hallo, ach wat hat mir doch das forum hier gefehlt! der oberschlaue rehaarzt in bramstedt sagte mir, das einem bei pflegestufe 2 keine rehas mehr zustehen würden??? ist diese info richtig??? ich hätte nur glück gehabt, mit der reha, weil ich pflegestufe 1 habe... ich kann das garnicht glauben! wenn man also pflegestufe 2 hätte, würde man nie nicht mehr eine reha bekommen??? auch nicht nach einer hüft op oder so??? wer weiß dazu was??? sachdienliche hinweise nimmt wie immer eure nervende puffelhexe entgegen.....
hallo du, also....wenn durch eine Massnahme deine Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden könnte, dann kriegst du eine Reha auch mit Pflegestufe II und der Kostenträger ist die Rentenversicherung. Denn Pflegestufe II heisst nur, dass du für bestimmte Verrichtungen Hilfe benötigst, keinesfalls dass du nix mehr arbeiten kannst. Kann in deinem Fall eine Arbeitsfähigkeit NICHT wiederhergestellt werden, so ist die KK als Kostenträger dran und dann nennt sich die Massnahme KUR. Hoffe, ich konnte dir etwas helfen. LG ylla
Hallo Puffelhexe! nach einer Op bekommst Du ein Anschlußheilverfahren (AHB) natürlich auch mit Pflegestufe 2. Es gibt inzwischen in jeder Rehaklinik auch Stationen. wo pflegebedürftige Menschen hinkommen, oder eben nach einer OP. Durch die frühe Entlassung aus dem KH, nach einer Hüft-Op max 10Tage, sind die meisten auf Hilfestellung angewiesen.
Hallo Puffelhexe, soweit ich weiß, stimmt diese Aussage so nicht. Wenn eine Verschlechterung der Pflegestufe vermieden werden kann bzw. sogar eine Verbesserung erreicht werden kann, dann kann eine Reha angeordnet werden. >>Grundsätzlich schließen sich Pflegebedürftigkeit und Maßnahmen zur Rehabilitation nicht aus, schließlich hat etwa der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) nach § 18 Abs. 1 SGB XI neben den Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit auch festzustellen, „ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Beseitigung, Minderung oder Verhütung einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit einschließlich der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation geeignet, notwendig und zumutbar sind.“ Hier besteht sogar ein Anspruch gegen den zuständigen Träger auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation! Aus „taktischen Erwägungen“ heraus kann es aber besser sein, die Pflegestufe erst dann zu beantragen, wenn die Rehabilitationsmaßnahme bereits genehmigt ist, schließlich kann es geschehen, dass der MDK zu einem anderen Urteil als der behandelnde Arzt kommt. Ein Anspruch auf Antragstellung durch den Sozialdienst besteht übrigens nicht.<< Habe mich mal so durch das Netz gegoogelt und es heißt immer wieder dass sich es nicht gegeneinander ausschließt, selbst mit Pflegestufe 3 ging es teilweise noch auf Reha... Lass Dir grundsätzlich alles schriftlich geben und lege Widerspruch ein, am besten mit einem Sozialverband.
Hallo ihr lieben , es ist sehr interessant zu lesen ,was ihr schreibt zu diesen Thema . ich kämpfe seit 2006 das ich wieder eine Reha bekomme. sie wurde immer wieder abgelehnt auch vom MDK,bin auch in Widerspruch gegangen. nichts half. da hatte ich noch Pflegestufe 1 und der Rheumatologe schrieb auch Reha notwendig um Verschlechterung zu vermeiden. nun bin ich seit 2009 in Pflegestufe 2 und nun die Chancengleich 0. es heißt auch oft am Wohnort die Massnahmen ausschöpfen , doch die nutze ich . ich bekomme wöchentlich KG , Massage und Ergotherapie ,ohne Unterbrechung durchgehend das ganze Jahr. Da ist man nun der meinung ,das erspart eine reha ,ansonsten werden diese verordungen gestrichen. da ist man oft nur sprachlos. liebe grüße lissi
also, ich weiß auch nicht, was mir dieser stümperhafte arzt in der klinik da erzählt hat. er hat mir wirklich geraten, mir genau zu überlegen, ob ich um pflegestufe 2 kämpfe oder nicht. weil ich ja auch stationär in eine schmerzklinik soll und ein neues künstliches hüftgelenk bekommen soll. mit anschl. reha. und das würde mir halt dann nicht mehr zustehen. unfassbar...
Es ist doch viel kostengünstiger für die Kassen, wenn sich innerhalb einer Reha eine Verbesserung einstellt. Die schicken doch jeden Arbeitnehmer auch erst zur Reha bevor sie dem mit etlichen Steinen eingeworfen einen Rentenantrag bewilligen, wobei hier Monate bis Jahre vergehen können. Das widerspricht sich doch... *kopfschüttel*
reha bei pflegestufe hallo puffelchen, also reha ist eine massnahme zur normalen widerherstellung der arbeitsfähigkeit, wenn man noch in diesem alter ist. auch wenn man schon rentner ist, hat man anrecht auf eine reha. die kannst du über jeden arzt beantragt bekommen unabhängig einer op oder eines krankenhausaufenthaltes. wobei es hier wohl eine regelung gibt, das rentern keine verlängerung zu steht.(das wurde jetzt in meiner ahb berichtet!)wo das allerdings steht, weiss ich nicht. was in der tat von der erkrankung und der op abhängig ist, ist eine anschlußheilbehandlung! die steht dir bei bestimmten operationen immer zu egal, ob du eine pflegestufe hast oder nicht. das bedeutet in deinem fall: -hüft op-----> gibt es immer eine anschlussheilbehandlung! (ambulant-stationär-je nach möglichkeit) hier soll der körperliche zustand widerhergestellt werden damit du am nornalen leben teilnehmen kannst. -auch die schmerzklinik steht dir zu, unabhängig einer pflegestufe! -eine pflegestufe resultiert aus körperlichen einschrenkungen. wenn du dir unsicher bist, geh zu deiner krankenkasse(oder rufe an)und lass dich ausführlich beraten somit wäre zu überlegen, nach der ahb, ob dir die pflegestufe 2 dann zustehen würde, denn hier wird eingeschätzt welcher pflegerische aufwand benötigt wird. das geht nach pflegeeinheit und zeit. unberührt einer op oder auch nicht. von der krankenkassekannst du ein pflegetagebuch abfordern, wo der Pflegeaufwand eingetragen wird (für ca 14 tage) Vorsicht! nicht der Aufwand der benötigt wird um dich zu begleiten, einzukaufen, essen zuzubereiten, wäsche waschen oder ähnliches. also nur Pflege. die anderen dinge sind haushaltspflege und werden nicht von den pflegekassen getragen. lg sauri:a_smil08: der liebe dino
okay. danke für eure infos. der arzt in bad bramstedt hat keine ahnung. nicht nur von medizinischen dingen, sondern auch von "sowas"!!! das ist vielleicht alles ein murcks!!!!
hallo puffelhexe also ich habe dein bericht gelesen.was die eine geschrieben hat,ist völlig korkt.es gibt noch ein gesetz sgb xl § 46. träger der pflegekassen der inhalt ist die pflegekasse. für jede pflegestufe steht eine massnahme zu. fusel