Schwerbehinderten Ausweis

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Sabine, 22. Juni 2001.

  1. Kathi2010

    Kathi2010 Neues Mitglied

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    Hallo zusammen!

    Weiß grad nicht, ob ich hier den richtigen Themenbereich gewählt habe aber ich schmeiß mein Anliegen einfach mal in den Raum:
    War grade stationär in Bad Bramstedt und dort wurde bei mir hat eine Spondyloathritis mit periphärer Gelenkbeteiligung diagnostiziert. Dort hat man mir auch den Tip gegeben, ich solle mir einen Schwerbehindertenausweiß zulegen und einen GdB festlegen lassen.
    Was meint Ihr dazu?????:confused:
    Ok, jetzt gehts mir gard sehr schlecht und ich kann nicht viel z.Zt. aber ich hoffe ja, dass das wieder anders wird wenn dieser Schub vorbei ist!
    Soll ich das trotzdem angehen??

    Wäre über Eure Meinung und Tips sehr froh!!!

    Lg,
    Kathi 2010
     
  2. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Hallo Kathi,

    auf jeden Fall Antrag stellen.
    Wenn nicht zu deiner Zufriedenheit, dann in Widerspruch und deine Einschränkungen haargenau mitteilen....

    Aber vielleicht steht das ja alles schon in den Arztberichten, gerade den von Bad Bramstedt....

    Bist du in Arbeit oder schon berentet???

    LG Silberpfeil
     
  3. Kathi2010

    Kathi2010 Neues Mitglied

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    Hallo Silberpfeil!

    Ich hab grad durch die Erkrankung meine Umschulung verloren und bin nun erst mal arbeitslos bzw. jetzt erst mal im Krankengeld :(

    Fand die Empfehlung vom Khs gleich den GdB festlegen zu lassen erst mal "übertrieben", wie gesagt ich hoffe darauf, dass ich wieder fitter werde!
    Aber ich bin mir eben unsicher.....was wenn ich oft Schübe bekomme oder erst gar keine Remission eintritt?!?

    Da muss man erst mal mit so ner Diagnose klar kommen und soll dann auch noch Weitblick haben! :rolleyes:
     
  4. Kathi2010

    Kathi2010 Neues Mitglied

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    Hallo zusammen!

    ( Ich glaub, jetzt hab ich den richtigen Themenbereich für meine Frage gefunden :top:)

    Weiß grad nicht, ob ich hier den richtigen Themenbereich gewählt habe aber ich schmeiß mein Anliegen einfach mal in den Raum:
    War grade stationär in Bad Bramstedt und dort wurde bei mir hat eine Spondyloathritis mit periphärer Gelenkbeteiligung diagnostiziert. Dort hat man mir auch den Tip gegeben, ich solle mir einen Schwerbehindertenausweiß zulegen und einen GdB festlegen lassen.
    Was meint Ihr dazu?????:confused:
    Ok, jetzt gehts mir gard sehr schlecht und ich kann nicht viel z.Zt. aber ich hoffe ja, dass das wieder anders wird wenn dieser Schub vorbei ist!
    Soll ich das trotzdem angehen??

    Wäre über Eure Meinung und Tips sehr froh!!!

    Lg,
    Kathi 2010
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  5. Boo

    Boo Neues Mitglied

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    Hallo Kathi2010,

    ich habe seinerzeit, als endlich die Diagnose seropositive/ Anti CCP positve Rheumatoide Arthritis mit Lungenfibrose feststand, einen GdB beantragt. Nun, es waren auch noch andere Diagnosen vorhanden, so dass es sich gelohnt hat. Gewährt wurden mir 50 und eine Veschlimmerung in diesem Jahr haben mir die 60 + "G" eingebracht.

    An deiner Stelle würde ich auf jeden Fall einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. auch wenn du der Meinung bist, es wäre übertrieben, weil es dir in ferner Zukunft besser gehen könnte, so ist doch zu beachten, dass diese Erkrankung keine Heilung erfährt.

    Ich denke, ein GdB bekräftigt einfach auch das Ausmaß deiner Krankheit, auch wenn das Ziel ist, sie weitestgehend zu " beruhigen " mit Medikamenten in Form von TNF Alpha Blocker oder ähnlichem.Vorhanden ist diese Autoimmunerkrankung immer.

    Es könnte z. B. auch eine Erleichterungen sein in Bezug auf die Arge weil es dort gesonderte SB für diese Menschen gibt. Das ist nur eine Idee die mir in den Sinn kommt. Solltest du eine neue Arbeit erhalten, so brauchst du, sofern du es nicht möchtest, den GdB nicht mit anzugeben. Es sei denn, du wirst explizit danach gefragt. Allerdings fallen dann auch die 5 Tage Sonderurlaub weg. Sollte der GdB nicht gleich die 50 erreichen, so wäre eine Gleichstellung ebenfalls eine möglichkeit, falls du in " Lohn & Brot " stehst. Aber all das ist ja noch reine Zunkunftsmusik.

    Also, ertmal den Antrag stellen !

    Liebe Grüße
    Boo:D
     
  6. Melanie_1972

    Melanie_1972 Neues Mitglied

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    Hallo

    in einem Schwerbehindertenausweiss wird nicht bewertet ob du in einem Schub bist oder nicht, sondern die Schäden die vorhanden sind und die damit verbunden Einschränkungen die dann vorhanden sind.

    Wie Beweglichkeit, gehen, usw

    einfach gut überlegen, denn nicht immer hat alles Vorteile. Kommt drauf an wie es bei dir weitergehen soll. Ab 50% bist du verpflichtet, diese auch dem Arbeitgeber mit zu teilen bzw an zu geben.

    LG

    Melly
     
  7. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    Hallo Kathie 2010,

    ich kann Dir auch nur empfehlen, den Antrag zu stellen, besonders weil Deine Umschulung wegen Erkrankung beendet wurde.

    Mit GdB stehen andere Massnahmen zur Verfügung, die sind behindertengerecht und die "Zumutbarkeit" wird auch beachtet.

    Eine Kopie des Klinik-Berichtes kannst Du dem Antrag beifügen, dann haben die schon etwas zum bewerten.

    "alles wird gut"
    Heidesand
     
  8. Wasser

    Wasser Neues Mitglied

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    Hallo Kathi 2010

    Ich bin auch gerade daran den Schwerbehindertenausweis zu beantragen.Bin 43 und habe 3 Bandscheibenvorfälle,Ostochondrose,Spondylartrose,Osteoporose,Astma Bronchiale,Morbus Bechterew und kämpfe mit Yersinien Bakterien.Den Beruf als Berufskraftfahrerin mußte ich aufgeben.Bin seit Oktober 09 Krankgeschrieben und habe momentan wehnig aussichten auf Arbeit.Den Ausweis soll ich beantragen,wäre wichtig für das spätere Arbeitsleben ,in sovern es noch möglich ist.Seit ein paar Tagen treten kurze lähmungserscheinungen in den Händen auf.Beantrage den Ausweis wer weiß für was du den noch brauchst . Herzlichen gruß vom Wasser:a_smil08::rolleyes:
     
  9. Boo

    Boo Neues Mitglied

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    Hallo, liebe Melanie_1972,

    deine Aussage trifft so nicht zu. wie ich bereits erwähnte, ist man nicht verpflichtet seinen Arbeitgeber zu informieren, es sei denn
    er fragt explizit danach. Ich setze noch einen Link unter Punkt 2 kannst du es nachlesen.

    http://www.sbv-wissen.de/faq3.htm

    Dieser Seite dürfte auch für @Kathi2010 interessant sein.

    Liebe Grüße
    Boo [​IMG]
     
  10. Kathi2010

    Kathi2010 Neues Mitglied

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    In der Nähe von Hamburg
    Hi,

    danke für die vielen Antworten!!! Das hilft mir sehr weiter! Ich werde den Antrag wohl bald in Angriff nehmen.
    Danke, dass Ihr mir so toll weiter helft :top:
     
  11. Gabi Kemnitz

    Gabi Kemnitz Neues Mitglied

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    Bingen
    Hallo,

    wenn Du Deinen Arbeitgeber nicht informierst, verschenkst Du aber auch Deine Ansprüche z. B. auf 5 Tage mehr urlaub im Jahr (ab 50%) den Steuerfreibetrag von 745 Euro im Jahr, die Möglichkeit für verschiedene Arbeiten nicht mehr herangezogen zu werden und Du bist auch von der Pflicht Überstunden zu machen befreit, allerdings nur, wenn Dein Arbeitgeber informiert ist. Auch Erleichterungen am Arbeitsplatz können nur beantragt und gewährt werden (z. B. spezielle Tastatur, Stuhl, Bildschirm oder andere Hilfs- und Arbeitsmittel) wenn Dein Arbeitgeber den Bescheid - mindestens aber eine gültige Kopie Deines Schwerbehindertenausweises - in deiner Personalakte hat.
    Nicht zu vergessen, der verbesserte Kündigungsschutz, der gilt natürlich auch nur, wenn Du offiziell krank und schwerbehindert bist, nicht aber wenn man es sich nur denken kann.
    LG Gabi
    bibi
    ro-lerin seit 06/2003
     
  12. Melanie_1972

    Melanie_1972 Neues Mitglied

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    Hallo

    so siehst dann wohl aus, denn dann nützt der Ausweis auch gleich null. Ich bin damals trotz Schwerbehindertenausweis gekündigt worden, das ganze schützt dann nur in dem Sinne, dass der Arbeitgeber die Kündigung dann beim Versorgungsamt (heute Kreisämter) beantragen muss. Das war dann eine Verzögerung von 6 Wochen und dann war ich auch gekündigt. Weil ich zu dem Zeitpunkt auch noch einen Verschlimmerungsantrag laufen hatte und eine Woche nach der Kündigung Bescheid bekam, dass ich 50% habe, hab ich dann einen Anwalt eingeschaltet.

    Aber wie gesagt, genützt hat das nichts.

    LG

    Melly
     
  13. Wasser

    Wasser Neues Mitglied

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    Eichsfeld
    Hallo

    Hallo Melani- 1972 ! es ist schade das du gekündigt worden bist.Leider malen die Mühlen der Bürokratie sehr langsam nur wenn die etwas von dir bekommen geht es schneller.Ich habe meine Papiere heute abgeschickt.Mal sehen wie lange die Überprüfung dauert.Für mich wäre es ja wichtig da ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt habe.Wie lange das dauert bis es durch ist,weiß ich noch nicht.Aber der Arzt und die Krankenkasse haben dazu geraten weil ich nicht vermittelbar bin.Im Januar läuft meine Krankschreibung aus und dann muß ich sehen wie es weiter geht.Bin ja nicht gekündigt,mein Chef hat nur keine Beschäftigungsmöglichkeit in seiner Fima.Deshalb gehe ich nächsten Monat zum Arbeitsamt.Mal sehen was die sagen.Wenn du wieder wo anfangen tust ,zeig den Ausweis gleich vor,damit hast du einige vorteile.Nutze sie,andere tun es auch .Es grüßt dich das Wasser:):o:a_smil08:
     
  14. wessi

    Gesperrter Benutzer

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    Hei Wasser,

    ich bin noch Weiter wie du.

    du braucht nicht zum Arbeitsamt gehen, den deine KK schreibt dir sowiso Einen Brief, das du mit dem Datum Ausgeschteuert wirst,
    mit dem Schreiben wo du bekommst must du, die ersten beiden Tagen zum Arbeitsamt gehen!!!!!!.
    Und du sagst einfach ich muß mich arbeitslos Melden, aus dem gund denn ( § 125 SGB III )

    Das Scheiben bienhaltet auch ein Gesetz ( § 125 SGB III )

    Wenn du das nicht machst, dann bekommst du, wenn du das Arbeitslosengeld bekommst gleich eine Sperre.
    Die ARGE kann das beschtimmen wieviel wochen das sein könnte, von einer woche bis ???? Wochenn.

    Ach so, noch was, wenn der bescheit kommt, wieviel du arbeitslosengeld bekommst, steht auch drin Denn ( § 125 SGB III ).

    Wenn aber drin stehen sollte ( § 117 SGB III ), dann haste leider Ein Problemm.

    Also keine Angst, denn die dir was angähngen wollen??? kannst auch eine PN schreiben

    ich helfe gerne weiter ( aus fehlern lernt man nur dazu )
     
  15. Melanie_1972

    Melanie_1972 Neues Mitglied

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    1.068
    Hallo Wasser,

    danke, brauche den Ausweis nicht mehr vorzeigen da ich berentet bin jetzt seit 6 Jahren und seit diesem Jahr unbefristet.

    Schließe mich Wessi an. Meine K Geld zeit war dann auch irgendwann um und habe dann bis zum Rentenbescheid Arbeitslosengeld bekommen.

    Alles Gute Dir
     
  16. chega

    chega chega

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    Schwetzingen
    Ich habe 2009 wegen meiner cP einen GdB 50 plus Merkzeichen G bewilligt bekommen.Die Gültiglkeit betrug 2 Jahre und läuft im April 20011 ab. Habe jetzt beim Versorgungsamt formlos eine Verlängerung beantragt und sofort wurde mir ein Änderungsantrag zugeschickt mit der Aufforderung, meinen behandelnden Arzt anzugeben, damit meine gesundheitlichen Verhältnisse überprüft werden können. Ich dachte, die 1. Verlängerung wird formlos um ein Jahr bewilligt. Hat sich das geändert? Bin momentan in Remission, aber das kann ja von heute auf morgen wieder vorbei sein, habe 7 Jahre gebraucht, um ein Medikament zu finden, das hilft. Könnte meinen Beruf ohne die Erleichterungen, die die Schwerbehinderung mir verschafft nicht mehr ausüben und bin in Panik, dass mir der Ausweis aberkannt wird. Hat jemand Erfahrungen in dieser Hinsicht? Danke für Eure Hilfe!

    Chega
     
  17. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @chega,

    da muss ich Dich enttäuschen, es gibt keine stillschweigende automatische Verlängerung des SB-Ausweises um ein Jahr.

    Im Gegenteil, Du bist verpflichtet, bei Änderungen, Verbesserung oder Verschlimmerungen Dich dort zu melden, dass ggf. eine Änderung positiv (Erhöhung) als auch negativ (Aberkennung)erfolgen kann.
    Dies sagt das SGB IX eindeutig aus.

    Die Frage ist nur, ist die Krankheit noch so beeinflussend, dass sie den % der Schwerbehinderung noch erlaubt. Wenn deine Krankheit noch da ist, die Dich in irgendeiner Form behindert, musst Du keine Angst um Deinen Ausweis haben.
    Von daher erfolgt die "Anhörung" deines behandelnden Arztes für die Erkrankung/en, der Dich darauf behandelt und es erfolgt eine "Neueinschätzung" Deines Behindertengrades. Solange gilt Deine Anerkennung des Behinderungsgrades bis zum neuen Bescheid.

    sauri:vb_redface: der liebe dino
     
  18. chega

    chega chega

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    2. November 2004
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    Schwetzingen
    Vielen Dank für die schnelle Info, Dino.

    Liebe Grüße Chega
     
  19. Marietta_OWL

    Marietta_OWL Neues Mitglied

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    Wo die Weser einen großen Bogen macht
    Also bei meinem Schwerbehinderten Ausweis steht: Dauerhafte körperliche Einbuße der Beweglichkeit. Da ist nichts befristet.
     
  20. chega

    chega chega

    Registriert seit:
    2. November 2004
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    Schwetzingen
    Da hast du Glück. Bei mir werden die Zehengelenkserosionen auch nicht mehr besser, aber mein Ausweis wurde befristet. Na ja, ich muss sehen, was bei der Anhörung rauskommt. Jedenfalls danke für Eure Mails.

    Liebe Grüße Chega
     
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