Hallo zusammen, ich hab da mal eine rechtliche Anfrage. Folgende Situation: Ich wurde zum 25.11.2010 ausgesteuert. Aufgrund meines EU-Rentenantrags bekomme ich jetzt Arbeitslosengeld (hab ich auch vom 26.11.-30.11.2010 bekommen). Mein Arbeitsverhältnis besteht noch bis zum 31.12.2010 und wurde vom AG gekündigt. Habe jetzt im Dezember meinen Urlaub für 2010 ausgezahlt bekommen (konnte ihn ja wegen AU nicht nehmen) und jetzt stellt das Arbeitsamt gleich seine Leistungen wegen der Urlaubsabgeltung vom 1.12.2010 - 06.12.2011 ein. Ist das so rechtens??? Vielleicht kennt sich ja da jemand mit aus Vielen Dank schon mal VG Candela