GdB Widerspruch sinnvoll?

Dieses Thema im Forum "Entzündliche rheumatische Erkrankungen" wurde erstellt von Gaby01, 31. Oktober 2011.

  1. Gaby01

    Gaby01 Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Hallo
    Ich leide unter anderem an PsA. Habe im Frühling deshalb einen Antrag beim Versorgungsamt gestellt.
    Der Bescheid am nun vor zwei Wochen mit GdB 30

    Angegeben ist dort:
    Schuppenflechte
    Schilddrüsenunterfunktion
    und Gelenkveränderungen

    Als ich den Antrag gestellt habe, habe ich außer Schmerzmitteln noch keine weiteren Rheuma Medis genommen. Mittlerweile nehme ich Arava.

    Auch ist die Steifigkeit und auch die Schmerzen mehr geworden.
    Das Treppensteigen bzw. laufen über 30 min fällt mir schwer,genauso das stehen auf einer Stelle (Berufsbedingt nötig) .Ich habe Kribbeln in den Händen und Füßen ( Manchmal im ganzen Körper, könnte vom Arava sein meint der Doc).

    Hab nun ne ganze Weile hin und her überlegt, ob es Zweck hat Widerspruch einzulegen, oder ob es besser ist, wenn ich Antrag auf Verschlimmerung stelle, da die Berichte der Ärzte ja eben noch von "vor der Medikationsänderung" sind.

    Hat da jemand Erfahrung ?

    VG Gaby01
     
  2. delphin

    delphin Guest

    Hallo Gabi

    ich würde auf alle Fälle in Wiederspruch gehen. Soweit ich weiß kann man einen Verschlechterungsantrag erst ein halbes Jahr später nach der Bewilligung stellen. Bin mir aber nicht ganz so sicher. Ich habe bisher damit keine Probleme gehabt. Mit 30% habe ich angefangen seit 2 Jahren habe ich 50% , seit August sogar 60% .Aber sicherlich gibt es hier Leute die noch besser bescheid wissen.

    Lg. der delphin

    Kranheit lässt den Wert der Gesundheit erkennen.
     
  3. roco

    roco Guest

    bin auch in widerspruch gegangen... die wollten dann von mir alle neubefunde seit antragstellung und schreiben die ärzte erneut an... dauert noch, also verschlimmerung ist nicht unbedingt nötig...

    aber du kannst trotzdem, wenn dir das lieber ist, einen verschlimmerungsantrag stellen. nur darf der erst ein halbes jahr nach der vorigen antragstellung gestellt werden. also nicht ab bescheid, sondern ab antragstellung... ;)

    viel glück
     
  4. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
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    Hallo Gaby,

    kämpfen , kämpfen auch wenn es für dich zur Zeit nicht so einfach ist...
    Ich hatte auch erst 30- dann mit Widerspruch 40 und mit daraufflg. Klage dann 50%....Musste zwar zum Gutachter- aber das war mir egal...

    Ich habe immer wieder gehört- dass bei der Bewertung vom GdB die psychische Verfassung mit eine "Große Rolle" spielt.
    Es heißt da auch so schön: - die einzelnen Behinderungen beinflussen sich gegenseitig......

    LG
     
  5. Gaby01

    Gaby01 Neues Mitglied

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    Hallo und Danke Euch.
    Schön das es hier Leute gibt, die helfen. Ich werde morgen dann also mal einen Widerspruch fertig machen und abschicken.
    Was die halbjahres Frist angeht: Der Antrag wurde Mitte Mai gestellt. Wäre dann ja auch bald 6 Monate her.

    Allen eine schmerzarme Woche *wünsch*

    VG Gaby
     
  6. roco

    roco Guest

    naja, die psyche wird in letzter zeit bei der berücksichtigung er hinten fallen gelassen... hat mir grade erst meine psychiaterin erzählt, als ich mit ihr wegen dem widerspruch geredt hab...

    kann natürlich sein, das das auch wieder regionen-bedingt ist oder ländersache...

    hier zum beispiel kannst du alles vergessen, wenn du zum fibro auch nur erwähnst, dann bist du ein prozentejäger... und wie gesagt, mit der psyche wurde wohl zuviel "gemogelt"
     
  7. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    ...naja, aber wenn man beim Gutachter war und über 10 Jahre Psychotherapie hinter sich hat ???.....
    Und ich glaube ein guter Arzt als Gutachter erkennt schon wer simuliert und wer nicht....
    Naklar braucht man im Widerspruch nicht erwähnen- meine Psyche ist am Ende- und vorher wurde DAS nie bei einem behand. Arzt erwähnt:mad:

    LG
     
  8. roco

    roco Guest

    ich bin seit 1992 in psychiatrischer behandlung...:o

    seitdem medikamentös behandelt

    3 stationäre aufenthalte: 16, 8 und 9 wochen

    dazwischen dauerhaft ambulante psychotherapie

    und habe laut gdb-gutachter... stimmungsschwankungen... :mad:
     
    #8 31. Oktober 2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 31. Oktober 2011
  9. delphin

    delphin Guest

    Ich habe am Anfang 30% auf Gelenke ,Bandscheibe und Psyche bekommen wurde anstandslos genehmigt, musste bisher zu noch keinen Gutachter , Psyche wurde sogar nur vom Hausarzt behandelt. Im vorigen Jahr kam CP nach einen Verschlechterungsantrag den ich gestellt habe, bekam ich unverzüglich 50%.In diesem Jahr habe aber mals einen Verschlechterungsantrag gestellt , weil sich meine Füße sehr verschlechter haben, nun habe ich 60% .Trotzdem nützen Dir mir nicht viel , da ich nicht den Zusatz das G habe , deshalb bin ich in Widerspruch gegangen. Nun hoffe ich einfach .....nur Versuch macht klug. Man muss halt einen langen Atem haben.Einen schönen Abend.


    lg. der delphin

    Krankheit lässt den Wert der Gesundheit erkennen.:top:
     
  10. mimi67

    mimi67 Aktives Mitglied

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    mal ne dumme frage zwischendurch: was muss einem eigentlich alles so wehtun, damit man GdB erhält? ich möchte nicht unnötig scheitern, um beim folgeantrag nicht eine riesenkugel am bein zu haben...ich habe reaktive arthritis, ist da noch eine zeitliche komponente (ab wann gilt es als chronisch) zu beachten?
     
  11. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    hallo mimi,

    du musst einschränkungen durch die erkrankung haben. nur auf die diagnose an sich gibt es keine %

    bespielsweise im haushalt eingeschränkt oder bei hobbys allg alltag etc..
     
  12. Bizarro

    Bizarro Mitglied

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    moin moin,

    gegen was möchtest du denn einen widerspruch einlegen, gabi01?
    wie du geschrieben hast, hast du deinen antrag im frühjahr gestellt und der ist auch bearbeitet und bewertet worden. deine beschwerden haben sich aber erst im nachhinein verschlimmert, wovon das bearbeitende amt natürlich nichts wissen kann.
    also wenn du jetzt einen widerspruch einlegst, richtet sich der gegen deine im frühjahr getätigten angaben, du widersprichst dir selbst.
    ein widerspruch hat aus den genanntentem grund meiner meinung nach kein erfolg.
    an deiner stelle würde ich das so akzeptieren und einen verschlimmerungsantrag stellen, der dann auch erfolg verspricht, alles andere wäre reine zeitverschwendung.
    ich wünsche dir eine richtige und weise entscheidung.

    gruß frajo
     
  13. roco

    roco Guest

    ach gott, ja frajo... das hab ich doch glatt überlesen...

    dann wäre ein verschlimmerungsantrag doch das richtigere...

    hab mir wieder von meinem "fall" überrumpeln lassen...

    aber wie gesagt, bei mir wurde, wegen der bearbeitung des widerspruchs, gleich nach neu aufgetretenen sachen gefragt...:rolleyes:
     
  14. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Mein Antrag wurde abgelehnt, weil die RÄ nur Verdacht auf RA geschrieben hat. Sie hat ja die entscheidenden Untersuchungen nicht veranlaßt.
    Ich habe Widerspruch eingelegt und die neuen behandelnden Ärzte genannt, dort worden auch Befunde angefordert. Mein Antrag feiert dieser Tage seinen ersten Geburtstag. Der Widerspruch läuft seit Juni.
     
  15. Andi1966

    Andi1966 Neues Mitglied

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    Hallo

    Beim Widerspruch am besten mit angeben das es mitlwerweile auch eine verschlechterung gibt die dann nachgefordert wird.Mein Widerspruch zb. wäre abgelehnt worden aber durch die nachforderung der Unterlagen bei der Rheumatologin dann doch gewährt aber eben erst auf das Datum der Verschlechterung............

    LG Andi
     
  16. Bodo

    Bodo (Mittel)alter Hund

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    Hallo Gaby,
    wenn es Dir schlechter geht und Neues dazukam, hast Du auch die Möglichkeit einen Verschlechterungsantrag zu stellen. Nach etlichen Kämpfen (mit Unterstüzung VdK) habe ich dadurch meinen GdB 50% erreicht.
    Gruß
    Bodo
     
  17. mimi67

    mimi67 Aktives Mitglied

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    widerspruch kann man gegen einen bescheid nur dann einlegen, solange er noch nicht rechtskräftig geworden ist. wann das ist, steht in der widerspruchsbelehrung am ende eines jeden behördlichen bescheides. steht dort so eine belehrung nicht, beträgt die widerspruchsfrist automatisch 1 jahr ab bekanntgabe des bescheides.
    die beamtin hat gesprochen! hugh! :D
    nach so einer langen zeit müsste deshalb wahrscheinlich ein verschlechterungsantrag gestellt werden.
    danke für die info! dann warte ich noch, denn ich habe hauptsächlich schmerzen, aber noch keine richtigen einschränkungen. das einzige ist bisher, dass ich nicht mehr schnell laufen kann, also z.b. nach dem bus laufen oder so, mehr als etwas die schritte zu beschleunigen ist nicht, sonst tut mir die hüfte richtig dolle weh. das ist schon eine einschränkung, aber das reicht ja sicher nicht (und ist andererseits für mich ja auch gut, dass ich noch nicht so sehr eingeschränkt bin). ich wollte nur nichts "verschenken".
     
  18. Gaby01

    Gaby01 Neues Mitglied

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    Kleiner Zwischenbericht.
    Ich habe mich nun mit einigen Leuten noch mal unterhalten und nachgefragt, was in den Berichten stand, die eingereicht wurden.

    Von daher hab ich mich dann also doch entschlossen bis Ende des Jahres zu warten (wegen den 6 Monaten) und dann einen Verschlimmerungsantrag zu stellen.
    Es ist ja doch leider so einiges dazugekommen in der vergangenen Zeit was im Frühjahr noch nicht da war. Gerade letzte Woche gings mir oft so, das ich die Hände/Finger schlecht bewegen konnte, dazu die Ellebogen und Schmerzen in den Knien.Auch Treppensteigen und berauf gehen fällt mir immer schwerer. Habe das gerade gestern beim spazierengehen bemerkt. Erstens gings nicht lange, und zweitens hatte ich dann abends das Gefühl, als wäre ich Marathon gelaufen. Die Beine/Waden krampften häufig und im Knie stichts.Wenn ich aber lange sitze, hab ich das selbe Problem. Also versuche ich eine gute Zwischenlösung zu finden. Das fällt mir allerdings eben gerade an der Arbeit immer schwerer, da ich den ganzen Tag stehe / laufe und dazu eben die Hände/Arme stark beanspruchen muss.Dazu die dauernde Müdigkeit, die ist auch nicht gerade toll.
    Na ihr kennt das ja, bzw habt noch schlimmere Probleme, also erst mal genug davon.
    Am liebsten wäre es ja, wenn wir alle keine Schmerzen oder Einschränkungen hätten, aber danach gehts ja leider nicht :)

    In diesem Sinne: Allen einen relativ schmerzarme Woche *wünsch*

    VG Gaby01
     
  19. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    ich hätte dieses Alles mit im Widerspruch eingebaut-

    Aber das muss jeder für sich entscheiden- wie man es macht....


    Damit vergeht schon genug Zeit- und deine neuen Erkrankungen/Beschwerden/Einschränkungen hätten deine Ärzte auf Anfrage des Versorfungsamtes bestätigt.

    LG
     
  20. Putzel

    Putzel Mitglied

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    Hallo Gaby,
    also ich hatte Jahre ...um wenigstens 50 % gekämpft, hatte eine als Kind durchgemachte Knochen-TBC re. Hüfte mit anschließender Ankylosierung, also kein Gelenk mehr da, Beckenpfanne war mit Hüftkopfknochen total verschmolzen.Beinverkürzung 12 cm, weil ich als 9-jähriges Kind 1 Jahr lang in Gips liegen musste, vom Becken an bis runter zur Zehe.
    So, dann hatte ich als 19 -Jährige einen Autounfall (70-m-Sturz) es war Gottseidank noch keine Anschnallpflicht, sonst wäre ich tot gewesen. Folge davon: 5. LWK angebrochen. Dornfortsatzabsprengungen. 1 Dornfortsatz hat sich in den Wirbelkanal gearbeitet. Folge später: Wirbelkanaleinengung, Entwicklung v Arthrose in d. Wirbelgelenken usw. usw.

    Glaube ja nicht, dass irgend Jemand auf dem Amt da ein Einfühlungsvermögen gehabt hätte, was das alles für einen Menschen bedeutet!!!!!
    Ich wurde auch abgespeist mit zunächst 30 % !!! Mein damaliger Orthopäde hat wie ein Auto geguckt....er hat es nicht verstanden:"Bei Ihren Verletzungsfolgen??? Das verstehe ich nicht!" sagte er.. Tja und was nu?..
    Habe Widerspruch eingelegt: Ablehnung!,,,Widerspruch eingelegt: Ablehnung!
    Hatte im Laufe der Zeit natürlich massive Probleme bekommen.
    Nach Jahren, als ich so gut wie nicht mehr laufen konnte und ich total zerstört war, riet mir der Arzt, einen Verschlimmerungsantrag zu stellen, es könne doch so nicht weitergehen, dass man mich auf solch billige Art und Weise abspeise.....
    So, das hatte ich gemacht und bekam dann mit Mühe und Not 50 %.
    Das war 25 Jahre nach dem Ganzen !!!!!!
    Ich stellte dann im Ablauf von weiterem Jahr einen neuen Verschlimmerungsantrag, da gingen sie um 10 % rauf....dann immer wieder so weiter,,,,wieder 10 %... weil noch verschiedene andere Erkrankungen dazu kamen....
    Heute habe ich 100 %, habe auf meinem Ausweis außergewöhnliche Gehbehindereung etc.

    Viel nützt das nur, wenn Du noch arbeitest, es macht sich bei der Steuer bemerkbar.
    Wenn Du - wie ich - Rentnerin bist, bringt es so gut wie keine Vorteile. Die Behindertenparkplätze sind ständig belegt (meist von gesunden oder gut gehfähigen Leuten) usw. usw. In den Geschäften lässt Dich auch keiner vor aus lauter Mitgefühl.
    Ich bettele auch nicht !!!! Ich versuche , alles auszuhalten und halte mich dann irgendwo an den Regalen fest.

    Also zusammenfassend gesagt: Widersprüche nützen nix weiter , Verschlimmerungsanträge haben da unter Umständen mehr Erfolg.
    Das sind aber halt meine Erfahrungen. Bei anderen ist das alles vielleicht anders gelaufen.Es kommt viel auf den jeweiligen Sachbearbeiter auf den Ämtern an. Das hab ich mitbekommen.
    Das ist bei uns im reichen Deutschland eine Schande ohnegleichen, aber die Kranken können sich nicht wehren und haben auch keine Lobby.
    viele Grüße
    Grit
     
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