Vor Ende der Krankengeldzeit Kündigung bekommen, was nun?

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Perkele, 9. September 2011.

  1. Perkele

    Perkele Mitglied

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    Hallo,

    bin jetzt nach fast einem Jahr Krankheit von meinem Arbeitgeber gekündigt worden. Hatte vor kurzem auch ein Gespräch mit der Krankenkasse, da das Krankengeld bald zu Ende gegangen wäre, wo darüber gesprochen wurde wie es weiter gehen kann. Da wurde mir gesagt das es sein kann, das die Agentur f. Arbeit von mir gleich verlangen könnte wegen Berufsunfähigkeit einen Rentenantrag zu stellen. Wer hat den Erfahrung mit so einer Situation, brauche Rat was ich jetzt am besten mache?

    Die Sache ist die, ich hätte jetzt noch Anspruch auf 1Jahr Arbeitslosengeld, daher möchte ich noch keinen Rentenantrag stellen. Kann ich das noch hinauszögern, oder könnten die wirklich von mir verlangen einen Antrag zu stellen?

    Ich kann mich noch nicht damit abfinden nicht mehr Arbeiten zu gehen, auch wenn es gesundheitlich nicht gut aussieht. Finanziell kann ich mir das sowieso nicht leisten, eine Teilrente scheidet daher erst recht aus.

    Jeglicher Rat wie ich jetzt am besten vorgehe ist willkommen.


    Gruß P
     
  2. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    hallo,

    bei mir war es so, dass die agentur für arbeit mich erstmal zu einem gutachter geschickt hat. war allerdings auch schon ausgesteuert. der gutachter stellt dann fest ob du unter oder evtl über 6 monate weiterhin au bist, wenn über 6 mon au, must du einen rentenantrag stellen. so war es bei mir

    aber keine angst, die sind ja erstmal auf zeit
     
  3. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Hallo,
    auch die Afa möchte sparen und die Aussteuerung deutet darauf hin, daß Du krank bist. Du wirst von der Afa einen Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtsentbindungen bekommen, deren ausfüllen freiwililg ist. Es gibt eine neue Dienstanweisung, daß ohne Gutachten nicht mehr entschieden werden soll, ob Du nach §117 oder §125 (Nahtlosigkeitsregel, da muß Rente oder Reha oder Maßnahmen zur Teilhabe beantragt werden) eingestuft wirst. Sagt der Arzt der Afa, Du bist arbeitsfähig mit Einschränungen, stellst Du Dich dem Arbeitsmarkt im Rahmen des Gutachtens zur Verfügung, sagt er, Du kannst nicht arbeiten, wirst Du den Rentenantrag stellen müssen, wenn Du Leistungen beziehen willst. Sagt er, Du kannst zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten, bekommst Du entsprechend Geld.

    Noch zur BU, wenn Du vom Alter her, Anspruch auf Bu hast, schadet die Beantragung nicht. Da kannst Du dazuverdienen.

    Und, Du hast eine PM.

    LG
    Esuse
     
  4. Perkele

    Perkele Mitglied

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    Also in der Reha war ich bereits. Wie ist das genau mit dem Gutachter, holt der sich alle Unterlagen von den behandelnden �rzten und enscheidet danach, oder muss ich den persoenlich aufsuchen und werde untersucht? Was völlig witzlos wäre.

    Was ist BU, und was für ein Alter muss man haben?
     
  5. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Wenn Du die Schweigepflichtsenbindungen unterschreibst, wird er sich alle Gutachten holen. Aber lt aktueller Dienstanweisung soll nicht mehr nach Aktenlage entschieden werden, damit sollte eigentlich eine Untersuchung durch den Gutachter stattfinden.
    Ja nach Ausgang wirst Du dann den Rentenantrag stellen müssen, um Alg1 zu bekommen, oder eben auch nicht.
     
  6. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    man kann auch bei normaler rente(voll) 400€ dazuverdienen
    je nachdem wie deine rente ausfallen würde und ob du dann vom amt noch etwas ddazubekommst..kann man dann den ganzen dazuverdienst behalten oder muss 2/3 abgeben

    ich arbeite 2xunter 3 std und muss 2/3 abgeben. es gibt da auch keinen freibetrag, wie bei arbeitslosen

    bu= berufsunfähigkeitsrente.. glaube wenn man vor 1961 geboren ist, hat
    gibt es diese--da bin ich mir aber nicht sicher
     
  7. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Stimmt, für eine Berufsunfähigkeitsrente muß man ua vor 1961 geboren sein, da sind auch die Zuverdienstgrenzen anders, die werden für jeden speziell ausgerechnet.
     
  8. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo perkele

    normal läuft die krankengeldzahlung auf maximal 78.wochen, dann wirst du ausgesteuert und musst zum amt um gg. ALG 1 zu beantragen, auf das du min.1 Jahr anspruch hast, wen du dem amt weiter zur verfügung stehst, also arbeitsfähig wärst.(je nach alter)
    bleibst du weiterhin au-muss das arbeitsamt prüfen ob du übergangsgeld beantragen kannst nach § 125 SGB III.

    heute gibt es nur noch die vereinheitliche erwerbsminderungsrente, die so berechnet wird, als wenn du bis zum 60 lebensjahr gearbeitet hättest, musst aber pflichtjahre (min.5 nachweisen)

    es gibt die teilerwerbsminderungsrenten, wo du noch stundenweise arbeiten und dazu verdienen könntest. das muss aber in der regel ein gutachter feststellen. auch gilt immer : Reha vor Rente-beduetet du müsstest ggf. in die Reha zur beurteilung deiner gesundh.beeinträchtigungen. es sei denn, du bist so weit eingeschrenkt, dass du die volle erwerbsminderungsrente erhalten könntest. erwerbsminderung bedeutet du kannst nicht mehr in deinen beruf arbeiten.

    die aufforderung, ob und wann du eu-rente einreichen sollst, kann der versicherungsträger, der dir leistungen zahlt, vorgeben. spätestens dann, wenn erkennbar ist, dass alles ausgeschöpft und eine besserung der arbeitsfähigkeit nicht erkennbar ist, auch nicht durch weitere rehabilitative maßnahmen.

    bu rente, gilt für die vor dem 01.01.1961 geborenen, d.h. sie können eine andere arbeit ausführen. hier gelten andere berechnugnsgrundsätze. meist ist die eu-rente höher, aber seit der novelierung eben verdammt niedrig. das soll sich nun wieder ändern.

    die eu rente wird auf antrag gezahlt, meist jedoch nur befristet für 1,2 oder auch mehr jahre bewilligt, je nach erkrankungsstand. dann muss man rechtzeitig (3 monate vor ablauf) einen verlängerungsantrag stellen.

    es gibt keinen gesetzlichen rahmen der vorschreibt nach 6 monaten krank, wäre die eu rente zu beantragen. es gibt sogar ausnahmeregelungen zur zahlungsdauer von verletztengeld (bei arbeitsunfall z.bsp)

    wende dich an deine rentenselle, lass dir vorab deine rente einmal ausrechnen, falls du noch keine kontenklärung beantragt hast. ggf. lass dich beim rentenberater beraten, was auf dich zu kommt und vor allem welche renten-möglichkeit dann auszuschöpfen geht.

    besonderheit wäre noch dein jahresurlaub, sofern du ihn nicht nehmen konntest, ist er zur auszahlung

    lg sauri,:)der liebe dino
     
  9. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    bei mir auf dem teil vom gutachter stand direkt -bis zu 6 monate weiter au ooder länger. er musste ankreuzen und daraufhin wurde mir gesagt, dass ich die rente einreichen muss...

    ob es dafür nen gesetz ggibt oder nciht, weiß ich nciht, aber wenn es schon duirekt auf schreiben vom arbeitsamt angekreuzt werden muss...wird es nen hintergrund haben..
    kann aber nur für ne normale erkrankung und nciht arbeitsunfall etc sprechen
     
  10. Perkele

    Perkele Mitglied

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    Wie ist den der Ablauf genau, ich gehe mich nächste Woche auf dem Amt Arbeitslos melden und muss denen erstmal eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen?
    Kommen die mir dann evtl. gleich mit EU-Rente, oder nochmal mit Reha?

    Ich Frage mich vor allem was ich überhaupt alles erwähnen soll und was besser nicht. Ich weiss einfach noch nicht was ich machen soll. deswegen geht es mir vor allem darum Zeit zu gewinnen. Wenn es denn letztlich nicht anders geht, möchte ich eine EU-Rente frühestens in einem Jahr beantragen. Dazu hatten die mir bei der Rentenversicherung sowieso geraten, klar das die erst so spät wie möglich zahlen wollen. Das ist für mich eh das größte Problem, keinen interessiert ja wirklich dein Gesundheitszustand, jede Seite möchte möglichst nicht zahlen müssen.


    Kann die Befristung bei der Rente bei jedem anders ausfallen?
     
  11. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Hallo,

    da Du von der Kk ausgesteuert wirst, ist klar, daß Du krank bist. Die AfA will keine Krankenscheine und zeig sie denen bloß nicht, dann bekommst Du nämlich kein Geld, weil eine Bedingung für den Bezug von Alg1 ist, daß Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, und genaud das machste Du nciht, wenn Du krankgeschrieben bist.....
    Solange Du KG bekommst können Sie erstmal gar nichts von Dir verlangen.
     
  12. Perkele

    Perkele Mitglied

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    Also brauche ich jetzt erstmal nichts großartig zu erklären. Wie soll ich aber nächsten Monat am besten vorgehen?
    Ich werde mitte Oktober von der KK ausgesteuert und zum Monatsende bin ich gekündigt.
     
  13. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Du bekommst von der KK ein schreiben, wann Du ausgesteuert wirst, das nimmst Du mit zur Afa. Dort bekommst Du dann Deine Fragebögen, beachte bitte, daß auf dem Gesundheitsfragebogen freiwillig steht und auch die Schweigepflichtsentbindung freiwillig ist. Mit meinem heutigen Wissen würde ich Beides nicht mehr ausfüllen.
    Dann gehst Du genau so vor, wie die wollen.
    Du kannst Dich im Hintergrund weiter krankschreiben lassen, aber zeig die Scheine nicht der Afa. Du wirst zum Gutachter müssen, dem kannst Du die Befunde, die Du ihm zeigen möchtest mitnehmen....

    Und vielleicht schaust Du mal in das Forum, welches ich Dir per PM geschickt habe. Da muß man sich aber anmelden....
     
  14. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    hallo perkele,

    die befristung der rente sieht bei jedem anders aus.
    meine erste befristung lief auf 17 monate. dann habe ich einen folgeantrag gestellt und bin unbefristet berentet worden.

    ich denke, dass man da auch mit dem gutachter reden kann. da du ja in den beruf zurück willst ( wollte/will ich auch, grummel)

    bei einer ehemaligen mitpatientin, wurde die rente immer auf 3 jahre festgelegt. weiß nicht ob sich das geändert hat, aber wenn man 2x3 jahre bekommen hat, muss geklärt werden, ob es die letzte verlängerung gibt oder eine unbefristete
     
  15. majosu

    majosu Mitglied

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    Hallo,


    eventuell solltest Du Kündigungsschutzklage einreichen!Nicht das Du vom Amt noch ne Sperre bekommst.
    Bist Du Schwerbehindert?

    LG
    majosu
     
  16. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @perkele hallo

    du musst dich, auch wenn du noch weiter krank bist, nach der aussteuerung von der kk unbedingt beim amt melden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    mache das am besten schon jetzt und sage denen, dass du gekündigt bist, aber noch krank und ab oktober ausgesteuert wirst. wenn du gekündigt bist, das aber den amt nicht mitteilst kann es sein, dass du leistungen einbüsst, da du verpflichtet bnist, dem amt zu melden wenn du weisst dass du arbeitslos wirst(max.3 tage)

    du musst das spätestens am 1.tag der krankheit ohne krankengeldzahlung zum amt, damit sie prüfen können welcher anspruch für dich besteht!!!

    mit der eu rente hat das erst mal gar nichts zu tun!

    lg sauri:)
     
  17. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Hallo,
    melde Dich einfach rechtzeitig beim Amt, mit dem Schreiben der KK. Die Frage, ob Du noch ein Beschäftigungsverhältnis hast, wird sich dann sowieso stellen. Sperrzeiten mußt Du nicht befürchten, wenn Du Dich rechtzeitig meldest, das kannst Dü übrigens auch telefonisch tun, solltest aber auf jeden Fall demnächst beim Amt vorsprechen. Auch, damit die rechtzeitig die Leistung beantragen kannst, und nicht ohne Geld da sitzt.


    LG
     
  18. Melanie_1972

    Melanie_1972 Neues Mitglied

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    Auf jeden Fall so früh wie möglich beim Amt melden, denn das kann auch gute 6 Wochen dauern, bis erstmal die Berechnung da ist, was dir überhaupt an Geld zu steht. In der Zeit stehst du nämlich dann ohne Geld da. Und sicher wirst du persönlich vom Gutachter untersucht. Voher direkt die Berichte alle einreichen, die du hast

    Bei mir lief das noch ganz anders. Als ich Bescheid bekam, das mein Krankengeld ausläuft, mußte ich voher schon zum MDK. Dieser hatte mir geraten die Rente einzureichen, wa sich auch dann gemacht habe. Dann bin ich zum damaligen Arbeitsamt und hab mich da angemeldet. So wurde mir dann Geld bis zum Entscheid des Rentenbescheides gezahlt. die ersten 3 Renten waren dann zeitlich begrenzt. Im Schnitt immer auf 2 Jahre. Es zählt aber das Datum des Einreichens. Dementsprechend wird dann rückwirkend berentet. Da wirst auch zum Gutachter müssen. Die entscheiden dann auch, ob Rehe oder Rente. Die darfst auch nicht ablehnen
     
  19. Perkele

    Perkele Mitglied

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    Morgen mal schauen was sich auf dem Amt ergibt, wie ich das jetzt mit den Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtsentbindung machen soll weiss ich nicht.
    Werde wenn möglich die Unterlagen erstmal mit nach Hause nehmen und mich zu nichts drängen lassen.

    Wieso soll ich denen eigentlich keine Krankenscheine zeigen, ich meine im Moment geht das ja eh nicht da ja alles mit dem Auszahlschein läuft. Aber ich werde doch sobald ich ausgesteuert bin denen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen, oder? Sonst würde ich ja automatisch wieder als Arbeitsfähig gelten.

    Verstehe ich das aber richtig das es dann erstmal kein Alg1 gibt? Das wäre natürlich bitter, da bleibt einem ja nichts anderes übrig als eine EU-Rente zu beantragen.
    Wie soll das finanziell sonst gehen.
     
  20. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    perkele,
    :)
    wenn dein arzt dich nach der "aussteuerung der 78.wochen" weiter au-schreibt, bist du au.
    es ist eher möglich dass das aa dich dann zum gutachter schickt.
    klar legst du bei denen die krankenscheine vor, denn sie müssen ja was sehen.
    ich hatte dir in meinem beitrag ja geschrieben, wenn sie das prüfen, prüfen sie ob weiter krank oder nicht.
    wenn weiter krank musst du übergangsgeld beantragen, weil du dem amt nicht zur verfügung stehst.
    wenn gesund, zählst du als arbeitlos und bekommst alg 1.

    lg sauri
     
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