Parkerleichterung

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Jürgen, 19. Mai 2011.

  1. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Rheinbach
    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Parkerleichterung, die leider nur noch bis 6/2011 gültig ist. Die Vorraussetzungen wurden bundesweit vereinheitlicht und man benötigt einen GdB von 80%+ G soweit ok, aber nun braucht man auch noch ein "B". Kann mir jemand einen Tipp geben, ob es eine Art "Bestandsschutz" gibt oder ob man noch andere Möglichkeiten hat? Hat jemand ein "B" beantragt- welche Einschränkungen müssen vorhanden sein?

    Für Tipps wäre ich sehr dankbar!
    Viele Grüße
    Jürgen
     
  2. Gast_

    Gast_ Guest

    hallo jürgen,

    was bitte bedeutet parkerleichterung???

    ich habe ein G und 90 %. krieg aber dieses verflixte AG nicht. und wäre doch so dringend auf einen behindertenparkplatz angewiesen.

    liebe grüße von puffelhexe
     
  3. stoppelhopser

    stoppelhopser Neues Mitglied

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    hach puffelchen - das ist doch Österreich - dort ticken die Behörden anders als bei uns und dort gibt es halt auch andere Bezeichnungen dafür - in D musst du guggen, nicht hier ;):p
     
  4. Gast_

    Gast_ Guest

    oh wie schade, oh wie schade. nur noch trocken brot und keine marmelade...:D
     
  5. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Rheinbach
  6. Gast_

    Gast_ Guest

    aha. danke schön. was nich alles gibt.

    dann darf man zwar immer noch nicht auf behindertenparkplätzen, aber doch schon mal besser als in die hohle hand geschissen.
     
  7. Reisemaus

    Reisemaus Reisemaus

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    Hallo Jürgen,
    warum hast Du, wenn Du aus NRW kommst, in der österreichischen Länderecke gepostet? *verwirrtguck*

    B im Ausweis heißt: die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung ist nachgewiesen.

    Heißt aber nicht, dass Du nie mehr ohne Leine laufen darfst. :D
     
  8. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    m.e.n. hat der vdk auch den hinweis auf eine parkerleichterung "ligth". dies müsstest du beim vdk erfragen und dich beraten lassen.

    ich selber habe 60% und G und laufe ausschließlich an stützen,mit zwei kaputten schultern und instabiler lws mit bs-schaden. bin derzeit in der begleitung durch den vdk. kann ich dir nur anraten!
    allerdings müstest du dort mitglied werden.

    lg sauri

    lg sauri
     
  9. Gast_

    Gast_ Guest

    ich bin beim vdk ausgestiegen. habe keine tolle hilfe oder vorteile von denen gehabt.

    ich würde lieber zum SovD gehen.

    is wohl aber auch von stadt zu stadt oder landkreis unterschiedlich.
     
  10. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Rheinbach
    Hi,

    danke für die Antworten.

    @reisemaus
    Hab´ nicht gepeilt wo ich bin- brauche wohl eine Begleitung :D.

    @saurier
    Danke für den Hinweis- genau davon schreibe ich. Früher war er Ländersache und nun ist es Bundeseinheitlich. Der VdK findet es toll. http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=nw287 Ich komme aus NRW und hatte eine Parkerleichterung!

    @puffelhexe
    Ich würde es nicht abwerten- man kann schon viel damit anfangen- aber auch Dir fehlt das "B".

    Nächtliche Grüße
    Jürgen
     
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