Ihr Lieben, Vielleicht könnt ihr mir meine Frage bezüglich des Parkausweises beantworten.... Ich habe 60% mit Gehbehinderung und eine Unzumutbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel in meinem Behindertenpass stehen. Daher ist es mir möglich bei der zuständigen BH einen Ausweis für Die Behindertenparkplätze zu beantragen. Im Antrag steht, dass sich der Amtsarzt das Recht vorbehält auf Grund seiner Untersuchung den Führerschein zu befristen. Jetzt zu meiner Frage: Wer hat schon mal so einen Antrag gestellt und welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht..... Wie wahrscheinlich ist eine solche Befristung... Ich bin auf den Führerschein angewiesen, da ich auf dem Land wohne und ca. 2km bis zum nächst möglichen Öffi(Bushaltestelle an der B1) habe. Und wenn befristet wurde.....warum und wie lange.... Werden bei dieser Untersuchung auch andere Krankheiten berücksichtigt... Bin Brillenträgerin Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir mit euren Erfahrungen diesbezüglich weiterhelfen könntet. Eure Walli:vb_redface:
hallo wally, bei uns in d ist es ja etwas anders mit dieser regelung. trotzdem wird die sehfähigkeit normal nicht berücksichtigt, es sei denn da ist eine hochgradige sehbehinderung vorhanden? was ich aber nicht denke. alles andere wird natürlich der amtsarzt dann entscheiden. schau einmal beim landratsamt o.ä. nach über bestimmungen zur erteilung einer fahrerlaubnis auf befristung. am besten in deinem bundesland. mehr kann ich dir da nun leider nicht zu helfen! lg sauri
mein schwager ist 100% behindert/gehbehindert. ich persönlich habe angst mit ihm auto zu fahren. er darf nur automatik autos fahren. bei ihm wurde nach aktenlage entschieden. er bekam ohne probleme den parkausweiß (den meine schwägerin fleißig nutzt )
Hallo Walli, da der Thread schon ein Jahr her ist, wirst du den Parkausweis vermutlich schon haben Wollt nur sagen- dass meinem Mann dabei auch gesagt wurde, dass der Führerschein in MANCHEN schweren Einzel- Fällen gekürzt und eingezogen werden KANN- je nachdem welche Behinderung man hat und ob es eine Gefahr für den Fahrer oder den Straßenverkehr darstellt. Mein Nachbar hat den Ausweis schon seit 15 Jahren (70% Gehbehinderung) und er musste deswegen noch nie zum Arzt nach untersuchen. lg M.
Neu seit 01.01.14 Hallo zusammen, seit Jahresbeginn erhält jeder, in dessen Behindertenpass der Vermerk "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung" steht vom Bundessozialamt einen Parkausweis. Ende November 2014 wurde mir vom Bundessozialamt ein entsprechender Antrag geschickt. Falls jemand von Euch o.g. Voraussetzungen erfüllt, doch nicht informiert wurde, solltet Ihr Euch an das Bundessozialamt wenden. Die BH ist nicht mehr zuständig. Liebe Grüße Angie
Nur mal So als Einwurf, servus erstmal, man beachte, dass die Rechtslagen in Österreich und Deutschland hier verschieden sind! In Deutschland kann man mit dem Buchstaben "aG" über das Sozialamt eine Mobilitätshilfe bekommen, die entweder aus einer Pauschlae besteht oder bei nachweis eines Mehrbedarfs dementsprechend angepasst werden kann, das ist aber, relativ schwierig. Die Pauschale ist unter Vorlage bestimmter nachweise wie Bankkonten und so weiter einfach zu bekommen, allerdings darf das Ersparte auf dem Konto nicht über 2600 Euro betragen. man kann von der Hilfe dann Taxi oder Behindertentransport beantragen, je nach Strecke ist ein behindertentransport aber günstiger, manchmal ein Taxi, da hilft nur eins, nachfragen. Walli mach dich doch mal bein irgendeinem der hieisigen Sozialverbände kundig, ich kann Dir da ausnahmesweise keinen anderen Rat geben, aber viele gute Wünsche mit auf dem Weg schicken. Liebe Grüße nach drüben , Sosch, B. rentitene Meckerrentnerin
Bitte beachte, dass ich dies in der Länderecke geschrieben habe. Dies gilt ausschließlich für Österreich und gilt seit dem 01.01.2014 für alle, die die obigen Voraussetzungen haben! Die Regelungen in Deutschland interessieren hier nicht.
Ja, aber man kann ja mal in der Hinsicht auch nen Tipp geben, vielleicht gibt es ja sowas wie die Mobilitätspauschale in irgendeiner Form in Österreich auch. Das ich nochmal nen Extrasatz geschrieben habe, war nochmal wegen der Erklärung, aber renitent, wie ich nun mal bin, hab ichs einfach mit geschrieben. Also: mea culpa, mea maxima culpa. Mag mir ja ned nachsagen lasse, dass ich stur bin, gell. MfG+GM Sosch Hinzuschreiberentnerin
Hallo ich habe sehr schlechte Erfahrungen gesammelt. Bin 70% Gehbehindert darf nur Automatik fahren mein Führerschein wird auf 3 Jahre befristet trotzdem habe ich den Parkausweis nicht bekommen da die Unzumutbarkeit der Öffis nicht vorliegt was eine Ärztin die null Ahnung von Rheuma hat entschieden hat. Ich tue mir beim Ein und Aussteigen enorm schwer muss die Türe vom Auto komplett aufmachen da ist jedes Auto das nebenan geparkt ist ein Hindernis aber das ist dem Bundessozialamt egal. Nach langem hin und her habe ich es schlussendlich aufgegeben da mir die Nerven und die Kraft dazu fehlen.
Hallo Don, wie ich sehe, ist dies Dein erster Beitrag bei RO. Sei also herzlich willkommen im Forum! Nun, ohne etwas Kampf wird es wohl leider nicht gehen. Ich habe "Glück", weil ich nebenbei auch noch einen künstlichen Dünndarmausgang habe, der sich oft sehr abenteuerlich verhält. Da man hier großen Respekt vor dem "Seitenausgang" hat, bekam ich problemlos 90% mit dem Vermerk "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel". Das liegt sicher daran, dass die für die Einstufung Verantwortlichen meinen, ich hätte ständig irgendwelche Undichtigkeiten, durch die ich meine Umwelt belästige. "Nur" wegen des Rheumas hätte ich den Vermerk ganz sicher nicht bekommen. Das Rheuma wurde noch nicht einmal bei der Einstufung des Behindertengrads berücksichtigt. LG aus Tirol Angie
ich habe 32 Jahre lang gekämpft, um ein aG, damit ich auf einem behindertenparkplatz parken darf. letztes Jahr bekam ich dann meinen Parkplatz. ich habe fast jährlich beantragt. atteste, berichte, gutachten, Widerspruch, klagen, sozialverbände, anwälte. Zeit, Geld und nerven... aber nun hab ich ihn. und ich bin dankbar für diese Erleichterung. also, nicht aufgeben. du mußt die kraft haben zu kämpfen kämpfen kämpfen. sonst kriegste nix. leider. was habe ich oft geweint, vor Erschöpfung und Kraftlosigkeit... und Tür weit aufmachen interessiert die garnicht. du darfst kaum noch laufen können. theoretisch mußt du oberschenkel amputiert oder doppel Unterschenkel amputiert sein. oder diesem gleichgestellt. auf deutsch: nur unter schwerster Anstrengung und mit fremder Hilfe, darfst du dich bewegen können. krücken, rollator oder Rollstuhl. oder: wenn man den kopf unterm arm hat oder tot ist, dann bekommt man endlich ein aG für einen Parkplatz.
Hallo Puffelhexe, sowas wie ein "aG" gibt es bei uns in Österreich nicht. Die neuen Parkausweise in Österreich beziehen sich auch nicht nur auf Gehbehinderung. Auch Menschen mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen und Stomaträger werden seit Anfang 2014 berücksichtigt. Kurz: Ich bin nur während eines akuten Rheumaschubs gehbehindert, meinen Parkausweis habe ich aus anderen Gründen. Es ist unmöglich, die Situation unterschiedlicher Staaten miteinander zu vergleichen ... LG Angie
Monsti. das stimmt. österreich kann man nicht mit Deutschland vergleichen. obwohl, ich glaube, bei blind oder darm geschichten kann man auch einen Parkplatz bzw ein aG bekommen.. evtl bekommt man in Österreich auch einfacher eine GdB Erhöhung oder ein merkzeichen. liebe oder lieber Don, trotzdem zeigt meine Geschichte, dass sich kämpfen lohnt. das gilt immer. bitte kämpfe irgendwie weiter für dein recht. auch in Österreich. dann liebe Grüße an Don und Monsti so von den deutschen Gesetzes Gefilden an die österreichischen.