Hallo, im Oktober 2011 muß ich einen Verlängerungsantrag für meine Erwerbsunf. Rente stellen, die am 29.2.2012 abläuft. Meine große Sorge nun : 1. Wer kann mir bei dem Antrag behilflich sein? 2. Muß ich Gutachten erbringen, oder fordert sich die Rentenversicherungsanstalt diese von den Ärzten an? 3. Sollte die Entscheidung der Rentenvers. Anstalt länger als zum 29.2.2012 dauern, von wem erhalte ich dann vorläufig weiter Geld? Ich war vor Rentenantritt ALG II Empfängerin. Ich hoffe ganz doll, dass ich nicht wieder dort landen muß!!!! Vielen Dank!! Chueca
Antrag Hi, guten Morgen. Nein, die Rententräger versenden normalerweise rechtzeitig den sog. Erneuerungsantrag automatisch. Ob und in wieweit nochmals ein Gutachten ansteht, entscheiden diese. Bei meinem letzten Rentenverlängerungsantrag wurde nur noch der Hausarzt gefragt und das war es dann. Ausserdem kannst du jederzeit bei deinem Sachbearbeiter in der BfA / LVA anfragen. Die sind auch bereit, dir weiterzuhelfen. Alles Gute ! Pumpkin
Hallo chueca, bei meinem Verlängerungsantrag mußte ich kein Gutachten mitschicken. Das Ausfüllen des Antrages ist nicht so schwer. Wichtig ist: das du angibst bei welchen Ärzten du in der letzten Zeit warst, und dass die Krankheit sich nicht verbessert hat. Meinen Antrag habe ich extra früher geschickt, dass es mit der Weiterzahlung keine Probleme gibt. Lg. Adolina
Hallo Chueca, eine ganz große Hilfe in allen behördlichen Angelegenheiten ist für mich der IFD=Integrationfachdienst,
bei mir war die rentenversicherung kurz vor dem stichtag, wann die rente ausgelaufen wäre noch nicht so weit..man hat mir dann ein paar tage vorher ein schreiben geschickt, dass der nächste monat noch übernommen wird. just 2 tage später kam die weitere bewilligung ich musste auch bei der 1. verlängerung zum gutachter, habe dann aber auch gleich die rente auf dauer bekommen