AOK Nordost/KV - Strukturvertrag: Rheumatoide Arthrtis und Spondyloarthritiden

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Marie2, 31. August 2011.

  1. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    30. April 2003
    Beiträge:
    8.548
    Ort:
    entenhausen
    Strukturvertrag gem. § 73a SGB V zur Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung auf dem Gebiet der Rheumatologie

    zwischen der
    Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB)
    - Körperschaft des öffentlichen Rechts -

    unter Mitwirkung des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen e.V.
    Landesverband Brandenburg

    und der
    AOK Nordost - Die Gesundheitskasse (AOK)
    (handelnd als Landesverband)
    - Körperschaft des öffentlichen Rechts -



    Für Versicherte mit der gesicherten Diagnose:

    - Rheumatoide Arthritis
    - Spondyloarthritiden


    Ziele

    Mit einer zeitlich und inhaltlich auf den individuellen Krankheits-verlauf abgestimmten, qualitätsgesicherten rheumatologischen Versorgung, innerhalb derer der Rheumatologe mit seinem Praxis-team als Casemanager fungiert und der betreuende Hausarzt den Patienten kontinuierlich wohnortnah begleitet, lassen sich in einer optimierten, multidisziplinären und multiprofessionellen Zusammen-arbeit aller Beteiligten (Haus- und Fachärzte, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Physio- und Ergotherapeuten sowie den Selbsthilfe-Organisationen Deutsche Rheuma-Liga, Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew) sowohl die Lebensqualität der betroffenen Patienten deutlich erhöhen als auch der Einsatz aller Ressourcen wirtschaftlich gestalten. Durch qualitativ beste sowie schnellere und konsequentere Krankheitskontrolle können

    - kürzere Arbeitsunfähigkeit,
    - weniger stationäre Behandlungen,
    - frühzeitige Einleitung einer Rehabilitation,
    - verminderte Folgekosten in der Langzeitbehandlung,
    - höhere Lebensqualität und
    - gute Chancen auf Remissionsinduktion
    erreicht werden.

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    § 7
    Rheumatologische Behandlung

    Eine Terminvergabe für Versicherte der AOK soll innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

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    http://www.kvbb.de/content/kvbb/kvbb001989/2.4. Strukturvertrag Rheuma 1. NT.pdf

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    [h=1]Brandenburg: Rheuma-Vertrag startet mit Bravour[/h]
    http://www.aerztezeitung.de/news/article/666071/brandenburg-rheuma-vertrag-startet-bravour.html

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    vielleicht kennen dies noch nicht alle, die es in anspruch nehmen könnten,
    so sie wollen ;-)

    irgendwie ist mir, als hätte ich oder ein anderer das schon ein mal eingestellt, aber ich fand nichts dazu.

    lieben gruss marie
     
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