Krankenkassen Hotline

Dieses Thema im Forum "Entzündliche rheumatische Erkrankungen" wurde erstellt von medikan, 7. Februar 2011.

  1. medikan

    medikan PSA/RA seit 2010

    Registriert seit:
    23. Oktober 2010
    Beiträge:
    538
    Ort:
    NRW
    Habe gerade mit meiner Krankenkasse telefoniert.
    Boah, was für Heinis sitzen denn da am Telefon.

    Meine erste Frage: Wie berechne ich die Grenze der Zuzahlung bei unterschiedlichen Monatsgehältern? Antwort: keine Ahnung, das geht dann ja nur im Nachhinein. Ähhh, ich lebe vom Krankengeld, habe also nicht viel. Ja, dann berechnen sie das nach dem, was sie im Moment bekommen, es kann dann aber sein, dass sie Nachzahlen müssen, wenn sie wieder arbeiten gehen. OK.

    Meine zweite Frage: Da ich MTX spritze und nicht schwanger werden darf, wird die Pille übernommen? ANtwort: das weiß ich nicht, ich verbinde sie. 5 min Musik. Frage erneut gestellt. Antwort: das muß ihnen der Arzt bescheinigen, der weiß darüber bescheid, außerdem gibt es noch andere Verhütungsmittel. Fazit: wenn der Arzt bescheinigt, die Pille wird als Medikament und nicht zur Verhütung genommen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Allerdings, so die KK, wird ihnen das kein Arzt bescheinigen. Ja danke.

    Dritte Frage: da ich kontinuierlich Cortison nehme, bekomme ich Vitamin D verschrieben? Das muß ihnen der Arzt bescheinigen. Das geht nur, wenn sie über die normale Nahrung nicht genug Calcium aufnehmen können. Auf gut deutsch: nehmen sie ihr Cortison, gehen sie arbeiten, bekommen sie Osteoporose und dann übernehmen wir vielleicht die Kosten für Vitamin D.

    Die schieben alles auf die Ärzte, die müssen das alles wissen und machen. Regt mich auf. Wenn ein Arzt irgendein Medikament für notwendig erachtet, dann darf er das auch auf Kosten der Krankenkasse verschreiben, egal welches.... da frag ich mich, wieso wir soviele Medis selber zahlen müssen, nehme die doch nicht aus Jux und Dollerei, sondern weil ein Arzt das empfiehlt und ich krank bin.

    Als ich vor einigen Wochen bei der KK angerufen habe, weil ich Klinikadressen für eine Therapie bekommen wollte...... sowas dürfen die ja auch nicht verschicken. Da lassen die einem im Regen stehen und man soll selber im Internet suchen. Auch ganz toll, woher soll ich wissen, welche Klinik welche Therapie anbietet, welche von der KK übernommen wird usw usw.

    Also ich finde, man bekommt keinerlei Hilfe oder Beratung von der Krankenkasse. Denen ist es scheißegal, wie es uns geht.

    Sorry, mußte meinem Frust etwas Luft machen.

    medikan
     
  2. Ducky

    Ducky Guest

    Bei einigen kk antworten nur noch leute aus einem callcenter ;)

    vieles davon müsste allerdings wirklich der arzt wissen;)

    zum beispiel die cacium oder vit d zugabe..soweit ich mich erinnere ist das ab einer dauermedikation von 7,5 mg verordnungsfähig. darunter nicht.

    die pille bekommen hier einige verschrieben auch mit dem zusatz wegen mtx einnahme...musste dich mal durchs forum suchen
    ich habe ne zeitlang die pille wegen meiner neurodermitis bekommen..das war gar kein problem stand einfach auf dem rezept

    ich bekomme z.b. lactulose was so auch nicht verordnet werden darf..außer bei opiattherapie ( auch schon bei tramal...musste ich meinem doc aber auch schriftl von der kk gebeen..er war froh weil er einige pat mit tramal hat und die sich das zeugs selber kaufen mussten)oder eben bei meiner erkrankung..diese schreibt der arzt dann auch einfach mit aufs rezept. das läuft schon einige jahre so und wurde noch nie beanstandet

    das mit den klinikadressen ist echt fürn a....
    wahrscheinlich wären es einfach zuviele

    allerdings habe ich mir meine kliniken immer im netz gesucht..da steht ja dann meist bei. wird von gesetzl kk übernommen und ich hatte nicht nur nen namen, sondern konnte ganz nach meinen bedürfnisse schauen
    die fahrkosten auch wenn die klinik weiter weglag wurde von der kk erstattet
     
  3. ylla

    ylla Rollanierin

    Registriert seit:
    9. Juni 2010
    Beiträge:
    127
    Ort:
    Rheinland Pfalz
    Juhuu medikan,
    also das Calcium D3 ist bei einer Behandlung von mehr als 7,5 mg Corti und länger als 6 Monate verordnungsfähig....aber nicht verordnungspflichtig! Das heisst, der Arzt darf das auf KK Rezept verschreiben...er muss es aber nicht...

    Das gleiche mit der Pille...bei Behandlung mit Zythostatica verschreibungsfähig .... nicht verschreibungspflichtig

    und die schieben sich munter weiter den schwarzen Peter zu :mad:

    Grüsslis von ylla
     
  4. Mitchel

    Mitchel Neues Mitglied

    Registriert seit:
    7. August 2010
    Beiträge:
    408
    Ort:
    Nähe Koblenz
    Deinen Ärger kann ich echt verstehen.
    Du hast ja keinerlei Antworten auf deine Fragen bekommen medikan.:confused:
    Haben wir eben gar nicht drüber gechattet.....;)


    Hab mich heut auch geärgert.
    Laut Abrechnung der Krankenkasse zählt mein Quensyl als Reisemedikament gegen Malaria.
    Und somit zahle ich die Madikamente selbst.
    Ich hab dann mal freundlich drauf hingewiesen daß es auch bei entzündlich-rheumatischen Krankheiten eingesetzt wird als Basismedikament.
    Ich nehme es jetzt erst seit dem 13.1.
    Wurde nun weiter geleitet an die Rechnungsstelle und ich bekäme Bescheid.
    Mal abwarten.
     
  5. Gast_

    Gast_ Guest

    ich kenn das auch.

    die kassen geben den ärzten die schuld. die ärzte den kassen. und zwischendurch geben die apotheken auch noch irgendjemandem die schuld.

    manchmal mischen auch noch die psysiotherapeuten kräftig mit.

    und am ende hat man bald das gefühl: man selber ist an allem schuld. weil die einen für dumm verkaufen und man selber bald nicht mehr weiß, wo hinten und vorne is.

    grrrrrrrrrr. bei diesem thema krieg ich auch immer schnappatmung...
     
  6. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    hallo,

    ja die krankenkassen haben das drauf, allgemeine anfragen aus den "call-centern" beantworten zu lassen. wenn ihr aber hartnäckig bleibt, lasst euch mit einem sachbearbeiter der jeweiligen krankenkasse verbinden.

    ich selber bin über 20 jahr nunmehr bei ein und der selben kk. ich habe seit jeher und nach jedem umzug der kk, immer die normale telefon nummer vom servicecenter bekommen oder arbeite auch viel per mail.

    die mitarbeiter rufen auch zurück. ich bekomme dort immer sachkundige auskünfte und wir hatten bislang keinen grund zur klage. im gegenteil freundlich und kompetent.

    @medi
    die berechnung zur zuzahlungsbefreiung geht in der tat nicht bei krankengeld im voraus. begründung:
    -du weisst nicht wie lange du das bekommst
    -es kann auslaufen (nach der 78.wo)
    -du bekommst eventuell zwischenzeitlich andere geldleistungen

    somit ist die berechnung sehr schwierig und aufwendig und du musst leider erst mal die belege sammeln. ich habe zur zeit das selbe problem.
    erst wenn ich die mitteilung der kk vorlege, wer bis ende des jahres was an geld für mich zahlt, können sie eine berechnung zur zuzahlungsgrenze vornehmen.
    du bekommst ja dein verauslagtes geld zurcük, nur eben erst im nachhinein. das stört mich auch, aber man muss da die kassen verstehen. bekommst du regelmäßig "gehalt" oder "hartzIV"ist das ja auch gar kein thema.

    wünsch euch was, sauri:a_smil08:
     
    #6 7. Februar 2011
    Zuletzt bearbeitet: 7. Februar 2011
  7. medikan

    medikan PSA/RA seit 2010

    Registriert seit:
    23. Oktober 2010
    Beiträge:
    538
    Ort:
    NRW
    ja die krankenkassen haben das drauf, allgemeine anfragen aus den "call-centern" beantworten zu lassen. wenn ihr aber hartnäckig bleibt, lasst euch mit einem sachbearbeiter der jeweiligen krankenkasse verbinden.

    Bin ja mit einer Sachbearbeiterin verbunden worden

    normale telefon nummer vom servicecenter bekommen oder arbeite auch viel per mail.

    Rufe auch nicht wirklich die Hotline an, sondern eine ganz normale Nummer, die ich mal bekommen habe.



    @medi
    die berechnung zur zuzahlungsbefreiung geht in der tat nicht bei krankengeld im voraus. begründung:
    -du weisst nicht wie lange du das bekommst
    -es kann auslaufen (nach der 78.wo)
    -du bekommst eventuell zwischenzeitlich andere geldleistungen

    Also mir wurde kund getan, ich solle bis zu 1% vom Krankengeld sammeln und dann einreichen, könnte halt sein, dass ich Ende des Jahres noch was nachzahlen muß.

    somit ist die berechnung sehr schwierig und aufwendig und du musst leider erst mal die belege sammeln. ich habe zur zeit das selbe problem.
    erst wenn ich die mitteilung der kk vorlege, wer bis ende des jahres was an geld für mich zahlt, können sie eine berechnung zur zuzahlungsgrenze vornehmen.
    du bekommst ja dein verauslagtes geld zurcük, nur eben erst im nachhinein. das stört mich auch, aber man muss da die kassen verstehen. bekommst du regelmäßig "gehalt" oder "hartzIV"ist das ja auch gar kein thema.

    Es ist schwieriger, wenn ich wieder arbeite, weil ich ja kein festes Gehalt bekomme, sondern jeden Monat unterschiedlich viel raus bekomme (ambulante Pflege: Wochenendzuschlag, Feiertagszuschlag, Sonntagsarbeit, Rufbereitschaft, Nachtzuschlag)

    ich dachte halt immer, die Krankenkasse wäre auch da, um zu helfen bzw zu beraten, aber das ist wohl nicht so. Fühle mich teilweise schon arg im Stich gelassen.

    medikan
     
  8. Ducky

    Ducky Guest

    ist schon blöd..ich bin dawohl von der tk sehr verwöhnt rufe allerdings auch nciht die hotline an, sondern direkt im servicecenter wo noch normale sachbearbeiter ihren dienst tun
     
  9. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    medi,

    die kk haben ihre normalen nummern unter umständen an call-center abgegeben. kann mich entsinnen, das ist noch gar nicht lang her, hatten wir hier das thema in ähnlicher form...und das war dann auch in aller munde.
    denn da kam wirklich nur murks bei raus...

    stimmt auch wenn du kein "festes"gehalt hast, sondern "variables"geht die berechnung erst im nachhinein. es ist verrückt, aber es ist so.
    und ich kann dein frust verstehen!

    auszug aus
    http://www.ncl-deutschland.de/uploads/media/sozialinfo.pdf

    Allgemeine Belastungsgrenze für Versicherte
    Für Versicherte und ihre im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen beträgt die Belastungsgrenze 2 v. H. der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
    Bevor die Belastungsgrenze ermittelt wird, wird von den jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für den ersten in dem gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen ein Betrag in Höhe
    von 15 v. H. der jährlichen Bezugsgröße = 4.473 € abgezogen. Für jedes
    familienversicherte Kind sind die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt grundsätzlich um einen Kinderfreibetrag von 3.648 € zu mindern.

    entsprechend SGB V...

    lg sauri:a_smil08:
     
  10. Hortensie

    Hortensie Neues Mitglied

    Registriert seit:
    27. Oktober 2009
    Beiträge:
    25
  11. Nefer

    Nefer Neues Mitglied

    Registriert seit:
    12. Februar 2011
    Beiträge:
    21
    Ich bekomme Vitamin D (Vigantoletten) verschrieben,bei tägl. Cortisondosis 3mg,Kasse:Techniker.
     
  12. Nefer

    Nefer Neues Mitglied

    Registriert seit:
    12. Februar 2011
    Beiträge:
    21
    Übrigens rufe ich fast niemals an,sondern gehe direkt zur TK,wenn möglich zu ein und demselben Mitarbeiter.Damit habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht.
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden