Arbeitsrecht

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Mimimami, 20. Juni 2011.

  1. Mimimami

    Mimimami Immer ein (B)Engel

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    Folgendes Problem:

    Seit 2 1/2 Jahren schaffe ich bei uns im Edeka, zuerst als Schwangerschafts/ Erziehungsurlaubsvertretung mit 25 Std. in der Woche. Im letzten Dezember kam die Kollegin aus dem Erziehungsurlaub zurück und ich wurde auf 20 Std. zurückgestuft. Wir haben uns die Ganztagsstelle geteilt.

    Heute hab ich erfahren, dass die Kollegin ab dem 1.7. 2011 wieder den Job ganztags ausüben will. :o

    Das heißt: Ich bin ab dem 01. 07. arbeitslos. :(

    Kann sie so einfach darauf pochen, dass sie wieder so mir nichts dir nichts voll schaffen will.

    Sie macht das nur, um mich voll loszuwerden, da sie mich seit ihrer Rückkehr nur am mobben ist und es schon mehrfach Gespräche mit dem Chef gab.

    Aber der Chef hat gesagt, er sei verpflichtet, sie wieder voll einzustellen, wenn sie das will. *Heul*

    Hat jemand einen Rat für mich, denn meine (und die der Familie) Existenz hängt davon ab.
     
  2. tina71

    tina71 Mitglied

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    Hallo mimimami, hier ein Urteil :



    Bundesarbeitsgericht, 7 AZR 243/94

    "Das Gericht entsprach in letzter Instanz der Klage einer Frau aus Niedersachsen, die von der Landesversicherungsanstalt in Braunschweig als Aushilfskraft für die Dauer des Mutterschutzes und des anschließenden Erziehungsurlaubs einer Mitarbeiterin eingestellt wurde. Als diese dann an ihren Arbeitsplatz zurückkehrte, sollte die Vertreterin wieder ausscheiden. Die Klage der Aushilfskraft hatte beim Bundesarbeitsgericht Erfolg, weil die Laufzeit ihres Arbeitsvertrages nicht ausreichend kalendermäßig bestimmt war. Die Landesversicherungsanstalt muss nun beide Frauen unbefristet weiterbeschäftigen."

    Dieses Urteil ist aus dem Jahr 1994, der Vertrag der Mitarbeiterin enthielt einen Formfehler und seitdem hat sich außerdem viel verändert - und ich bin kein Jurist. Letztlich ist es wichtig, was in deinem Vertrag steht. Wenn du tatsächlich "nur" als Elternzeitvertretung eingestellt wurdest, kann die Mutter an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und ihre Stelle ( oder eine adäquate ) muss freigehalten werden ( spätestens nach Ablauf von drei Jahren ). Die Mutter musste vorher angeben, wie lange sie in Elternzeit gehen will und ist, bis auf Ausnahmen, daran gebunden. Theoretisch könnte der Arbeitgeber dich sogar mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen. Er hält die gesetzliche Kündigungsfrist, die auch für andere Mitarbeiter gilt, von vier Wochen ein.
    Hat es eine besondere, vertragliche Regelung gegeben, dass ihr euch die Vollzeitstelle teilt und wurde da ein Zeitraum festgelegt ? So dass du davon ausgehen konntest, nach Rückkehr der Mutter langfristig ( ohne Befristung ) beschäftigt zu sein ? Dann würde ich mir auf jeden Fall den Rat eines Anwalts einholen ( Rechtschutz ? Oder öffentliche Rechtsauskunft ! ). Falls in dem Vertrag aber drinsteht, dass eine Zweckbefristung ( in diesem Fall Elternzeitvertretung bis XXX ) angegeben ist, hast du kaum eine Chance. Wie steht denn der Arbeitgeber dazu ? Möchte er dich eigentlich gern behalten ? Könntest du als zusätzliche Kraft eingestellt werden ? Da würde ich doch nochmal nachhaken und versuchen, eine Lösung zu finden.
    Viel Erfolg und liebe Grüße, nicht verzagen, vielleicht findest du sogar etwas Besseres - wer weiß !
    Tina
     
  3. Juliane

    Juliane Neues Mitglied

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    Hallo mimimami,
    schöner Mist!

    Meine Idee:
    ab zu Verdi, SoVd, Vdk,
    Anwalt für Arbeitsrecht (Rechtsschutzversicherung oder mal eine Beratung selbst bezahlen, nicht die Welt),
    Schwerbehindertenbeauftragter (siehe mein Posting "Schwerbehinderung- Deutschland)
    und ganz wichtig:
    nicht damit warten!!

    Der 01.07. ist ja nun bald, da müssen Fristen eingehalten werden
    (von beiden Seiten)!

    Gleichzeitig eine Liste der Anfeindungen versuchen (mit Datum),
    auch aufschreiben wann Du mit dem Chef darüber gesprochen hast.

    Wandel Deinen Frust in Energie um, und ruhig eine kleine Portion Wut,
    das hilft manchmal enorm.
    Alles Gute wünscht Dir Juliane.
     
  4. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo mimimami,
    ich kann deine sorge verstehn-arb
    eit ist so wichtig heute.

    schau genau in deinen arbeitsvertrag, was da drin steht:
    -als schwangerschaftsvertretung? befristet bis?
    -oder nur befristet bis?
    -oder nur als vertretung?

    merkwürdig nur, dass er dich hat mit 20 stunden dann hat weiterarbeiten lassen. wenn du eine befristung hattest, das Datum dazu entscheidet, hat er dies eventuell damit ausgehebelt.

    trotzdem ist es heut so, das die mamas geschützt sind (ist wohl auch gut) normal darf sie bis zum 3.lebensjahr zu haus bleiben. wenn sie eher "verkürzt" arbeiten kommt. dann gab es sicher eine absprache mit der firma.
    und sie kann jeder zeit wieder auf "verkürzt" gehen-der arbetigeber muss es ermöglichen.

    es ist "ihr" arbeitsplatz-so müsste der chef, wenn er dich stillschweigend weiterbeschäftigt hat, dich umsetzen.

    also ab zum anwalt für arbeitsrecht oder auch eventuell zur gewerkschaft. aber beim anwalt bist du oft besser dran(hast du eine arbeitsrechtsschutz abgeschlossen?).
    du kannst auch zum sozialgericht, dort ist die klage kostenfrei-sie helfen dir auch bei der formulierung.

    nach kündigung hast du nur 3 wochen zeit dagegen fristgerecht zu klagen. also ab datum :::> 21 tage.

    ich kann gar nicht erkennen ob du eine kündigung bekommen hast? du schreibst nur du "wärst" dann arbeitslos? gab es denn die kündigung schon?

    sauri, mal lieb umärmelnd.ich weiss wie blöd das ist!
     
  5. Mimimami

    Mimimami Immer ein (B)Engel

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    Ach ihr Lieben.
    Vielen lieben Dank für die Umärmelungen und Trösterle. :bussi:

    Also ich hab mal in meinen Arbeitsvertrag geschaut. So wie ich das sehe, bin ich seit September 2010 ohne Arbeit und Arbeitsvertrag, da er nur für 12 Monate ausgestellt war. Hatte ich gar nicht mehr daran gedacht.

    Zusatz: Nach Ablauf der Befristung von 12 Monate (eben bis September 10) endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es eine Kündigung bedarf, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird.

    Toll, wurde es, aber nur mündlich. :(

    Jetzt hat er vorhin angerufen, und mir gesagt, dass er am Freitag, wenn ich wieder schaffe (hab gerade ein paar Tage Urlaub) mit mir reden will.

    Da muss ich wohl warten. *Seufz*

    Erst wollte meine Kollegin nur auf 400 Euro Basis wieder schaffen kommen, dann wollte sie halbtags, und jetzt auf einmal ganztags.

    Oh Elend, was kommt da auf mich zu. :eek:
     
  6. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    ja
    und da du stillschweigend weitergearbeitet hast, ort, zeit und lohn bekommst kommt er aus der nummer so schnell nicht raus!
    also aufpassen! lass dich nciht übers ohr hauen-so frei-ich zahl ne abfindung! blos nicht-ab zum gericht dann!

    lg sauri:) sei tapfer
     
  7. josie16

    josie16 PsA

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    Hallo Minimami!
    Nach dem dein Arbeitsverhältnis nach dieser Zeit weitergelaufen ist und das kannst Du ja belegen, Su bekommst ja regelmäßig Gehalt, ist das befristete Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältins übergegangen!!
    Wie Saurier schon geschrieben hat, laß dich bei deinem AG auf nichts ein, vorallem auf keine Abfindung!
    Im Grunde genommen muß er dich rechtmäßig kündigen und dazu braucht er Gründe. Laß das Gespräch auf dich zukommen, in diesem Fall hältst Du die Trümpfe in der Hand und wenn er meint, daß das nicht so ist, dann geh zum Arbeitsgericht, die können dir schnell weiterhelfen.
     
  8. Juliane

    Juliane Neues Mitglied

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    Hallo mimimammi,
    ich denke auch, das Du unbefristet arbeitest!

    Laß Dich nicht zur Seite schieben!
    mach einen Beratungstermin beim RA für Arbeitsrecht.
    (Hoffentlich ist das hier nicht schon zu spät.)
    LG von Juliane.
     
  9. Mimimami

    Mimimami Immer ein (B)Engel

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    Manchmal gibt es doch noch eine Gerechtigkeit.

    Mein Arbeitsplatz ist sicher, das hat mir der Chef erklärt. Aber auch nur, weil meine Kollegin scharfe Geschütze aufgefahren hat.
    Sie war nämlich beim Anwalt und hat per Schreiben mitgeteilt, dass der Chef sie Vollzeit einstellen muss, da sie ihn sonst verklagen würde. Und falls er ihr kündigt, geht sie vor das Arbeitsgericht.

    Wie blöd muss man denn sein :kopfpatsch:
    Immer hat sie alles bekommen, wenn kein Babysitter da war, hat sie kurzfristig frei bekommen, wenn sie früher gehen wollte, ist sie einfach gegangen etc. Immer hat sie alles bekommen, was sie wollte, und dann geht sie zum Anwalt und droht mit Klage. Den Anspruch auf Vollzeit hat sie doch eh, aber jetzt ist der Chef endlich aufgewacht.

    Natürlich ist er total entsetzt, welche harten Schritte sie gemacht hat, und auch entäuscht.

    Naja, ich bleibe auf alle Fälle in der Abteilung, egal was sie will, mein Arbeitsvertrag wird dementsprechend geändert. :vb_redface:

    Danke nochmal für Euren Beistand. :bussi:
     
  10. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    GLÜCKWUNSCH!

    Na bitte , alles gute für Dich Mimimami:)

    lg sauri
     
  11. Juliane

    Juliane Neues Mitglied

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    Dickes


    BRAVO !!!!!!

    LG von Juliane.
     
  12. Hoffeglaube

    Hoffeglaube Aktives Mitglied

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    Herzlichen Glückwunsch Mimimami ,

    es gibt doch noch Gerechtigkeit - Klasse - Daumen hoch
     
  13. Rückenweh

    Rückenweh Mitglied

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    Hallo,

    nicht auch-nur, Josie hat es richtig dargelegt - worauf es jetzt noch wesentlich drauf ankommt: Stand in dem befristeten Vertrag auch der Stellenanteil? Wenn ja, hättest du sogar Anrecht auf die 25 Stunden!
    Verwaltungstechnisch heißt das, was da grad abläuft: Legitimation durch Verfahren, falls es also bei der Reduktion von 25 auf 20 Stunden keinen Zusatzvertrag gab, könntest du selbst diese einfordern (ob dies beliebt macht, wäre ne andere Frage) :rolleyes:

    Gute Besserung
     
  14. Mimimami

    Mimimami Immer ein (B)Engel

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    @ Rückenweh:
    nee, das ist nicht meine Art, und wenn, dann wäre ich nicht besser, als meine Kollegin. Ich werde wie bisher versuchen, meine Arbeit gut zu machen, und warten: Denn die Kollegin wird mit Sicherheit bald wieder schwanger, hat sie ja schon 8 Monate angekündigt.

    Wenn sie es mal nicht schon ist, denn wenn ab morgen die neue Arbeitszeit läuft, und sie in 3-4 Wochen die Schwangerschaftsbestätigung bringen sollte, hat sie ja das, was sie auch wollte. Und so hat sie den Chef schon beim ersten Mal gelinkt.

    Ich übe mich in Geduld, die paar Wochen kriege ich auch rum. Aber wenigstens ist meine berufliche Psyche wieder besser drauf. ;)
     
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