GdB 50% aber Ausweis nur bis Januar 2013?

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Andi1966, 8. Oktober 2011.

  1. Andi1966

    Andi1966 Neues Mitglied

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    Hallo Ich habe seit Januar 40% unbegrenz und nun mit Einspruch 50%
    Warum wird der Ausweis aber nur bis 01/2013 gültig?

    Grüße Andi
     
  2. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    Häufig wird in einem ersten Anlauf nur bis zum Datum x ausgestellt. Das verschnellert
    angeblich den Prozeß. Außerdem gibt es manche Behinderungen, die sich nach einer Weile
    wieder als weniger einschränkend erweisen. Oft ist das bei Krebserkrankungen der Fall,
    wo sich nach Therapie und einer gewissen Zeit wieder ein weniger eingeschränkter Zustand
    herstellen lässt.

    Diese Fälle werden zum Sparen von Bürokrathie nur in besonderen Fällen unterschieden.

    In der Regel werden neuerdings - wieder zum sparen eines weiteren Aufwandes - bei einer
    beantragten Verlängerung für viele die Ausweise unbefristet erweitert.

    Viele Grüße
    Kira
     
  3. Andi1966

    Andi1966 Neues Mitglied

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    Hallo

    Ich will halt nicht in 14 Monaten wieder den gleichen Aufwand........................:confused:

    LG Andi
     
  4. Waldmensch

    Waldmensch Sozialkämpfer

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    Leider ist das oft so und die Versorgungsämter entscheiden unterschiedlich. Ob das ganze Theater im kompletten Umfang erneut anfällt möchte ich bezweifeln. Oft genügt dem Amt eine Bestätigung des Arztes(HA?) um sich zufrieden zu stellen.:) Ich selbst habe 50% dauerhaft, aber erst nachdem ich zuerst 30% hatte und dann einen Verschlimmerungsantrag gestellt hatte. Es kommt halt auch darauf an wie eilig man die 50% braucht. Oft reichen ja auch die 30% und ein Antrag auf Gleichstellung. Selbst bin ich Ortsverbandvorsitzender des VdK hier im Ort und kenne daher die oft willkürlichen Entscheidungen. Was ich aber auch jedem rate ist, dass Prozente schön sind aber auch negative Dinge nach sich bringen können. Wer loszieht und mit 50% eine Arbeit sucht wird schnell bemerken wie es sich dann bemerkbar macht. Da zahlen die Arbeitgeber lieber die ~250€ Abgabe an den Staat. Leider ist dies die Realität. Aber auf der anderen Seite sollte man auch sehen das man doch einige Vorteile hat(Steuerfreibetrag usw.). Ein Ausweis bringt dann Vorteile, wenn ein Merkzeichen eingetragen ist. Nützlich ist, wenn auch nicht mit vollwertig aG, das G zu beantrage und den orangefarbenen Ausweis zur eingeschränkten Parkerleichterung.
    Um nochmal auf die beschränkte Gültigkeit zu kommen. Hier hat @ Andi1966 dies schon ganz gut formuliert. Das Amt geht davon aus, dass sich deine Beschwerden bessern. Wichtig ist es, es geht nie direkt um die Krankheit im Einzelnen. Es geht immer darum wie man durch Krankheiten im Alltag eingeschränkt ist. Und in diesem Sinne wird immer geschaut, wie die Krankheiten immer in sich verzahnt darstellen.

    Leider musste ich in der Vergangenheit feststellen, dass sich die Ämter immer schwerer tun die magische Grenze von 50% zu bestätigen.

    LG
    Waldi
     
  5. Andi1966

    Andi1966 Neues Mitglied

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    Hallo Waldi

    Was mich halt wundert ist das ich die 40 % auf Erstantrag im Januar bekommen habe (steht nichts von befristet)
    Dann wurde Einspruch eingelegt und gleich auf 50% genehmigt.Soweit also alles OK
    Aber warum wurde dann der Ausweis auf gerade mal 14 Moante ausgestellt? komisch oder................

    LG Andi
     
  6. Waldmensch

    Waldmensch Sozialkämpfer

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    Es kommt halt daran an wie das Amt deine Situation gerade sieht. Es kann gut sein, dass sie davon ausgehen das du 40% dein Leben lang behälst.Nun hast du widersprochen und sie gaben dir recht, sahen aber im gleichen Moment das 50% dauerhaft nicht sein können. Eventuell ist in deiner Vita etwas , was das Amt auf Besserung schliessen lässt. Aus eben diesem Grund rate ich einigen Patienten, lieber manche Prozente dauerhaft zu bekommen als ständig befristet. In deinem Fall hätte ich sicherlich dazu geraten, um die 50% zu bekommen. Jedoch bei Streitigkeiten 50% oder 60%, hier gibt es keine weiteren Vorteile.
    Am besten schaust du in der Begründung noch einmal nach. Eventuell findest du hier eine Antwort. Hast du den Widerspruch mittels Anwalt oder Sozialverband geamcht? Hier könntest du auch sehen was die dazu befragten Ärzte geantwortet haben.
    Aber sei es wie es ist. Kurz vor Ablauf der Frist würde ich einen Verschlimmerungsantrag stellen. Vorher aber bitte die Ärzte einbeziehen. Auch wichtig, wirklich schauen ob eine Verschlimmerung eingetreten ist. Meist findet sich schon eine Sache, gerade bei chronisch Kranken. Gibt es einen Grund zur Eile? Wenn nein, dann würde ich die Füße still halten, denn dann steht das Ganze auf wakligen Beinen.

    LG
    Waldi
     
  7. roco

    roco Guest

    du hattest ab januar 2011 40%... nach widerspruch bekamst du 50%...

    schau mal nach, meiner meinung nach gilt das rückwirkend ab januar 2011 und damit 2 jahre bis januar 2013...

    damit hat das ganze dann auch seine richtigkeit... die befristeten gibts für 2 jahre.;)
     
  8. wessi

    Gesperrter Benutzer

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    Hallo Andi,

    teilweise gebe ich meiner Vorrednern recht.

    Das ist aber normal, und du muß das auch leider durchmachen.

    einen Tipp von mir, zwischen 4 und 3 Monate bis Ende der Befristung, bekommst du von dem I-Amt Post wegen der Verlängerung des Ausweises.

    Wenn das ( I- Amt ) des aber versäumen sollte, das kann auch passieren, dann musst du reagieren, sonst hast du ein Problem, gelle.

    zwischen 1 Jahr und mehrere Jahren kann es werden mit Befristet.

    So wahres auch bei mir gewesen mit 6 Jahren mit Befristung bis zum Schluss.

    Bis bald den.

    MfG der wessi
     
  9. Andi1966

    Andi1966 Neues Mitglied

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    Hallo ihr

    Hätte die Befristung aber dann nicht auch im Bescheid stehen müssen?
    Das mit den 50 % gilt erst seit Mai weil während des Einspruchs eine Verschlechterung eintrat und ich deshalb Akten nachfordern lies...............
    Und die waren es dann auch die die 50 % brachten.
    Morgen mal mit dem VdK besprechen und sehen was die sagen.Gestern sagte mir noch jemand das es nicht sein muss das die nach Ablauf Akteneinsicht wollen und einfach so auf Antrag verlängert haben..............
    Das wäre ja OK
    Grüße und Danke Andi
     
  10. wessi

    Gesperrter Benutzer

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    Hallo Andi,

    ich sag mal so, der das gemacht hat, hat leider ein Fehler gemacht, das ist sicher.

    Das muß sogar sein!!.

    Das heißt auch, wen da nichts drin stehen sollte, entweder mit Befristung bis 00.00.2013 oder auch Unbefristet,

    und im Ausweis steht drin 50% und einer Befristung bis 01/2013, dann haste ein Problem.

    Mein Tipp.

    Wenn aber der neue Bescheid, drin stehen sollte 50% und Unbefristet, und im Ausweis steht drin 50% und einer Befristung bis 01/2013.

    Dann hast du Glück gehabt :top::top::top:, Dann gilt der Ausweis auch nicht!!! :D:D:D.

    Was im Bescheid drin steht ist auch Rechtskräftig.



    Mach das auch, und im Notfall auch einen Rechtsanwalt einschalten.


    Und so war das auch bei mir so. ;)

    MfG wessi
     
  11. Andi1966

    Andi1966 Neues Mitglied

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    Hallo
    Zur Info.............

    Vorher hatte ich ja 40% (30 % Psoriasis Arthritis,30 % Depressionen und Panikattaken)

    Durch Verschlechterung der Arthritis jetzt 50% (40% PSA und 30%)

    Und weil ich die 30% ja wieder verlieren könnte falls sich die Psychose verbessert wurde eben nur 2 Jahre gewährt.Allerdings hatte die nette Dame vom Versorgungsamt versehentlich den Januar 2013 eingetragen und nicht den Juli.Das wird jetzt nachgeholt.

    Und der VdK empfahl mir den Wiederspruch so anzunehemen und abzuwarten was dann in 2013 passiert was ich auch tun werde.

    Danke Euch vielmals .............Grüße Andi
     
  12. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    Wenn es um die Verlängerung geht liegt ist es ausreichend ein formloses Schreiben
    mit Bitte darum bei der entsprechenden verantwortlichen Stelle deiner Stadt einzureichen.
    Das richtige Amt erfragst du beim Bürgerbüro, das ist unter den Bundesländern
    offensichtlich unterschiedlich geregelt.

    Der Aufwand ist nicht derselbe und selbst wenn er es wäre, wäre denen völlig egal ob du
    oder wir das wollen. Sei froh, dass du eine Schwerbehinderung bescheinigt bekommst -
    Aufwand hin oder her. Das ist in den letzten Jahren massiv angezogen worden, wurscht
    wie stark die Einschränkungen sind.

    Viele Grüße
    Kira
     
  13. Andi1966

    Andi1966 Neues Mitglied

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    Hallo Kira

    Grundsätzlich war es mir schon wichtig endlich die 50% zu bekommen und ich bin auch froh darüber.Was mich aber irritiert hat waren eben die begrenzung auf bisschen mehr wie 1 Jahr was ja auch nicht üblich ist............

    Wer weiss was in 2 Jahren ist......


    LG Andi
     
  14. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    Schon klar :) ,

    steht ja oben schon , ausschlaggebend ist das Einreichedatum des Antrags.
    Schlecht für den Zeitraum, ab dem Tag wo du den Ausweis in der Hand hast ...
    gut für die Steuer, weil die rückwärts mit den Pauschbeträgen berechnet wird.

    :) Kira
     
  15. Birne

    Birne Neues Mitglied

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    Hallo Leute,
    ich habe 50% UNBEFRISTET bekommen und hatte
    trotzdem nach 1Jahr eine Nachprüfung.
    Das habe ich ja nun überhaupt nicht verstanden.
    Hatte dann beim VA abgerufen um zu fragen was das soll?
    Doch die nette Dame:mad:am anderen ende hatte keine gescheite
    Antwort und hat lappida rausgeredet.
    Da weis wohl auch der eine nicht was der andere macht.

    Lg Birne
     
  16. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Panama
    hallo birne,

    viell ist es ähnlich wie bei der em -rente, da wird ja auch, wenn diese unbefristet ist, immer nach 2 jahren geprüft
     
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