Mein Arbeitgeber hat mir heute mitgeteilt,dass mein Vertrag nicht verlängert wird.Also ab nächstem Jahr bin ich arbeitslos.Muss ich das meiner KK sofort mitteilen? Bin bis auf weiteres krank geschrieben. Dann habe ich noch eine Frage zum VdK.Wie lange muss ich Mitglied sein um deren Hilfe in Anspruch nehmen zu können? Lg babylon
Tut mir leid, Babylon, dass dir gekündigt wurde. Code: Dann habe ich noch eine Frage zum VdK.Wie lange muss ich Mitglied sein um deren Hilfe in Anspruch nehmen zu können? Du hast keine Wartezeiten. Bei meinem Erstbesuch, nach Terminabsprache, hab ich meine Mitgliedschaft ausgefüllt und bin gleich informiert worden. Bei Rechtsbeistand im Falle einer Gerichtsverhandlung, das weiß ich nicht 100%, da gibt es besondere Klauseln und geringe Extragebühren. Aber soweit wird es hoffentlich nicht kommen. Ich wünsche dir alles Gute kroma
GG mußte, um die Hilfe des VdK in Anspruch zu nehmen, 2 Jahre Mitglied sein. Das geht aber auch, indem man den Beitrag nachzahlt. Eine Erstberatung ist kostenlos. Ich bin großen Druck los, seit er da drin ist, weil die sich auskennen und alles Wesentliche übernehmen.
vdk Hallo Esuse,habe jetzt gehört,dass man 2 Jahresbeiträge zahlen kann und der Eintritt somit auch schon vor 2 Jahren war.Ich werde morgen anrufen und mich info. Lg babylon
und was passiert jetzt... hallo babylon, du trägst ein schicksal, was leider viele trifft wenn sie krank oder auch länger krank sind. für dich: erst mal kopf hoch! auch wenn du im moment au bist, schau nach vorn! vorwürfe mache dir bitte nicht, son arbeitgeber ist es nicht wert, dass man drüber nachdenkt. meldung an die kk -die mache bitte umgehend. reicht ein dreizeiler, kannst an das servicecenter machen. geht auch per mail. meldung an das arbeitsamt -du hast nur 7 tage zeit dich dort zumelden. das kannst du wenn der weg zu weit ist, erst einmal "online" erledigen. da gibt es ein meldebeleg. der ersetzt zwar nicht die "persönliche meldung", aber solange du au bist, können die im arbeitsamt mit dir nichts anfangen. schreibe denen, ab wann du arbeitslos wirst. krankengeld kläre das mit deiner krankenkasse wie das weitergeht, wenn du über deinen letzten arbeitstag hinaus krank bist. zum einen die zahlung deines krankengeldes vermutlich bist du schon ausgesteuert, weil über der 6.woche lohnfortzahlung?) zum anderen deine weitere versicherung bei der krankenkasse, nicht das jemand auf die idee kommt und dich in ein loch fallen lässt-weil arbeitsamt nicht-sozialamt auch nicht.....das bespreche am besten mit den bearbeitern der kk. ich drück dich mal und wünsche dir viel kraft!:a_smil08: p.s. ich stehe genau vor der selben situation-habe nur den kleinen vorteil"noch" verletztengeld zu bekommen. bis anfang märz, dann soll alg1 weitergehn....wenn ich arbeiten kann. lg sauri, der liebe dino:a_smil08:
Kk Hallo saurier, erstmal vielen Dank für deine Antwort.Beim Arbeitsamt habe ich schon bescheid gesagt.Es ist eine Reha beantragt.Ich hoffe,dass ich mit viel Glück umgeschult oder weitergebildet werde.Ich schaffe meinen Beruf körperlich als auch seelisch nicht mehr.Ich kann keine Kranken mehr sehen oder sterbende.Ich habe meine Beruf 23 Jahre gemacht.Vielleicht hat ja einer erbamen mit mir.Ich rufe morgen gleich bei der KK an.Können die mich einfach wieder arbeiten schicken wenn ich dann ab 1.1.11 arbeitslos bin.Habe 4 Diagnosen hmm... Lg babylon Es gibt für alles eine Lösung:a_smil08:
Guten Morgen, wenn Du nicht arbeiten gehen kannst, kann die KK Dich nicht einfach arbeiten schicken. Dazu brauchst Du auch einen Arbeitsplatz. Vermutlich wird man die zum MdK schicken. Bei der AfA wirst Du den Gesundheitsfragebogen ausfüllen müssen und danach entscheidet der Amtsarzt der AfA wie es weitergeht.