Rente und Reha

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von fahrradsusi, 1. August 2011.

  1. fahrradsusi

    fahrradsusi Neues Mitglied

    Registriert seit:
    1. August 2011
    Beiträge:
    10
    Ort:
    im Häuschen mit Garten
    Hallo, ihr Ärmsten, :eek:

    soll das heißen, dass nur wer von seinen Ärzten auf Dauer krank geschrieben wird, in Rente gehen kann?

    Ich warte jetzt auf den Reha-Bescheid wegen chronischem Schmerzsyndrom. Wird das auch abgelehnt, wenn mein Arzt mich nicht krank schreibt?

    Tolle Aussichten, freu,
    fahrradsusi.
    :cool:
     
  2. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    hallo susi,

    bevor an erwerbsminderungsrente zu denken ist, gibt es immer erstmal die ausschöpfung der therapeutischen mittel, mit dem ergebnis, dass eine arbeitsfähigkeit von über drei stunden nicht möglich ist.

    das kann unterschiedlich ablaufen. auch gilt meist: reha vor rente

    ein chronisches schmerzsyndrom ist zwar eine erkrankung wie jede andere auch, inwieweit das zur völligen eu-rente führen kann-weiss ich leider nicht. sicher wird dann in der schmerzklinik auch versucht dich medikamentös einzustellen, aber auch verfahren erlernen, die das ganze besser ertragen lässt, sowie sport, physiotherapie und kg.

    die eu rente wird ja erteilt je nach arbeitsfähigkeit. dass es sicherlich ungewöhnlich ist wenn jemand vorher nicht krank geschrieben war, ist gut möglich.

    hier solltest du vill. dich an deinem wohnort an einen rentenberater wenden bzw auch noch einmal mit deinem arzt reden, welche erfahrungswerte er hat.

    liebe grüße sauri:)
     
  3. Esuse

    Esuse Mitglied

    Registriert seit:
    21. Februar 2010
    Beiträge:
    586
    Ort:
    Nordthüringen
    Hallo,
    soweit ich es bisher mitbekommen habe, ist es wohl so, daß Du, wenn Du vor der Reha nicht krankgeschrieben warst, auch arbeitsfähig entlassen wirst.
    Aber es gibt auch Fälle, wo in der Reha klar wird, daß Du unter 3 Stunden auf dem allg. Arbeitsmarkt einsatzfähig bist, dann wird der Rehaantrag zum Rentenantrag umgedeutet.

    Der Rehabericht hat für die DRV Gutachtenstatus - ist also ganz wichtig!

    Du hast noch eine PM

    LG
    Esuse
     
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