Teilzeitarbeit

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von enya, 5. September 2011.

  1. enya

    enya Mitglied

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    Hallo an alle,

    weiß jemand von euch, ob man mit einem Schwerbehindertenausweis ein Recht auf eine Teilzeitstelle hat, auch wenn personelle, organisatorische oder finanzielle Gründe von Seiten des Arbeitgebers dagegen sprechen?

    Liebe Grüße
    Enrike
     
  2. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Nordthüringen
  3. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    hallo enya,

    vielleicht hilft auch dieser link weiter ;-)

    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/81.html

    ........ Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist; Absatz 4 Satz 3 gilt entsprechend........

    lieben gruss marie
     
  4. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @hallo enrike,

    so lange du deine volle tätigkeit nicht ausübst, kann der ag verlangen dass du auf 38,5 oder auch mehr (41,0) arbeitest. als schwerbehinderter bist du jedoch nicht verpflichtet "überstunden" zu leisten. d.h. über deine normale arbeitszeit dann von (38,5...bis...)hinaus, tätig zu werden. das musst du nicht.
    bist du auf 6 stunden täglich eingestellt, gilt dies entsprechend.

    im sgb IX ist das aber eindeutig geregelt: überstunden musst du nicht machen!!!!

    die arbeitgeber denken oft, sie können gerade den schwerbehinderten das aufbürden, dem ist nicht so! sage ganz bestimmt: es tut dir leid, ü-stunden kannst du nicht machen-weil du schon aufgrund deiner behinderung einschrenkungen hast und nicht mehr machen kannst. das ist dann völlig ok. geh zum personalrat, oder betriebsrat und trage das vor. er kann dich nicht zwingen!

    zur absicherung: mache ein 3 zeiler und sage den arbeitgeber : aufgrund deiner behinderungen kannst du das nicht übernehmen.

    mache dir davon eine kopie und schicke das ggf.an den br oder auch ans landesamt, zur ablage in deine akte (integrationsfachdienst) falls was nach kommt!.

    prinzipiell nicht sagen: nein ich muss das nicht! sonder lieber andersrum formulieren.
    alles gute!

    sauri:)der liebe dino
     
  5. enya

    enya Mitglied

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    Nähe Hamburg
    Hallo ihr Lieben,

    vielen Dank für eure Antworten. Den Schwerbehindertenausweis habe ich noch nicht, bisher nur den Gleichstellungsbescheid. Doch ich hoffe, dass ich den Gdb 50% bekomme und dadurch etwas Erleichterung bei der Arbeit haben werde.

    Liebe Grüße
    Enya
     
    #5 8. September 2011
    Zuletzt bearbeitet: 8. September 2011
  6. Juliane

    Juliane Neues Mitglied

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    Beiträge:
    2.519
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    Weserbergland
    Hallo enya,
    ich hab auf dieser Seite was geschrieben, das Dir sicher weiterhilft,
    steht zwar "Sonderkündigungsrecht" da,
    tangiert Dich aber wohl auch.
    Viell. hilft es Dir weiter.......

    Laß mal hören,
    LG von Juliane.
     
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