Berufskrankheit Rente

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Papay, 13. August 2011.

  1. Papay

    Papay Neues Mitglied

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    Ich brauche eure hilfe . Bei mir besteht ein Anspruch auf Rente . Ist fest gestelt Kaplan Syndrom - staublunge und sehr agresive reuma [greift alles ] . Ein gutachter hat 20 % Erwerbsfähigkeit gegeben . Die frage ist - wie wird die Rente gerechnet .
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    Hi,
    Wenn du durch deinen Beruf krank geowrden bist, zahlt ja die Berufsgenossenschaft die Rente. Ich glaube die ist gekoppelt an die % der Schwerbehinderung.

    siehe hier
    :Bei vollständigem Verlust der Erwerbsfähigkeit (MdE 100 %) wird die Vollrente gezahlt; sie beträgt zwei Drittel des vor dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit erzielten Jahresarbeitsverdienstes. Bei teilweiser Minderung der Erwerbsfähigkeit entsprechend weniger - etwa bei 50 Prozent MdE ein Drittel des Jahresarbeitsverdienstes (Teilrente).

    Die Berufsgenossenschaft zahlt diese Rente, solange ihre Voraussetzungen unverändert fortbestehen, in vielen Fällen lebenslang, unabhängig von Berufstätigkeit oder Alter der Versicherten. Die Rente wird auch ins Ausland überwiesen, etwa wenn ausländische Arbeitnehmer in ihr Heimatland zurückgekehrt sind. ...
    http://www.bgbau.de/d/pages/leistung/renten/hoehe.html
    Ich vermute mal, da du die Staublunge erwähnst, dass du im Bergbau oder beim Bau warst? 20% sind allerdings dann sehr wenig die du da bekommen hast an %. Ist da alles an Einschränkungen schon berücksichtig?

    Gruß Kukana


    Beim Jahresverdienst zählt ein 13.Gehalt und Urlaubsgeld oder Prämien mit dazu.

    Die MdE richtet sich danach, wie sehr das körperliche und geistige Leistungsvermögens eines Versicherten gemindert und damit seine Arbeitsmöglichkeiten einschränkt sind. Verglichen wird also die Arbeitskraft/Leistungsfähigkeit vor und nach dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit. Der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit wird in Prozent angegeben und mit Unterstützung eines Arztes eingeschätzt. Ist die Erwerbsfähigkeit durch mehrere Versicherungsfälle gemindert, wird die MdE für jeden Versicherungsfall gesondert festgestellt, dementsprechend werden mehrere Renten bezahlt. Allerdings werden Prozentsätze unter 10 nicht berücksichtigt.
     
  3. Papay

    Papay Neues Mitglied

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    Hochheim-MTK
    IchDanke dir Kukana .Wen das ist wie Du sagst , klingt das nicht so schlecht . Weil von Versorgungsamt habe ich 80% bekommen .Das sind alle krankheiten was ich habe- staub lunge ,reuma , seit letztes jahr ein defiblirator und kapute wirbelseule . Mit meinem beruf hast du gut getrofen - ich war bergman
     
  4. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo papay,

    leider musst du etwas aufpassen:

    die minderung der erwerbsfähigkeit (in %)MdE im rahmen einer berufskrankheit ist nicht mit den prozentsatz der schwerbehinderung SB gleichzusetzen!

    das sind zwei paar verschiedene schuhe.

    MdE die minderung der erwerbsfähigkeit::>siehe ausführung von kukana, bezieht sich nur auf die staublunge, denn diese ist der grund der erwerbsminderung.SB die schwerbehinderung hingegen berücksichtigt die einschrenkungen die du auf grund von erkrankungen hast, um am leben teilzuhaben, ob privat oder beruflich-erst mal egal. dabei werden nicht die prozente jeder einzelnen erkrankungen aufeinander addiert, sondern wie diese erkrankungen dich behindern, um am leben teilzuhaben.das findest du alles im SGB IV.

    wenn fragen sind, dann frage auch per pn.

    lg sauri:)der liebe dino
     
  5. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    die erwerbsFÄIGKEIT liegt bei 20 % nicht die ew-unfähigkeit...sozusagen sind zu 80 % unfähigkeit darin versteckt..also recht viel
     
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