Chance auf höheres GdB?

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von liliana, 21. November 2010.

  1. liliana

    liliana Mitglied

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    hallo,

    letzte woche hab ich den bescheid erhalten und mir wurde 20% zugesprochen. 20 für rheuma + 10 für den bluthochdruck. mein diabetis wurde überhaupt nicht berücksichtigt:(.

    meint ihr es würde sich lohnen zu streiten??
    mit 20 kann ich ja nun nix anfangen.
    oder soll ich auf verschlechterung warten und dann nochmals den antrgag auf erhöhung stellen??
     
  2. roco

    roco Guest

    ehrlich, ich verstehs nicht...:confused:

    ihr sagt immer, ich hab soviel % auf das...

    es kommt nicht auf die anzahl der diagnosen an... ich kenne menschen, bei denen kann man sich ihre krankheiten garnicht vorstellen so springen die durch die welt. und die haben auch einen geringen gdb...

    es geht halt nicht um die diagnose, sondern um die einschränkungen, die man hat.

    es reicht nicht, die diagnosen aufzuschreiben, ihr müsst detailiert schreiben, was ihr alles nicht mehr könnt oder nur noch eingeschränkt.

    es geht ja nicht darum anzuerkennen, das ihr im leben eingeschränkt/behindert seid (dann wären die % doch egal, oder?)
    sondern es geht darum, wie hoch man eingeschränkt ist. und darüber sagt eine diagnose allein nix aus.

    also liste machen, mit allem was dir einfällt, wo du neuerdings eingeschränkt bist. zb. auch, das du die 100min im kino nicht mehr durchhältst gehört damit rein..;)
     
  3. 002nicki

    002nicki Neues Mitglied

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    hallo lilli

    Kann dem nur zusprechen,denn ich habe den selben Fehler wie du gemacht .Bei mir sind ebenfalls nur Diagnosen geschickt worden und habe auch nur GDB von 20 erhalten.Als unwissende ,hab ichs nun versaut ,aber kann ja nächstes Jahr einen Verschlimmerungsantrag stellen,da ja auch noch was hinzugekommen ist und ich nun auch schlauer bin.;)
     
  4. Winnie2004

    Winnie2004 Neues Mitglied

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    Hallo,

    ich kenne das auch, mein ehemaliger Arzt hatte nur ein Attest mit der ausführlichen Diagnose geschickt. Nirgends stand was ich alles nicht mehr machen kann. Im Moment läuft bei mir ein Verschlechterungsantrag.

    Ich würde an Deiner Stelle auch nach einem halben Jahr einen Verschlechterungsantrag stellen. Und von den Ärzten am besten alles aufführen lassen, worin Du eingeschränkt bist.

    Ich bin beim Vdk, die helfen in solchen Angelegenheiten auch weiter. Bisher habe ich ihn aber noch nicht in Anspruch genommen.
     
  5. evelyn 54

    evelyn 54 Neues Mitglied

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    Habe ohne Probleme 50% bekommen, da ich dauerhaft MTX spritze.
    Erst war er auf 2 Jahre befristet, wurde jetzt aber auf unbefristet ausgestellt, nachdem ich noch im Sommer einen Schlaganfall (ohne ernste Folgen) hatte.

    Liebe Grüße
    Evelyn
     
  6. liliana

    liliana Mitglied

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    naja, die überlegung ist folgenden: ok, fehler gemacht, aber wäre ja zum berichtigen.
    entweder widerspruch einlegen oder warten und dann einen verschlechterungsantrag stellen.

    einschränkungen habe ich ja nicht dauerhaft sondern nur bei einem schub.
    30% wollte ich haben damit ich auf meiner arbeitsstelle gleichgestellt bin.

    bin so hin-und her gerissen:(.

    danke schon mal für eure antworten....
     
  7. Bizarro

    Bizarro Mitglied

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    Hi liliana,
    ich würde auf alle Fälle einen Widerspruch einlegen. Bis auf Schreibarbeiten kostet es nix. Im Widerspruchschreiben würde ich dann nur auf Deine Einschränkungen im täglichen Leben eingehen. 1. alles was Du nicht mehr so kanst wie ein gesunder Mensch, wie Treppensteigen, Nachts nicht schlafen können, sitzen, gehen oder stehen oder sonstige Bewegungs einschränkungen. 2. Medikamente, Medikation angeben u. Nebenwirkungen anführen (Beipackzettel beilegen). Am Ende Deines Wi-spruchs entweder auf die dem Amt bereits vorliegenden Arztberichte/Diagnosen verwisen oder noch einmal iKopie beilegen.
    Bei mir in Westfalen habe ich mir die Info-Broschüre "Behinderung u. Ausweis" Heft Nr. 5 besorgt, in der alle Vorgehensweisen und auch die GdB Einstufungen ausführlich beschrieben worden sind. Diese Broschüre kannst Du aus dem I-net als pdf-Datei unter ....lwl.org/integrationsamt im Menü "Publikationen" lesen oder herunterladen.
    Ich wünsche Dir viel Glück.

    Gruß Frajo
     
  8. Winnie2004

    Winnie2004 Neues Mitglied

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    Hallo,

    mir geht es jetzt ähnlich. Ich habe im Moment 50%, seit 2002. Ich habe ja jetzt die Probleme mit dem Rücken und wollte hoch auf 70%. Die "Behinderungen" haben sie mir mit 20 Punkten anerkannt aber hoch gestuft wurde ich nicht. Das heißt mein Grad der Behinderung bleibt weiter bei 50%. Ich war gestern bei meiner Hausärztin, die meinte ich solle es lassen, das würde mich nur wieder psychisch belasten.

    Jetzt bin ich am überlegen ob ich nicht doch Widerspruch einlegen soll und meine ganzen Einschränkungen aufzähle. Oder soll ich warten ... und dann nochmal einen Antrag stellen.

    Meine Erfahrung in den letzten Jahren ist, dass das mit dem höher stufen sehr schwierig ist.

    Eine Freundin von mir wollte auch rauf auf 30%, ist sogar vor Gericht gegangen und hat sie nicht bekommen. :(
     
  9. Gabi Kemnitz

    Gabi Kemnitz Neues Mitglied

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    GdB erhöhen?

    ich überlege auch gerade, ob ich einen Antrag auf Erhöhung stellen soll. Ich habe 60% unbefristet seit Anfang 2006. Dieses Jahr ist es mit dem Laufen deutlich schlechter geworden und die neuen Baustellen rechte Hüfte und rechte Schulter, machen auch deutliche Einschränkungen sowie einige Finger.
    Leider ist es so, dass unter Umständen das "unbefristet" aufgehoben wird wenn ich einen Antrag auf Erhöhung stelle und es ist ja so, dass man nach einer Reihe von Jahren ohne zurückgestuft wird, weil ja altersbedingte Einschränkungen gegengerechnet werden - ich habe das gerade bei meiner Mutter, einer Tante und zwei Freundinnen erlebt - ist die Frage, ob ich es nicht bei 60% unbefristet lasse, anstelle 70% und "G" zu beantragen, dafür aber vielleicht in 8 - 10 Jahren runtergestuft zu werden.

    Meine Mutter wurde z. B. von 80% auf 40% runtergestuft, weil sie inzwischen über 70 Jahre alt ist und da ja sowieso Einschränkungen - die im Bescheid keine Berücksichtigung finden dürfen - bestehen würden. Außerdem habe sie sich ja inzwischen an ihre Erkrankungen gewöhnt. Das stand wirklich so im Bescheid mit dem sie umgehend zum VdK gegangen ist.
    Man muss sehr genau abwägen was man tut, denn - wie schon mehrfach hier geschrieben - man bekommt die Prozente nicht wegen seiner Erkrankung sondern wegen der Einschränkungen die man durch die Krankheit hat und die man so normalerweise noch nicht hätte.
    Liebe Grüße Gabi
    bibi, ro-lerin seit 06/2003
     
  10. Winnie2004

    Winnie2004 Neues Mitglied

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    Hallo,

    also ich habe es jetzt erst mal gelassen, keinen Einspruch eingelegt. Ich werde es noch mal versuchen, nach einiger Zeit. Vielleicht auch erst, wenn ich bezüglich meiner Schmerzen eine Diagnose habe.
     
  11. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    GdB erhöhen

    @hallo gabi kemnitz,

    also sorry!!!!
    den bescheid möcht ich sehn wo das als begründung drin steht!!!!

    lt. SGB IX wird der als bebehindert eingestuft der die voraussetzungen erfüllt und sie solange erfüllt bis der zustand sich bessert oder ggf. verschlechtert. dort steht keinesfalls dass es rückstufungen entsprechend des alters gibt!

    da gibt es eine sg.mitwirkungspflicht. der behinderte muss veränderungen zur besserung seines gesundheitszustandes dem amt mitteilen bzw. hat das recht auf erhöhung.

    prinzipiell erfolgen keine rückstufungen weil man alt wird und da was gegengerechnet wird! das ist schlichtweg und ergreifend blödsinn.
    man bekommt eine leistung wenn sie einem zusteht. wird festgestellt, dass sich der zustand gebessert hat muss man auch damit rechnen das runtergestuft wird. das wird warscheinlich wohl der grund gewesen sein, der dazu geführt hat!

    ich habe für meinen vater erst die behinderung von 60% bekommen nach 1.schlaganfall mit 72 und nun nach 2.schlaganfall 100% und aG und er ist inzwischen 77. von rückstufung also keinerlei spur!

    ich selber habe die schwerbehinderung befrisistet 50% bis 2016 erhalten (2001) nun nach antragstellung aus 04/2010 60% und merkzeichen"G" auch bis 2016.

    vill.solltete ihr euch mal das SGB IX genau ansehen!!!
    link: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/1.html
    da könnt ihr sowas alles nachlesen.

    natürlich könnt ihr auch von eurem recht des widerspruchs innerhalb von 4 wo nach bescheideingang, gebrauch machen. wobei erst einmal ein einfacher widerspruch reicht. begründung kann man dann ausfürlich mit hilfe des arztes später einreichen.

    ob ein widerspruch sinn macht oder aber lieber gewartet werden sollte und später eine erhöhung beantragt wird, sollte man dabei auch überlegen. ein widerspruchsverfahren dauert ziemlich lange, so dass ggf. bei verschlechterung eh die chancen auf mehr bestehen.

    wenn ihr das alleine nicht könnt, was ich durchaus verstehen kann, holt euch hilfe über den vdk oder ähnliche sozialhilfeverbände.

    sauri
     
  12. 002nicki

    002nicki Neues Mitglied

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    huhu

    Also ich weiß nicht ,ich habe Wiederspruch gestellt ,der läuft nun schon mindestens 5 Monate und noch keine Antwort erhalten .Der BDH hat wohl nachgefragt und er wäre in arbeit ,aber wie kann ich dann nach einem halben Jahr Verschlimmerungsantrag stellen ,wenn ich nicht einmal Antwort auf den Wiederspruch habe?
    Ich glaube auch nicht ,das es was mit MTX zu tun hat,denn auch ich nehme MTX und es sind ja noch Diagnosen hinzu gekommen .Ebenfalls habe ich bereits nach 2 Wochen eine Reha bewilligt bekommen und hänge trotz meiner Einschränkungen , immer noch bei 20% fest.
     
  13. Gabi Kemnitz

    Gabi Kemnitz Neues Mitglied

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    Hallo Saurier,

    ich hoffe sehr, dass Du mich hier nicht der Lüge bezichtigen willst sondern einfach nur Deine Worte schlecht gewählt hast. Meine Mutter ist ein Bespiel von inzwischen vielen, die auch durch die entsprechenden Bescheide, Widerspruchsverfahren und teilweise sogar gerichtliche Vorgänge belegbar sind.
    Als das vor etwa 6 Jahren plötzlich mit diesen Begründungen anfing, war das ein Schock für viele. Meine Mutter war mehr als 20 Jahr Behindertensprecherin in einer Landesbehörde und ist seit mehr als 30 Jahren Mitglied im VdK und schon fast ebensolang in der Rheuma-Liga.
    Auch wenn Du mir nicht glauben magst, wir wissen wovon wir reden bzw. schreiben und die Vielzahl der Anwälte, die sich inzwischen auf solche und ähnlich gelagerte Fälle spezialisiert haben auch.

    Ach ja, vielleicht sollte ich noch dazu scheiben, dass meine Mutter seit 1967 CP hat und sich ihr Zustand definitiv nicht verbessert hat. Sie hatte außerdem nach Gebärmutterhalskrebs, Hautkrebs, zweimal Brustkrebs in 2009 nun Blasenkrebs. Sie ist seit längerer Zeit Macumar-Patientin und hat Arthrose Stufe IV in den Knien. Hätte sie keinen Verschlechterungsantrag gestellt, wäre an ihrer Einstufung nichts geändert worden, das wurde ihr mehrfach bestätigt.

    Gruß
    Gabi
    bibi, ro-lerin seit 06/2003
     
  14. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    gdb....

    hallo gabi,

    nein sicher will ich hier niemanden der lüge bezichtigen. das liegt mir fern. warum auch. mir täte es in der seele weh, wenn wirklich so entschieden wird.

    ich bezog eine worte mehr auf diese äusserung, denn die gibt es nicht im sgb. in deinem text klang es so, dass sie zurückgestuft wurde. ich habe es zumindest so aufgefasst. da hätte ich, wenn ich es erlebt hätte auf alle fälle da gegen geklagt.

    wenn du jetzt schreibst:
    dann erfüllt sie allemale alle regelungen des SGB IX!
    tumorpatienten bekommen automatisch 5 jahre die schwerbehinderung anerkannt, nach 5 jahren wird diese oft zurückgenommen, das ist aber gesetzlich geregelt!
    richtig ist aber auch, dass niemand patienten darüber aufklärt und ihnen sagt welche rechte sie haben und worauf sie bestehen können! da denke ich sind wir uns einig und wer von den älteren kann sich schon wehren oder weiss das alles???

    ich erlebe es täglich, dass die sie es nicht können "hinten runterfallen" nur kann man nicht allen gleichzeitig helfen, noch dazu wenn man selber ähnliche probleme hat, man erst mal mit sich selber klar kommen muss.

    noch schlimmer, wenn ich jetzt selber dringend hilfe benötige , wird sie verwehrt weil man sich offensichtlich an irgendwelchen §'en festhalten muss und nicht willig ist über lösungen nachzudenken. manchmal fragt man sich wozu manche leute ihren beruf gewählt haben.

    so ein forum soll ja auch dienen, anderen die augen zu öffnen, ihr schicksal selbst in die hand zu nehmen, denn es tut letztendlich nieman etwas für einen.

    also, wie gesagt, sollte keinesfalls ein angriff an euch zu werten sein!
    im gegenteil ich versuche mit meinem wissen bestmöglich zu helfen!:)

    lg sauri:a_smil08:
     
  15. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    höherer GdB...

    @002nicki hallo,

    widerspruchsverfahren dauern in der regel ziemlich lange. wer ist der "BDH"? das widerspruchsverfahren findet meist in einer komission statt, ohne dass nochmals ärzte o.ä. angehört werden.

    hier solltet ihr euch gut rüsten. schau ins SGB IX, da findest du auch hinweise zum widerspruchsverfahren.(terminstellung)
    du solltest noch mal mit deinen ärzten reden und um hilfestellung bitten. habt ihr um akteneinsicht gebeten, was zu dem entscheid von 20% geführt hat? dazu gibt es ja eine bergündung. die solltet ihr euch einholen, um darauf dann aufzubauen.

    oft brauch man im widerspruchsverfahren hilfe, da man da allein nicht durchkommt.du solltest dir vom vdk oder sovk helfen lassen. die haben die richtigen leute für diese fälle und natürlich das nötige grundwissen um uns bei so etwas bei zu stehn.

    sicher müsstest du einiges finanziell investieren, ist aber allemale preiswerter als wenn du dir selber einen anwalt nimmst. (monatlicher beitrag + eine pauschale)erkundige dich am besten bei dir am wohnort über die bedingungen.

    zu dem thema habe ich gestern auch schon gepostet , hier der link:
    http://www.rheuma-online.de/phorum/search.php?searchid=3966891
    stöber einfach mal durch, vill. findest du auch was zu deiner erkrankung.

    du solltest jetzt das widerspruchsverfahren abwarten. wird es negativ entschieden, solltet ihr überlegen ob eine klage sinn mach(hilfe vdk) das geht dann auch über das sozialgericht und ist kostenfrei. oder aber ob ihr lieber in 6 monaten einen antrag auf verschlimmerung stellt, da solltest du jetzt schon dich um unterlagen(befunde, rö, rehaberichte, op-berichte etc.)von den ärzten kümmern.

    ich wünsch dir viel kraft!

    lg sauri:a_smil08:
     
  16. Gabi Kemnitz

    Gabi Kemnitz Neues Mitglied

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    Bingen
    Hallo Saurier,

    dann ist es ja gut. Es soll ja nicht zu Mißstimmungen zwischen uns kommen, das geht hier nämlich manchmal ganz schön schnell.
    Du glaubst garnicht was meine Mutter für haatsträubende Geschichten miterleben musste als Behindertensprecherin und schließlich wurde sie ja selbst so ein Fall. Wir haben natürlich sofort den VdK eingeschaltet, schließlich ist sie ja seit Jahrzehnten dort Mitglied. Der Widerspruch wurde dort aufgesetzt und entsprechend begründet. Es dann ein Vergleich angeboten auf den sich meine Mutter dann eingelassen hat. Als dann aber wieder ein Krebs kam, hat sie wieder einen Antrag gestellt.
    Ich selbst habe bisher diese Erfahrung nicht gemacht, weiß aber von mindestens 5 anderen Fällen - alle so Mitte 50 wie ich - die einen unbefristeten Ausweis mit 50 oder 60% hatten, dass sie bei Antrag auf Verschlechterung zurückgestuft wurden. In zwei Fällen sind jetzt Gerichtsverfahren anhängig.
    Ich selbst habe 60% unbefristet und da im vergangenen Jahr meine Beeinträchtigungen erheblich zugenommen haben, hatte ich überlegt eine Verschlechterung zu beantragen. Nach den Erfahrungen in meinem Umfeld überlege ich das aber ernsthaft.

    Weißt Du liebe(r) Saurier, es steht so viel in den Gesetzbüchern, aber ....
    Der VdK ist da wirklich eine Hilfe und ich weiß nicht wie es mit meiner Mutter weitergegangen wäre, wenn sie dort nicht Hilfe gefunden hätte. Du kannst Dir nicht vorstellen wie tief das Loch war in das sie gefallen ist, als sie diesen Bescheid damals erhalten hat und wie gesagt, sie war bei weitem nicht die Einzige.

    LG GAbi
    bibi, ro-lerin seit 06/2003
     
  17. 002nicki

    002nicki Neues Mitglied

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    hallo saurier

    Der BDH ist im Prinzip das gleiche wie der VDK. das mit den Ärzten ist so eine Sache für sich ,muß mich so schon durchkämpfen.soweit ich info habe ,hatten wir Akteneinsicht.Find es nur doof ,das man dann nochmal 6 Monate warten muß um Verschlechterung zu beantragen.
     
  18. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    höherer GdB...

    @002nicki,

    naja warte doch erst mal ab, was der widerspruch bringt!
    vill. bist du ja mit dem ergebnis zufrieden und benötigst dann kein verschlimmerungsantrag.
    ausserdem könntet ihr gegen den widerspruch dann klagen, wenn das ergebnis nicht zufriedenstellend ist und ihr die chance auf änderung gegeben ist. da solltet ihr dann aber mit einem anwalt reden.

    lg sauri:a_smil08:
     
  19. wessi

    Gesperrter Benutzer

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    Hallo Zusammen, ;)

    einen guten Start ins neue Jahr 2011.


    @ Hallo liliana,

    An deiner stelle würde ich schon sagen das du einen Widerspruch machen kannst, auf das Rheuma und deinen diabetis.

    Was ich nicht verstehe, das du nichts bekommen hast, du must doch auch tapletten nehmen oder Spritzen oder???.

    Für dein 10% für den bluthochdruck, ist es normal für denn Anfang, ich habe auch für den Bluthochdruck 10% bekommen in 2009.

    Wie schon der roco geschrieben hat, einen Gesonderten Blatt auf schreiben.


    @ Hallo 002nicki,

    Nein du hast es nicht versaut, Gelle.;)
    Du kannst auch schon in 6 Monaten den Verschlimmerungsantrag stellen.:top:

    Ach so du hast einen gemacht, sorry.

    Du braust keine sorgen machen, denn dein Widerspruch kann auch bis zu 1 1/2 Jahre gehen, es kommt immer auf den einzel Fall drauf an!!!.

    Mach es Bitte nicht, du bekommst auf jeden fall eine Antwort auf dein Wiederspruch, da mußt du gedult haben, Gelle.;)

    Das hat auch mit dem MTX nichts zu tun.


    @ Hallo Winnie2004,

    Er hätte viel und viel und viel mehr schreiben können.

    Das ist mir auch passiert, und habe 30% bekommen, grund auf zwei Neue Krankheiten Ende 2009, und wurde auch nicht hoch gestuft, bzw. ein Buchstabe wo ich diesses Jahr noch mal klagen werde.


    Ich würde auch sagen wenn du nicht stabil ( Für den Kampf ) bist wie deine Hausärztin sagt, dan würde ich das auch lassen, ich weis des es zermürbend ist.

    Das verstehe ich jetzt nicht, du woltes doch Kämpfen:confused:.

    @ Hallo Evelyn,

    Das ist doch nicht dein ernst was du da schreibst ( da ich dauerhaft MTX spritze. ):confused:
    Wenn das so drin steht, könnte ich das sehen!!!.:D


    @Gabi Kemnitz,

    Da gibts nichts zu überlege, Maches einfach du kannst nur gewinnen.

    Mach einen Verschlimmerungsantrag, da passirt doch nichts.
    Ausser du bist nicht, den letzten 5 Jahren zu Ärzten und Fachärzten gegangen, dan sieht das schlecht aus.

    Ich habe auch so ein fall gehabt, und mit meiner Hilfe hat er einen GdB 50% und unbefristet bekommen ohne Probleme.:top:

    Zu deine Mama, Hut ab was sie alles gemacht hat.

    Ich kann nur sagen ( nicht Streiten ), das kann in die Hose gehen.

    So wie bei mir, ich habe auch nur die Warheit geschrieben und habe auch ( Vereinfacht ) denn text nur wiedergegeben, und auch ein Paar wörder groß und Fett gemacht ( und das war nicht Schreien )
    vieleicht konnte der das ja nicht begreifen was ich da mit gemein habe, ganz ährlich :kopfpatsch: .

    Weil diesse Info, bekommt mann mit der Akten des GdB Bescheid dazu, darum habe ich auch ( Vereinfacht geschrieben ).

    Aus diesem grund wurde ich sogar Gesperrt 5 Tage Lang ( Weinachten, das ist doch nicht zu fassen ) jetzt kommt das dicke die beidräge wurden einfach gelöscht ohne vorwarnnung:mad:, aber keine sorge ich habe sie kopiert ( Alle auch die Pns wo ich bekommen habe die sind auch grenzwertig, und auch so brutal das ich Anzeige machen werde ).

    Der Letzte wo so was gemacht hat mit uns , wo ich und meiner Lebensgefährtin über 1 1/2 Jahre sowas duch machten mußte, das wünsch ich von euch keiner, glaubt mir ich spreche aus erfahrung.
    car. 2 Jahre darauf habe ich sie entlarvt wer das war, gedult zu haben war schon zermürbend gewessen war halt eine Harte zeit für uns, aber das ist ein andres Thema, gelle.

    Ich werde hir noch ein Extra Bericht schreiben, weil ich auch nicht alls ein Lügner bezichtigen wiel.

    saurier hat Recht mit der Aussage, was sie geschrieben hat mit dem §, aber du auch, weil ich auch Leute kenne die auch zurück gestuft wurdenn, das sind auch einzel Fälle.

    @ Hallo Gabi und saurier,

    Habt euch wieder Lieb, gelle.

    So das wars wieder mal von mir, und eine gut zeit noch.

    Der Wessi:)
     
  20. Ducky

    Ducky Guest


    du willst doch nicht damit sagen, dass du gegen das forum klagen willst oder einzelne beteiligte und dann noch hier schreibst???
     
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