Hochwasser

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von ddeMehlinger, 23. August 2002.

  1. ddeMehlinger

    ddeMehlinger Guest

    Hochwasser: Was tun ohne Versicherungsschutz?
    Faustregel: Versicherungen zahlen erst nach einer gewissen Frist. Natürlich werden die Gesellschaften vorher ihre Leistungspflicht und die Umfang des Schadens genau prüfen. Dabei können betroffene Versicherte allerdings sicher sein, dass sie spätestens einen Monat nach Schadensmeldung schon eine Abschlagszahlung erwarten können. Diese liegt so hoch wie der Schadensbetrag, der zu diesem Zeitpunkt bereits unstrittig feststeht.

    Was allerdings tun, wenn man nicht versichert ist? Viele Menschen mussten feststellen, dass ihre Versicherung bei Hochwasser entstandene Schäden nicht abdeckt. Dies kann viele Gründe haben. Häuser in regelmäßig überschwemmten Gebieten werden grundsätzlich nicht versichert.

    Etwas glücklicher sind einige Betroffene in den neuen Bundesländern davongekommen, die noch über die alte Staatsversicherung der DDR (heute bei der Allianz weitergeführt) verfügen.

    Für alle anderen, die augenblicklich ohne Versicherungsschutz vor den Trümmern ihres Hausrats stehen, sind folgende Tipps bestimmt (Links dazu siehe unten):

    Neben dem 12-Punkte-Programm der Bundesregierung werden in den nächsten Tagen in den jeweiligen Bundesländern weitere Mittel zur Soforthilfe bereitgestellt. Da dies aber nur die ersten Tage über die Runden helfen soll, wird empfohlen, sich sofort bei den Gemeinden zu melden.

    Wenn Sie nicht versichert sind, lassen Sie den Kopf nicht hängen - lassen Sie den Schaden schätzen und dokumentieren Sie die Zerstörungen! Sie können die Schäden nämlich über die Steuererklärung absetzen:

    Bei beruflich oder gewerblich genutzten Werten: Sie können diese über Sonderabschreibungen entweder als Werbungskosten oder Betriebsausgabe absetzen.

    Schäden an Hausrat oder den eigenen vier Wänden: Sie können als so genannte außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angesetzt werden.

    Diese Möglichkeiten der Schadensminimierung bestehen schon. So bekommen Sie wenigstens einen Teil der Schäden ersetzt. Wir empfehlen Ihnen, sich über die künftigen Möglichkeiten der Steuerersparnis auf dem Laufenden zu bleiben und Erkundigungen bei den für Sie zuständigen Finanzbehörden einzuholen, denn das Bundesfinanzministerium wird in absehbarer Zeit für Flutopfer weitere Steuervorteile einräumen.


    BMF: Steuervorteile für Hochwassergeschädigte
    Augenblicklich wird von den Hochwasseropfern jede Hilfe dankbar angenommen, denn viele stehen perspektivenlos vor den Trümmern ihrer Existenz: Um neben den sofortigen Hilfen auch längerfristig den Menschen beim Wiederaufbau beizustehen, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Vorstoß in Richtung Steuererleichterungen für Geschädigte unternommen:

    Die betroffenen Länder können im Rahmen eines Maßnahmenkatalogs die gebotenen steuerlichen Maßnahmen treffen. Darunter fallen Vorteile wie:

    - Steuerstundungen
    - Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen
    - Herabsetzung von Vorauszahlungen
    - Erleichterter Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen
    - Keine Nachteile bei Verlust von Buchführungsunterlagen
    - Sonderabschreibungen

    Der gesamte Katalog enthält viele weitere Maßnahmen und ist einsehbar auf der Homepage des BMF (siehe Link). Die Billigkeitsmaßnahmen sind beim jeweilig zuständigen Finanzamt geltend zu machen.

    Betroffene können sich auch direkt an die Finanzministerien ihres Bundeslandes wenden. Im folgenden haben wir für Sie einige Ansprechpartner aufgelistet:
    Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
    MR Günther Störzinger
    Tel. 0351/564-4320
    Fax: 0351/564-4309


    Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
    ORR Joachim Bentel
    Tel. 0391/567-1296
    Fax: 0391/561-1190


    Thüringer Finanzministerium
    RD Heinrich Kropp
    Tel. 0361/3796-210
    Fax: 0361/3796-659


    Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg
    RR Marc-Michael Harden
    Tel. 0331/866-6332
    Fax: 0331/866-6888


    Bayerisches Staatsministerium der Finanzen
    MR Josef Lohrer
    Tel. 089/2306-2319
    Fax: 089/2306-2803
    RR Christian Bähr
    Tel. 089/2306-2531



    www.bundesfinanzministerium.de , www.verbraucherzentrale.com
     
  2. Hulda

    Hulda Guest

    Hallo

    DANKE!!!!
     
  3. ddeMehlinger

    ddeMehlinger Guest

    Wiederaufbau nach Flutschäden

    Wiederaufbau nach Flutschäden

    Die kommunalen Spitzenverbände haben eine Hilfsbörse für den Wiederaufbau nach dem Hochwasser eingerichtet. Auf www.fluthilfe2002.org können Kommunen und Unternehmen den betroffenen Städten, Landkreisen und Gemeinden Personal, Geräte, Mobiliar sowie andere Leistungen anbieten. Das Angebot ist eine Aktion des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages sowie des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zusammen mit dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband.
    Die kommunalen Spitzenverbände rufen ihre Mitglieder und die Wirtschaftsverbände zur Unterstützung auf. "Die Schäden in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Kindergärten, Schulen, an Straßen, Wegen und Plätzen gehen voraussichtlich in die Milliarden und können von den Kommunen allein nicht bewältigt werden. Neben Bund und Ländern ist die Solidarität aller Kommunen gefordert", heißt es in einer Mitteilung.

    Hier will fluthilfe2002.org ansetzen. Das Angebot versteht sich als "Schnittstelle für Spendentransaktionen". Betroffene Gemeinden können nach einer Registrierungsprozedur einen Hilferuf absetzen, auf den andere Gemeinden oder Unternehmen reagieren können. Auf der Homepage treten sie dann in Kontakt und Verhandlungen und sehen, ob eine Spende bereits eingetroffen ist. "Helfen kann jeder, der einen sinnvollen Beitrag zum Wiederaufbau leisten kann. Angesprochen sind Kommunen und Unternehmen", heißt es bei fluthilfe2002.org.

    Bundesinnenminister Otto Schily begrüßt die Initiative. Trotz zahlreicher eingeleiteter Maßnahmen könne der Staat die benötigte Hilfe nicht allein bereitstellen. Er sieht das Internetangebot als Ausdruck einer "bundesweiten Solidarität".
     
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