wird hochgerechnet, so dass dein alter nicht unbedingt dazu führt, dass du kaum rente bekommst. das kannst du dir auf der internetseite der drv-bund ausrechnen, lassen. dazu benötigst du deinen bescheid zur rentenberechnung, sowie dein arbeitsentgeld. das kann die drv bund dir auch per bescheid ausrechnen lassen.

    sowie josie dir empfiehlt, solltest du bei diesem antrag hilfe in anspruch nehmen. beim vdk, sovk oder andere träger, die das anbieten (einfach googeln) oft wird ein beitrag fällig.
    möglich ist, bei dringender antragstellung, beiträge nachzuzahlen und sofort vom z.bsp. vom vdk vertreten zu werden.

    liebe alice, ich hoffe es erschlägt dich jetzt nicht, wenn fragen sind, immer her damit.

    grüsse vom sauri
     
    #3 11. November 2011
    Zuletzt bearbeitet: 11. November 2011
  4. alice c.

    alice c. Neues Mitglied

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    Baden-Würthenberg
    Danke schon josefin16 und Saurier

    die Infos haben mir geholfen sorry das ich mich jetzt erst bedanke doch hatte ein Paar problem mit dem Leptop Elektik.

    Habe mein Ladekapel wo vergessen.

    Danke für eure Hilfe und schnelle Antwort

    Toll das es Leute wie euch gibt hier im Forum.

    Wünsche euch eine Gute Woche liebe Grüsse Alice c.
     
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