muß mal meine Wut los werde....

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Ulla, 31. Juli 2002.

  1. Ulla

    Ulla Guest

    Hallo!
    Heut war ich mit meinen beiden Töchtern (13 u.10)zum Stadtbummel.
    Alles schön und fein, bis mir im Karstadt völlig aufgelöst die Mädchen entgegen kamen.
    Beim pasieren der elektronischen Sperre in der Musikabteilung ist der Alarm los gegangen.
    Sofort stürzte sich ein Verkäufer auf meine Große und durchsuchte
    ihre Tasche.
    Dann wurde eine Verkäuferin dazu geholt und man brachte die Kinder in einen seperaten Raum um sie dort richtig zu durchsuchen.
    Da sie ja nicht geklaut hatte, fand man natürlich auch nichts und schickte sie dann raus.
    Ohne sich zu entschuldigen.
    Wir hatten vorher schon etliche solcher elektronischer Schranken pasiert ohne Alarm.
    Meine tochter ist nur noch am heulen und vorallem ist es ihr noch Peinlich, da ja viele kunden das mitbekommen haben.
    Ich ließ meine Tochter vor der Tür stehen und bin in die Musikabteilung, dort wollte man mir noch nicht mal die Namen der Verkäufer benennen.
    Keine Entschuldigung, sondern wegen des Hausrechts hätte man die Kinder durchsuchen dürfen.
    Aber ist das wirklich so???
    ich war eine Etage tiefer, man hätte mich ja auch ausrufen können.
    Meine Tochter ist jetzt fix und fertig, die wird wohl nie wieder diesen Laden betreten.
    Ich werde mich hinsetzen und einen Brief an die Geschäftsführung schreiben.
    So das mußte ich jetzt mal los werden.
    Liebe Grüße
    Ulla
     
  2. Bea

    Bea Guest

    Hallo Ulla,

    richtig so! Ich meine damit den Brief an die Geschäftsleitung.
    Mich würde interressieren, ob deine Kinder gesagt haben daß du im Haus bist.Wenn ja, hätten die dich rufen müssen!
    Sicherlich wollten die die Quote erhöhen und mußten das leider auf dem Rücken der Kinder.
    Es ist gut, wenn deine Kinder mitkriegen, wie sehr du darüber erbost bist und dich beschweren willst.

    Ich wünsche dir und deinen Kindern ganz viel Glück bei dieser Beschwerde.

    Bea
     
  3. Sia

    Sia Guest

    Hallo Ulla!

    Das ist ja eine riesen Frechheit! Ich würde mich auf jeden Fall bei der Geschäftsleitung beschweren. Du solltest auch durchblicken lassen, dass deine Kinder regelrecht geschockt sind von dem rüden Vorgehen der Verkäufer und das Geschäft nie mehr betreten wollen.

    EINE ENTSCHLUDIGUNG WÄRE MEHR ALS ANGEBRACHT!!!

    Hoffentlich habt ihr Glück mit der Beschwerde.

    Gruß Sia
     
  4. Hulda

    Hulda Guest

    Hallo

    Also ich hab das grad meiner tochter 14 Jahre vorgelesen.
    Sie ist und ich natürlich auch Sauer .Das ist rein RECHTLICH nicht zu vertreten und Du musst dich beschwehren
    Auch wen Hausrecht vorliegt !!!
    Bin ich der meinung das die Eltern dazu gezogen werden
    müssen allein desshalb weil sie Minderjährig sind
    Ob du im Haus gewesen bist oder nicht spielt dabei keine Rolle
    Bitte Erkundige dich beim Jugendschutz die wissen genaueres
    Das ist ein Übergriff auf Schutzbefohlene glaub ich:
    Viele Grüße Hulda
     
  5. Monique

    Monique Guest

    Hallo Ulla,
    das würde ich mir auch nicht bieten lassen!
    Brief ist gut- aber bitte ein gepfefferter mit klarem Ausdruck, dass Du eine Entschuldigung erwartest- besser noch, prsönlich hingehen!! Viel Glück wünscht Mni
    PS: bitte lass uns wissen, wie es weitergeht!!
     
  6. Ute

    Ute Guest

    Hallo Ulla,
    ich bin auch ganz geschockt, so etwas bei uns??? Das ist eine glatte 6. Ich glaube auch, die Quoten müssen mal wieder stimmen. Nur die Kinder leiden jetzt! Würde auch gerne wissen wie und ob das Wahrenhaus sich etschuldigt hat.
    Schöne Grüße auch an Deine Töchter, es gibt leider auch blöde Erwachsene.

    Es Grüßt Ute
     
  7. Melli

    Melli Guest

    Liebe Ulla,

    zu Deiner Info mal ein Merkblatt für den Einzelhandel, wie man korrekt einen vermeintlichen Ladendieb stellt :

    Im nachfolgenden werden neun grundsätzliche Regeln angeführt, die das Unternehmen beim ordungsgemäßen und rechtskonformen Stellen eines Ladendiebes beachten sollte.

    Regel 1: Einschreiten zum richtigen Zeitpunkt

    Erst wenn der Ladendiebstahl zweifelsfrei feststeht, also tatsächlich beobachtet wurde, sollte eingeschritten werden. Nachträgliche Entschuldigungen beim Kunden, der sich im Nachhinein als ehrlich herausstellt, sind nicht nur sehr peinlich, sondern bergen neben der Gefahr, daß man den Kunden für immer verloren hat, eine Klage wegen Falschbezichtung und Nötigung.

    Regel 2: Ruhe bewahren

    Die verdächtige Person sollte ruhig und vor allem sachlich angesprochen werden. Niemals sollte der Ladendieb vor der Kundschaft bloßgestellt werden. Insofern sollte der Mitarbeiter den gestellten Ladendieb bitten, ihm „zur Klärung einer Unstimmigkeit“ in das Büro zu folgen. Die Praxis zeigt, daß die überwiegende Anzahl der Ladendiebe diesen Aufforderungen Folge leistet.

    Zu beachten ist:
    Weist sich der Täter an Ort und Stelle aus und gibt das Diebesgut zurück, darf er nicht länger festgehalten werden, z. B. bis die Polizei eintrifft. Ansonsten bestünde die Gefahr einer Anzeige wegen Freiheitsberaubung.

    Regel 3: Beweise sichern

    Auf dem Weg zum Büro muß darauf geachtet werden, daß der Ladendieb die Ware unterwegs nicht ablegt, da gilt: „Kein Beweis - keine Anklage“. Es empfiehlt sich, daß auf dem Weg zu den Verwaltungsräumen ein Mitarbeiter hinter dem Verdächtigen läuft.

    Zu beachten ist:
    Falls es dem Ladendieb dennoch gelingen sollte, das Beweisstück verschwinden zu lassen, sollte auf jeden Fall trotzdem Strafanzeige erstattet werden. Ansonsten besteht die Gefahr, in zivilrechtliche Auseinandersetzungen hineingezogen zu werden (z. B. Schmerzensgeldforderung wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte). Wer dann erst die Strafanzeige „nachgeholt“, wird im Regelfall an Glaubwürdigkeit verlieren. Seine Chancen sinken rapide.

    Regel 4: Fluchtgefahr

    Im Falle der Fluchtgefahr oder der nicht eindeutigen Identifizierung des Ladendiebes hat jedermann eine sogenannte „vorläufige Festnahmebefugnis“ gemäß § 127 Strafprozeßordnung (StPO).

    Dem Ladendieb wird erklärt, er sei festgenommen. Dabei darf, sowie dies angemessen und erforderlich ist, physische Gewalt angewendet werden. Erlaubt wäre z. B. das Festhalten des Täters am Handgelenk.


    Regel 5: Nur vor Zeugen

    Das Gespräch mit einem überführten Ladendieb sollte grundsätzlich nur im Beisein seines Zeugen geführt werden. Bei weiblichen Ladendieben sollte eine Mitarbeiterin zugegen sein. Damit kann vermieden werden, daß der Beschuldigte später falsche Anschuldigungen gegen den Einzelhandelsunternehmer oder seinen Mitarbeiter erhebt oder sein Geständnis mit der Behauptung widerruft, er sei dazu genötigt oder sogar erpreßt worden.


    Regel 6: Keine körperliche Durchsuchungen

    Körperliche Durchsuchungen sind grundsätzlich zu unterlassen! Dies ist die Aufgabe der Polizei.

    Durchsucht werden darf dagegen die mitgeführte Tasche oder eine abgelegte Jacke/Mantel des Ladendiebes, wenn ein konkreter Tatverdacht im Sinne der §§229, 859 BGB (erlaubte Selbsthilfe) gegenüber dem jeweiligen Kunden besteht.

    Dies ist z.B. dann der Fall, wenn die Sicherungsanlage "losgeht".



    Ein generelles Hausrecht, welches erlaubt, Kinder nicht im Beisein der Eltern zu durchsuchen, gibt es nicht. Bestehen die Kinder darauf, daß die Eltern dabei sein sollen, müssen die Eltern gerufen werden.

    Du hast ein Recht auf Auskunft, welche der Verkäufer Deine Kinder durchsucht haben. Es steht Dir eine Entschuldigung zu. Schreibe an die Geschäftsleitung und verlange eine Entschuldigung - sonst kann man - siehe oben - mit einer Strafanzeige wegen Falschbezichtigung und Nötigung drohen.

    Mir selbst ist ähnliches passiert - bei mir klebte ein Sicherungsstreifen (wie er auf die Sachen aufgeklebt wird) an der Schuhsohle!

    Neben einer Entschuldigung des Kaufhauses und einem Gutschein über 50 DM ging die Sache "vernünftig" aus.

    Viele liebe Grüße,
    Melli
     
  8. mal ganz ruhig
    bei der hitze sind alle atwas reizbar.... nicht nur verkäufer

    peace
    elmar
     
  9. VerenaHH

    VerenaHH Guest

    Hallöchen;
    Ich kann das alles sehr gut verstehen. Auch ich bin einmal von einer "Hausdetektivin" von der Kasse in einen "Untersuchungsraum" geführt worden. Sehr auffällig und oberpeinlich und vor allen Dingen unberechtigt. Eine Entschuldigung gab es ebenfalls nicht. Auf einen Anruf bei der Filialleitung, bekam ich einen Gutschein für eine Tasse Kaffee, als Entschädigung für die peinliche Situation.
    Aber letztendlich ist das nur eine typisches Symptom für unser Dienstleistungsland Deutschland. ;-)
    Wehrt Euch man darf sich nicht alles gefallen lassen,speziell wenn es um Kinder geht.
    Gruß
     
  10. Mecki

    Mecki Guest

    Hallo Ulla,

    schließe mich meinen Vorrednerinnen und Vorrednern an. Nichts gefallen lassen und sich beschweren.

    Auf jeden Fall würde ich diesen Laden nie mehr betreten.

    Vor Jahren ging bei mir auch einmal grundlos der Alarm in einem Schuhgeschäft los. Auch ich war geschockt. Habe sofort meine Tasche aufgemacht und gesagt, daß ich nichts geklaut habe. Ich glaube sogar, daß die sich entschuldigt haben. Peinlich war nur, daß Bekannte im Laden waren, denen aber Gott sei Dank dasselbe schon einmal in einem anderen Kaufhaus passiert war.

    Meine Schuhe kaufe ich jetzt aber wo anders.

    Liebe Grüße Mecki
     
  11. Ulla

    Ulla Guest

    Hallo ihr Lieben!

    Vielen Dank für Eure Unterstützung.
    Werde Euch auf dem laufenden halten, meine Tochter ist immer noch geschockt über das gestrige Ereignis.
    viele liebe Grüße
    Ulla
     
  12. Ulla

    Ulla Guest

    @ Melli

    Hallo Melli!

    Vielen lieben Dank für Deine ausführlichen Informationen.
    Der Brief an die Geschäftsführung geht heute weg.
    Nochmals vielen Dank und auch Dir und Deiner Familie alles Gute
    Ulla & Co
     
  13. Isi/Neuss

    Isi/Neuss Guest

    Das ist ja echt ein Ding!!!!! Ich würde das auch nicht auf sich beruhen lassen - ich allerdings hätte mir im Laden noch den Filialleiter oder wen auch immer kommen lassen. Gereiztheit hin, Quoten her - so was darf nicht passieren, und so wie es in Eurem Fall gelaufen ist, darf es nicht vorkommen.
    Eine ehemalige Arbeitskollegin hat sich bei uns im Kaufhof mal eine Jeans ekauft und dort wurde dieses Sicherheitsetikett nicht entfernt. Es piepte an jedem Ausgang, aber niemand hat sich darum gekümmert - sie sich auch nicht. Sie dachte, es wäre bei einer anderen Person. Am nächsten Tag ist sie dann wieder hingefahren, hat es ordentlich piepen lassen und das Teil wurde entfernt. So kann es auch gehen...
    Trotzdem: Die Sache nicht so auf sich beruhen lassen. Wir sind alle nur Menschen, aber trotzdem kann man sich benehmen.
    lg
    Isi
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden