Rotkäppchen und der Wolf

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Helmut, 25. September 2002.

  1. Helmut

    Helmut Guest

    Rotkäppchen und der Wolf - ein Märchen für Beamte

    Im Kinderfall unserer Stadtgemeinde ist eine hierorts wohnhafte, noch unbeschulte Minderjaehrige aktenkundig, welche durch ihre unuebliche Kopfbekleidung gewohnheitsrechtlich Rotkaeppchen genannt zu werden pflegt.
    Der Mutter besagter R. wurde seitens ihrer Mutter ein Schreiben zustellig gemacht, in welchem dieselbe Mitteilung ihrer Krankheit und Pflegebeduerftigkeit machte, der Grossmutter eine Sendung von Nahrungsmittel und Genussmittel zu Genesungszwecken zuzustellen. Vor ihrer Inmarschsetzung wurde die R. seitens ihrer Mutter ueber das Verbot betreffs Verlassen der Waldwege auf Kreisebene belehrt. Dieselbe machte sich infolge Nichtbeachtung dieser Vorschrift straffaellig und begegnete beim uebertreten des amtlichen Blumenpflueckverbotes einem polizeilich nicht gemeldeten Wolf ohne festen Wohnsitz. Dieser verlangte in gesetzwidriger Amtsanmassung Einsicht in das zu Transportzwecken von Konsumguetern dienende Korbbehaeltnis und traf in Toetungsabsicht die Feststellung, dass die R. zu ihrer verschwaegerten und verwandten, im Baumbestand angemieteten Grossmutter eilend war. Da wolfseits Verknappung auf dem Ernaehrungssektor vorherrschend waren, fasste er den Entschluss, bei der Grossmutter der R. unter Vorlage falscher Papiere vorsprachig zu werden. Weil diesselbe wegen Augenleidens krank geschrieben war, gelang dem in Fressvorbereitung befindlichen Untier die diesfallsige Taeuschungsabsicht, worauf es unter Verschlingung der Bettlaegerigen einen strafbaren Mundraub zur Durchfuehrung brachte.
    Ferner taeuschte das Tier bei der spaeter eintreffenden R. seine Indentitaet mit der Grossmutter vor, stellte ersterer nach und in der Folge durch Zweitverschlingung der R. seinen Toetungsvorsatz unter Beweis. Der sich auf einem Dienstgang befindliche und im Forstwesen zustaendige Waldbeamte B. vernahm Schnarchgeraeusche und stellt deren Urheberschaft seitens des Tiermaules fest. Er reichte bei seiner vorgesetzten Dienststelle ein Toetungsgesuch ein, das dortseits zuschlaegig beschieden und pro Schuss bezuschusst wurde. Nach Beschaffung einer Pulverschiessvorrichtung zu Jagdzwecken gab er in wahrgenommener Einflussnahme auf das Raubwesen einen Schuss ab. Dieser wurde in Fortfuehrung der Raubtiervernichtungsaktion auf Kreisebene nach Empfangnahme des Geschosses ablebig.

    Die gespreitzte Beinhaltung des Totgutes weckte in dem Schussgeber die Vermutung, dass der Leichnam Menschenmaterial beinhalte. Zwecks diesbezueglicher Feststellung oeffnete er unter Zuhilfenahme eines Messers den Kadaver zur Totvermarktung und stiess hierbei auf die noch lebhafte R. nebst beigehefteter Grossmutter. Durch die unverhoffte Wiederbelebung bemaechtigte sich beiden Personen ein gesteigertes, amtlich nicht zulaessiges Lebensgefuehl, dem sie durch groben Unfug, oeffentliches Aergernis erregenden Laerm und Nichtbeachtung anderer Polizeiverordungen Ausdruck verliehen, was ihre Haftpflichtigmachung zur Folge hatte. Der Vorfall wurde von den kulturschaffenden Gebrueder Grimm zu Protokoll genommen und starkbekinderten Familien in Maerchenform zustellig gemacht. Wenn die Beteiligten nicht durch Hinschied abgegangen und in Fortfall gekommen sind, sind dieselben derzeitig noch lebhaft.
    Das Gesundheitsministerium warnt:
    "für Minderjährige und normale Bürger zur Weiterverbreitung nicht empfohlen, einige Textstellen können den Geist verwirren"
    .....aber wir packens merre
     
  2. Isi/Neuss

    Isi/Neuss Guest

    ääähhhhhh.......Amtsdeutsch - ich hasse es. Aber das hast Du schön geschrieben.
    Rotkäppchen mal anders - letztens hatten wir ja hier Schneekoppewittchen - ich warte jetzt sehnsüchtig auf Rapunzel oder König Drosselbart.
    lg
    Isi
     
  3. Bea

    Bea Guest

    hihi, eine völlig neue Sichtweise!

    Bea
     
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