Sozialhilfe

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Bea, 22. Juli 2002.

  1. Bea

    Bea Guest

    Hallo,
    heute muß ich mir unbedingt Luft machen. Meine Freundin hat auch Fibro und dazu noch Spinale Muskelatrophie. Sie bekommt deshalb Sozialhilfe. Letzte Woche starb ihre Mutter. Sie beantragte bei unserem Sozialamt in Düsseldorf , das Geld für Trauerkleidung und für einen Kranz. Das Sozialamt hat a l l e s abgelehnt, mit der Begründung, das Trauerkleidung unnötig sei und ein Kranz zu aufwendig, da es ja ein Blümchen auch tue.
    Meine Freundin ist total fertig und am Boden zerstört.
    Habt Ihr etwas ähnliches erlebt, oder habt Ihr einen Tipp was man tun kann ????
    Vielen Dank im voraus !
    Bea
     
  2. Jörg (Elam)

    Jörg (Elam) Guest

    Das ist ja wohl das Allerletzte! Geschmacklos, zynisch... und sowas nennt sich SOZIALamt... *grrr*
    ----
    Nein, leider hab´ ich keinen Tipp dazu, vielleicht unsere Juristin für alle Lebenslagen? :o) Melli? :o)

    Jörg, Bürger eines Sozialstaates (dachte ich jedenfalls bislang)
     
  3. Hulda

    Hulda Guest

    Hallo

    Ich kan mich Elam nur anschliesen
    Un wen nix hielft .Hast ja schon guten Einfall gehabt
    Presse .....

    Hulda
     
  4. Elke

    Elke Guest

    Das ist ja wohl zum aus der Haut fahren !!!

    Sozial ??? wo ??

    Leider hab ich auch keinen Tipp, aber ich wünsche deiner Freundin viel Kraft.

    Zum Glück haben wir ja noch unsere Presse-Freiheit und so bestimmte Sendungen im TV mögen solche Schlagzeilen sehr gerne !!

    Liebe Grüße von "kopfschüttelnder"
    Elke
     
  5. Helmut

    Helmut Guest

    Hi Bea
    Das ist mal wieder typisch und kann einen glatt den Tag versauen, würde denen am liebsten den Schreibtisch umkippen.
    Im Moment häufen sich scheinbar solche Negativbotschaften, da möchte man seine Steuern am liebsten direkt an "Betroffene" zahlen.
    Einen Rat habe ich leider konkret auch nicht, kostenlose Rechtsberatung und Widerspruch einlegen. Man wird sicher denken, "die beschwert sich sowieso nicht".
    Man müßte wissen ob es Referenzbeispiele gibt, soll heißen, ob das Amt in ähnlichen Fällen anders entschieden hat. Beschwerdeführend müßte zu dieser Entscheidung auf nicht gerechtfertigte Benachteiligung verwiesen werden. Es kann direkt Betroffenen nicht zugemutet werden gegenüber anderen, sprich hier Trauergästen mit einem Strauß Blumen und "zusammengesuchter Kleidung" aufzutreten, wenn diese mit Kränzen und entsprechender Trauerkleidung anwesend sind.
    Und außerdem kann das einen Menschen doch wohl "ziemlich fertig machen", da wäre ja ein Anspruch auf eine Kur wegen seelischer und nervlicher Probleme abzuleiten - sozusagen.
    Bei Sozialhilfe hat man auch Anspruch auf einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt, neben der Sicherung des Notwendigen Existenzminimums. Diese bezieht sich unter anderem auch auf Kleidung. Das wäre hier sogar mit einer sogenannten besonderen Lebenslage zu begründen, das sollte in der Antragstellung oder dem Widerspruch hervorgehoben werden.
    Leider sind mir keine rechtlichen Beispiele zu dieser Problematik bekannt. Vielleicht hilft es aber weiter.
    Ich hoffe, daß es trotzdem irgendwie zu regeln geht.
    Ansonsten verschlägt es einem glatt die Sprache.
    Schönen Gruß Helmut (merre)
     
  6. Uschi

    Uschi Guest

    Liebe Bea,

    es gibt Grenzen und die hat das Amt weit überschritten. Sehr wohl stehen der ersten Verwandtschaftslinie, also gerade Tochter, mehr als Blumen zu.

    Rechtsberatungsstelle aufsuchen! Sozialamtsleitung wenden!
    Schreiben an den Bürgermeister des Dezernates für Soziales!

    Wirkt immer!

    Alles Liebe Uschi
     
  7. Hai

    Hai Guest

    Hallo Bea,

    ich bin genauso wie alle anderen sprachlos.

    Ich bin auch der Meinung Deine Freundin sollte sich das nicht gefallen lassen. Ich weiß aber auch das die Mühlen der Verwaltung langsam mahlen. (Ich hab mal das Arbeitsamt verklagt und nach ca. 2 Jahren recht bekommen !)

    Deshalb meine Frage : Gehört deine Freundin oder ihre Familie einer Kirchengemeinde an ? Ich würde den Pfarrer fragen ob die Gemeinde Möglichkeiten zur Unterstützung findet.

    Tipp 2:

    Bevor ich mit z.B. einer roten Bluse zur Beerdigung meiner Mutter gehe, würde ich versuchen etwas aus einer Kleiderkammer, des Roten Kreuzes oder ähnliches zu finden.

    Ich habe keine Ahnung, was ein schöner einfacher Kranz kostet aber ich würde eine Sammelaktion im Freundeskreis (oder im Radio) für meine Freundin starten.

    Ich wünsche Euch viel Erfolg.

    Eine sehr traurige Heike (Hai)
     
  8. ameise

    ameise Guest

    mal ganz ruhig bleiben!

    hi bea

    ich weis leider nicht genau wie das da abgelaufen ist!
    aber vielleicht hatte der "sachbearbeiter" nen sehr schlechten tag (mitteilung das er hiv positiv ist oder von seiner frau verlassen wurde oder die kündigung bekommen hat) oder war auf irgendwelchen üblen drogen (das meine ich nicht als scherz!!!)
    das sinnvollste vor dem "klagen" (denn da wär die bestattung längst vorbei) wär meiner meinung nach zu einem anderen sachbearbeiter zu gehen oder mit anderen angestellten des sozi-amtes darüber zu sprechen!.... was aber nicht heissen soll das ich nicht der meinung bin diesem menschen ne volle breitseite zu verpassen!

    cu elmar

    ps: bin zwar selber etwas knapp bei kasse aber wenn du ihre kn+blz hier reinschreibst könnten wir auch alle zusamen legen! wär zwar sicherlich nicht ausreichend aber wenigstens ne hilfe!
     
  9. Cop

    Cop Guest

    Hallo Bea !

    Schreibe hier mit meinem Frauchen Petra !

    Am besten wäre, Deine Freundin gleich zum Gruppenleiter des Sachbearbeiters gegangen und hätte da alles nochmals berichten sollen.

    Sollte "Dieser" auf einen schriftlichen Wiederspruch bestehen, muß Deine Freundin sagen, daß dann die Bearbeitung zu lange dauern würde, weil die Beerdigung demnächst stattfindet.

    Es steht Ihr zusätzlich zu der Kleidung und "Blumen" noch ein Friseuerbesuch zu. Bei dem Kranz kann es wirklich so sein, daß er nicht bewilligt wird. Ein Strauß Blumen wird auf jeden Fall bewilligt.


    Wir drücken "Ihr" die Daumen und "Sie" soll sich nichts gefallen lassen !

    Gruß Cop und Frau !
     
  10. Uschi

    Uschi Guest

    Bea,

    übrigens - die Krankenkassen zahlen dir auch diese Beihilfen!!!!

    Gruss Uschi Ch.
     
  11. billy

    billy Guest

    liebe bea,

    ich weiß was deine freundin durchgemacht hat. Leider stellt sich das sozialamt immer stur.

    Ich wollte einen zuschuß zur beerdigung beantragen, da ich selbst ja nur eine kleine eu-rente erhalte "kommentar des sozialamtes: sie hätten ja alles auch billiger machen können"!
    Dabei habe ich alles schon so einfach wie möglich gemacht, noch weniger ging nicht.
    Leider bin auch ich nicht durchgekommen.
    So bleibt uns nur das Los, alles irgendwie alleine zu schaffen.
    Leider habe ich auch keinen anderen Rat für Dich, ich wußte mir auch nicht zu helfen.
    Ich hoffe Deine Freundin wird irgendwie mehr Erfolg haben.
    Drücke feste die Daumen.

    Liebe Grüße
    Billy
     
  12. Helmut

    Helmut Guest

    Hi bea, zu Elmars Vorschlag, natürlich wäre das keine Thema, wenn würd ich auch helfen.
    Meine Frau hatte schon mal wegen dunkler Sachen nachgesehen, aber nichts mehr da.
    Also bis Freitag noch zu erreichen, aber auf jeden Fall einen Widerspruch einlegen. Wenn Formulierungen Probleme bereitet mail mich an, oder frag im chat. Ein scheiß Spiel alles, mußte mal raus.
    merre
     
  13. Bea

    Bea Guest

    Hallo ihr unheimlich lieben und hilfsbereiten Menschen hier!!!!

    Es ist unglaublich, wieviel Kraft ihr mir gegeben habt, für meine Freundin zu kämpfen. Ich habe jede Tageszeitung, jeden Fernsehsender, den Bürgermeister der Stadt, die ev. Kirchengemeinde und zuletzt unseren Radiosender Antenne Düsseldorf angemailt. Von einem nur kam eine Antwort: Antenne Düsseldorf!
    Die gaben mir die Auskunft, daß die Caritas der Stadt , verantwortlich für Rechtsansprüche, für Sozialleistungen ist. Das wurde verbindlich als Auskunft gegeben. Leider ist die verantworliche Dame momentan in Urlaub. Ich werde euch aber auf jeden Fall auf dem laufenden halten.Nun zu euch: Ich habe alle eure Antworten meiner Freundin vorgelesen. Wir beide haben fast geweint und sind euch unendlich dankbar, vor allem auch darüber, daß ihr sogar sammeln wolltet.Das möchten wir jedoch auf keinen Fall annehmen. Es ist wohl immer so, daß man gerade bei Menschen etwas bekommen kann, die selbst nichts haben. Ich wünsche euch allen, daß ihr auch Hilfe bekommt, wenn ihr sie brauchen solltet.

    Eure dankbare Bea und die noch dankbarere Heidi
     
  14. Melli

    Melli Guest

    Liebe Bea,

    da ich keine persönliche Internetberatung machen darf und will (daher bitte ich, daß unpersönliche - ja fast kalte Juristendeutsch zu entschuldigen -), zum Thema ein paar allgemeine Tips:

    Das Sozialamt (SHT) ist verpflichtet, die erforderlichen Kosten der Bestattung zu übernehmen.

    Was sind "erforderliche Kosten" der Bestattung?

    Es sind die Kosten einer ortsüblichen Bestattung. Was ortsüblich ist, bestimmt sich nach der jeweiligen Friedhofssatzung. Wenn diese das Aufstellen von Holzkreuzen ohne Grabeinfassung nicht ausdrücklich untersagt, wird ein Holzkreuz für ortsüblich gehalten. Es gibt auch SHT, die einen angemessenen Grabstein als erforderlich betrachten.

    Zur ortsüblichen Bestattung gehören jedenfalls die Kosten für Leichenschau, Leichenbeförderung, Grabgebühren, Sarg, Sargträger, Kranz, Blumen, Zurechtmachen der Leiche und die Kosten der Grabstätte incl. Erstbepflanzung.

    Nicht erforderlich sind alle Kosten, die die ortsüblichen Kosten überschreiten. So z.B. Todesanzeigen (VG Düsseldorf ZfSH/ SGB 1987, S. 325), Gebühren für einen Geistlichen (BVerwG vom 06.10.1959 NDV 1961, S. 179) - nur in Bayern werden diese übernommen - und die laufenden Grabpflegekosten.

    Nahe Angehörige eines Verstorbenen haben, wenn sie Sozialhilfeberechtigte sind, Anspruch auf Übernahme der Reisekosten, Trauerkleidung und Grabschmuck.

    Auch die Bewirtungskosten der engsten Angehörigen sind unter der Bedingung zu übernehmen, daß sie sozialhilfeberechtigt sind (VG Berlin ZfF 1987, S. 229, VG Düsseldorf ZfSH/SGB 1987, S. 325).

    Wenn die Bestattungskosten mit geliehenem Geld bereits bezahlt werden, ersetzt das Sozialamt die Kosten nicht. Denn der Bedarf gilt als befriedigt.

    Für die Übernahme von Bestattungskosten eines Verstorbenen, der zu Lebzeiten keine Sozialhilfe bezogen hat, ist nach § 97 Abs. 3 BSHG auch dann der Sozialhilfeträger örtlich zuständig, in dessen Bereich der Sterbeort liegt, wenn der Betroffene in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung verstorben ist.

    Achtung:
    Urteil des BVerwG vom 05.06.1997 - 5 C 13.96 - FEVS Bd. 48/98 S. 1 - der SHT muss auch dann die Kosten für eine Bestattung übernehmen, wenn der Antrag n a c h der Beerdigung gestellt wurde. Es kann vom Antragsteller nicht verlangt werden, daß er sich noch vor der Beerdigung an den SHT wendet.

    Also immer Widerspruch einlegen - und gegebenenfalls zum Anwalt. Diesen auf die finanzielle Situation hinweisen. Dann bekommt man Beratungshilfe. Sofern eine Klage für sinnvoll erachtet wird, kann man mit Hilfe des Anwalts Prozeßkostenhilfe bekommen.

    Viele liebe Grüße,
    ich hoffe, daß es ei wenig weiter hilft !

    Melli
     
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