ab 1.1.2011 neue Zuzahlungsregelung!?!

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von calla, 7. Januar 2011.

  1. calla

    calla Neues Mitglied

    Registriert seit:
    24. Februar 2005
    Beiträge:
    172
    vielleicht sollte dies auch hier im forum aufmerksam verfolgt werden.

    in der FAZ vom 7.1.2011 - also von heute - ist in der
    Wirtschaftbeilage, Seite 13, ein interessanter artikel zu finden.
    Überschrift:

    "Pharmabranche wirft Krankenkassen Sabotage vor".

    Konsequenz: Patient sollte selber mitrechnen bei bezahlung der Originalpackung.

    wäre nett, wenn einige user über die gängigen rheuma medis hier infos zum austausch reinsetzen würden.
    denn nicht jeder patient kann die wirkstoffgleichen generika vertragen und ist leider daher auf das original präparat angewiesen.

    lg
     
  2. calla

    calla Neues Mitglied

    Registriert seit:
    24. Februar 2005
    Beiträge:
    172
    hörte vorhin im radio, dass apotheker und patienten zunehmend über die neuesten regelungen im gesundheitssystem stöhnen. komme jetzt überhaupt nicht mehr klar.
    zuzahlung, rezeptgebühr, eigenanteil, rückerstattung der medikosten...
    was ist da los?
    wenn doc aut idem bei einem medi angekreuzt hat, muss ich dann zunächst in der apotheke den vollen preis zahlen, das rezept bei der kasse einreichen, um kostenerstattung bitten?

    wer blickt da noch durch? bin total verunsichert.
    gibt es dazu irgendwelche hilfreichen links ?

    gruss
    c.
     
  3. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    8.548
    Ort:
    entenhausen
    calla, vielleicht hilft dir dieser artikel.....

    Neues Arzneimittelgesetz

    Wahlfreiheit für Medikamente - Vorkasse in der Apotheke


    Im neuen Jahr gelten die neuen Regelungen der Gesundheitsreform. Sie bringen nicht nur höhere Beiträge und unbegrenzte Zusatzbeiträge, sondern auch Wahlfreiheit bei rezeptpflichtigen Medikamenten. Verlangt ein Patient ein anderes als das verschriebene Medikament mit dem gleichen Wirkstoff, muss er den Preis in der Apotheke selbst zahlen.


    Nicht alle Kosten werden übernommen


    ....Die Krankenkasse wird nur den Betrag zurückzahlen, den sie auch für ein rabattiertes Medikament gezahlt hätte ..... weiterlesen


    http://www.1a-krankenversicherung.de/nachrichten/wahlfreiheit-fuer-medikamente-vorkasse-in-der-apotheke-10690


    lieben gruss marie
     
  4. calla

    calla Neues Mitglied

    Registriert seit:
    24. Februar 2005
    Beiträge:
    172
    DANKE, endlich sehe ich klarer.

    was bringen eigentlich all diese regelungen? nur ärger und stress?
    gruss
    c
     
  5. Immortelle

    Immortelle Neues Mitglied

    Registriert seit:
    19. April 2009
    Beiträge:
    59
    Ort:
    Essen, bin jetzt aber bis Juni in Jena
    Danke für die Informationen.

    Ich finde es trotzdem schwierig, da durchzusteigen, was sich ganz konkret für mich ändern könnte. Naja, muss ich mich mal befassen.

    Gruß
    Immortelle
     
  6. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    8.548
    Ort:
    entenhausen
    weil es halbwegs dazu passt........


    Chaos in Apotheken: Rätselraten um Packungsgrößen N1, N2, N3

    Ein Patient bekommt zusätzlich zu einem NSAR (N1) als Magenschutz Omeprazol 40 (N1) verordnet. Ein einfacher Fall für den Apotheker? Nicht mehr seit Jahresbeginn. Denn er muss zwischen Packungsgrößenverordnung, Rabattverträgen und ärztlichem Therapieziel abwägen. Das Chaos ist vorprogrammiert.


    weiterlesen.........


    http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/arzneimittelpolitik/article/637366/chaos-apotheken-raetselraten-packungsgroessen-n1-n2-n3.html



    gruss marie
     
  7. Rückenweh

    Rückenweh Mitglied

    Registriert seit:
    27. Oktober 2010
    Beiträge:
    280
    Hallo,

    es wird noch irrer - bekam heute Tetrazepam verordnet - mit dem Vermerk "zuzahlungsbefreit":confused:
    Bekam es auch für Umme, aber von einem anderen Hersteller als auf dem Rezept - jener nicht von der KK übernommen wird:uhoh:

    Gute Besserung
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden