Hochwasser: Was tun ohne Versicherungsschutz? Faustregel: Versicherungen zahlen erst nach einer gewissen Frist. Natürlich werden die Gesellschaften vorher ihre Leistungspflicht und die Umfang des Schadens genau prüfen. Dabei können betroffene Versicherte allerdings sicher sein, dass sie spätestens einen Monat nach Schadensmeldung schon eine Abschlagszahlung erwarten können. Diese liegt so hoch wie der Schadensbetrag, der zu diesem Zeitpunkt bereits unstrittig feststeht. Was allerdings tun, wenn man nicht versichert ist? Viele Menschen mussten feststellen, dass ihre Versicherung bei Hochwasser entstandene Schäden nicht abdeckt. Dies kann viele Gründe haben. Häuser in regelmäßig überschwemmten Gebieten werden grundsätzlich nicht versichert. Etwas glücklicher sind einige Betroffene in den neuen Bundesländern davongekommen, die noch über die alte Staatsversicherung der DDR (heute bei der Allianz weitergeführt) verfügen. Für alle anderen, die augenblicklich ohne Versicherungsschutz vor den Trümmern ihres Hausrats stehen, sind folgende Tipps bestimmt (Links dazu siehe unten): Neben dem 12-Punkte-Programm der Bundesregierung werden in den nächsten Tagen in den jeweiligen Bundesländern weitere Mittel zur Soforthilfe bereitgestellt. Da dies aber nur die ersten Tage über die Runden helfen soll, wird empfohlen, sich sofort bei den Gemeinden zu melden. Wenn Sie nicht versichert sind, lassen Sie den Kopf nicht hängen - lassen Sie den Schaden schätzen und dokumentieren Sie die Zerstörungen! Sie können die Schäden nämlich über die Steuererklärung absetzen: Bei beruflich oder gewerblich genutzten Werten: Sie können diese über Sonderabschreibungen entweder als Werbungskosten oder Betriebsausgabe absetzen. Schäden an Hausrat oder den eigenen vier Wänden: Sie können als so genannte außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angesetzt werden. Diese Möglichkeiten der Schadensminimierung bestehen schon. So bekommen Sie wenigstens einen Teil der Schäden ersetzt. Wir empfehlen Ihnen, sich über die künftigen Möglichkeiten der Steuerersparnis auf dem Laufenden zu bleiben und Erkundigungen bei den für Sie zuständigen Finanzbehörden einzuholen, denn das Bundesfinanzministerium wird in absehbarer Zeit für Flutopfer weitere Steuervorteile einräumen. BMF: Steuervorteile für Hochwassergeschädigte Augenblicklich wird von den Hochwasseropfern jede Hilfe dankbar angenommen, denn viele stehen perspektivenlos vor den Trümmern ihrer Existenz: Um neben den sofortigen Hilfen auch längerfristig den Menschen beim Wiederaufbau beizustehen, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Vorstoß in Richtung Steuererleichterungen für Geschädigte unternommen: Die betroffenen Länder können im Rahmen eines Maßnahmenkatalogs die gebotenen steuerlichen Maßnahmen treffen. Darunter fallen Vorteile wie: - Steuerstundungen - Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen - Herabsetzung von Vorauszahlungen - Erleichterter Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen - Keine Nachteile bei Verlust von Buchführungsunterlagen - Sonderabschreibungen Der gesamte Katalog enthält viele weitere Maßnahmen und ist einsehbar auf der Homepage des BMF (siehe Link). Die Billigkeitsmaßnahmen sind beim jeweilig zuständigen Finanzamt geltend zu machen. Betroffene können sich auch direkt an die Finanzministerien ihres Bundeslandes wenden. Im folgenden haben wir für Sie einige Ansprechpartner aufgelistet: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen MR Günther Störzinger Tel. 0351/564-4320 Fax: 0351/564-4309 Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt ORR Joachim Bentel Tel. 0391/567-1296 Fax: 0391/561-1190 Thüringer Finanzministerium RD Heinrich Kropp Tel. 0361/3796-210 Fax: 0361/3796-659 Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg RR Marc-Michael Harden Tel. 0331/866-6332 Fax: 0331/866-6888 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen MR Josef Lohrer Tel. 089/2306-2319 Fax: 089/2306-2803 RR Christian Bähr Tel. 089/2306-2531 www.bundesfinanzministerium.de , www.verbraucherzentrale.com
Wiederaufbau nach Flutschäden Wiederaufbau nach Flutschäden Die kommunalen Spitzenverbände haben eine Hilfsbörse für den Wiederaufbau nach dem Hochwasser eingerichtet. Auf www.fluthilfe2002.org können Kommunen und Unternehmen den betroffenen Städten, Landkreisen und Gemeinden Personal, Geräte, Mobiliar sowie andere Leistungen anbieten. Das Angebot ist eine Aktion des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages sowie des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zusammen mit dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband. Die kommunalen Spitzenverbände rufen ihre Mitglieder und die Wirtschaftsverbände zur Unterstützung auf. "Die Schäden in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Kindergärten, Schulen, an Straßen, Wegen und Plätzen gehen voraussichtlich in die Milliarden und können von den Kommunen allein nicht bewältigt werden. Neben Bund und Ländern ist die Solidarität aller Kommunen gefordert", heißt es in einer Mitteilung. Hier will fluthilfe2002.org ansetzen. Das Angebot versteht sich als "Schnittstelle für Spendentransaktionen". Betroffene Gemeinden können nach einer Registrierungsprozedur einen Hilferuf absetzen, auf den andere Gemeinden oder Unternehmen reagieren können. Auf der Homepage treten sie dann in Kontakt und Verhandlungen und sehen, ob eine Spende bereits eingetroffen ist. "Helfen kann jeder, der einen sinnvollen Beitrag zum Wiederaufbau leisten kann. Angesprochen sind Kommunen und Unternehmen", heißt es bei fluthilfe2002.org. Bundesinnenminister Otto Schily begrüßt die Initiative. Trotz zahlreicher eingeleiteter Maßnahmen könne der Staat die benötigte Hilfe nicht allein bereitstellen. Er sieht das Internetangebot als Ausdruck einer "bundesweiten Solidarität".