AU und KK will nicht zahlen!!!

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Ulli70, 12. März 2011.

  1. Ulli70

    Ulli70 Neues Mitglied

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    Hallo,

    warum müssen wir ständig sooo viele Steine aus dem Weg räumen? Weil wir es wagen chronisch krank zu sein?

    Mein Problem;

    Ich habe PSA und bin seit dem 01.08.10 arbeitslos (nicht selbst verschuldet, sondern unser Standort, wo ich 12 Jahre arbeitete, wurde geschlossen). Seit dem bekam ich ALG1 und bin nun seit 7 Wochen AU, da ich unter heftigen Schmerzen und Nebenwirkungen meiner Medis leide. Nun bekam ich ohne Vorwarnung oder dass ich zum MDK gemusst hätte, ein Schreiben meiner KK, sie würden mir kein Kg zahlen. Begründung: Ich wäre ja schon vor der Arbeitslosigkeit krank gewesen und eine ärztliche Behandlung würde keine AU begründen.
    Meine Ärztin fand das eine Unverschämtheit und wird mich auch weiter krank schreiben, weil ich im Moment definitiv nicht einmal leichte Arbeiten ausüben kann. Sie schrieb mir ein Attest, womit ich gestern gleich eine Anwältin für Soziales aufsuchte, aber diese meinte, sie müsse sich erst mal kundig machen, da die KK sich auf irgendwelche Pargrafen beruft und das wäre ganz schön kompliziert. Sie meldet sich Montag bei mir.

    Kennt ihr auch solche Klamotten?

    Freue mich auf eure Antworten, liebe Grüße Ulli
     
  2. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    Hallo Ulli,

    das ist ja wohl die Höhe....die versuchen es immer wieder :eek:

    bisher warst du krank und arbeitssuchend...also arbeitsfähig.....
    die AU besagt nur, dass Du z.Zt. nicht arbeitsfähig bist.

    Beim Jobcenter gibt es eine Beratungsstelle, wende Dich doch mal dahin, damit Du nicht ohne Geld dastehst.

    Ich hoffe, Deine Anwältin kann der KK den Wind aus den Segeln nehmen und die angeführten Paragraphen entkräften.

    Alles Gute für Dich.

    LG Heidesand
     
  3. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    allo ulli,

    die kk hat s.g. "therapiezeiten" ich nenn die mal so.

    d.h. für bestimmte erkrankungen bestimmte richtzeiten der erkrankungsdauer. dann sollte das ausgestanden sein.

    wenn man länger krank ist, müssen sie das sogar prüfen! denn die KK ist in der regel träger des krankengeldes und kostenträger für die therapien.

    von daher war es erst mal richtig, dass du zur ärztin bist und dich auch beraten lässt.
    nicht jede krankheit verläuft gleich und jeder mensch ist anders. so kann eine erkrankung eben auch länger dauern. das muss dann ggf. deine ärztin gegenüber der KK auch noch mal im nachhinein begründen.

    trotzdem ist hier die aufforderung eventuell zuum MDK zu müssen richtig. mache dir vorher notizen, nehme deine befunde mit.
    auch eine person des vertrauens! das darfst du und musst es aber nur vorher ansagen, das du begleitet wirst. möchtest das einfach, du nicht alles so verstehst. ist dein gutes recht.

    leider weiss ich im mom. nicht wo ich den link von dieser "liste" habe, wo das so drin steht.

    als beispiel:
    knochenbruch bein 6 wo(au) + 4 wo (au) wegen therapie
    (nur als beispiel, obs stimmt weiss ich jetzt nicht)

    lg sauri:)der liebe dino
     
  4. Ulli70

    Ulli70 Neues Mitglied

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    Hallo, vielen Dank für eure schnellen Antworten. @ saurier: die KK hat abgelehnt ohne mich je dem MDK vorgestellt oder auch nur dazu aufgefordert zu haben. Im letzten Jahr habe ich ne Mutter-Kind-Kur beantragt, die 2 x abgelehnt wurde - mit der Begründung: ich sei zu Krank für eine Kur und solle eine Reha machen. So ein Hohn - zu krank für ne Kur, aber nicht krank genug für eine AU :confused: Habe es so hingenommen, weil ich nicht die Kraft hatte mich mit denen auseinanderzusetzen. Dieses mal geht es aber nicht um eine Kur sondern um unser "Brot", deshalb habe ich einen Anwalt hinzugezogen.
    Ach so, im Januar habe ich auch einen Antrag auf Feststellung des GdB gestellt, mal sehen was da raus kommt...

    Liebe Grüße, Ulli
     
  5. roco

    roco Guest

    naja, die sache ist die, der haken der...

    du bekommst grade für ein jahr arbeitslosengeld, nöch?;)

    mit der krankschreibung unterbrichst du den arbeitslosengeldbezug, das heisst, die bezugsdauer verlängert sich um die zeit der krankschreibung.

    wenn du jetzt nicht krank wärest, dann würdest du im august aus dem arbeitslosengeld rausfallen und evtl. in harz4 rutschen. und das ist ein anderer topf...

    nur mal ein bissl fies gedacht... man glaubt vielleicht, das du den harz4-bezug rauszögern willst?

    lass dir das nicht gefallen... der anwalt is ne gute idee...;)
     
  6. Pitty78

    Pitty78 Neues Mitglied

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    Hallo
    standest du vor der Arbeitslosigkeit denn schon im KG Bezug wegen der gleichen Erkrankung ?

    da du zwischenzeitlich ALG1 bezogen hast, wurde die AU unterbrochen (man hat insgesamt 18 Mon KG Anspruch wegen der gleichen Krankheit) - somit würde sich jetzt einsetzendes KG nach dem ALG1 richten bzw ähnliche Höhe haben.
    Du würdest bei einer AU ersteinmal 6 Wochen weiter ALG1 erhalten (das ist ähnlich wie eine Lohnfortzahlung im Job) - danach setzt dann das KG ein und dein restlicher ALG1 Anspruch friert ein (allerdings nicht auf ewig, da gibts glaube ich Fristen..)

    Die Begründung von der KV kein KG zahlen zu wollen, kann ich so nicht verstehen..
    (was für eine Rechtsgrundlage wurde denn da im Bescheid geannt ?? ohne Rechtsgrundlage ja kein rechtkräftiger Bescheid...)

    in jedem Falle ein guter Schritt mit dem Rechtsbeistand ! Berichte mal weiter...

    LG
    Pitty
     
  7. Ulli70

    Ulli70 Neues Mitglied

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    Ja, ich war 2009 schon mal für ein 3/4 Jahr AU, da stand ich auch noch in Lohn und Brot und die Kasse hat 1/2 Jahr ohne wenn und aber gezahlt.
    Nun berufen sie sich auf §2 Abs. 3 der AU-Richtlinien für Arbeitslose -
    ZITAT: Gesundheitliche Leistungseinschränkungen, die bei der Leistungsbewilligung durch die AA bestanden haben, können keine Brücksichtigung im Rahmen der Beurteilungskriterien einer AU finden. Ein Kg-anspruch besteht für diese AUs nicht.

    Je öfter ich mir das durchlese, umso lächerlicher finde ich das Ganze ... Wenn es nur nicht so traurig wäre ...

    Gruß, Ulli
     
  8. Birte

    Birte Bekanntes Mitglied

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    Hallo Ulli,

    das Ganze erscheint mir nicht schlüssig - auch wenn deine Krankheit schon bei Leistungsbewilligung vorhanden war, so warst du doch zu dem Zeitpunkt noch arbeitsfähig, oder? Unsere Krankheit ist nunmal nicht so, dass es uns immer gleich geht.
    Ich würde einen Widerspruch schreiben mit der Begründung, dass dein Zustand im Moment deutlich schlechter ist als zum Zeitpunkt der Leistungsbewilligung und daher die angesprochene Leistungseinschränkung zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestand.

    Laut dem Gesetzestext scheint es mit auf die Leistungseinschränkung anzukommen, nicht aber auf die Krankheit. Ich bin natürlich keine Fachfrau, denke aber, dass du gute Chancen hast. Ich hoffe, du hast genug Zeit, um so einen Widerspruch zu formulieren, bzw. formulieren zu lassen.

    Viel Erfolg und liebe Grüße,

    Birte
     
  9. roco

    roco Guest

    verstehe ich auch so, das dies nur zutrifft, wenn du während einer krankschreibung in den arbeitslosenbezug rutschst.

    wie ich dich verstanden habe, warst du zu dem zeitpunkt aber nicht krankgeschrieben, sondern bist aus arbeit in den arbeitslosengeldbezug gekommen.

    wäre ja noch schöner, wenn krankenkassen kein krankengeld bezahlen müssten, nur weil man seit 10 jahren (oder länger) eine krankheit hat.

    also die begründung der kasse ist falsch, meiner meinung nach... *koppschüttel*
     
  10. Pitty78

    Pitty78 Neues Mitglied

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    Hallo
    ich sehe es ähnlich wie die Vorschreiber.
    Auch wenn ein chronisches Krankheitsbild vorhanden ist, so können sich ja akute Zustände oder Verschlechterungen einstellen.

    Ich wurde auch damals wegen einer Krankheit AU geschrieben, die bei Leistungsbewilligung bekannt war und die AU wurde anerkannt von der KV.

    Hast du nochmal das sozialgesetzbuch, wo dieser §2 steht ?

    LG
    Pitty
     
  11. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    hallo
    PHP:
    ZITATGesundheitliche  Leistungseinschränkungen
    die 
    bei der Leistungsbewilligung durch die AA  bestanden haben
    können keine Brücksichtigung im Rahmen der  Beurteilungskriterien einer AU finden
    Ein Kg-anspruch besteht für diese  AUs nicht
    habe hier nur die schlüssige erklärung
    sie würden krankengeld zahlen wenn es nicht etwas wäre, wo sie nicht mehr zahlen müssten, also ein zustand der offensichtlich in richtung einer erwerbsminderungsrente geht und dich einschrenkt.
    wofür sie nicht zahlen müssen, wenn ersichtlich ist, dass der zustand so bleibt und mit meldung als arbeitsloser bestanden hat.

    viell. ist das dann der ansatzpunkt für den anwalt...

    noch etwas
    die kk muss niemanden für eine entscheidung zum MDK schicken, das können sie auch laut "befund" entscheiden, ohne begutachtung.

    sauri:)der liebe dino
     
  12. Ulli70

    Ulli70 Neues Mitglied

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    Widerspruch ist eingereicht, abwarten und Tee trinken :o

    Gruß, Ulli
     
  13. Ulli70

    Ulli70 Neues Mitglied

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    Hallihallo, leider kann ich noch nicht viel mehr berichten ... vor drei Tagen hat meine Anwältin erst den Eingang des Widerspruchs von der KK bestätigt bekommen. Ich bin noch immer krank geschrieben, hatte inzwischen ne Magen- und Darmspiegelung und muss abwarten ...

    Wollte Euch nur erstmal auf dem Laufenden halten.

    Liebe Grüße, Ulli
     
  14. Ulli70

    Ulli70 Neues Mitglied

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    Hallo,

    hier wieder ein kleiner Zwischenbericht:
    Heute kam der Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt - ich habe ohne wenn und aber einen GdB von 80 zugesprochen bekommen. Das ist der Hammer!!!!

    Gruß, Ulli
     
  15. ColdOlivia

    ColdOlivia Neues Mitglied

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    Glückwunsch

    Herzlichen Glückwunsch:multijump:
     
  16. Falina

    Falina Neues Mitglied

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    ich bin nicht arbeitslos und hatte mit meiner Krankenkasse , mit der ich bisher sehr zufrieden war, auch großen Stress wegen dem Krankengeld. Mein Arzt meinte das passiert derzeit häufiger . Ich habe den verdacht das ist eine Welle. Nachdem ich 3 Mionate gekämpft und mich gewehrt habe - attest, androhung Anwalt, Einreichung Befunde etc. hat sich jetzt alles aufgelöst und ich habe rückwirkend mein Geld bekommen
    ich denke die Methode ist derzeit mürbe machen
    aber du musst dich unbedingt wehren - auch wenn es schwer fällt
    ich ahbe den verdacht, dass die deine miese Situation ausnutzen
    Viel Glück
     
  17. Ulli70

    Ulli70 Neues Mitglied

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    Tja, Antwort ist von KK noch immer nicht gekommen, gestern wurde sie noch einmal von meiner Anwältin angeschrieben, da ich inzwischen schon ganz schöne finanzielle Einbußen habe. Der "Notgroschen" ist auf jeden Fall pfutsch.

    Liebe Grüße, Ulli
     
  18. Ulli70

    Ulli70 Neues Mitglied

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    Wieder mal ein kleiner Zwischenbericht:

    Der MDK der KK bestätigt eine kontinuierlich vorhandene Krankheitssituation!
    -Ach was-
    Es liegen daher keine medizinischen Erkenntnisse vor, die eine Arbeitsunfähigkeit begründen. -Aha-
    Eine vorliegende Behandlungsbedürftigkeit begründet keine AU.

    Wir sollen der KK daher jetzt mitteilen, ob wir tatsächlich an unserem Widerspruch festhalten.

    Ich bin begeistert :mad:

    Gruß, Ulli
     
  19. Ulli70

    Ulli70 Neues Mitglied

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    The Never-Ending-Story ....

    Anfang September hat meine Anwältin der KK mit einer Unterlassungsklage gedroht. D. h., ich bekomme noch immer kein Krankengeld und bin inzwischen von 3 Ärzten AU geschrieben (Hausarzt, Rheumatologe u. Psychologe).

    Nun antwortet die KK seitens der Widerspruchstelle, dass sie dem Widerspruch teilweise stattgeben (immernoch nach Aktenlage).
    Jetzt kommts! Sie zahlen mir bis zum 10.03.11 (also ganze 10 Tage) KG.

    Jetzt werde ich Klage einreichen müssen!

    EM-Rente habe ich paralell auch beantragt, musste heute auch zu einer Gutachterin (Orthopädin/Chefärtztin einer Rheumaklinik). Die wirklich nette Frau Dr. hat mich echt auf den Kopf gestellt, nach Untersuchung und Röntgen sagte sie mir, dass meine angegebenen Beschwerden mit ihrem Befund übereistimmen und sie mich nicht für arbeitsfähig hält.

    Tja, es kommt wie es kommt.
    Wenn ich doch nur nicht so fertig wäre, könnte nur noch heulen und fühle mich so leer.

    Ich werde wieder berichten.


    Liebe Grüße, Ulli
     
  20. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Nordthüringen
    Hallo Uli,
    fühl Dich mal umarmt.

    Ich kenne das, die Kk hat das bei GGs Schlaganfall und auch bei der Erkrankung meiner Tochter versucht. Es war beide Male dieselbe Kasse....
    Da haben allerdings Schreiben vom Arzt bzw MDK geholfen.
    Evlt kann Deine Anwältin eine einstweilige Verfügung erwirken, daß sie weiter zahlen müssen. Falls Du irgendwann die Rente bekommst, bekommt die KK ihr Geld ja evtl zurück.

    LG
     
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