Pflegegeld wichtig

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von kerze, 7. April 2011.

  1. kerze

    kerze Neues Mitglied

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    HALLO;HÄTTE DA MAL EINE FRAGE :MEINE MUTTER BEKOMMT PFLEGESTUFE 1 nun bleiben 89 euro übrig da sagte man ihr das geld bekomme sie nicht ausgezahlt oder aufs konto überwiesen sondern dafür könne sie sich eine putzkraft von dem gleichen unternehmen kommen lassen die bei ihr nun für das geld putzt . also das ist für mein gefühl nicht korreckt. meine mutter wohnt in NRW: VIELLEICHT KENNT SICH DA JEMAND AUS
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    http://www.lpfa-nrw.de/98.0.html

    Hallo,
    lies mal hier nach. Und frage nochmal genauer, bekommt sie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen?

    Bespiel...... Bei der Kombinationsleistung werden Pflegegeld und Pflegesachleistung nebeneinander bezogen. Wenn ihre Mutter z. B. einmal die Woche zum Baden einen Pflegedienst kommen lässt, werden die Pflegesachleistungen in Höhe von 420,00 Euro (in Pflegestufe I) nicht aufgezehrt. Verbraucht man für das wöchentliche Bad ca. 30 % der Pflegesachleistung, also 126,00 Euro, so erhält ihre Mutter noch 70 % des Pflegegeldes, also 150,50 Euro auf ihr Konto überwiesen......

    ...Bei Wahl der Pflegesachleistung entscheidet sich die die Pflegebedürftige für pflegerische Hilfen durch einen Pflegedienst. Dieser rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. ... Ich denke so wie du das schreibst, hat deine Mutter das so gewählt, dann entscheidet der Dienst auch was mit dem Restgeld erbracht wird.
    Für NRW:
    Landesstelle Pflegende Angehörige
    Domplatz 1-3
    - Dienstgebäude Geisbergweg -
    48143 Münster
    Silke Niewohner
    Tel. 0251 / 411 3302
    FAX 0251 / 411 83302
    Antje Brandt
    Tel. 0251 / 411 3322
    FAX 0251 / 411 83322

    Pflegestufe I – erhebliche Pflegebedürftigkeit
    Um Leistungen gemäß der Pflegestufe I zu bekommen, muss ein Zeitaufwand von mindestens 90 Minuten täglich vorliegen. Auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) müssen dabei einmal täglich mindestens 46 Minuten entfallen. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung anfallen.

    http://www.vz-nrw.de/UNIQ130219822206050/link768141A.html

    Gruß Kukana
     
    #2 7. April 2011
    Zuletzt bearbeitet: 7. April 2011
  3. kerze

    kerze Neues Mitglied

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    83
    Pflegegeld

    Danke für die schnelle antwort ja da kann mal sehen mit den alten machen sie es ichbwerde die sache aber nicht auf sich beruhen lassen denn sie wirt schon seid einigen monaten nicht jeden tag gewaschen also blieb schon seid geraumer zeit geld übrig wo sie nichts von gesehen hat die dürfen das doch nicht einfach so einbehalten also ich finde da wird ganz schön viel betrug mit gemacht denn wer kontroliert denn die pflegedienste was die so alles abrechnen :
     
  4. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    Gelsenkirchen
    Hallo Kerze,

    was der Pflegedienst an Leistungen erbringt, wird im Vorfeld in einem Vertrag festgelegt. Den solltest Du dir mal genau ansehen und auch die Pflegeprotokolle.
    Sollte etwas nicht in Ordnung sein, rede mit der Pflegedienstleitung und reklamiere auch den Mangel an Waschungen.

    Es muss auch halbjählich eine Beratung durch den Pflegedienst erfolgen, das ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von der Pflegekasse bezahlt.

    Die Pflegekassen bieten selbst auch Beratungen an, die solltest du vielleicht nutzen, um Dir Klarheit zu verschaffen. Nützlich sind auch die Pflegestützpunkte, beim VdK.de gibt es auch eine Seite dazu.

    Ich kann Dir nur raten, wenn die Unzufriedenheit wächst, solltest du dich um einen anderen Dienst bemühen und bei Vertragsabschluss dabei sein.

    "alles wird gut"
    Heidesand
     
  5. kukana

    kukana in memoriam †

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    Köln

    Es kommt auf den Vertrag an, der abgeschlossen wurde. Frag bitte genau nach bevor du auf den Putz haust. Und lies dir dazu die Info zu den Links durch. Mißstände solltest du prüfen lassen.
    Gruß Kukana
     
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