Wie ist das mit dem Freibetrag?

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Mommy, 5. April 2011.

  1. Mommy

    Mommy Mitglied

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    Schleswig-Holstein
    Hallo!
    wie im vorherigen Thread beschrieben, habe ich nun meinen GdB 50 erhalten.

    Meine Schwester hat Diabetis und auch einen GdB von 50. Allerdings wird bei ihr der Freibetrag bei der Lohnsteuer nicht anerkannt. Lt. Angabe vom Finanzamt würde ihr der nicht zustehen, da man ihre Behinderung nicht sehen würde! Man brauchte dazu ein Merkzeichen!

    Stimmt das so? Ich habe gestern meine Steuern abgeschickt und würde diesen Freibetrag schon gerne mitnehmen, wenn er mir schon zusteht!

    Kennt sich da jemand mit aus?

    Lieben Gruß,
    Mommy!
     
  2. albena

    albena Mitglied

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    hallo,


    mein mann hat auch einen gdb von 50% ohne merkzeichen.
    wir haben auf der lohnsteuerkarte den freibetrag eintragen lassen.das ging ohne schwierigkeiten.

    mit dem schwerbehinderten ausweis und lohnsteuerkarte zur stadtverwaltung und die tragen dann in die lohnsteuerkarte ein.

    bei der steuer würde ich eine kopie des schwerbehinderungsausweises noch nachsenden .es wird aber erst ab dem tag gewährt,wann der ausweis ausgestellt ist.
    ich hoffe,ich konnte dir etwas helfen
     
  3. Mommy

    Mommy Mitglied

    Registriert seit:
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    Ort:
    Schleswig-Holstein
    Danke!

    Vielen Dank, dann werde ich das auch mal versuchen. Die einkommenssteuer für 2010 ist bereits raus und den Eintrag werde ich dann vornehmen lassen!

    Mommy!:vb_redface:
     
  4. Fee-68

    Fee-68 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    4. Februar 2011
    Beiträge:
    26
    Hallo Mommy,

    bei deinem zuständigen Finanzamt kann man dir darüber genau Auskunft geben.

    Lg Fee
     
  5. kukana

    kukana in memoriam †

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    Köln
    http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/einleitung.htm
    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/1.html


    Das SGB IX regelt diese Freibeträge. Schwerbehinderten Menschen stehen bei der Einkommensteuer Freibeträge zu. § 33b Einkommensteuergesetz...

    Bei 50% kämen 570 Euro zum Tragen, aber auch mit weniger Prozenten kann man das mit angeben.

    Dazu gibt es noch den Nachteilsausgleich:

    Nachteilsausgleiche
    bieten folgende u.a. "Vorteile":

    • Behinderte Menschen mit den Merkzeichen "H" (Hilflosigkeit) , "Bl" (Blind), "aG" (Außergewöhnliche Gehbehinderung): Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer
    • Behinderte Menschen mit dem Merkzeichen "G" (Erhebliche Gehbehinderung): Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer bzw. Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr (einkommensabhängig)
    • Behinderte Menschen mit dem Merkzeichen "G" und zusätzlich "B": Kostenlose Beförderung einer Begleitperson im öffentlichen Nahverkehr
    • Behinderte Menschen mit dem Merkzeichen "BI" und "aG": Parkerleichterungen im Straßenverkehr
    • Behinderte Menschen mit dem Merkzeichen "RF": Befreiung von den Rundfunkgebühren
    Gruß Kuki
     
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