Frage zu GdB

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von darkside667, 23. September 2010.

  1. darkside667

    darkside667 Neues Mitglied

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    Hallo Forum,

    ich habe heute den Bescheid vom Versorgungsamt bekommen. Mir ist ein GdB von 50 bewilligt worden. Allerdings ohne Merkzeichen. Ich hatte ein G beantragt, da ich nicht mehr als 200 Meter laufen kann.
    Kann ich auch ohne das Merkzeichen G kostenlos mit dem Nahverkehr fahren?
    Ist es ratsam einen Anwalt für den Widerspruch einzuschalten?

    Olaf
     
  2. Reiner45

    Reiner45 Neues Mitglied

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    Schwerbehinderung

    Leider nein du muss das g im Ausweis haben denn dann bekommst du ein bei Blatt Das kostet bei G 30,00 € fürs ganze Jahr ohne Buchstaben kannst du nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren Mit freundlichen Gruß Reinhard
     
  3. Hallo Olaf

    Du musst einen GdB von mindestens 50 und das Merkzeichen G haben um den öffentlichen Nahverkehr für "60" Euro im Jahr nutzen zu können.

    Den Widerspruch kannst selbst schreiben oder du lässt dir von einem Sozialverband (z.B. VdK) helfen.

    Sylke
     
  4. Colana

    Colana Musikus

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    Hallo Darkside,

    lege Widerspruch ein,
    füge eine Liste mit den Beschwerden und Schmerzen inkl der Einschränkungen, die daraus entstehen, z. B.

    Kniegelenks- u/o Hüftgelenksschmerzen ---> kann keine 200m am Stück mehr gehen, für 2 km benötige ich mehr als 45 min (das ist wichtig !!!!!!!!),
    usw.... schau mal unter Tipps für Neugierige rein, da ist, meine ich, eine ganze Auflistung, vielleicht ist da etwas für Dich mit dabei...
     
  5. kroeti

    kroeti Aktives Mitglied

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    Hallo,

    wo finde ich denn Tipps für Neugierige ( brauche ich für eine Freundin,ich bin mit meinen 50% ganz froh momentan)

    Danke und lieben Gruß Kröti
     
  6. Cori

    Cori Optimistin

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    Hallo kroeti!

    Hier findest Du die Tipps.

    Viele Grüße von
    CMarina
     
  7. roco

    roco Guest


    oh oh... diesen satz mit nur einem km hat die gutachterin bei meinem onkel selbst gestrichen (entfernt), sie meinte selbst 1km, den man noch kann, der wäre zuviel... ;)

    EDIT!!! sorry, die 200m sollten nicht rot markiert sein, nur das nach dem komma. das mit den 200m muss natürlich rein...
     
  8. Jelelulo

    Jelelulo Neues Mitglied

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    Hallo Olaf
    War gerade gestern auf einem Vortrag über Fragen zum Gdb. Habe auch im Sommer einen GdB von 50 bekommen und wollte nun als nächstes ein "G" beantragen,da mir wenns mir schlecht geht auch das Auto fahren an den Füßen schmerzt.Und nur mit "G" bekommst du für 60 Euro (30 für`s Halbjahr) Ermäßigung im öff.Nahverkehr bzw.Vergünstigung bei der KFZ Steuer.
    Einige Gemeinden gestatten dir übrigens auf Antrag auch im Haleverbot ec. mit Auslage deines Ausweises das Parken. Da musst du dich dann aber schlau machen.

    Ansonsten hat die Dame gestern empfohlen,das wenn man Wiederspruch einlegen möchte,vorher beim zuständigen Versorgungsamt Akteneinsicht einfordert.
    Denn da kann man dann sehen welche Ärzte konsultiert wurden und was für den Sachbearbeiter ausschlaggebend war.
    Wenn dir das dann nähmlich nicht reicht, kannst du darauf verweisen oder eigene Krankenberichte von deinen anderen behandelnen Ärtzten einreichen.

    Die Sachbearbeiter im Versorgungsamt entscheiden übrigens immer zum möglichst niedrigsten Prozent des GdB.Also ein gut vorbereiteter Einspruch kann sich durchaus lohnen.

    Noch eins: Wenn du noch andere Beschwerden hast ausser Rheuma (was ich für dich nicht hoffe ) alles rein damit in den Antrag.Und immer schön die Ärzte nerven damit.Es wird nicht nur nach Krankheit entschieden , sondern nach Beeinträchtigung im täglichen Leben.
     
    #8 24. September 2010
    Zuletzt bearbeitet: 24. September 2010
  9. Melanie_1972

    Melanie_1972 Neues Mitglied

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    Hallo

    sorry für den kurzen Einwand. Habe heute erst selber erfahren, dass es hier kein Versorgungsamt mehr gibt. Die Aufgaben wurden an die zuständigen Kreisbehörden weiter geben. In meinem Falle das Kreissolzialamt in Warendorf. Wird wo anders sicher genauso aussehen, denn das Versorgungsamt in Münster war ja nicht gerade klein.

    Akten liegen jetzt bei den Kreissozialämtern.

    LG

    Melly
     
  10. darkside667

    darkside667 Neues Mitglied

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    Ich habe erst 30 % wegen Diabetes bekommen. Nach Widerspruch waren es 40 % und nach meinem Antrag auf Neufeststellung wegen meiner PSA habe ich die 50 % bekommen.
    Außerdem habe ich noch Bluthochdruck und meinen Hashimoto Tyreoiditis angegeben. Aber beides scheint wohl nicht relevant zu sein.

    Ich habe noch ein Gutachten des MDK vorliegen, worin steht, dass ich nur sehr kurze Strecken laufen kann sowie morgens 11 min Hilfe bei der Körperpflege benötige sowie täglich 39 min für den Haushalt, wie einkaufen oder putzen. Vielleicht hilft es, wenn ich das Gutachten dem Widerspruch beilege.

    Gestern habe ich meinen Mitgliedsantrag für den VdK abgeschickt. Ich hoffe, dass die mir helfen können.

    Olaf
     
  11. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    GdB

    hallo darkside667,

    beeinträchtigung zum GdB heisst egentlich, wie weit bist du ingeschrenkt um zu arbeiten oder um am leben teilzuhaben. da hat die frage der einschrenkungen im pflegeberich erst mal wenig relevanz.

    ausschlaggebend ist, wie wirkt sich deine behinderun im alltag oder arbeitsleben für dich aus, unabhängig welche erkrankungen du hast. viele verwechseln das eben.

    und als tip, nur angeben das du nicht mehr als 200m laufen kannst, führt noch lang nicht zum merkzeichen "G" da musst den kopf untern arm tragen. Gibt es übrigens klare regelungen beim lagesoz wer "G"" bekommt.

    mein papa hat den 2.schlaganfall und ist total eingeschrenkt(mobiliät.kopf, etc...und das amt schert sich ein teufel drum...)wir haben "aG" beantragt(Rollator, Rolstuhlnutzer) reicht denen nicht...wieder 4-5 monate noch warten bis sich einer bequemt was zu entscheiden.

    nicht die anzahl deiner erkrankungen zählt, sondern nur das, wie es sich bei dir als behinderung auswirkt.
    hier musst du einfach dem amt gegenüber ehrlich sagen, das kann ich, das nicht und das mit hilfe.

    es ist verdammt schwer auch als junger mensch hier zu seinem recht zu kommen.

    bluthochdruck als auch die schilddrüsenerkrankung kann sich bei jedem anders auswirken und andere beeinträchtigungen hervorrufen, müssen aber nicht unbedingt einfluß auf den grad der behinderung haben.
    schau mal ins sgb IX da kannst dazu ne menge nachlesen.

    sauri, der liebe dino:a_smil08:
     
    #11 26. September 2010
    Zuletzt bearbeitet: 26. September 2010
  12. Ducky

    Ducky Guest

    hashimoto gibt in der regel nix,
    bluthochdruck wenn gut eingestellt auch so gut wie nix

    der gdb zählt auch nicht die einschränkungen auf der arbeit mit ein..dazu ist widerum die rentenkasse da...es geht um dein alltägliches leben

    den bericht des medk´s würde ich mit einwerfen, wenn auch nciht viel dabei rumkommen wird..mehr als 10 minuten braucht wohl jeder im bad..mal so denke , grübel
    aber bei meinem neffen war es wichtig..da haben sie es mit aufgenommen als er beim versorgungsamt zur begutachtung war..da ging es darum, dass er sich tlw nciht mehr allein waschen konnte und um das "h" dabei

    ich denke es kommt viel auf den sachbearbeiter an..leider :(
     
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