Nachtdienst-/Schichtdienstbefreiung bei RA

Dieses Thema im Forum "Entzündliche rheumatische Erkrankungen" wurde erstellt von octavia, 8. Februar 2011.

  1. octavia

    octavia Neues Mitglied

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    Hallo Ihr Lieben,

    ich arbeite als Pflegekraft in einem großen Klinikum. Da bei uns kräftig umstrukturiert wird, kann es sein, dass ich meinen jetzigen Arbeitsplatz (kein Schichtdienst, keine Wochenenden) gegen einen im Schichtdienst eintauschen muss.
    Ich möchte mir ein Attest zur Befreiung vom Nachtdienst ausstellen lassen, weiß aber nicht wie ich dies auf den Weg bringen kann. (GDB 30% liegt vor)
    Könnt Ihr mir Tipps geben?
    Bin gespannt

    Viele Grüße
    Octavia
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    Hi,
    da gibt es einen § 124 im SGB 9 der betrifft "Mehrarbeit".
    Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt.

    Dies betrifft Menschen mit mind. 50% Schwerbehinderung, aber auch Gleichgestellte die weniger % haben. Hat mir mein Betriebsrat so bestätigt. Wie es aber in einem Beruf aussieht der generell aus Schichtarbeit besteht, weiß ich leider nicht.
    http://dejure.org/dienste/lex/SGB_IX/124/1.html hier sind einige Info darüber.

    Besonders dies hier sollte dich interessieren.

    2. Schwerbehinderte Menschen haben nach § 81 Abs. 4 Ziff. 4 SGB IX einen einklagbaren Anspruch auf behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit, soweit dessen Erfüllung für den Arbeitgeber nicht unzumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist. Hieraus kann sich die Pflicht des Arbeitgebers ergeben, einen schwerbehinderten Arbeitnehmer nicht zur Nachtarbeit einzuteilen und dessen Arbeitszeit auf die Fünf-Tage-Woche zu beschränken.
    Gruß Kuki
     
  3. booky

    booky Mitglied

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    Hallo,
    wenn Du ein gutes Verhältnis zu Deinem Vorgesetzten hast und der GdB bereits bei ihm bekannt ist, dann würde ich mich vertrauensvoll an ihn wenden und es besprechen.
    Sicherlich habt Ihr auch einen Schwerbehindertenbeauftragten, an den Du dich wenden kannst. Dort kannst Du dich auch frühzeitig informieren. Solange Du es möchtest, müssen keine weiteren Klinikmitarbeiter und vor allem Vorgesetzte informiert werden. Ansonsten kann Personal- bzw. Betriebsrat ein wichtiger Ansprechpartner sein. Ich selbst bin aber der Meinung, dass man direkt ein ordentliches und faktenbezogenes Gespräch führen sollte, wenn man gut mit ihnen auskommt. Man sollte dem Vorgesetzten die Chance geben, dass er von sich aus reagieren kann. Über den Schwerbehindertenbeauftragten, aber vor allem Personal- bzw. Betriebsrat hat es oft den Anschein, alsob man sowieso nicht davon ausgeht, dass man gemeinsam eine Lösung finden kann. Und wenn man so nicht weiter kommt, dann kann man sichlich sich von gut unterstützenden Schwerbehindertenvertretern und Personal- bzw. Betriebsräten beraten helfen lassen. Drücke Dir die Daumen, dass alles gut für dich läuft.
    Booky
     
  4. Danydrum

    Danydrum Neues Mitglied

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    Saarland
    Nachtdienst Schichtdienstberfreiung

    Hallo,

    ich habe bei der Justiz im Schichtdienst gearbeitet. Ich habe es schriftlich
    an den Personalchef weitergeleitet und dann mußte ich aufs Gesundheitsamt
    zur Überprüfung. Dort hat die Ärztin mich dann vom Nachtdienst befreit.
    Allerdings war es bei uns so das du dann vermehrt Wochenenddienst
    hattest. Vieleicht läuft es bei dir ähnlich.

    Wünsche dir viel Glück Danydrum
     
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