So Ihr Lieben, hab da mal ganz dringend eine Frage... Ist der arzt bzw. die Reha einrichtung verpflichtet mir den Bericht ( sprich arztbericht) für die rentenversicherung auszuhändigen? Ich hätte diesen sehr gerne aber die Ärztin weigert sich...mit der dämlichen Begründung ich könnte den ja nicht vor der Rentenversiucherung bekommen.. Ich befürchte da stehen zum verlauf und den Diagnosen Sachen drin die ich ablehne oder warum das Theather? Und darf ein arzt gegen meinen Wunsch den Bericht woanders hinschicken? Ich hab nur angegeben das der Internist es bekommen soll...dem traue ich LG
Hallo, ich glaube, dir steht zum Einen für dich persönlich eine Ausfertigung zu, rausgeben dürfen die den Bericht nur an die Ärzte, die du angegeben hast. Der Bericht kann sogar im Nachhinein angefordert werden mit deiner Unterschrift z.B. für den VDK. Wurde bei mir gerade gemacht aus einer alten Reha 2009. Viel Erfolg für dich und liebe Grüße sternfieber
Huhu, also ich habe mir den Bericht immer von meiner Hausärztin kopieren lassen. So mache ich es mit allen berichten. Die Rehaeinrichtung selbst darf diese nur deinen Ärzten aushändigen soviel der Rentenversicherung (logischerweise) und eben VDK etc. mit deiner Unterschrift. LG Kristina
Hallo, ich habe mir in der Reha am vorletzten Tag im Schwesternzimmer meine Akte geben lassen - da war der angefangene Bericht drin, so dass ich schon so eine ungefähre Vorstellung hatte. Direkt von der Rehaeinrichtung habe ich den fertigen Bericht dann aber auch nicht bekommen. Die Rentenversicherung hat als Kostenträger eine Kopie bekommen und meine Hausärztin ebenfalls. Meine Rheumatologin hatten sie offenbar vergessen. Ich habe mir den Bericht dann auch von der Hausärztin geben lassen. Gruß, Birte