zuzahlung medikamente...

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Petra16, 23. November 2010.

  1. Petra16

    Petra16 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    578
    hallo zusammen,

    bin erst seit kurzem in d und durchblick das mit dem zuzahlen von medikamenten noch nicht ganz.... und wann man befreit wird....

    befreit wir man ja wenn man chron. krank ist, wenn man 1% des bruttogehaltes ausgegeben hat.... d.h. ich bekomm ein fiktives gehalt von 3000 euro brutto pro monat, so hab ich meine grenze bei 360 euro erreicht.
    stimmt das? also ist das jährlich berechnet? wenn ich diesen betrag erreicht habe, muss ich dann was machen (zb einen zettel einreichen) oder registiert das die kasse automatisch- sprich wird dann auf meine versichertenkarte gespeichert.

    wird in den jahresbetrag "alles" reingenommen was man in den zuzahlungslisten findet. also praxisgebühr, medikamente, hilfsmittel, physio, reha, haushaltshilfe etc?

    wie ist das mit der zuzahlung geregelt- also zahl ich bei medikamenten (beschränken wirs mal auf das) pro packung, oder pro rezept, oder keine ahnung..zu? sprich wenn einen infusion aus 5 fläschen= 5 verpackungen gemischt wird und dann noch eine trägerlösung aufgeschrieben wird, dann sind das 5x 10 euro wenns teuer ist + 1x weniger für die lösung... also 50 euro pro rezept!? oder eben 10 euro für alles pro rezept? oder 1x eine gebühr für die trägerlösung + 1x für das medikament vom jeweils gleichen wirkstoff.

    danke für eure hilfe!

    lg
     
  2. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    21. Dezember 2008
    Beiträge:
    2.160
    Ort:
    Gelsenkirchen
    Hallo Petra16,

    für den Befreiungsbetrag wird das kpl. Jahresgehalt zu Grunde gelegt, also mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Du solltest alle Quittungen sammeln und einreichen, von Praxisgebühr bis Physo zählt alles.

    Die chron.Erkrankung muss von Deinem Arzt bestätigt werden, dafür gibt es einen Vordruck bei der KK.

    Zuzahlungen werden pro Verschreibung erhoben bis max. 10 € pro Medi., egal wir gross die Packung ist.

    Deine KK hat sicher auch ein Internet-Portal, in dem Du solche Dinge alle nachlesen kannst.
    Da habe ich auch Härtefall-Regeln gefunden, die einem sonst keiner mitteilt. Ich bin bei der "Gesundheitskasse" und kann mich als Mitglied in Bereiche einloggen, zu denen Nichtmitglieder keinen Zutritt haben.

    "alles wird gut"
    Heidesand
     
  3. Petra16

    Petra16 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    578
    Hallo,

    Dank dir für deine Antwort!

    Da kommen mir noch Fragen...

    1. Wenn ich alles sammle und dann einreiche- tu ich dies am Jahresende!? Überweist die KK dann Geld zurück, oder wie?

    2. "Pro Verschreibung"- "egal wie groß die Packung"... ok.... aber in meinem Fall wären es halt 5 Packungen... aber auf einem Rezept... setzt du Verschreibung mit Rezept oder Packung gleich?

    Lgund gute Nacht
     
  4. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    21. Dezember 2008
    Beiträge:
    2.160
    Ort:
    Gelsenkirchen
    Hallo,

    ja, es ist sinnvoll, am Jahresende alles einzureichen, die Überzahlung wird dann von der KK auf Dein Kto. überwiesen.

    Die Zuzahlung wird pro Verpackung gerechnet. So einen Mix, wie Du ihn bekommst, hatte ich noch nicht, da bin ich leider überfragt. Da solltest Du Dich mit Deiner KK kurzschliessen.
    Ich hatte 5 gleiche Infusionen und habe 10 € zugezahlt, weil die 5 für 1 Verschreibung stand.

    "alles wird gut"
    Heidesand
     
  5. Petra16

    Petra16 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    578
    Dank dir!
    Lg
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden