Eine Frage zum Thema Erwerbsminderungsrente und Einkommensteuererkärung

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Frank.H, 13. Februar 2011.

  1. Frank.H

    Frank.H Neues Mitglied

    Registriert seit:
    9. Dezember 2003
    Beiträge:
    143
    Hallo,
    ich beziehe seit August 2010 eine Teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit und möchte gerne wissen ob ich das in der Steuererklärung angeben muss.
    Ich habe ansonsten immer diese vereinfachte Erkärung ausgefüllt und eingereicht.
    Aufgrund meines niedrigen Einkommens zahle ich eigentlich keine Lohnsteuern.
    Kann es sein, daß ich evtl.nachzahlen muss, durch die kleine Erwerbsminderungsrent?
    Vielleicht ist hier ja jemand, der in der gleichen Situation ist.
    Liebe Grüße,
    Frank.H
     
  2. Hoffeglaube

    Hoffeglaube Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    13. Januar 2011
    Beiträge:
    1.157
    Ort:
    Sachsen
    hallo frank,

    ganz kurz. Ich bin in der selben Situation und mache seit 4 Jahren alle 2 Jahre eine Lohnsteuererklärung. Mein Gehalt ist so gering dass ich eigentlich keine Steuern bezahle und auf die Teilrente auch nur gering.
    Du muß beides angeben und keine Angst.
    Ich mußte trotzdem nichts nachzahlen.;)

    Lg Hoffeglaube
     
  3. jenni

    jenni Neues Mitglied

    Registriert seit:
    10. November 2008
    Beiträge:
    56
    Lieber Frank,

    auch wenn du bisher keine Einkommensteuererklärung gemacht hast, musst du jetzt deine Erwerbsminderungsrente mit angeben.
    Rentner, egal ob erwerbsgemindert oder altershalber, sind (fast) immer einkommensteuerpflichtig.

    Doch keine Sorge, die wird nur mit einem bestimmten %-Satz, d. h. Ertragsanteil bewertet. Beispiel: du erhälst ca. € 500 dann wird davon ca.
    22 % (je nach Alterseintritt) zur Steuerberechnung hinzugezogen. Natürlich kannst du wieder sämtliche Werbungskosten und Sonderausgaben davon abziehen.

    Vergiss dabei nicht, die Fahrkosten mit 30 cent pro gefahrenen km, nicht wie bei den Werbunskosten pro Entfernungskilometer, zum Arzt oder in die Klinik, bei den Sonderausgaben anzusetzen. Die werden gerne vergessen. Da kommt bei einigen ganz schön was zusammen.

    Unter € 8.004 bezahlst du eh keine Steuern.

    Also, so schlimm wie es auf Anhieb aussieht, ist es gar nicht.

    Liebe Grüsse
    jenni
     
  4. Marsy

    Marsy Mitglied

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    Beiträge:
    36
    Hallo Jenni,
    ist das mit den 0,30€ je gefahrenen Kilometer zu Ärzten etc. nicht erst ab einem Grad der Behinderung von 80?


    Grüße
    marsy
     
  5. jenni

    jenni Neues Mitglied

    Registriert seit:
    10. November 2008
    Beiträge:
    56
    Hallo Marsy,

    Die 30 cent pro gefahrenen Kilometer kann ein jeder in seiner Steuererklärung ansetzen. Das hat mit dem GdB überhaupt nichts zu tun.

    Also nicht vergessen. Da verschenkt man u. U. viel Geld.

    Man muss es nur belegen. Das tut man am besten, indem man sich den Termin auf einen Zettel schreibt und ihn von der Arztpraxis abstempeln lässt.
    Oder noch einfacher. Man bekommt doch häufig einen Terminzettel von der Praxis.

    Private haben ja die Rechnung als Beleg.

    Liebe Grüsse
    Jenni
     
  6. Nefer

    Nefer Neues Mitglied

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    21
    Wie gibt man denn Zugfahrten an? Muß das auch der Arzt bestätigen?
    Übrigens wird meine Rente( noch volle EU nach altem Recht) mit dem Gehalt meines Mannes zusammen genommen und besteuert, also der anzurechnende Teil wird besteuert.
     
  7. jenni

    jenni Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    56
    Hallo Nefer,

    Verheiratete werden natürlich Zusammen veranlagt. Ausser du magst das nicht. Doch das macht bei dem %Anteil für Rentner keinen Sinn, sich getrennt veranlagen zu lassen.

    Beim Zugfahren werden die tatsächlich angefallenen Kosten für das Zugticket und evtl. Taxi genommen. Hier brauchst du natürlich das Ticket und eine Quittung vom Taxifahrer. Irgendwie auch noch eine Bescheinigung, dass du einen Termin beim Doc hast. Also Terminzettel abstempeln lassen bzw. der von der Praxis ausgefüllte Terminzettel reicht.

    Privatversicherte brauchen da nicht so viel Belege sammeln. Die haben ja eine Rechnung und die gilt selbstverständlich als Nachweis. Also immer eine Rechnungskopie für die Steuer behalten.

    Lieben Gruss
    Jenni
     
  8. Nefer

    Nefer Neues Mitglied

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    21
    Vielen Dank für den Tipp,Jenny!
    Das mit den Fahrtkosten war mir neu, man lernt nicht aus!
     
  9. Postmarie

    Postmarie Neues Mitglied

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    wo Fuchs und Hase guten Nacht sagen
    Hallo Jenny,
    das mit den Fahrtkosten ist mir auch neu, ist es so das man jede Fahrt zum Arzt mit 30cent als Sonderausgaben angeben kann? Ich weiß nur das man Fahrten zur Arbeit so abrechnen kann aber zum Arzt war mir neu.
    Es wäre schön wenn Du mir antworten würdest.
    Liebe Grüße
    Postmarie
     
    #9 29. März 2011
    Zuletzt bearbeitet: 29. März 2011
  10. Adolina

    Adolina Bekanntes Mitglied

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    Hallo,:)
    Ich beziehe auch Erwerbsminderungsrente und habe meinen Steuerbescheid von 2010 schon erhalten. Mich hat bald der Schlag getroffen. Weil mein Mann noch arbeiten geht, werden 58% meiner Rente besteuert.:eek: Ich muß sogar jetzt Steuer nachzahlen und vorrauszahlen, obwohl mein Mann ein mittleres Einkommen hat und unsere Kinder noch in der Ausbildung sind. Da kommt doch Freude auf.:mad::mad:

    Lg. Adolina:)
     
  11. jenni

    jenni Neues Mitglied

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    Hallo,

    Postmarie@:
    genauso ist es. Du kannst 30 Cent pro gefahrenen Kilometer zum Arzt mit dem eigenen Auto ansetzen. Also Hin- und Rückfahrt. In den Werbungskosten, also Fahrt zur Arbeit werden nur die Entfernungskilometer angesetzt. Doch denke bitte an eine Terminbescheinigung als Nachweis. Bei einigen, die grosse Strecken und häufig zurücklegen, kommt da steuermindernd echt was zusammen. Allerdings wird vorher die zumutbare Belastungsgrenze abgezogen. Falls du die nicht erreichst, brauchst du dir die Mühe gar nicht erst machen. Die zumutbare Belastung sind 2% aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte.

    Adolina@:
    bekommst du für die Kinder noch Kindergeld? Falls nicht, kannst du die Aufwendungen für Kinder in Ausbildung, wie z. B. Miete und Nebenkosten, etc. in die Sonderausgaben rein tun. Sowas wird häufig einfach vergessen.

    Wünsche euch einen schönen Abend.

    Grüssle
    Jenni
     
  12. Postmarie

    Postmarie Neues Mitglied

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    wo Fuchs und Hase guten Nacht sagen
    danke Jenny,
    ich muß jetzt doch mal genau rechnen, da mein Mann auch regelmäßig zum Arzt muß und ich sowieso auch immer, wir zusammen veranlagt werden, könnte es sein, das wir mit den Kilometern jetzt doch über die 2 % Grenze kommen.
    Ich wünsche Dir noch einen schönen Tag und ein sonniges Wochenende ( Soll richtig Warm werden)
    Postmerie
     
  13. Adolina

    Adolina Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    6. April 2006
    Beiträge:
    1.576
    Ort:
    Erlenbach/ Main
    Danke Jenni,:)

    für ein Kind bekomme ich noch Kindergeld. Bei meiner Steuererklärung hab ich nichts gefunden, wo ich die Aufwendungen für meine Kinder angeben könnte.:confused:Schreibe mir bitte,wo ich das finden kann.
    Ich wünsche dir noch einen schönen Tag.

    Lg. Adolina:)
     
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