Antrag auf Kostenübernahme für "Rehabilitationssport" bzw. "Funktionstraining."

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von -Aufrecht-, 11. Juni 2011.

  1. -Aufrecht-

    -Aufrecht- Neues Mitglied

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    Es ist oft schwierig, eine Verordnung für diverse Anwendungen über einen längeren Zeitraum zu bekommen.

    Man kann allerdings bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme für "Rehabilitationssport" bzw. "Funktionstraining" stellen.

    Habe mal die Kopie des Antrages angehängt, das Formular ausschliesslich in rot und grün gedruckt ist (incl. Schrift), wird es schlecht lesbar sein, also hier zusammengefasst der Inhalt.

    Sca0008.jpg Sca0009.jpg

    Der Arzt füllt im Kopf die "Ärztliche Verordnung für Reha Sport, bzw. Funktionstraining" aus.

    Empfohlene Rehabilitationssportart
    (oder/und) Gymnastik, Schwimmen, Leichtathletik, Bewegungsspiele, sonstige

    Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins behinderter oder von der Behinderung bedrohter Frauen und Mädchen.

    Rehabilitationssport ist notwendig für
    50 Übungseinheiten in 18 Monaten (Regelfall)
    120 Übungseinheiten in 36 Monaten nur bei:
    Asthma, Blindheit, COPD, Doppelamputation, Epelepsier, Glasknochen, infantiler Zerebralparese, Marfan Syndrom, Morbus Bechterew, Morbus Parkinson und einige andere

    Empfohlene Funktionstrainingsarten
    Trockengymnastik, Wassergymnastik

    Funktionstraining ist notwendig für
    12 Monate (Regelfall
    24 monate nur bei folgenden chronischen Krankheiten
    Fibro, Kollagenosen, Morbus Bechterew, Osteoporose, schwere Polyarthrosen, Psoriasis-Arthritis, Rheumatoide Arthritis

    Das ganze muss dann zur Krankenkasse und kommt dann hoffentlich ergänzt um die Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse zurück.

    Vielleicht ja auch für Euch interessant, diese Art der Verordnung und Kostenübernahme.

    LG
    Michael
     
  2. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    Diese Veordnungen geben die Ärzte in der Regel deutlich lieber aus als Rezepte für Physio usw., weil die das Budget nicht belasten.

    Mein Mann hatte einen Schlaganfall und bekommt durchgehend ohne Einschränkung seit 4 Jahren diese Verordnungen. Es gibt Fälle, da gelten die vorgegebenen Zeiten nicht, das wurde vom So.Gericht gekippt.
    Eine Frau hatte geklagt, weil es ihr ohne das Funktionstraining deutlich schlechter ging und hat Recht bekommen. Diesen Hinweis habe ich vom VdK bekommen und die KK macht dabei auch keine Probleme.

    "alles wird gut"
    Heidesand
     
  3. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo

    noch ein kleiner hinweis:

    dieses modell der therapie ist aber nicht zwangsweise kostenfrei, leider! ihr müsst mit zuzahlungen von gut 20% rechnen. manche kassen übernehmen alles, einige nur anteilmässig.

    es gibt kk die haben s.g.chronikerprogramme-wenn ihr dort eingebunden seid, gibt es ggf. auch die volle kostenübernahme.

    lg sauri:)der liebe dino
     
  4. enya

    enya Mitglied

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    Hallo,
    ich habe auch auf meinen Wunsch hin Funktionstraining von meinem Rheumatologen wegen Kollagenose verschrieben bekommen (Wassergymnastik), und die Krankenkasse hat es sofort für 2 Jahre genehmigt. Ich muss nichts dazu bezahlen. Und wenn diese zwei Jahre auslaufen, werde ich es auf eigene Kosten weiter machen. Es tut mir gut, und so teuer wie Sportverein oder Fitnessstudio ist es nicht.

    Liebe Grüße
    Enrike
     
  5. Chrischan

    Chrischan Neues Mitglied

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    @ saurier: siehe Nr. 17.5 der aktuellen Rahmenvereinbarung: http://www.kbv.de/vl/23618.html ich kopiere es mal schnell raus: "17.5 Nach § 31 SGB I ist es nicht zulässig, neben der Vergütung des Rehabilitationsträgers für die Teilnahme am Rehabilitationssport bzw. Funktionstraining Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen etc. oder Vorauszahlungen von den Teilnehmer/-innen zu fordern. Nach § 32 SGB I ist es unzulässig, davon abweichende Vereinbarungen zu treffen. Mitgliedsbeiträge bei freiwilliger Mitgliedschaft sind möglich." Falls Du selbst in einer Gruppe "mithüpfst", würde ich doch den Anbieter sehr deutlich auf diesen Punkt hinweisen! Gruß, Chrischan
     
  6. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Antrag auf Kostenübernahme

    @Hallo Crischan,

    erstmal Danke, es ist sachlich richtig, nur die kbv hat eben nicht mit allen Verbänden eine solche Vereinbarung geschlossen. Sofern außerhalb dieser eine Rrehasportmaßnahme abgeschlossen wird, kann über die höhe der kostenübernahme der kk entschieden werden.

    folgende verbände haben eine vereinbarung:

    Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Neunten Sozialgesetzbuch (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB IX). Um eine einheitliche Umsetzung zu gewährleisten, haben die unterschiedlichen Rehabilitationsträger (unter anderem die gesetzlichen Krankenkassen) mit den folgenden Verbänden eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen:
    • Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose e.V.,
    • Deutscher Behindertensportverband e.V. (zugleich in Vertretung des Deutschen Olympischen Sportbundes),
    • Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-, Kreislauferkrankungen e.V.,
    • Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.,
    • Kassenärztliche Bundesvereinigung.
    ich hüpfe leider nicht mit, weil ich kaum hüpfen kann-würd es zugern tun aber auf vier beinen schier unmöglich. aber, ich bezieh mich hier auf aussagen von bekannten bei denen eine solche maßnahme halt nur begrenzt übernommen wurde.

    vermute mal, dass auch hier wieder irgendwo der amtsschimmel reitet und erkrankungen vom rehasport ausschließt und dann eine kannbestimmung greift.
    ähnlich dem, dass man sich einem chronikerprogramm anschließt(wenn es die kk bietet) und dann eine teilweise kostenerstattung bekommt.

    lg sauri
     
  7. Chrischan

    Chrischan Neues Mitglied

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    Hallo Saurier,

    Leistungserbringer benötigen eine Anerkennung nach Nr. 8 bzw. 9 der Rahmenvereinbarung, da ansonsten keine Annahme und Abrechnung dieser Verordnungen möglich ist. Die Rahmenvereinbarung ist Grundlage der Leistungserbringung, egal, welchem Verband man angehört.

    Der Passus, dass keine Zusatzkosten erhoben werden dürfen, wurde ja nicht grundlos in die Rahmenvereinbarung aufgenommen, da so manch einer auf die Idee kam, zusätzliche Einnahmen generieren zu können ;)

    Schönen Feiertag!
     
  8. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Antrag auf Kostenübernahme

    @crischan danke,

    tja wir haben keinen feiertag!:D:D:D aber ich bin trotzdem zu haus.

    lg sauri
     
  9. Schökobärchen

    Schökobärchen just smile

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    Warteliste....

    Hallo alle miteinander!

    Ich habe eine Frage bezüglich der Gültigkeitsdauer des Antrages für das Funktionstraining (Wassergymnastik). Den habe ich heute ausgestellt bekommen, doch in der Umgebung sind alle Plätze belegt. Somit steh ich nun auf der Warteliste- Weiß vielleicht jemand wie lange der Antrag noch gültig ist oder ab wann ich dann theoretisch einen neuen benötige (falls ich einen Platz erhaschen sollte...)? Das ist ja manchmal so ne Quartalssache... Würde mich interessieren und ich hab grad leider keine Ahnung... Dann seh ich mal zu, dass ich einen größeren Radius wähle und weiter nach einem Platz suche :)

    Vielen Dank schonmal für die Hilfe!
    Inana
     
  10. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    Gelsenkirchen
    Hallo Inana,

    in der Regel sind die 18 Mon. gültig, in dieser Zeit sollte das Funktionstraining abgeschlossen sein.

    Frage bei Deiner KK mal nach Listen, wo Wassergym angeboten und von der KK bezahlt wird. Die haben meist
    Verträge mit den Anbietern.

    "alles wird gut"
    Heidesand
     
  11. Schökobärchen

    Schökobärchen just smile

    Registriert seit:
    24. September 2010
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    34
    Danke für die Antwort!Ich werd mich bei der KK weiter durchfragen- Der Herr von der KK gestern kam mit den Gelben Seiten an;)Einen schönen Tag nochVlg, Inana
     
  12. Neugierige

    Neugierige Neues Mitglied

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    Hessen
    Antrag auf Kostenübernahme für Funktionstraining

    Hallo Inana,

    seit nun fast 4 Jahren nehme ich am Funktionstraining teil. 1 x pro Woche Trockengymnastik für 45 Minuten (Zuzahlung pro Halbjahr 25 €) und 1 x pro Woche Wassergymnastik für 20 Minuten (Zuzahlung pro Halbjahr 30 € incl. Eintritt ins Thermalbad für 90 Minuten). Das Funktionstraining wird von der Rheuma-Liga im Rahmen einer Mitgliedschaft angeboten.
    Die Verlängerung des Funktionstrainings nach 2 Jahren für weitere 2 Jahre habe ich nach Begründung durch meinen Rheumatologen problemlos erhalten.
    Natürlich ist es schwierig, einen freien Platz zu erhalten. Ich fahre 2 x pro Woche 21 km einfache Fahrt um daran teilnehmen zu können. Allerdings mache ich das gerne, um gute Therapeuten sowie Wassergymnastik im Thermalbad zu erhalten. Das einzige Problem: der Zeitaufwand wenn man noch wie ich berufstätig sein möchte.

    Viele Grüße

    Neugierige
     
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